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60 Minuten, dann ist die Leiche weg

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Man stelle sich das einmal vor: Ein lieber Angehöriger kommt in die Klinik, um behandelt zu werden, vielleicht hat er was Schlimmes, vielleicht aber auch nur eine Kleinigkeit. Es ist aber nun mal so, daß einige Menschen, die behandelt werden müssen, auch nach kleinen Eingriffen sterben müssen. Somit kann man mit Fug und Recht sagen, daß das Sterben zum Tagesgeschäft eines Krankenhauses naturgemäß dazugehört; es kann eben nicht allen geholfen werden, es kann nicht jedes Leben gerettet werden.
Man möchte dann nicht in der Haut desjenigen stecken, der die Aufgabe hat, bei der Familie des Verstorbenen anzurufen, um die Todesnachricht zu überbringen.

Aber wie würdet Ihr das finden, wenn derjenige am Telefon noch sagen würde: „So, nun wissen Sie Bescheid. Sie haben nun exakt eine Stunde Zeit, einen Bestatter zu finden, alles zu regeln und den Toten hier abholen zu lassen, sonst machen wir das.“

Eine Stunde, was ist denn das? Das sind 60 Minuten und die braucht man vielleicht, um den ersten Schrecken zu verdauen, sich umzuziehen und den Weg hinter sich zu bringen; die Zeit ist äußerst knapp bemessen.

In der Idsteiner HELIOS-Klinik ist das aber so. Erst kürzlich mit Millionen an Steuergeldern wieder errichtet, hat man die früher vorhandene Kühl- und Aufbewahrungsanlage für Verstorbene gestrichen und zwar nicht in schönen hellen Farben, sondern mit dem Rotstift auf dem Papier.
Normal und den hygienischen Erfordernissen geschuldet ist es, daß Krankenhäuser über einen Raum verfügen, in dem eine gewisse Anzahl an Verstorbenen aufbewahrt werden kann. So können die Angehörigen in aller Ruhe einen Bestatter aufsuchen, die entsprechenden Anweisungen erteilen und dieser Bestatter wird dann den Verstorbenen zeitnah dort abholen.
Die HELIOS-Betreibergesellschaft sieht das anders und geht auch einen anderen Weg. Einen Kühlraum hat man nicht, stattdessen hat man einen Kooperationsvertrag mit einem Bestatter abgeschlossen, der ständig „Gewehr bei Fuß“ steht und sich nun über die vielen Aufträge freuen darf. Werden die Verstorbenen nicht binnen kürzester Zeit von einem durch die Angehörigen beauftragten Bestatter abgeholt, bekommt der Vertragsbestatter der Klinik den Auftrag, holt den Verstorbenen ab, überführt ihn in seine eigenen Räume und lagert ihn.

Die Angehörigen können dann natürlich noch einen eigenen Bestatter ihrer Wahl beauftragen, der dann nochmals losfahren muß, den Verstorbenen beim Kooperationspartner der Klinik abholen und ggf. umbetten muß, ihn wiederum in seine eigenen Räume überführen muß und somit weitere, meiner Meinung nach unnötige, Kosten verursacht.
Man kennt das ja schon von den Polizeiabholungen nach Unfällen und Straftaten, obwohl viele möglicherweise einen anderen Bestatter genommen hätten, läßt man dem „Erstabholer“ den Auftrag, nur damit ja keine zusätzlichen Gebühren hinzukommen.

Die Bestatterkollegen in der betroffenen Gegend sehen das mit sehr gemischten Gefühlen, ja manchen Kollegen packt die blanke Wut. „Die Firma, die da abholt, ist ja gar nicht schlecht, aber das sind die anderen Bestatter hier auch nicht, doch wir bekommen oftmals gar keine Chance!“

Es sei vor allem dann bitter, wenn die Angehörigen nicht zeitnah benachrichtigt werden konnten und es dann am Telefon möglicherweise heißt, man brauche sich keine Sorgen zu machen, die Klinik habe sich schon um alles gekümmert.
„Dann haben wir nämlich den Salat! Die Angehörigen meinen sogar, man habe ihnen damit einen Gefallen getan. In Wirklichkeit wurden sie um die Möglichkeit gebracht, den Bestatter ihres Vertrauens frei aussuchen zu können.“

Die Klinik will indes von solchen Vorwürfen nichts wissen. Sie hält das Ganze für zeitgemäß und verweist darauf, daß man auch schon mal bis zu zwei Stunden warte und die Angehörigen schließlich ja nicht verpflichtet seien, den Auftrag auch an den Vertragspartner zu vergeben.

Aber genau das ist ja der springende Punkt! Gerade Überführungen und Aufbewahrungen sind Punkte bei denen doch recht beachtliche Kosten anfallen und das muß unter Umständen nun doppelt bezahlt werden.

Hinzu kommt, daß die Klinik betont, die Krankenkassen zahlten nur bis zum Tod des Patienten und deshalb habe man sich personell, räumlich und finanziell auf die Behandlung der lebenden Patienten zu konzentrieren.

Und hierüber ärgere ich mich persönlich. Denn die Fürsorgepflicht für einen Menschen endet eben nicht mit dem Tod.
Wir beklagen es doch immer wieder: Menschen werden nicht in dem Moment in dem sie versterben zu Sondermüll, der möglichst schnell entsorgt werden muß.
Immer wieder wird den Familien gesagt, wie wichtig eine Abschiednahme und eine sorgfältige Behandlung des Verstorbenen in aller Ruhe ist. Hier wird dieses mit Füßen getreten und das Geldverdienen, ja reines Profitdenken, in den Vordergrund gerückt. Fast schon menschenunwürdig wird hier eine vollkommen unnötige Eile und Hast erzeugt, die mit Würde und Anstand nicht viel zu tun hat.
„Kaum bist tot, schon musste weg!“

Daß es auch anders geht, zeigen unzählige andere Krankenhäuser bundesweit. Um es ganz klar zu sagen: Nur die wenigsten haben Möglichkeiten, Zeit und Geld, um Verstorbene würdig aufzubahren, obwohl manche auch das hinbekommen, doch hat man wenigstens eine Möglichkeit, die Verstorbenen aufzubewahren, damit die Familien die Todesnachricht erstmal verdauen können und dann in Ruhe einen Bestatter aussuchen können.

Der Bestatter muß sowieso in der Klinik zu allererst die angefallenen Leichenschaugebühren bezahlen und es ist mittlerweile fast schon Standard, daß ihm gleich auch eine Rechnung für die Aufbewahrung des Verstorbenen hingelegt wird. Da es sich um große darauf optimierte Anlagen handelt, die zumeist auch gut ausgelastet sind, halten sich die Kosten und somit die Gebühren normalerweise in Grenzen.

Und keine Klinik kann mir erzählen, daß sie nicht wenigstens einen Raum im Keller für sowas zur Verfügung stellen könnte. Ja wenn man bedenkt, wie enorm der Energieverbrauch eines Krankenhauses ist, dann kann selbst der Betrieb einer Kühlanlage kaum wirklich ins Gewicht fallen, vor allem nicht, wenn die Kosten sowieso auf die Angehörigen der Verstorbenen umgelegt werden können.

Wüßte ich so was als Angehöriger schon vorher, würde ich meine Angehörigen in eine solche Klinik gar nicht erst einliefern lassen.
Und außerdem: Ich sag’s wieder einmal mehr. Eine Vorsorge hilft! Wer ins Krankenhaus muß, gleich in welches und gleich aus welchen Gründen, sollte eine Bestattungsvorsorge in der Tasche haben und die Stationsleitung vorher davon in Kenntnis setzen.

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Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 9. April 2016 | Peter Wilhelm 9. April 2016

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Nogger
15 Jahre zuvor

Hi
Ich halte normal nicht viel davon, aber wäre das nicht etwas für die diversen Magazine im Fernsehen? Ich meine, sogar die öffentlich rechtlichen hätten da Interesse an dieser Kungelei.

GdG
15 Jahre zuvor

Andere Sicht der Dinge:

Noch gilt in Dtl. (mit einigen Ausnahmen) der Grundsatz „Wer den Auftrag unterschreibt zahlt“.
Es sollte also Sache der Klinik sein, die Kosten „Ihres“ Vertragsbestatters zu begleichen. Und ich sehe auch keine Handhabe, die den Angehörigen später in Rechnung zu stellen.
Sollte sich also ggf. mal jemand auf die Hinterhufe stellen.

15 Jahre zuvor

Klinikalltag ist, dass es für den Fall von Kapazitätsproblemen oder technischen Ausfällen eine Art Kooperation mit nahegelegenen Bestattern gibt. Diese „lagern“ dann die Verstorbenen in ihrer Kühlung zwischen, zumeist sogar für das Krankenhaus, da zwangsläufig auch der ein oder andere Auftrag bei dieser Praxis „hängen bleibt“.

Dass man aber komplett auf Aufbewahrungsräume für Tote verzichtet, ist mir auch neu. Ich denke mal, das wird demnächst zum Standard, denn in Sachen Wirtschaftlichkeit ist HELIOS nun einmal einer der Vorreiter.

15 Jahre zuvor

In meinem Beitrag #3 fehlt das Wort „kostenlos“. Die nahelegenen Bestatter lagern die Toten kostenlos fürs Krankenhaus zwischen.

Töfflibueb
15 Jahre zuvor

@2 GoA?

Rust
15 Jahre zuvor

würde mich mal interessieren, wie es wäre, wenn ein angehöriger vor das gericht geht mit den oben genannten gründen!

finde es auch nicht gut, wie das da geregelt wird vorallem der umgang mit den hinterbliebenen. macht mich sehr nachdenklich das ganze.

Mumpakl
15 Jahre zuvor

Das sollten die mal versuchen, bei mir würde das Krankenhaus die Kosten „ihres“ Bestatters schön selbst tragen.

@Tom: Ich stelle mir das „Stationsleitung vorher davon in Kenntnis setzen“ lustig vor: „Ja also, ich lasse mir zwar nur den Gips abmachen, aber ich setze Sie vorsorgshalber davon in Kenntnis, dass ich eine Bestattungsvorsorge dabei habe“.

Christina
15 Jahre zuvor

Wenn die Klinik den Verstorbenen innerhalb kürzester Zeit an ihren Kooperationspartner übergibt, die Angehörigen aber einen anderen Bestatter beauftragen wollen, müßte man mal juristisch genau überprüfen, WER denn nun die Kosten des Kooperationspartners für Abholung und Aufbewahrung tragen muss. Sollte bereits ein von den Angehörigen beauftragter Bestatter unterwegs gewesen sein, und der Kooperationspartner nur deshalb eingeschaltet worden sein, weil die Abholung nicht innerhalb des sehr kurzen Zeitfensters geklappt hat, könnte nämlich ein Gericht auf die Idee kommen, dass die Klinik die Kosten des Kooperationspartners zahlen muss, da die Abholung durch den Kooperationspartner nicht dem mutmaßlichen Willen der Angehörigen entsprach. In diesem Falle wäre diese Praxis wohl schnellstens obsolet. Was machen die eigentlich mit dem Verstorbenen bis zur Abholung – ab in die Besenkammer, oder im Zimmer liegen lassen (zur „Erquickung“ der Mitpatienten, da „hurra, wir leben noch“) ? Vor paar Jahren mußte ich mich einer OP unterziehen, und habe mir dafür eine anthroposophische Klinik (zwar etwas weiter entfernt als die hiesige städtischen Krankenhäuser, aber ich wollte dorthin) ausgesucht. Diese Klinik hat an einem zentralen Punkt,… Weiterlesen »

15 Jahre zuvor

Helios ist sowieso die Pest.
Wer die Möglichkeit hat, ein Krankenhaus in der Nähe zu haben, dass noch nicht von diesen Heuschrecken aufgekauft wurde, sollte dieses wählen.

Helios hat sogar die Säcke, in denen die Verstorbenen eingepackt werden, ausgewechselt. Früher wurden einfache stabile Plastiksäcke genommen, jetzt gibt es welche aus Papier, dass regelmäßig reißt. Das Personal freut sich dann über diverse Flüssigkeiten, die weggewischt werden dürfen.

Imke
15 Jahre zuvor

Es geht auch anders!
Als vor etwas über einem Jahr klar war, dass meine Oma das Krankenhaus nicht mehr lebend verlassen würde, wurde sie in ein ruhiges Einzelzimmer verlegt. Eine Schwester war immer in der Nähe und meine Mutter durfte die ganze Zeit bei ihr sein. Sie war auch da, als meine Oma dann, relativ schnell nach der Verlegung, einschlief. Meine Mutter sagte hinterher, sie hätte einfach immer weniger geatmet und dann war es einfach vorbei, nach drei Jahren Krankheit: Lungentuberkulose und dann Altersleukämie.
Auch danach haben sich die Schwestern um meine Mutter und meine Oma gekümmert, sie wurde gekämmt, ordentlich hingelegt und bekam eine gelbe Rose in die Hände gelegt. Dann hatten wir alle nochmal die Möglichkeit, uns dort im Krankenhaus zu verabschieden.
Von der Art und Weise, mit einer Toten und den Angehörigen umzugehen, war ich wirklich beeindruckt.

ein anderer Stefan
15 Jahre zuvor

@10: DAS Vorgehen ist doch aber nun beim besten Willen unwirtschaftlich, dass muss doch jeder einsehen, oder?
Ist wirklich ein „dicker Hund“, die Geschichte. Ich frage mich allen ernstes, ob das so überhaupt rechtlich zulässig ist – dass in einem Krankenhaus Leute sterben, ist ja nun mal normal. Dass ein Krankenhaus dafür aber keinerlei Vorkehrungen, wie Kühlkammern, besitzt, halte ich für fragwürdig, da meines Erachtens die vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Verstorbene im Krankenhaus eigentlich Pflicht sein müsste. Aber wie das gerne so gemacht wird: Gewinne streichen die Unternehmen ein, Kosten werden an die Allgemeinheit (siehe Millionenzuschuss) und an die Betroffenen verteilt.

Anwalt
15 Jahre zuvor

@2 und 8:
GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag) dürfte wohl schon die richtige Anspruchsgrundlage sein, jedoch kann auch in den Vertragsbedingungen der Klinik sowas drinstehen. Problematisch wirds ausserdem, wenn die Klinik eine Provision vom Bestatter für das „Exklusivrecht“ erhält. Ist aber eine rechtlich kitzlige Sache. Kennt jemand Urteile??

Rena
15 Jahre zuvor

Hm, ich kenne eine HELIOS-Klinik in einem anderen Ort. Dort wird Wert auf den „Abschiedsraum“ gelegt. Er wurde sogar extra „religionsneutral“ errichtet.

Je nach Entfernung zum Krankenhaus reicht die Stunde ja gar nicht aus. Weder für die Angehörigen noch (u.U.) für den Bestatter des Vertrauens.

Abraxa
15 Jahre zuvor

Das erinnert mich gerade an das Chaos, das wir bei uns gerade hatten. Unsere Klinik ist recht frisch erbaut. In der alten Klinik wurde eine Leiche bei uns im Fernsehraum zwischengelagert – Pietät sieht anders aus. Das Problem ist, dass die Angehörigen, wie Tom selbst schon bemerkt hat, häufig erst mal unter Schock stehen. Und solange die Angehörigen die Erlaubnis nicht geben, dürfen wir die Leichen halt nicht freigeben. Wir haben und hatten nie einen vetrag mit einem Bestattungsunternehmen, wohl aber die Möglichkeit, selbst einen auszusuchen, wenn doe Angehörigen uns den Auftrag geben und das nicht selbst organisieren wollen oder können. Nun haben wir jedenfalls einen Leichenkeller. Sehr unschön war allerdings, dass beim letzten Transport in den Keller neulich rein gar nichts funktioniert hat. Nun ja, wir sind eine Psychiatrie, und sterben steht bei uns nicht täglich auf dem Programm. Nun war es aber doch so gekommen. Das Problem ist, dass der Keller noch keinem Praxistest unterzogen worden war. Daher wusste vorher auch niemand, dass die Türen sich nicht öffnen lassen würden. Als die Hürde… Weiterlesen »

15 Jahre zuvor

Hm, warum wundert es mich nicht das die Helios-Kliniken vor kurzem auch andersweitig schlechte Presse bekommen haben. Indem sie nämlich den Rotstift bei den Anästhesisten ansetzen und bei OPs nur „Medizinische Assistenten für Anästhesie“ anwesend sein lassen, die überfordert sind sobald es Komplikationen gibt.

http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/specials/104485/index.html

Keiner
15 Jahre zuvor

Ein Krankenhaus ohne Kühlkammer?
Ist sowas überhaupt genehmigungsfähig?

Das riecht nach fehlerhafter Baugenehmigung!
Abreißen den Helios-Schuppen!!1

Thomas
15 Jahre zuvor

Tjo, das hat man von zwanghafter Privatisierung.

14: Wobei DAS sich im Ausland eigentlich bewährt hat. In den Niederlanden ist der Anästhesisten kein Arzt, aber dort scheint es zu klappen.

kblog
15 Jahre zuvor

@Thomas: scheint? Hmm? 😉

Ich denke auch, dass die Auftragsverteilung sehr, sehr heikel ist. Eine GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag) setzt nämlich voraus, dass man in guten Treuen und Glauben handelt. Ob man davon in solchen Fällen sprechen kann, wage ich doch eher anzuzweifeln.

Woo
15 Jahre zuvor

Solange diese Zwischenlagerung bei dem Bestatter kostenfrei ist, ist es fuer die Kunden ja egal. Ob der Bestatter der Wahl den Toten nun im Krankenhaus oder bei dem anderen Bestatter abholt, duerfte kostengleich sein.
Und kostenlos wird dieses Angebot ja wohl sein muessen.. nachdem diesem Bestatter ja weder ein Auftrag des Verstorbenen noch der Nachkommen vorliegt, duerfte er sich schwer tun, diese Leistung in Rechnung zu stellen. Das Krankenhaus ist jedenfalls rechtlich nicht in der Lage, im Namen des Verstorbenen einen derartigen kostentraechtigen Auftrag zu erteilen.

Mac Kaber
15 Jahre zuvor

Ach deshalb versuchen viele Bestatter eine Filiale gegenüber oder gar auf dem Krankenhausgelände zu eröffnen? Dass sie die 60 Minutenfrist nicht überschreiten? Hat diese Klinik denn keine Pathologie? Ich würde konsequent einen anderen Bestatter nehmen. Wenn das jeder machen würde, wäre diese Praxis schnell beendet. Nur im Falle eines ungeklärten Todes, wenn die Polizei und der Staatsanwalt ermitteln ist es gerechtfertigt, dass von denen ein Bestatter bestimmt wird. In diesem Fall würde ich dazu neigen, dass es sich um eine GoA handelt, weil der Tote bzw. seine Angehörigen daran interessiert sein müßten aufzuklären, ob jemand anders den Tod verursacht hat. Ausserdem ist es eine Unsitte, Todesnachrichten am Telefon zu überbringen. Man kann die Angehörigen bitten, herzukommen, oder der Krankenhausseelsorger kann seinen Amtsbruder der örtlichen Gemeinde bitten, oder anderes. Nicht immer ist es das erwartete Dahinscheiden der Oma. Es könnte auch mal der unerwartete Todesfall nach OP sein. Als mein Vater 1986 nachts starb, wurde er gleich in Morgenstunden vom Kooperationspartner der Klinik oder der Station oder der Schwester abgeholt. Meine Mutter erhielt erst im Laufe… Weiterlesen »

Elanor
15 Jahre zuvor

Es gibt ja auch so viele Altenheime ohne entsprechende „Aufbewahrungsräume“ für Verstorbene. Da wundert es mich nicht mehr groß, dass auch Krankenhäuser jetzt anfangen da einzusparen.

Nobody
15 Jahre zuvor

Das passt zu der Klinik. Ich komme aus Idstein und das Krankenhaus genießt in der ganzen Umgebung sowieso schon einen eher zweifelhaften Ruf. Wenn man es sich aussuchen kann lässt man sich hier lieber in ein Krankenhaus nach Wiesbaden bringen anstatt in die Idsteiner Klinik.

M.
15 Jahre zuvor

Ich würde gerne darüber für das Fernsehen berichten. Kennt denn jemand Betroffene?

Michael Fritz
15 Jahre zuvor

Zu diesem Thema habe ich eine wirkliche Geschichte erlebt : Meine Mutter stand unter Pflegschaft der Amtsbetreuung des Bezirksamtes Mitte in Berlin. Am 23.12.2008 wurde Sie in das evangelische Geriatriezentrum( EGZB ) in Berlin Wedding/Mitte wegen Atemnot eingeliefert. Dem EGZB war die Amtsbetreuerin und der Sozialdienst bekannt. Am 26.12. 13 Uhr verstirbt meine Mutter. Die diensthabende Ärztin ruft die Nummer der Amtsbetreuerin an und spricht die Todesnachricht auf den AB. Der 27.12. war ein Samstag der 28.12. ein Sonntag. Mitarbeiter des Bezirksamtes natürlich erst am 29.12. in der Lage die Info abzuhören. Das EGZB wartet jedoch nicht ab, bis sich der Amtsbetreuer oder ein Verwandter meldet um die weitere Verfahrensweise zu kären, sondern beauftragt von sich aus einen Bestatter, der die Leiche sofort am 26.12. abholt und lagert. Kosten von 250 Eu werden dem Sohn in Rechnung gestellt. Im Jahr 2000 wurde bereits f. den Todesfall ein Bestattervertrag abgeschlossen und bezahlt. Auch dieser Bestatter lässt sich die Überführung und Abholung bezahlen. Gesamtkosten in der Rechnung für den Sohn über 500 Euro für einen Aktionsradius von… Weiterlesen »

Pinguin
14 Jahre zuvor

Upps…! das ist hart!!
Da bin ich sehr froh, dass es hier im näheren Umfeld eine bekannte Uni-Klinik gibt, die nicht nur prominenten Ski-Opfern eine Herberge bietet, sondern auch für die Verstorbenen ausreichend Platz bietet. Darüberhinaus gibt es einen – wie ich finde – stilvollen Abschiedsraum sowie auch eine kleine Kapelle im Klinikgebäude. Dort können sowohl Andachten stattfinden, wie auch normale Gottesdienste für Langzeitpatienten.

13 Jahre zuvor

Bereits 2008 schrieb ich unter dem Titel „60 Minuten – dann ist die Leiche weg“ über Krankenhäuser und deren Verträge mit Bestattern. Auch an anderer Stelle wurde über diese Thematik im Bestatterweblog schon mehrfach berichtet. Hintergrund: Manche neuen K




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