Jun
10
Keine eisglatte Abkürzung nehmen!
Es ist zwar derzeit eher schön und heiß draußen, aber auch im Sommer müssen sich Gerichte mit winterlichen Fragen befassen.
Mit einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Beschluss vom 7. April 2010 (Az.: 5 U 232/09) hat das Oberlandesgericht Bamberg ein vorausgegangenes Urteil des Landgerichts Coburg vom 28.10.2009 (Az.: 12 O 459/09) bestätigt.
"Trauergäste, die im Winter an einer Beerdigung teilnehmen, haben keinen Anspruch darauf, dass sämtliche zur Grabstätte führenden Wege von Schnee und Eis geräumt werden. Stürzt einer der Gäste auf einer nicht geräumten Abkürzung, so ist die für den Friedhof zuständige Gemeinde nicht zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet."
Die gesamten Hintergründe findet man auf dieser Seite hier, von der auch das Zitat stammt.
Danke an den Einreicher.
Wenn man unbedingt vor dem Verstorbenen an der Grube sein will fällt man halt hin(ein).
War bestimmt ein Rentner, die haben meistens keine Zeit und Geduld ![]()
B. A.
Zudem ist der Coburger Friedhof wirklich gut geräumt.
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Kommentare
Norwegen steht mit Island ga.
Tom, schieb die Olle von mir.
Ich mein natürlich "gegönn.
Ja, Norwegen sei dir von Her.
Ich kann Norwegen nur empfeh.
@ 30 Tzosch: Ist doch ega.
Mach das, wir halten solange.
ICH HYPERVENTILIERE! ICH HYP.