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Frag den Bestatter

Ausbildung zur Bestattungsfachkraft

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Hi Tom,
ich mache eine Ausbildung zur Bestattungsfachkraft und besuche die Berufsschule in X. Mein Betrieb liegt 40 km von X. entfernt. Jetzt soll ich auf die Schule nach Münnerstadt.
Im Betrieb habe ich sowieso einen sehr geringen Verdienst und bekomme einen Gehalt von im ersten Lehrjahr 500 Euro, im zweiten 575 Euro und im letzten Jahr 625 Euro. Alle anderen die da arbeiten verdienen mehr. Ich komme mit meinem Geld nicht aus und kann nur am Wochenende Party machen, meist aber auch nicht.
Die Fahrtkosten zur Berufsschule zahlt mir der Betrieb, aber in meinem Lehrvertrag gibt es einen Klausus das ich die Kosten für die Fahrt und die Unterbringung und Verpflegung in Münnerstadt selbst zahlen muss.
Das ist so nicht erlaubt! Was kann ich dagegen tun?

Zunächst einmal muß ich Dich von dem Irrtum befreien, Du würdest in Deinem Betrieb etwas verdienen. Das tust Du nicht und Du erhältst auch kein Gehalt.
Du bekommst eine Ausbildungsvergütung, die es Dir ermöglichen soll, in bescheidenem Umfang Deine Kosten zu bestreiten. Über den Sinn und Zweck mag man streiten, es ist aber nunmal einfach so, daß man sich während der Ausbildung leider keine großen Sprünge erlauben kann.
Daß man als Berufsneuling in der Ausbildung nicht genau so viel verdient wie die langjährig Beschäftigten oder Leute mit einer höheren Qualifikation, ist eigentlich vollkommen normal. Das ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Auszubildende meint, er allein trage die ganze Last des Unternehmens und müsse quasi sogar noch mehr arbeiten als alle anderen zusammen oder er habe nach wenigen Wochen schon so viel Wissen und Können in sich versammelt, daß er sowieso mehr Ahnung vom Betrieb hat als alle anderen…

Mit den von Dir genannten Beträgen liegt das Bestattungsunternehmen, das Dir eine Ausbildungsstelle gegeben hat, deutlich über den vom Bundesverband empfohlenen und erst letztes Jahr angehobenen Beträgen von:

1. Lehrjahr 400,- €
2. Lehrjahr 450,- €
3. Lehrjahr 500,- €

Ich möchte nicht ungesagt lassen, daß ich diese Beträge insgesamt für zu niedrig halte und den Kollegen, die mich fragen, stets folgende Staffelung empfehle:

1. Lehrjahr 500,- €
2. Lehrjahr 580,- €
3. Lehrjahr 650,- €

Entlang dieser Empfehlung orientiert sich auch Dein Ausbildungsbetrieb.

Zu Deiner Ausbildungsvergütung kommen noch die Kosten hinzu, die der Betrieb aufwendet, damit Du zur Berufsschule fahren kannst.

Der Bundesverband empfiehlt den Mitgliedsunternehmen, die Kosten der schulischen Berufsausbildung, soweit sie durch den Blockunterricht an Berufsschulen entstehen, zu tragen. Darunter fallen die Fahrkosten, Übernachtungskosten sowie Kosten der Verpflegung.

Hier sind aber viele Ausbilder einer anderen Auffassung. Sie zahlen den Auszubildenden eine höhere, als die vom Bundesverband empfohlene, Ausbildungsvergütung und lassen den Auszubildenden dafür dann die Kosten für Fahrten und Unterbringung in Münnerstadt selbst bezahlen.
Das ist eine Frage der vertraglichen Vereinbarung.
In Münnerstadt ist man ja nicht monatelang, sondern nur zu diesen Seminaren:

1. Grab- und Bestattungstechnik“ (BES 1/07; Dauer 2 Wochen)
2. „Hygienische Versorgung Verstorbener (BES 3/07; Dauer: 1 Woche) sowie
3. „Trauerpsychologie und Beratungsgespräch“ (BES 2/08; Dauer 2 Wochen)

Ich persönlich bin der Meinung, daß ein größerer Ausbildungsbetrieb die Kosten eigentlich übernehmen sollte.
Bei kleineren Betrieben könnte man eine Abmachung treffen, sodaß der Betrieb etwa die Unterbringung bezahlt und der Auszubildende seine Verpflegung.
Letztlich ist es aber eine Frage des Ausbildungsvertrages.

Im Übrigen kann man sich um Beihilfen und Zuschüsse bemühen.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

keine vorhanden

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 20. Januar 2013

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Ich
11 Jahre zuvor

nur am wochenende feiern gehen zu koennen und dann nicht mal immer ist aber auch hart. vor allem wenn man bestatter werden will. der beruf ist doch bekannt fuer seine tollen arbeitszeiten und dass man da immer schon das donnerstagsangebot in den clubs ausnutzen kann.

svendo
11 Jahre zuvor

Mit dieser Vergütung solltest du in der Schule und in der Überbetrieblichen eigentlich zu den Topverdienern gehören.

Schonmal nachgedacht über:

BAB
mitfahrgelegenheit(.)de für den Weg nach Münnerstadt
weniger Geld für Parties ausgeben

Würde mich wundern, wenn mit der Schule Bad Kissingen gemeint ist und nicht die andere Schule im Norden. Es gibt nämlich Mitauszubildende, die fahren schonmal ihre 600km zur Schule/Überbetrieblichen.

11 Jahre zuvor

*soifz* Willkommen in der Welt der Erwachsenen, wo halt nicht immer das geht, was man gerne tun würde. Du kannst nur am Wochenende Party machen und kommst deswegen mit dem Geld nicht aus? Tjo, dann würd ich mal empfehlen, dir eine veritable DVD-Sammlung zuzulegen und die Party zu Hause zu machen. Vor dem Pantoffelkino. Klar, du bist nur einmal jung, aber wie du schon selbst gesehen hast: Kohle reicht nicht, Clubbing ist teuer. Die Ausbildungsvergütung ist ein echter Sprung nach vorne, die Zeiten sind noch nicht so lange her, wo ein Auszubildender seinem Lehrherren Geld zahlen musste – daher auch das Wort vom „Lehrgeld zahlen“: http://de.wikipedia.org/wiki/Lehrgeld Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Möglichkeit, deine Kohle etwas aufzustocken. Noch etwas: Deine Frage an sich ist ja nicht unberechtigt, aber da schimmert schon etwas der verwöhnte Wohlstandsbürger durch. Vor allem der Partyabsatz und „das ist so nicht erlaubt“ sind klassische Triggerwörter, die *jeden* der im Monat echt rechnen muss, um Miete und andere Kleinigkeiten zu bezahlen, veranlassen werden, dir mit einem Baseballschläger ein wenig Verstand einzubläuen. DAS Wort stammt übrigens… Weiterlesen »

Big Al
11 Jahre zuvor

„Nur“ am Wochenende Party?
Komisch, ich mache höchstens 4 x im Jahr Party…

Hannes
11 Jahre zuvor
NRWler
11 Jahre zuvor

Die Vergütungen sind doch allgemein bekannt. Mit 500€ und Mietwohnung ist es mit Sicherheit nicht einfach ein Luxusleben zu führen.
Aber ich kann versichern das selbst wenn Hotel Mama für Unterkunft sorgt und Papa Handyvertrag übernimmt folgende Vergütung nicht für einen Azubi reichen kann:
1. 820,55€
2. 861,40€
3. 922,10€
4. 1.001,82€
(IG Metall; Metall & Elektro ab Mai 2012, NRW)
Ok ich habe es auch Handy-Finanzierung geschafft, und finanziere mein Studium von dem Ersparten. Und Party in der Woche und am nächsten Tag um 6 Uhr in der Firma sein, konnte ich auch nicht.

Als Azubi kann man weniger, ist nur Teilzeit im Betrieb (Berufsschule) und tangiert auch noch mit dem Jugendschutz. Die Berufsschule& Lehrgänge muss die Firma auch noch bezahlen. Wenn man fertig ist verdient man mehr.

Nadia
11 Jahre zuvor

Auch wenn ich meinen Vorrednern grundsätzlich zustimme, bin ich selbst angehende Bestattungsfachkraft und meine eigentlich, dass der Betrieb zumindest die Unterbringung in Münnerstadt zahlen muss. Frag einfach mal Frau Eckert, die hat da die entsprechenden Vorschriften zu vorliegen.
Ich bekomme auch nicht viel, aber es reicht, um mir ein Zeitungsabo und einen Ausleihausweis der örtlichen Bücherei zu leisten. Und damit kann man sich auch die Zeit vertreiben. = )

Chris
11 Jahre zuvor

klar, der Ton der Anfrage ist unverschämt. Party ist wirklich nicht alles im Leben!

Aber es gibt leider schwarze Schafe in Handwerk, Handel und Industrie, wo „Ausbildung“ nicht oder kaum stattfindet, sondern die Azubis für klassische Hilfsarbeiten oder Handlangertätigkeiten herangezogen werden – und die wären (trotz Berufsschulzeit) selbst mit über 1000 € brutto konkurrenzlos billig gegenüber „richtigen“ Hilfsarbeitern. Selbst oft genug gesehen…

Ich hoffe, dass der Einsender nicht in einem solchen Betrieb gelandet ist!

Dr. v. Q.
11 Jahre zuvor

Oft gibt es eine Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Ausbildungsbetrieb, siehe zB:

http://www.hwk-koeln.de/Aus_und_Weiterbildung/02_Berufsausbildung/13_Ueberbetriebliche_Ausbildung_UELU

Ist das bei den Bestattern nicht so?

Zu Info: Die Kosten der Kurse auf dem ehem. „Lehrfriedhof“ (kicher) in Münnerstadt trägt der Staat, also wir alle;

http://bestatter.de/bdb2/pages/ausbildung/ausbildungszentrum.php

„Die Kosten des Ausbildungszentrums wurden zu 60 % von der Bundesrepublik Deutschland und zu 30 % vom Freistaat Bayern aus Mitteln des Europäischen Regionalfonds EFRE finanziert.“

Dr. v. Q.
11 Jahre zuvor

Ich korrigiere: Die Kosten für das Ausbildungszentrum trug zu 90 % der Staat.

Da habe ich nicht richtig hingeschaut, sorry!

Reply to  Dr. v. Q.
11 Jahre zuvor

Das hat aber nichts mit Lehrgangs- und Unterbringungskosten zu tun. Damit sind die Kosten gemeint, die das Zentrum im Bau und im Betrieb verschlingt. Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten sehe ich nur auf moralischer Seite. Die Bestattungsunternehmen sind keine „echten“ Handwerksbetriebe und „nur“ in Rolle B der Handwerkskammern eingetragen, als so genannte handwerksähnliche Betriebe, wie das oft genannt wird. Die richtigen Handwerksbetriebe bekommen oft ein überbetriebliches Ausbildungszentrum hingestellt und müssen sich dann an den Kosten beteiligen. Das ist auch insgesamt durchaus sinnvoll, da nicht jeder Betrieb alle Aspekte eines Berufsbildes bieten und lehren kann. Oftmals wollen die Betriebe aber die überbetriebliche Ausbildung nicht, weil sie selbst besser und umfangreicher ausbilden können, als es dort der Fall ist. Sie sehen dann diese überbetrieblichen Ausbildungszentren als reinen Kostenfaktor. Da die Ausbildung in Münnerstadt noch nicht einmal verbindlich vorgeschrieben ist, kann man auch eine Verpflichtung zur Übernahme Kosten nicht herleiten. Grundsätzlich meine ich aber, daß Auszubildende finanziell ohnehin knapp gehalten werden und deshalb vorher ausführlich darüber gesprochen werden sollte, wer den Aufenthalt dort finanziert. Es ist auch… Weiterlesen »

Althaea
11 Jahre zuvor

Also ich finde das Geld nicht wenig da gibt es wirklich viel schlimmeres.

Ich stelle mir eine Ausbildung zum Bestatter anstrengend vor. Deshalb meine bescheidene Meinung:
Würdest du genug Arbeiten, um das Geld dass du bekommst verdient zu haben, würdest du unter der Woche gar nicht mehr Party machen wollen.

Ja Kerlchen du wirst alt. 🙂

Wenn dass mit der Überbetrieblichen im Vertrag so geregelt ist und du ihn unterschrieben hast fällt das eigentlich unter die PP regelung.
Sonst gibt es doch bestimmt bei der Kammer oder so einen Ansprechpartner der dir da direkt weiter helfen kann!?

Matthias Liebler
10 Jahre zuvor

Hallo zusammen,

vieles ist hier schon geschrieben worden, das meiste völlig richtig. Aber: Der Ausbildungsbetrieb ist schon per Lehrvertrag verpflichtet, alle Kosten der Berufsausbildung zu übernehmen. Dazu gehören insbesondere die Lehrgangskosten der ÜLU in Münnerstadt, sowie die Unterbringung, Verpflegung und auch die Fahrtkosten. Das steht auch im § 25 BBiG so. Und noch etwas: Die Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen sind in der Ausbildungsordnung verbindlich vorgeschrieben.

Lischen
10 Jahre zuvor

Also mal ehrlich… Ich bin ebenfalls Azubine zur Bestattungsfachkraft, ich bekomme 400€ im Monat (wie vorgegeben), bezahle davon Miete, Auto, Klamotten und die Verpflegung in den Blockzeiten – für Party bleibt da nicht mehr allzuviel! Außerdem sollte man sich langsam im Klaren werden, dassParty im berufsleben sowieso kürzer kommt. Also mal langsam erwachsen werden und vernünftig denken. Wenn es ums Geld ginge, dann hätte ich mir auch einen anderen Beruf ausgesucht.




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