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Frag den Bestatter

Beckenbruch und keiner merkt was?

Heute schreibt mir eine Familie, die den Verlust eines Verwandten zu beklagen hat, der die letzten Jahre in einem Heim zugebracht hat. Ich beantworte die Frage nach bestem Wissen und Gewissen, wie ich es immer tue. Mich würde aber auch die Meinung meiner Leserinnen und Leser interessieren, in wie weit meine Einschätzung hinsichtlich der geschilderten Verletzung richtig ist.

Hier die Zuschrift:

Ich habe im Internet Ihren Webblog gefunden und habe eine brennende Frage, in der Hoffnung, bei Ihnen eine Antwort zu finden.
Vorgeschichte:
Ein Familienmitglied (60-70 Jahre, Gehirnschaden), seit vielen Jahren im Pflegeheim (das die Familie für sehr gut gehalten hat), zum Schluß bettlägerig ist plötzlich verstorben.
Der Arzt konnte keine genaue Todesursache feststellen, hat aber einen Totenschein ausgestellt.
Der Leichnam soll verbrannt werden. Dann bekommt die Familie die Nachricht, die Kripo wurde eingeschaltet. Schock. Die Angehörigen bekommen keine Auskunft, da die Schweigepflicht über den Tod hinausgeht.
Schließlich bekommt man doch „durch die Hintertür“ Auskunft: Der Amtsarzt, der den Toten vor der Verbrennung untersucht hat, hat einen etwa 14 Tage alten Beckenbruch festgestellt und der Tote ist in Folge davon an einer Lungenembolie gestorben.

Jetzt meine Fragen:
Welche Untersuchungen führt ein Amtsarzt aus? (Es ist noch keine Obduktion durchgeführt worden). Röntgt er auch?
Warum hat das Pflegepersonal den Beckenbruch nicht erkannt?
Gibt es für die Angehörigen eine Möglichkeit an Information zu kommen?

Für eine Beantwortung wäre ich Ihnen dankbar.

(Ich habe wie immer die genauen Umstände etwas anonymisiert. Auch wenn es für die Betroffenen selbst manchmal so aussieht, als wisse nun jeder um wen es geht und wo das passiert sei, kann ich versichern, daß in all den vielen Jahren so eine Herleitung noch nie stattgefunden hat.)

Meine Antwort:

Das ist ein sehr klassischer Fall, wenn ich das mal so sagen darf.
Es ist durchaus nichts Ungewöhnliches, daß sich ältere Menschen, vor allem dann, wenn sie sich vielleicht nicht richtig artikulieren können, auch in Pflegeobhut Brüche zuziehen, von denen das Pflegepersonal nichts bemerkt.
Vor allem bei lange bettlägrigen Personen können ganz geringe Ursachen schon zu Brüchen führen, die dann oft lange -aufgrund des dauernden Liegens- nicht bemerkt werden und auch für den Patienten durchaus schmerzfrei sein können. So ist mir bekannt, daß beim Röntgen alter Menschen oft zum völligen Erstaunen mehrere alte Knochenbrüche festgestellt werden, die „irgendwie“ verheilt waren.

Der Amtsarzt nimmt eine sehr genaue Untersuchung durch Inaugenscheinnahme vor. Einem aufmerksamen Arzt kann ein Beckenbruch, etwa durch Schiefstellung der Hüfte oder der Beine schon auffallen, nehme ich an.
Der Leichnam wird bei der Untersuchung manchmal auch aus dem Sarg gehoben und/oder umgedreht. Dabei ist ein Beckenbruch durchaus feststellbar, möchte ich meinen.

Kommt nun der Amtsarzt im Zuge seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, daß die hausärztlich bescheinigte Todesursache nicht mit der tatsächlichen Todesursache übereinstimmt, so muß er meldend tätig werden.
Es ist ja häufig so, daß der Hausarzt beispielsweise die Vorgeschichte einer 86jährigen, schwer herzkranken und bettlägrigen Patientin sehr gut kennt und dann -manchmal auch ohne weitere genauere Untersuchung- sehr schnell zu einer bestimmten Todesursache tendiert und diese auf den Leichenschauschein schreibt. Beispielsweise Herzinfarkt oder Lungenembolie etc.
Findet der Amtsarzt dann eine andere Todesursache heraus, muss er das melden. Genau dafür wird diese zweite Leichenschau vor der Einäscherung durchgeführt.
Sie soll ja sicher stellen, daß a) sicher stellen, daß der Mensch wirklich tot ist und b) eine Überprüfung der Todesursache sein, denn nach der Einäscherung können eventuelle Zweifel an der Todesursache ja nicht mehr durch eine Exhumierung der Leiche untersucht werden.

Der Amtsarzt führt in der Regel keine Röntgenuntersuchung durch.
Ich halte das nicht für ein grobes Pflegeversäumnis. Wobei hier deutlich eine Rolle spielt, inwieweit der Patient sich äußern kann.
Ich kenne alte Menschen in Pflegeheimen, die in ihrer Demenz den ganzen Tag klagende und jammernde Laute von sich geben. Wie will ein Pfleger hier erkennen, ob und wann dieses permanente Klagen nun auf ein akutes Schmerzempfinden zurückzuführen ist?

Um an Informationen zu kommen, bleibt nur die Möglichkeit Fragen zu stellen. Ich würde zunächst vorwurfsfrei auch mit der Pflegeleitung des Heims über diese Sache sprechen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 18. Juni 2012 | Peter Wilhelm 18. Juni 2012

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18 Kommentare
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11 Jahre zuvor

Was mich hier verwundert ist die Aussage mit der Schweigepflicht. Gerade doch die Angehörigen sind doch Auskunftsberechtigt oder nicht?

Mona
Reply to  Jan S.
11 Jahre zuvor

Leider Nein.
Mein Vater ist vor 3 Jahren verstorben, dass er krank war, wußten wir, aber er sprach nie darüber, was er genau hatte. Nach seinem Tod wollte ich die Todesursache erfahren, er hatte sowohl im Testament auch gegenüber seinem behandelnden Arzt „verfügt“ dass auch über seinen Tod hinaus nicht bekannt werden sollte, woran er gestorben ist.
Wir haben aufgrund der Schweigepflicht des Arztes (auch noch mein Cousin) nie erfahren woran mein Vater verstorben ist.
LG Mona

Tinchen
11 Jahre zuvor

Mich wundert die Info, dass der Bruch zwei Wochen alt sein soll, wie will ein Arzt das ohne Röntgenuntersuchung feststellen? Und auch wenn eine Lungenembolie in so einem Fall klassich wäre, wie stellt er das fest ohne Röntgen und ohne Obduktion? Ich würde auch erst einmal das Gespräch suchen und Fragen stellen. Vorsichtshalber würde ich einen Freund der Familie mitnehmen, der ggf. etwas weniger emotional eingespannt ist und im schlimmsten Fall als Zeuge dienen kann. Wenn ich das Gefühl bekommen würde, dass mir etwas verheimlich wird, dass etwas vertuscht wird, dann würde ich Strafanzeige erstatten und über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen lassen. Wenn mich nicht alles täuscht müsste das funktionieren und die Familie, bzw. deren Anwalt, kann auf diese Weise Einblick in Unterlagen bekommen, die in den Ermittlungsakten schlummern. Natürlich ist es manchmal schwer fürs Personal so etwas einzuschätzen und Knochen werden nicht stabiler, andererseits kann ich mir auch vorstellen, dass solche Sachen aus reiner Schlampigkeit und Hektik passieren (zum Beispiel es wird jemand fallen gelassen beim Umbetten) und es dann vertuscht wird. So nach… Weiterlesen »

Tinchen
Reply to  Tinchen
11 Jahre zuvor

Ach ja und noch eine Nachfrage: „zum Schluss bettlägerig“ – wird das mit dem (angeblichen) Zeitpunkt des Bruches in Zusammenhang gebracht oder hat die Bettlägerigkeit damit gar nichts zu tun?

Reply to  Tinchen
11 Jahre zuvor

Für wie fies hälst du die Schwestern und Pfleger eigendlich, die einen verdammt harten Job haben. Immer hin und her gerissen zwischen Menschlichkeit und Leistungsdruck. Sicher gibt es auch die von dir beschriebenen negativen bsp, aber das ist nicht die Regel. Niemand beachtet die gute arbeit die geleistet wird. Nur die schreckensbilder kommen in die Zeitung und werfen so ein falsches Licht auf diesen Beruf.
Ich denke auch das es eher damit zusammen hängt das der Bewohner viel gejammert hat. Ein Beckenbruch verursacht schmerzen, da die Bewohner ja alle zwei Stunden gedreht werden (sollten).Irgendwann verschiebt sich der, da ja viel beim drehen an der Hüfte angelangt wird. Und das tut weh.

Tinchen
Reply to  Felis
11 Jahre zuvor

Oh nein, das ist ein absolut ungewolltes Missverständnis – ich schätze Pflegeberufe in aller höchstem Maß und weiß, dass die meisten sich bis an jede Grenze aufreiben um ihre Berufung zu erfüllen. Die meisten die solche Jobs länger durchhalten sind echte Menschenfreunde, andere halten diese Belastungen oft gar nicht lange durch.

Es gibt aber eben auch schwarze Schafe, die aufgrund von Unterbesetzung, Kostendruck und Angst vor Jobverlust vergessen, was ihren Beruf eigentlich mal ausmachte und sich in das System fügen. Deswegen schrieb ich:

„Wenn ich das Gefühl bekommen würde, dass mir etwas verheimlich wird, dass etwas vertuscht wird, dann“…

Reply to  Tinchen
11 Jahre zuvor

Na gut *schuldbewusst kuck* falsch verstanden. In diesem Punkt bin ich etwas überempfindlich. Ich finde es einfach furchtbar da jeden Tag rein zu gehen (ist schon ein paar Jahre her das ich im Pflegeheim gearbeitet habe) während Zeitgleich alle Welt auf die Heime schaut weil jeden Tag neue Horrormeldungen kommen, wie schlecht die Menschen behandelt werden. Da gabs doch mal glaube 2002 rum so einen der sich „eingesetzt“ hat. Und angeprangert hat wie viel Fassungsvermögen eine Windel hat. Hab mal Omchen die Wassertabletten bekommt. Du kannst nicht alle Fünf Minuten die Einlage wechseln, und wenn sie sagt sie muss aufs Clo ist es bereits passiert. Empfinde ich als viel Entwürdigender. Aber ja, wenn es Unstimmigkeiten gibt, täte ich auch nach hacken. Und ich weiß schon jetzt, wenn meine Mutter jemals in ein Pflegeheimmuß, werden die Schwestern mich hassen. Ich würde von ihnen verlangen das sie das leisten was ich geleistet habe. Von dem ich weiß das es machbar ist.

Tinchen
Reply to  Felis
11 Jahre zuvor

Vielleicht lieben Dich die zukünftigen Pflegerinnen Deiner Mutter aber auch – weil Du aus eigener Erfahrung auch weißt, was NICHT möglich ist und es im Gegensatz zu manchen anderen Angehörigen nicht erwartest. Z.B. Windelwechsel alle 10 Minuten oder so…

11 Jahre zuvor

@Jan S.: Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber den engsten Angehörigen, wenn nicht von dieser entbunden wurde oder eine entsprechende Betreuung besteht.

Annika

Ulf war schneller 🙂 Nicht mal der Ehegatte oder die Kinder/Eltern haben per se Auskunftsrecht, auch wenn viele davon überzeugt sind.

11 Jahre zuvor

Moin!

Dem Amtsarzt steht es nach meinem Wissen (hier in der Gegend) frei, nur ein äußere oder auch eine innere Leichenschau (Obduktion) vorzunehmen, um die Feuerbestattung frei zu geben.

Ein Gespräch ist natürlich erstmal sinnvoll (Pflegeheim, Arzt, Kripo), ansonsten die Ermittlungsakten der Polizei anfordern. Wenn es ein Pflegefehler oder Unfall ist, kann man entsprechend die Kosten der Bestattung einfordern und braucht dafür diese Unterlagen.

Reply to  Knud
11 Jahre zuvor

Das kann der Amtsarzt in der Tat.

Yeti
11 Jahre zuvor

Mal meine Meinung dazu: Das kommt ja erstmal auf den Bruch an (bin ja eine Röntgentante). Klassiker bei bettlägerigen Patienten sind der Schenkelhalsbruch (je nach Patient, reicht da schon das Anheben des Beines z.B. beim Waschen oder aber z.B. ein Sturz von aus dem Bett, bettlägerig heißt nicht, das der Patient sich nicht doch ein bisschen drehen kann und dann über die Bettkante fällt. Der Schenkelhalsbruch ist (oft aber nicht immer) ohne röntgen feststellbar, das gebrochene Bein wirkt kürzer als das intakte, der Fuß ist etwas nach innen gedreht. Ein Schenkelhalsbruch muss nicht weh tun (insb. bei Pat. mit hirnorganischen Defiziten), tut aber leider oft doch sehr weh. Streng genommen ist das aber kein Beckenbruch sondern ein bruch des Oberschenkelknochens.wird aber vom Laien oft als Hüftbruch oder Beckenbruch bezeichnet. Dann gäbe es da noch den Bruch eines oder mehrerer Schambeinäste, wenn der Patient sehr morbide ist und z.B. eine äußerst ausgeprägte Osteoporose oder sonstige Knochendemineralisation hat, reichen auch hier unvermeidbare Bagatellbewegungen, z.B. beim Umlagern des Pat. damit er/sie sich nicht wund liegt. Ansonsten passiert das… Weiterlesen »

Godzina
Reply to  Yeti
11 Jahre zuvor

Was die Brüche und deren Diagnose angeht, sehr gut zusammengefasst! Ich würde allerdings bezweifeln, dass die Blutgase auch wenige Minuten nach dem Tod noch etwas über die Blutwerte des Lebenden aussagen. 😉

Reply to  Yeti
11 Jahre zuvor

Dann bin ich ja beruhigt, daß meine Antwort in dieser Hinsicht richtig zu sein scheint.

Hildegard
11 Jahre zuvor

Das hätte ich jetzt mal nicht besser formulieren können.
Einiges in der Antwort ist so fachspezifisch, dass es meinen Fachbereich (Pflege) übersteigt.

lya
11 Jahre zuvor

@ Yeti
das ist eine umfassende gut formulierte Antwort, vielen Dank.

Zu dem Absatz ruhigstellen: ein hirnorganisch veränderter Patient kann mitunter sehr unruhig sein und es ist eine große Gratwanderung, ihn vor sich selbst zu schützen.

Ein gutes Pflegeheim wird mit Sicherheit um Aufklärung bemüht sein, schon um vorbeugende Maßnahmen anstreben zu können, falls möglich.

11 Jahre zuvor

Bei der Geschichte muss ich an einen alten Herren denken, den ich in meiner Zivi-Zeit oftmals von seinem Zimmer im Altenheim zu Klinik- und Arztbesuchen gefahren habe.

Er wahr wirklich bereits ziemlich gebrechlich … und irgendwann wurde es zwar noch etwas schlechter, aber viel dabei gedacht habe ich mir nicht.

2 Wochen nachdem er noch etwas langsamer wurde, ist der gute Mann dann leider verstorben. Und wie sich rausstellte, hatte er sich tatsächlich (zu Beginn der beschriebenen 2 Wochen) bei einem Sturz im Heim den Wirbel gebrochen. Es hatte allerdings niemand die Schwere der Verletzung erkannt, und er selber hatte nicht groß über Schmerzen geklagt. (Was aber sicher daran lag, dass er eh laufend große Schmerzen hatte.)

Für mich klang das damals erstmal kaum vorstellbar, aber scheinbar gibt’s das ja doch hin und wieder.

Viele Grüße,
ein Ex-Zivi




Rechtliches


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