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Beerdigung nicht bezahlt, ab in den Knast!

orgel

Immer mal wieder habe ich ja über säumige Zahler berichtet. Manchen Kunden kann es vorher nicht teuer genug sein und hinterher jammern sie was das Zeug hält oder noch viel öfter: sie melden sie einfach nicht, zahlen nicht und ignorieren unser Zahlungsbegehren.
Eine Erscheinung, mit der nicht nur Bestatter zu kämpfen haben, auch in allen anderen Branchen ist Ähnliches zu beobachten. Allerdings haben es viele andere Branchen einfacher, Vorkasse zu verlangen, Bestatter tun sich da manchmal etwas schwer. Sie haben ohnehin den, ständig durch die Medien genährten, Ruf, doch tatsächlich so gemein zu sein und für eine Dienstleistung auch noch Geld zu verlangen, (unerhört!) und wagen es dann auch noch, die armen trauernden Familien hinterher durch eine hinterhältige Rechnung und noch viel gemeinere Mahnungen zu belästigen.
Wie kann man nur, wenn man erst 9 Monate auf sein Geld gewartet hat, schon sofort einen Gerichtsvollzieher schicken? Weiß denn so ein Aasgeier von Bestatter nicht, daß das pietätlos ist?

So oder so ähnlich muß auch ein 52jähriger Bankkaufmann gedacht haben, als er ein Bestattungshaus mit der Beisetzung seiner Mutter beauftragte. Die Rechnung zahlte er aber nicht.
Als der Bestatter dann auf Zahlung des offenen Betrages von rund 3.000 Euro drängte, legte der „clevere“ Betrüger eine gefälschte Überweisungsbescheinigung vor und täuschte so vor, daß as Geld unterwegs sei. Der Bestatter ließ sich dadurch in Sicherheit wiegen und übernahm dummerweise auch noch die Beisetzung des Vaters des Neppers. Weitere 4.500 Euro kamen so hinzu.

Am Ende bezahlte der Nepper gar nichts und landete deshalb vor Gericht. Da er erst vorher wegen anderer Betrügereien zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, zeigten die Richter keine Gnade und ließen den Schwindler nun für ein Jahr „einfahren“, vermutlich wird er auch die vorher zur Bewährung ausgesetzte Strafe absitzen müssen, eine durchaus teure Beerdigung!

„Das Gericht monierte in seiner Entscheidung besonders den Umstand, dass der Angeklagte trotz einer Erbschaft von rund 20.000 Euro den Schaden nicht einmal ansatzweise wieder gut gemacht habe. Eine Erklärung dafür konnte der Angeklagte nicht anbieten.“

Quelle: FAZ


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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 2. September 2012 | Peter Wilhelm 2. September 2012

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16 Kommentare
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Chris
14 Jahre zuvor

Und womit? Mit Recht.

So, nun mache ich mich mal auch wieder ans Mahnungen schreiben. 🙁

Sanna
14 Jahre zuvor

… und wie begleicht der Herr jetzt aus dem Knast heraus die Bestatter-Rechnung???

Es wird jedoch in der Tat immer schwieriger, die Außenstände einzutreiben. Das zahlungsunwillige (oder -unfähige?) Klientel wird größer.
Ich arbeite im Bereich Baugewerbe; bei „großen“ Auftragsvolumen gehen wir vermehrt dazu über (durchaus mehrere)Abschläge in Rechnung zu stellen. Wird nicht gezahlt, dann geht es auf der Baustelle halt nicht weiter. Über diesen Umstand wird auch jeder (Groß-)Kunde in der zu unterzeichnenden Auftragsbestätigung hingewiesen!

Auf Dauer kann kein Unternehmer in großem Umfang Material und Löhne vorfinanzieren und dann ewig und drei Tagen warten, ob bzw. daß der Kunde zahlt.
Unser eigener Büroaufwand hat sich durch diese Maßnahmen erheblich vergrößert; andererseits „minimieren“ wir etwaige Verluste.

Daß solch ein Procedere im Bestattungswesen jedoch ausgesprochen heikel ist, kann ich nachvollziehen. Kein Bestatter kann wochen- oder gar monatelang Verstorbene „auf Eis“ legen oder gar wieder ausbuddeln…

hajo
14 Jahre zuvor

jau Tom, das ist (nur) die strafrechtliche Seite
.. damit hat der Kollege noch keinen müden Euro 🙁

14 Jahre zuvor

@hajo: Was mir natürlich klar ist, wie Du Dir denken kannst. Aber es kann auch eine gewisse Genugtuung damit verbunden sein, wenn man den Übeltäter bestraft sieht, vor allem dann, wenn man so oder so sein Geld vermutlich niemals sehen wird.

14 Jahre zuvor

Auch in unserer Pietät gab es schon hin und wieder dieses Problem, aber mittlerweile verlangt meine Chefin eine Anzahlung, es gibt dadurch einfach weniger Probleme und bis jetzt hat sich keiner darüber beschwert.

@ 3 (hajo)
14 Jahre zuvor

Damit hast Du natürlich recht, aber ich würde als Bestatter mal auf § 823 II i.V.m. § 263 I StGB hoffen (für die Nichtjuristen: Anspruchsgrundlage dafür, dass man Schadenersatz an den zahlen muss, den man betrogen hat) und vor allem darauf, dass von den 20.000 € aus dem Erbe noch etwas vorhanden ist, wenn man irgendwann mal vollstrecken will.

Immerhin kann er die anspruchsbegründenden Tatsachen vorm Zivilgericht schonmal recht gut darlegen, wenn er das strafgerichtliche Urteil der Klageschrift beifügt… (ja, ich weiß, viel Ärger und wahrscheinlich auch finanzielle Verluste, wenn’s halt nix zu holen gibt, hat er trotzdem).

Sebastian.
14 Jahre zuvor

@6: Seinen Anspruch kann der Bestatter ohne Probleme durch den Auftrag des Betrügers nachweisen. Da gibt es garantiert genügend Papier. Das Problem ist hier eher die Vollstreckung des Urteils. Vom Gericht Recht bekommen und vom Schuldner Geld bekommen sind eben leider zwei völlig unterschiedliche Dinge. Erfahrungsgemäß hat dieser Typ Mensch nie Privatvermögen, obwohl er es ihm augenscheinlich gar nicht mal so schlecht geht. Im schlimmsten Fall gibt er -vermutlich sorglos- eine eidesstattliche Versicherung ab und lebt weiter wie gegabt. Die Tatsache, dass man den Schuldner dann de facto sein Leben lang heimsuchen darf (Vollstreckungstitel haben eine ewig lange Verjährungsfrist, die sich ohne Weiteres unterbrechen lässt) nützt dann auch nur noch wenig. Ja, Geld vom säumigen Schuldner zu bekommen ist eine ganz eigene Welt – Tom hat dazu ja auch schon Einiges erzählt. Irgendwie ist man als Gläubiger so manches Mal kurz vor strafrechtlich relevantem Verhalten (natürlich nur kurz davor *räusper*) … Es hat schon seinen Grund, dass Anwälte im Zweifel nur gegen Vorschuss in Höhe der zu erwartenden Vergütung tätig werden …

bloeder_hund
14 Jahre zuvor

Frechheit,
da wird einer wegen seines Glaubens eingesperrt,

dem Glauben,nichts bezahlen zu müssen 8)

Coffin Corner
14 Jahre zuvor

Für seine berufliche Karriere als Bankkaufmann dürfte sein Gebaren aber eher förderlich sein. Da es ja nur eine Bewährungsstrafe ist, kann er sofort in den Bankvorstand berufen werden.

eulchen
14 Jahre zuvor

Hach, endlich hat es mal eine von diesen Ratten erwischt, die so schön auf Kosten der anderen leben.

Wir haben sowas auch täglich, das Erben Gelder einbehalten, die nicht zur Erbschaft gehören und verprassen. Aber dann herumschreien und jammern, wenn wir Inkassounternehmen beauftragen.

Viele müssen zurückstecken, da die Zeiten momentan nicht rosig sind. Aber einige meinen sie könnten trotzdem weiterhin mit Geld um sich werfen.

ein anderer Stefan
14 Jahre zuvor

@ 9 coffin corner: Wenn ich das richtig verstehe, darf der feine Herr jetzt mal den Knast auskosten, weil er eben seine Bewährung verspielt hat. Und mit gefälschten Überweisungsbelegen eine Überweisung vortäuschen? Den würde ich als Personaler einer Bank nicht mehr mit der Kneifzange anfassen – ein sorgfältiger Umgang mit Geld(-geschäften) ist für einen Bänker (jedenfalls in den unteren Chargen) Voraussetzung. Die „Peanuts“ fabrizieren ja eher die hohen Herren…

Norbert
14 Jahre zuvor

Auch für das ausstehende Geld wird es einen Vollstreckungstitel geben – schließlich will das Gericht auch noch Geld. Also wird das Konto gepfändet, oder die Ming-Vase oder eventuelle Forderungen, die der Knacki anderswo hatte.

14 Jahre zuvor

Solch einen »Kunden« hatte ich auch. Gefälschte Überweisungsbelege geschickt und sich weitere Arbeit erschlichen. Nicht nur bei mir hat sich dieses »Verlagshaus« im Bergischen so bereichert, sondern auch bei anderen Grafikern und Druckereien. Einfach Anzeigenhonorare kassiert, seine Dienstleister aber nicht bezahlt, von Druckerei zu Druckerei gehüpft und sich ein schönes Leben gemacht. Eine Sammelanzeige wegen Betrugs liegt schon bei der Staatsanwaltschaft.

Die Kohle werde ich dennoch nie sehen.

clownsfrau
14 Jahre zuvor

„Das Gericht monierte in seiner Entscheidung besonders den Umstand, dass der Angeklagte trotz einer Erbschaft von rund 20.000 Euro den Schaden nicht einmal ansatzweise wieder gut gemacht habe. Eine Erklärung dafür konnte der Angeklagte nicht anbieten.“

Er ist Banker, reicht das nicht als Erklärung?

pünktchen
14 Jahre zuvor

Diesen Sommer hatten wir leider auch Kontakt mit einem Bestatter, allerdings einem Tierbestatter. Da wir unseren Hund nicht zum Abdecker geben wollten, haben wir uns für eine Einäscherung entschieden. Die Urne gab es dann nur gegen Barzahlung. Der Bestatter hatte da nämlich auch schon die übelsten Erfahrungen gemacht. Wär doch mal was für den humanen Bereich: Der Sarg bzw. Die Urne wird nur nach Begleichen der Rechnung freigegeben.

Fraggel
14 Jahre zuvor

Hallo,

es klingt zwar zynisch aber Kunden sind wie Hunde.
Wenn man sich einmal von ihnen hat beißen lassen dann beißen sie immer wieder.
Ich bin freiberuflich in einem anderen Bereich und wenn ein Kunde säumig ist und er zählt nun nicht unbedingt zur A-Kategorie dann fackel ich nicht lange und schreibe zehn Tage nach Zahlungsziel die erste Mahnung… zweite Mahnung, und dann gehts vor Gericht. Ganz einfach.
Das Zurückhalten des Leichnahms… wie oben geraten ist wohl für einen Bestatter keine Lösung da er kein Eigentum an der Leiche erwerben kann, nicht einmal Besitz.
Auch die Angehörigen haben nur die Totensorge, die Leiche gehört nicht ihnen.
Sie zahlen für die Dienstleistung, nicht für die Leiche.
(Wollte selber mal Bestatter werden, habe mir ein wenig Grundlagen angelesen. Ist dann doch Automationstechnik geworden 😉




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