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Frag den Bestatter

Bestatter bricht Verstorbenem beide Arme

knochen brechen bestatter

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Dem Vater meines Freundes wurden vor den Augen der ganzen Familie die Arme gebrochen (ohne Vorwarnung), da in der Wohnung verstorben war und bei der Abholung nicht in den Sarg passte.
Wenn ihr sagt, dass Knochenbrechen keine angewandte Praxis ist, hat die Familie dann Ansprüche auf etwas wie Schmerzensgeld?

Die Leserin, die diesen Kommentar abgegeben hat, schreibt ihn zu einem Artikel „Werden Toten die Knochen gebrochen?„.
Hier findest du alle Kommentare zu diesem Beitrag:

Seit mindestens 150 Jahren geistert die urbane Legende, den Toten würden die Knochen gebrochen, durch die Köpfe der Menschen.
Dieses Schauermärchen entbehrt aber jeder Grundlage.

In dem oben verlinkten Artikel habe ich bereits vor 9 Jahren ausgeführt, daß Verstorbene durch die Leichenstarre steife Gelenke haben.
Es ist für einen Bestatter überhaupt kein Problem, durch vorsichtiges Hin- und Herbewegen der Extremitäten des Verstorbenen, die Gelenke wieder gangbar zu machen.

Wenn der verstorbene Mensch in den Sarg gelegt werden soll, kann es sein, daß -bedingt durch die Körperlage beim Einsetzen der Leichenstarre– Beine oder Arme in einer ungünstigen Position sind.
Durch die oben beschriebene Maßnahme kann der Bestatter den Verstorbenen aber soweit „begradigen“, daß er in den Sarg paßt.
Nun ist dieses Geraderichten der Extremitäten kein leichtes Streicheln, sondern kann Kraft und Ausdauer verlangen.

Sind Angehörige Augenzeugen dieser Maßnahme, können sie fälschlicherweise den Eindruck bekommen, der Bestatter täte dem Verstorbenen Gewalt an.
Aus solchen Beobachtungen mag diese urbane Legende entstanden sein.

Einem Menschen -auch einem der verstorben ist- die Knochen zu brechen, erfordert ungeheuer viel Kraft. Die Knochen eines Armes oder Beines bricht man nicht eben mal so.

Daher halte ich die Behauptung, dem Vater eines Freundes seinen vom Bestatter die Knochen gebrochen worden, für unglaubwürdig.
Falls es dennoch so gewesen sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen, daß dem Verstorbenen dadurch Schmerzen zugefügt wurden. Ein Schmerzengeld kommt also für ihn sowieso nicht in Betracht.
Den Schaden, den die Umstehenden erlitten haben wollen, müssten sie beweisbar belegen und in einem Prozess vor Gericht darlegen können.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. August 2017 | Peter Wilhelm 22. August 2017

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3 Kommentare
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6 Jahre zuvor

Das müsste dann anders heißen, nicht Schmerzensgeld. Leichenstarre lässt aber irgendwann nach, jedenfalls wüsste ich davon, natürlich nur aus Filmen!

Leo
Reply to  mesie
6 Jahre zuvor

@mesie:
Die meisten hier wissen das aus dem Blog.

Doxli
6 Jahre zuvor

So viele Leute denken einfach erst mal ans Verklagen. Man könnte ja noch wo Geld machen, ohne zu Arbeiten. Oder aus purer Streitsucht. Weil man wem was nicht gönnen mag.

Menschenskinder, sucht euch ein kreativeres Hobby…




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