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Frag den Bestatter

Bestattung im Ausland, Todesfall im Ausland, was ist zu tun?

orgel

Zu der Frage – Beerdigung im Ausland hätte ich zusätzlich noch die Frage :
Was ist, wenn ich als Deutscher im Ausland sterbe (im konkreten Fall Kroatien) und dort bereits eine eigene Grabstätte habe???

Es kommt viele tausend Male vor, daß deutsche Staatsangehörige im Ausland versterben.
In den meisten Fällen wird dann eine Überführung des Leichnams nach Deutschland vorgenommen.
Das ist die teuerste Variante. Sie wird gewählt, weil die Angehörigen es sich nicht vorstellen können, den Verstorbenen im Ausland zu lassen und weil die örtlichen Bestatter oft unzureichend beraten.

Am günstigsten wäre es tatsächlich, wenn man im Ausland eine Einäscherung vornehmen lassen würde und die Urne dann im Reisegepäck mitsamt aller erforderlichen Unterlagen nach Deutschland mitnimmt.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, einen Verstorbenen auch im Ausland beisetzen zu lassen.
Die deutschen Behörden verbieten das nicht, noch legen sie dieser Vorgehensweise Steine in den Weg.
Letztlich wird im Ausland der Tod festgestellt und dokumentiert, eine Sterbeurkunde ausgestellt, die Einäscherung/Beisetzung vorgenommen und dokumentiert und genau diese Unterlagen legt man hierzulande den Behörden vor. Es ist durchaus ratsam, schon im Ausland darauf zu drängen, international verständliche Dokumente, wenigstens in Englisch, zu bekommen, das erleichtert hier die Anfertigung der notwendigen Übersetzungen bzw. die Bearbeitung.

Aber auch wer in Deutschland gelebt hat und in Deutschland verstirbt, aber im Ausland beigesetzt werden möchte, kann das tun lassen.
Hierzu ist vor der Überführung bzw. der Einäscherung und dem Urnenversand ein Nachweis über die Grabstelle auf dem ausländischen Friedhof vorzulegen.

Man wird weder so, noch so gezwungen, hier in Deutschland bestattet zu werden.

Grundsätzlich zu berücksichtigen ist, daß der Transport eines Leichnams aus dem Ausland oder ins Ausland sehr teuer ist. Oftmals ist eine fachgerechte und teure Einbalsamierung notwendig, es wird zumeist die Verwendung spezieller Särge mit einem dichten Innensarg aus verlötetem Blech verlangt und hinzu kommt eine Flugtransportkiste. Das macht das Transportgut schwer und damit fürchterlich teuer.
Wegen der gebotenen Eile kommt ein Transport auf dem Seeweg kaum in Frage, sodass geflogen werden muss, wenn es denn jenseits des Meeres oder weiter weg passiert ist.

Günstiger ist immer der Transport einer Urne.

Hierüber informieren ausländische Bestatter nicht oder nur unzureichend.
Sie verkaufen gerne zuerst einen landestypischen Sarg zu oft sehr hohen landestypischen Preisen und dann nochmals obendrauf die gesamte oben beschriebene Verpackung mit Innensarg und Transportkiste.
Amerikanische Vorleistungen in Form von Sarg, hygienischer Versorgung, Einbalsamierung, Vorbereitung zum Transport usw. können schnell mal 10.000 bis 20.000 US $ kosten und dann ist der ab etwa 4.000 € kostende Flugtransport noch nicht gerechnet.

Hinzu kommen dann noch die Kosten hier in Deutschland, die wiederum aus Bestatterkosten (hoch, weil oft mit langer Fahrerei zum Flughafen verbunden) und Friedhofsgebühren bestehen.

Beim Todesfall im Ausland gilt:

1. Dokumente, Dokumente, Dokumente!
Alles bescheinigen lassen, am besten gleich in Deutsch oder wenigstens in multinationalen Urkunden, die alles auch auf Englisch enthalten.
2. Den günstigsten Sarg wählen!
Es ist keine große Trauergesellschaft vorhanden, wozu also? Deshalb genügt in den USA beispielsweise die cremationbox aus Pappe.
3. Keine Einbalsamierung und sonstigen Zusatzdienste buchen!
Wenn nicht lokal gesetzlich vorgeschrieben, sollte man auf alle kostenpflichtigen Dienstleistungen verzichten.
4. Einäscherung wählen
Wenn es im Sterbeland möglich ist, wählt man die Kremation. Eine Urne lässt sich, ohne nennenswerte zusätzliche Kosten, problemlos mitnehmen. Es entfallen alle teuren Transportkosten!
5. Die Urne abliefern
Für Totenaschen besteht in der BRD Friedhofspflicht. Die Urne ist also unverzüglich einem Bestatter oder Friedhof zu übergeben. Haben die deutschen Behörden von der „Einfuhr“ der Urne nichts mitbekommen, dann könnte man theoretisch damit verfahren, wie es einem beliebt.
Es gilt das Bestattungsgesetz des Landes, in dem der Todesfall eingetreten ist. Erst mit dem Transport der Asche nach Deutschland gelten hierfür wieder die hiesigen Gesetze.
6. Fragen Sie im Zweifelsfall lieber einen (deutschen) Bestatter und lassen Sie sich beraten!


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 5. Juni 2012 | Peter Wilhelm 5. Juni 2012

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undertaker mike
13 Jahre zuvor

Gespannt hab ich die erklärung gelesen, und muss leider Tom rechtgeben…. Es gibt viel zuviele die dann das grosse Geld wittern wenn ein “ Tourist “ in seinem Land verstirbt. In unserer Firma wird aber trotzden Fachgerecht beraten und es wird immer auf das Budget geachtet… und wir können uns sehen lassen und etwas haben wir auch verdient… (gehört ja auch dazu..)
Ein Gruss aus der Schweiz…. Bestatter Mike

Yannick
13 Jahre zuvor

Wieso darf man in Deutschland mit der Asche nicht einfach tun was man will?

13 Jahre zuvor

@Yannickh
Weil man wohl Angst hat, dass die Asche sonst kostengünstig im Hausmüll landet oder ähnliches. Stand ja nicht umsonst früher dran: Keine heiße Asche einfüllen! 😀

Klugscheißer
13 Jahre zuvor

„Keine heiße Asche einfüllen“ steht heute noch an den Mülltonnen…

evil-damien
10 Jahre zuvor

Mein Vater ist in Mexico gestorben und eingeäschert worden. Dann istddie Asche per Post nach New York zu meinen Geschwistern geschickt worden. Jetzt wollte ich einen Teil der Asche haben und für meine Schwester und mich damit DNA Kettenanhänger machen lassen. Die Vorschriften lassen dies aber scheinbar nicht zu. Ich habe aber mal einen Beitrag im TV gesehen da hieß es, wenn die Asche aus der Schweiz oder Österreich käme (welches Land genau weiß ich nicht mehr) könnte man sie problemlos nach Deutschland bringen und dann auch nicht beerdigen müssen .
Gibt es da „Schlupflöcher“ damit man die Asche mit nach Hause nehmen kann ??
Wäre uuuunendlich dankbar für antworten !!!

Reply to  evil-damien
10 Jahre zuvor

Sehr hilfreich ist die Suchfunktion dieses Weblogs.
Vielleicht weißt Du nicht, wonach Du suchen könntest. Es wäre beispielsweise das Stichwort „Niederlande“.
Ich habe das mal für Dich gemacht: Bitteschön.

manuela Kraszon
9 Jahre zuvor

Sehr geehter Herr Wilhelm,

meine Oma ist vor 3 Wochen in Dänemark verstorben.
Sie lebte dort als deutsche Renterin rund 8 jahre dort.

Nun benötige Ich (Enkeklin in Deutschland) für behördliche Dokumente eine Sterbeurkunde von ihr-
mein Onkel zu dem ich keinen Kontakt pflege,von diesem kann ich keinerlei Dokumente
erwarten-habe ich die Möglichkeit beim dortigen Standesamt in Dänemark meiner Omas letzten Anschrift diese Urkunde zu erhalten? Vielen Dank und Gruss,
manuela
nem

Linda Harlacher
8 Jahre zuvor

Ich wohne in Kanada, mein langjaehriger Partner in Deutschland (Baden Wuertemberg) Er moechte feuerbestatted werden, die Urne soll dann nach Toronto, zur Beisetzung, geflogen werden. Wie kann ich ihm diesen Wunsch erfuellen?
Fuer Ihre Hilfe waere ich Ihnen sehr dankbar.

erik
5 Jahre zuvor

Ich Deutscher bin mit einer Kanadierin liiert. Sie will in jedem Fall meine Asche privat in der Wohnung bei sich haben. Da stehe ich hinter. In Kanada voellig normal und legal. Was aber wenn ich bei einem Deutschlandbesuch sterbe?
In Deutschland einaeschern kein Problem, aber eine Unmoeglichkeit einen kanadischen Bestatter zu finden der gegenueber deutschen Behoerden nachweist dass von ihm ein kostenpflichtiger Ruheplatz auf einem kanadischen Friedhof fuer meine Urne von diesem Bestatter bereitgestellt ist – obwohl meine Urne in Kanada voellig legal auf den Kaminsims im Eigenheim kommt und keinesfalls auf einen Friedhof.
Die deutschen Behoerden geht es nichts an was mit der Asche eines deutschen Staatsbuergers im Ausland passiert, denn da gelten keine deutschen Gesetze, und in Kanada gibt es keine Friedhofspflicht.
Wie soll dieses schwachsinnige Problem geloest werden? Soll der kanadische Bestatter den ich nicht brauche luegen damit deutsche Beamte gluecklich sind? So eine Schwachsinnsbestaetigung stellt kein kanadischer Bestatter aus. Meine Partnerin und ich werden kein Urnengrab in Kanada bezahlen das leer bleibt.

Thomas Schwarz
1 Jahr zuvor

Ich als deutscher Staatsbürger möchte, dass meine Asche in den USA/Bundesstaat Oklahoma/ verstreut wird, habe jedoch keine Bekannten mehr die das für mich tun könnten. Könnte ich ein Beerdigungsinstitut aus Oklahoma City damit beauftragen? Ich habe eine Sterbegeldversicherung mit etwas über 5000 Euro. Ich möchte keine Verabschiedungsfeier – nur die Kremierung des Körpers und Überführung nach den USA. Wäre das möglich? Müsste ich eine weitere Versicherungspolice erwerben? Ganz herzlichen Dank im Voraus für die Antwort.




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