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Bestattungsvorsorge, Versicherung

Wenn jemand beim Bestatter seinen Selbstmord ankündigt, ist das nicht ein Grund für den Bestatter die Bestattungsvorsorge abzulehnen, solche Klauseln gibt es doch überall.

Immer wieder erhalte ich Fragen zu Bestattungsvorsorgen und Sterbegeldversicherungen und ich sehe immer wieder, daß einige mit den Begrifflichkeiten nicht zurecht kommen. Daher noch einmal ein kleiner Exkurs:

Die Bestattungsvorsorge umfasst im Grunde zunächst einmal nichts anderes als die Festlegung der eigenen Wünsche bezüglich der dereinstigen Bestattung. Das tut man am Besten bei einem Bestatter, der genau weiß worauf es ankommt und sich die entsprechenden Wünsche und Angaben notiert. Im Gegenzug erhält man Vorsorgeausweise, die man bei sich tragen sollte, damit im Falle eines Falles auch der richtige Bestatter, nämlich der der Bescheid weiß, informiert wird.

Selbstverständlich kann und sollte man im Rahmen einer solchen Vorsorge auch den finanziellen Aspekt klären. Entweder wird die Leistung direkt bezahlt oder z. B. über eine Versicherung abgedeckt.
Die Bestattungsvorsorge an sich ist aber keine Versicherung, sondern eine letztwillige Verfügung bezüglich seiner Bestattung.
Diese Begrifflichkeiten verschwimmen etwas, weil in der Branche auch Versicherungsunternehmen unterwegs sind, die mit dem Begriff Bestattungsvorsorge werben, aber in erster Linie ihre Finanzprodukte verkaufen wollen, die dazugehörige Bestattung ist für sie nebensächlich und wird von einem „Vertragspartner“ übernommen.

Wenn hier also von Bestattungsvorsorge gesprochen wird, dann meine ich in erster Linie die letztwilligen Wünsche bezüglich der Bestattung.

Was die möglichen Versicherungen anbetrifft, so gibt es ein ganzes Bündel von Versicherungen, die letztlich für die Zahlung der Bestattungskosten in Frage kommen. Von der klassischen Sterbegeldversicherung bis hin zur Unfallversicherung kommen da als Kostenträger einige in Betracht.

Die reine Bestattungsvorsorge beim Bestatter hat nichts mit der Todesursache zu tun. Wir bestatten die Person, ob sie nun eines natürlichen Todes gestorben ist oder ob sie sich vor einen Einkaufswagen geworfen hat.
Bei den Versicherungen, die für die Kosten aufkommen sollen, sieht das natürlich anders aus. Da gibt es welche die nur bei einem Unfall zahlen, welche die nicht bei Selbsttötung zahlen und solche die erst nach einer längeren Wartezeit etwas bezahlen.
Hier muß man genau in die Unterlagen schauen.

Klassische Sterbegeldversicherungen zahlen aber üblicherweise in jedem Fall. Sie haben oft die Einschränkung, daß sie am Anfang im ersten Jahr gar nichts bezahlen, im zweiten nur die Hälfte und erst ab dem dritten Jahr die volle Summe. Damit will man verhindern, das sich Schwerkranke oder akut Suizidgefährdete hier mal eben schnell anmelden.

Jeder Bestatter wird bemüht sein, die Wünsche seiner Vorsorgepartner genau zu befolgen, aber man muß auch ganz klar sagen, daß das nur dann von Erfolg gekrönt sein wird, wenn auch die Finanzierung sichergestellt ist, sonst bestimmt am Ende doch derjenige den Ablauf, der auch die Kosten übernimmt.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. April 2016 | Peter Wilhelm 22. April 2016

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Max
15 Jahre zuvor

Diese Frage dürfte mMn eher ein juristisches Problem ansprechen, nämlich das der Sittenwidrigkeit von Verträgen. Aber das ist so ein Gummiparagraph. Ohne einschlägige Urteile der Rechtsprechung kann man dazu gar nichts sagen…




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