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Dann schmeisse ich die Brocken eben hin!

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Über die Hotline erreicht mich ein zugleich aufgebrachter, wie sachlicher Mann.
Er wohnt im Süden, seine Mutter im Norden Deutschlands.
Nun ist diese Mutter hochbetagt verstorben.

Was tut man, wenn man hunderte von Kilometern vom Sterbeort weg wohnt und gerne möchte, daß nur die Urne mit der Asche nach Süddeutschland auf einen Friedhof kommt?

Man beauftragt einen norddeutschen Bestatter mit der Abwicklung vor Ort.

Im Internet wird der Mann auch fündig, stößt auf die Seiten eines Unternehmens, das dort sehr professionell auftritt, einen bundesweiten Service anbietet und überhaupt das Wort Service ganz groß schreibt und deutlich betont.
Telefonisch wird man sich auch schnell über die Modalitäten, die zu verwendenden Waren und den Preis einig. Billig ist das Ganze nicht, aber der Mann möchte, daß alles ordnungsgemäß und reibungslos abläuft und er muß wohl auch nicht sparen.

Nun ist es aber so, daß man zur Beurkundung eines Sterbefalls Familiendokumente für das Standesamt benötigt, sonst bekommt man keine Sterbeurkunden; und die braucht man ja für das Erbe, die Behörden und die Banken.

Also nimmt der Mann diese Unterlagen, die sich in seiner Verwahrung befinden, damit die alte Mutter sie nicht verlegt und die Papiere dann eventuell nicht mehr auffindbar sind, steckt sie in einen Umschlag und sendet sie aus Gründen der Zustellsicherheit per Einschreiben mit Rückschein.

Doch es tut sich nichts. Die Bearbeitung des Sterbefalles in Norddeutschland kommt ins Stocken und ein Anruf beim Standesamt zeigt, daß das Beerdigungsinstitut noch nicht dort vorstellig geworden ist.
Das Institut gibt an, man habe die wichtigen Unterlagen nicht erhalten; Unterlagen, die übrigens nicht so leicht wieder beschafft werden können.
Es folgt ein Anruf beim zuständigen Postamt der kleinen Stadt und dort sagt man dem Mann, daß der Zusteller selbstverständlich schon einen Tag nach Aufgabe der Sendung mit dem Umschlag an der Adresse des Instituts gewesen sei, dort aber niemanden habe antreffen können. Deshalb habe er eine Benachrichtigungskarte eingeworfen, mit der die Leute vom Beerdigungsinstitut das Einschreiben auf dem Postamt abholen können.

Nun ruft unser Mann wieder beim Institut an, hat diesmal nicht die Angestellte, sondern den Chef am Apparat und der sagt:

„Wir bekommen alle wichtigen Unterlagen immer per Einwurfeinschreiben. Die werden einfach in unseren Briefkasten gesteckt, wir können ja nicht den ganzen Tag hier herumsitzen und auf Rückschein-Einschreiben warten.“

Der Mann: „Dann sind Sie bitte doch so freundlich und nehmen diese Karte und holen die Unterlagen bei der Post ab.“

„Nee, dazu haben wir keine Lust, das Postamt ist am anderen Ende der Stadt (angeblich etwa 3-6 km, Anm. Bestatterweblog) und da bekommt man schlecht einen Parkplatz, man muß durch die ganze Stadt, das ist schon eine ziemliche Zumutung.“

„Ja aber, Sie brauchen die Unterlagen doch, wegen des Standesamtes!“

„Wenn es denn unbedingt sein muß, dann berechnen wir Ihnen 69 Euro extra für den Weg, anders geht’s nicht.“

„69 Euro? Nur dafür, daß Sie einen Briefumschlag von der Post abholen?“

„“Wir haben den Aufwand und für den müssen Sie bezahlen.“

Wie das Gespräch weiter verlaufen ist, weiß ich nicht, jedenfalls ging es dann so zu Ende, daß der Mann die Zahlung der 69 Euro nicht einsah und der Bestatter davon sprach, der Mann habe eine Bringschuld und die müsse er erfüllen, Basta!

„So, und wenn Sie mir die Unterlagen nicht bringen und auch nicht die 69 Euro zahlen wollen, wissen Sie was? Dann suchen Sie sich einen anderen Bestatter, ich gebe den Auftrag hiermit ab. Ich mache keinen Handschlag mehr.“

Zack! Hörer aufgelegt.

Die Leute vom Institut sind dann auch nicht mehr ans Telefon gegangen, eine weitere Kontaktaufnahme war dem Mann nicht möglich.

Nun wollte der Anrufer von mir wissen, was man in einem solchen Fall tun kann.

Er ist vom Institut völlig im Unklaren darüber gelassen worden, ob seine Mutter noch unbehandelt in der Kühlung liegt, bereits eingesargt auf einem Friedhof oder im Krematorium liegt oder gar schon eingeäschert worden ist.

Die erste Lösung war, abzuwarten, bis die Aufbewahrungsfrist bei der Post abgelaufen ist und der Umschlag wieder zu ihm zurück kommt. Dann erneut schicken und zwar entweder direkt an das Standesamt oder eben auf dem weniger sicheren Weg als Einwurfeinschreiben.

Die zweite Lösung war, nun ein anderes Institut zu beauftragen, daß sich in das Verfahren einschaltet, den Auftrag nun übernimmt, die Unterlagen auch auf der Post abholt und dann alles ordnungsgemäß zu Ende bringt.
Ob aber der erste Bestatter den Leichnam oder die Urne einfach so herausrücken würde, ohne daß vorher seine bis dahin angefallene Rechnung bezahlt worden ist, steht auf einem anderen Blatt.
Und ob er das darf, ist wieder eine andere Sache. Aber man darf vieles nicht und es wird trotzdem gemacht.

Als dritte Lösung habe ich dem Mann empfohlen, mit zusammengebissenen Zähnen und unterdrücktem Ärger und auch unterdrückter Rufnummer nochmals dort anzurufen und die Zahlung der 69 Euro zuzusichern, in der Hoffnung, daß der wenig dienstbereite Bestatter den Auftrag wieder aufnimmt.

Warum dieser Ratschlag? Die erste Variante hätte zu lange gedauert und eine in Süddeutschland angesetzte Trauerfeier mit der Urne und anschließender Beisetzung wäre sonst ins Wanken geraten.
Die zweite Lösung beinhaltet das Risiko, daß sich die Bestatter wenig zielführend um den Leichnam bzw. die Urne streiten und auch wieder unnötig Zeit vergeht. Überdies entstehen durch die Einschaltung des zweiten Bestatters weitere, nicht unerhebliche Kosten.

Die unschöne dritte Variante, den untersten Weg zu gehen, würde am schnellsten zum Ziel führen und birgt die Möglichkeit, daß man die unverschämterweise verlangten 69 Euro hinterher von der Rechnung abziehen kann.

Aber darf ein Bestatter so handeln?
Meine Meinung kennt jeder hier: Jede Mühe verdient ihren Lohn!
Wenn ein Bestatter zusätzliche Arbeiten verrichten muß, dann kann er diese auch in Rechnung stellen.
Deshalb berät ein Bestatter auch von vornherein dahingehend, daß er deutlich sagt, daß bei unerwarteten Schwierigkeiten noch gewisse Beträge hinzu kommen können. Sind diese höher, spricht man das jeweils mit den Angehörigen ab.

Aber es ist meiner Meinung nach ein Standard, daß ein Bestatterbüro so besetzt ist, daß zu den ortsüblichen Zeiten die nicht unerhebliche Zahl von Postsendungen angenommen werden kann.
Ist das nicht der Fall, dann hat der Bestatter selbstverständlich dafür Sorge zu tragen, daß die Post regelmäßig vom Postamt abgeholt wird.
Ich kenne kleinere Unternehmen, bei denen oft niemand im Büro ist, weil alle Mitarbeiter auch für Überführungen, Beratungen und Erledigungen außer Haus unterwegs sein können. Dann hat man aber ein Postfach, von dem man täglich seine Post abholt.

Ganz unabhängig von der Frage, ob hier eine Bringschuld vorliegt und wer für die ordentliche Einlieferung solcher Postsendungen verantwortlich ist, ist es ein absolutes Service-Muß, daß ein Bestatter diese Wege unverzüglich und kostenlos absolviert.

Alles andere ist Beutelschneiderei. Auch halte ich, selbst wenn man mit der Zahlung einer Mehraufwandsgebühr einverstanden ist, den Betrag von 69 Euro für zu hoch.

Leider hat der Mann nicht mehr angerufen und mich auch nicht auf den neuesten Stand gebracht, sodaß ich nicht weiß, wie die Sache ausgegangen ist.

Bild: © A.Dreher/pixe lio.de


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Lesezeit ca.: 8 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 4. Februar 2014 | Peter Wilhelm 4. Februar 2014

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Rumpel
10 Jahre zuvor

is ja ein Hammer. Und so ein Unternehmen nennt sich Dienstleister? Genauso gut könnten die ihren Briefkasten zukleben, dann kommt erstmal gleich gar keine Post an. Den gegebenen Ratschlag Nr. 3 finde ich auch am besten, bei der Wahl zwischen Colera und Pest bleibt ja nicht viel übrig.
Mir stellt sich noch eine Frage: Wie sieht es denn bei den Bestattern mit den „neuen“ Wegen der Kommunikation aus? Klar, es werden Originalbelege benötigt, aber gerade wenn es um etwas weitere Wege geht, wäre es da nicht sinnvoll, man würde Dokumente vorab in eingescannter Form per Mail erhalten? Oder ist dann zu befürchten, dass die Originale nicht per Post hingeschickt werden?
Ach, es ist immer irgendwie traurig, wenn sich eine Seite bockig anstellt.

Rumpel
10 Jahre zuvor

nochwas. Das ist ein ganz schön langer Stinkefinger da auf dem Bild 🙂

10 Jahre zuvor

Dieser Nordbestatter mit dem stattlichen Kilometergeld von 9,58 €/km könnte sich doch mit der Erstgewinnerin des Weihnachtsgewinnspiele zusammen tun – gemeinsam hätten sie bestimmt noch ein paar nette Ideen, wie man den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen kann.
Ist ja spannender als jeder Krimi – schade, dass er sich nicht noch einmal gemeldet hat.

Chris
10 Jahre zuvor

von Einschreiben ist in jeder Form abzuraten.

a) beweist es den ZUGANG eines Briefes, nicht dessen Inhalt. Was, wenn der Empfänger behauptet „da war ein weißes Blatt Papier drin…“ ?

b) ist die Gefahr eines Totalverlustes hoch, da gewisse kriminelle Kreise in der Postkette Einschreiben gerne „verschwinden“ lassen in der Hoffnung darin Bargeld oder z.B. teuere Eintrittskarten (was leider viel zu viele Leute so verschicken…) vorzufinden.

Christians Ex
Reply to  Chris
10 Jahre zuvor

a) Dann schreib eine Postkarte. Oder einen Brief im Fensterumschlag, bei dem Frankatur und Einschreibnummer auf dem Briefbogen mit angedruckt sind (ePorto als Word-AddIn oder auch der ePost-Brief).
Wie glaubhaft so eine Behauptung, der Umschlag bzw das Blatt Papier sei leer gewesen, am Ende ist, sei mal dahingestellt. Zumal so ein Trick auch kaum mehr als ein-zwei mal ziehen würde, dann fällt man schon wieder auf.

b) Ich hätte allein wegen der Laufzeit schon den Expressbrief gewählt. Ein Einschreiben wird in der Regel am nächsten Tag ankommen, muss aber nicht.
BTW: wertvolle Gegenstände und Bargeld sind in Einschreiben aus gutem Grunde überhaupt nicht erlaubt.

Chris
Reply to  Christians Ex
10 Jahre zuvor

…das mit der Postkarte ist ’ne gute Idee.. 😉

Vertauschter Inhalt kommt übrigens gar nicht so selten vor. Ich erhielt mal einen Brief von meiner Bank, in welchem fehlende Kreditraten von einer anderen Person an anderer Adresse angemahnt wurden. Weiß der Teufel, wo das Schreiben an mich gelandet ist…

Klar, Bargeld und Wertsachen sind im Einschreiben eigentlich verboten! Ich kenne einen Postmitarbeiter. Der kann dazu was erzählen!

„An das Geburtstagskind XXX“ etc. SCHREIT nach Bargeld. Gerade auch Eintrittskarten, die heute gerne mal ein paar hundert €€€ kosten, werden gerne so versandt.

Clara
10 Jahre zuvor

Für den Fall, dass der Empfänger behauptet, in dem Einschreiben sei nur ein weißes Blatt gewesen, braucht man dann halt jemanden, der bezeugen kann, was in den Briefumschlag gesteckt wurde und dass dieser Brief so bei der Post abgegeben wurde…

Chris
Reply to  Clara
10 Jahre zuvor

Clara, ich wette mit Dir: Hast Du einen o.g. Zeugen, wird der Empfänger auch einen haben, der „zufällig“ beim Öffnen des Briefes dabei war… 😉

Sanguinaria
10 Jahre zuvor

Falls man Sorge hat, dass unwiederbringbare Dokumente nicht ankommen, gibt es die Möglichkeit der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher (über die Poststelle des Amtsgerichtes). Dies ist übrigens die einzige Art der Zustellung, die zu 100% funktioniert und nicht anfechtbar ist, da der gute Mann die Schreiben vorab sichtet und amtlich vermerkt. Sie kommen dann einem Kollegen in unmittelbarer Nähe des Empfängers zu, der persönlich beim Empfänger abliefert. Natürlich auch mit Zusatzkosten (meist nach Anzahl der Seiten) verbunden, doch in einem solchen Fall wäre es sicherlich ratsam gewesen. Man kann diese Vorgehensweise auch bei Kündigungen von z.B. Mobilfunkanbietern anwenden, da diese gerne mal behaupten, die Schreiben wären nie angekommen (kenne ich leider aus eigener Erfahrung, trotz Einschreiben mit Quittierung). Von Dienstleistung kann im vorliegenden Fall wirklich keine Rede sein, denn wer ein Unternehmen betreibt, hat für tägliche Postannahme zu sorgen. Ich hoffe, es ist alles nochmal gut gegangen und die trauernde Familie konnte es über Variante 3 regeln, doch es zeigt sich, dass man bereits zu Lebzeiten solche Vorgänge angehen und planen sollte – gerade im Hinblick… Weiterlesen »

Zwischen den Stühlen
10 Jahre zuvor

Man könnte in einem solchen Fall auch die Papiere dem heimischen Standesamt vorlegen und dieses bestätigt die Vorlage der Originale für die Kollegen im Norden. In kleinen Gemeinden wird dies sicher gerne erledigt – Großstädte sehen dies naturgemäß anders.
Natürlich dürfen standesamtliche Urkunden nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches auch die Bücher führt (also ist eine beglaubigte Kopie oft nicht möglich), aber eine telefonische Bestätigung „Ich habe hier die Originale der Urkunden und schicke Ihnen jetzt die Kopien zu“ dürfte den meisten Standesämtern genügen.

Reply to  Zwischen den Stühlen
10 Jahre zuvor

Ist das so?

Zwischen den Stühlen
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Standesbeamte untereinander helfen sich in solchen Fällen (meist) gerne – und wenn mir ein Kollege aus X-Dorf bestätigt, dass er die Originale gesehen hat und dass er mir die Kopien (vielleicht auch mit Stempel – Original lag vor -) selbst schickt, dann reicht mir das aus. Kurzer Vermerk in der Akte und das Thema ist erledigt. Ob das alle so machen, kann ich natürlich nicht sagen.
(Im Zuge der angespannten Haushaltslage müsste ich mir inzwischen vermutlich die Kopien und das Porto bezahlen lassen, früher lief so etwas unter Dienst am Kunden…)

Urkunden deutscher Standesämter dürfen nicht kopiert und von Dritten (auch nicht anderen Standesämtern) beglaubigt werden, die „Hoheit“ darüber hat ausschließlich das Standesamt, welches die Bücher führt. Daher kann ich zwar Kopien für meine Akte (für mich selbst) beglaubigen, aber nicht nach außen geben. Kopien ausländischer Urkunden oder von Urkunden, die nicht mehr beschafft werden können (z.B. Bücher durch Krieg verloren gegangen), darf ich beglaubigen (darf jede dazu befugte Stelle beglaubigen). Da fallen dann jedoch Gebühren an.

Hilft das weiter?
Gruß
Zwischen den Stühlen

Piet
10 Jahre zuvor

naja, es werden ja eh keine Urkunden ausgestellt, sondern Kopien von Urkunden die rechtlich gesehen nur eine sehr kurze Gültigkeitsdauer haben.

Zwischen den Stühlen
Reply to  Piet
10 Jahre zuvor

Stimmt so nicht, es sind nicht nur Kopien von Urkunden, sondern entweder Urkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem jeweiligen Register. Der Original-Eintrag ist nämlich keine Urkunde, sondern eben ein Eintrag im Register (früher Buch).

Alle Urkunden sind bis zum Beweis des Gegenteils gültig – und wer glaubhaft macht, dass es keine Änderungen gegeben hat, kann auch eine Geburtsurkunde aus dem Jahr 1947 vorlegen, obwohl die Behörde eine aktuelle Urkunde verlangt hat. Deutsche Urkunden haben kein Verfallsdatum! Natürlich ist es oft sinnvoll, aktuelle Urkunden vorzulegen, damit nicht aus Unkenntnis von Änderungen (da gab es doch eine Adoption, eine Namenserteilung, eine Feststellung der Vaterschaft,…, von der der Betreffende nichts weiß) sich Fehler einschleichen.

Werner
10 Jahre zuvor

Meiner Meinung nach hat jede seriöse Firma die Möglichkeit, und wird das auch //

Götzmann
10 Jahre zuvor

Wir konnten in unserem Fall die benötigte Geburtsurkunde (ersatzweise Auszug aus dem Familienbuch) dem zuständigen Standesamt welches die Sterbeurkunde ausstellte per Fax zusenden. Entfernung waren damals ca. 300 km.

josef
9 Jahre zuvor

In meinem Betrieb, wo ich lange Jahre tätig war gehörte so etwas zum kostenlosen Service.
Bei einem Kunden zum Beispiel, war ich sieben mal zum korrektur lesen der Trauerdrucksachen, da hat mein Arbeitgeber keinen zusätzlichen Aufwand berechnet.
Liebe Grüße!




Rechtliches


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