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Darf die das? Wir wollen unseren Schwiegersohn zwingen

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Ich habe schon an anderer Stelle im Internet gefragt und eine Antwort bekommen die mir nicht gefällt. Vor einer Woche ist unsere Tochter gestorben und der Schwiegersohn hat jetzt beim Bestatter ein Familiengrab für sich und seine Frau bestellt. Wir besitzen aber schon ein Familiengrab und ich möchte daß meine Tochter da begraben wird. Haben wir irgendeine Handhabe, den Schwiegersohn rechtlich oder juristisch zu zwingen, unsere Tochter in unserem Familiengrab zu bestatten?

Wenn Ihnen die erste Antwort nicht gefallen hat, wird Ihnen meine Antwort auch nicht gefallen.

Entscheidend ist nämlich welche Wünsche Ihre Tochter geäußert hat. Hat sie keine geäußert, bestimmt in diesem Fall der Ehemann, also ihr Schwiegersohn wo die Verstorbene bestattet wird.
Bestattungspflichtig und damit bestattungsberechtigt sind in dieser Reihenfolge:

  1. Ehegatte
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister

Ich rate aber dringend davon ab, angesichts eines aktuellen Sterbefalls einen Streit heraufzubeschwören. Jemanden in einer solchen Situation zu etwas zwingen zu wollen, wäre grundverkehrt.
Schließlich wird es doch wohl auch der Schwiegersohn sein, der das Grab später pflegt. Ihre Tochter hat mit der Heirat eine eigene Familie begründet und als Überlebender dieser Familie möchte der Schwiegersohn ganz zu Recht, wie ich finde, ein Grab für seine Familie haben. Sie sind nur seine Schwiegereltern und er wird in Ihnen nicht seine ureigenste Familie sehen. Somit dürfte es ihm schwer fallen in der von Ihnen angestrebten Grabstätte „seine“ Grabstätte zu sehen.
Würden Sie denn ihn auch mit in ihr Familiengrab lassen?

Wenn Sie nicht schon ohnehin mit dem Schwiegersohn in Streit leben, sollten sie es tunlichst unterlassen, mehr als eine Bitte oder einen Wunsch vorzutragen.

Das Bestattungsrecht ist eine höchst komplizierte Angelegenheit. Im Zweifelsfall befragen Sie bitte einen Fachanwalt.

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 1. August 2016 | Peter Wilhelm 1. August 2016

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MKme
14 Jahre zuvor

Wieso eigentlich „Darf die das“? Wäre „Darf der das“ nicht die passendere Überschrift?

Aber zum Thema:
Er darf und er soll das auch dürfen! Es war _seine_ Frau und irgendwann endet die „Macht“ der Eltern über ihre Kinder auch und andere Menschen sind für sie „zuständig“. Die Tochter hat sich diesen Mann ja bestimmt aus gutem Grund ausgesucht und würde bestimmt auch wollen, mit ihm bestattet zu werden und nicht bei Mami und Papi.

Norbert
14 Jahre zuvor

Das ist im Übrigen etwas, was ich mir beim Lesen dieses Blogs schon mehrfach dachte: Die Vorstellung, in einem Familiengrab bei „Mami und Papi“ zu liegen, ist für mich so verstörender wie die, wieder ins Elternhaus zurückzukehren und mit meinem Vater zu leben.

Matthias
14 Jahre zuvor

Das ist wie mit der EU.

Die lässt auch so lange abstimmen, bis ihr das Ergebnis gefällt.

Ma Rode
14 Jahre zuvor

Miteinander reden soll ja helfen.
Als mein Mann starb, war von vornherein allen (und auch mir) klar, dass er im Familiengrab seiner Eltern der schon dort anwesenden Oma Gesellschaft leisten würde. Da seine Eltern damals noch lebten und wir uns gut verstanden, kam folgerichtig keine andere Lösung in Frage.
Es hatte auch den praktischen Vorteil, dass ich wenigstens nicht mit der Suche nach einer Grabstelle und den Formalitäten drumherum belastet wurde.

look like death warmed up
14 Jahre zuvor

Irgendwie erinnert mich das Ganze an die Diskussion von neulich mit dem zweiten Ehemann der Mutter. Mit andern Worten: Jeder soll ja gerne machen, was er will, aber ist es klug, wenn ein vermutlich eher junger Mann ein Familiengrab kauft, obwohl er vielleicht noch mal ein neues Leben mit einer neuen Frau/Familie anfangen wird?? (auf die Gefahr hin, dass ich jetzt für diese Aussage verbal gesteinigt werde)

14 Jahre zuvor

Klar ist es klug,
ebenso klug wie zu heiraten,
gemeinsam eine Familie zu gründen,
ein Haus zu bauen…

Na, und wenn mensch sich dann doch für eine Trennung entscheidet, weil es nicht so läuft im Leben, wie erwartet, oder wenn das Leben die Menschen an entfernte Orte weht,
dann besteht imernoch die Möglichkeit,
das Familiengrab für die neue Familie zu nutzen oder zu verkaufen.
Liebe bis ins Grab oder geteilt von Tisch und Sarg. So als Treueversprechen für ewiges Beisammensein finde ich es jedenfalls nett.

Thomas
14 Jahre zuvor

In unserer Familie haben wir das gegenteilige Problem: Das Familiengrab ist mit Oma, Opa, Papa und Mama eigentlich schon gut gefüllt, aber auf der Warteliste stehen noch Onkel und Tante und zwei Kinder mit ihren Familien. Das Rennen wird wahrscheinlich nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ entschieden werden …

Anita
14 Jahre zuvor

Ich sehe das auch so wie „like death warmed up“.
Solange man „nur“ verheiratet ist und keine Kinder da sind, ist es vielleicht sinnvoll, den Partner in das Grab der jeweiligen Stammfamilie zu geben.
Mein Mann und ich z.B. sind Anfang 30 und beim Tod des Partners wird der andere (hoffentlich) nicht die restlichen 50 Jahre seines Lebens als trauernder Witwer durch die Welt ziehen.
Ich habe mit meinem Mann ausgemacht, dass ich zu meiner Ursprungsfamilie auf den Dorf-Friedhof komme und er zu seiner Ursprungsfamilie.
Zumal mein Mann und ich berufsbedingt durchaus auch mal umziehen muessen in eine andere Stadt, waehrend unsere Muetter doch sehr stationaer sind.
Dann waere dann z.B. ein Grab in Hamburg und er wohnt in Hannover, waehrend die Mutter seit 80 Jahren in Muenchen wohnt.
Oder bei jedem Umzug das Grab mit umbetten lassen.

Nadia
14 Jahre zuvor

Im Bestattungsgesetz von NRW kommt bei der Bestattungspflicht nach dem Ehepartner der Lebensgefährte, was natürlich einerseits positiv sein kann, wenn die beiden Ehepartner zwar noch verheiratet sind, aber in Trennung leben und eben einen Lebensgefährten haben, andererseits aber auch negativ, wenn zum Beispiel die Kinder die verwitwete Mutter lieber bestatten würden als es dem Lebensgefährten zu überlassen, den die Mutter erst seit ein paar Monaten kannte.

Peroy
14 Jahre zuvor

„Ich habe schon an anderer Stelle im Internet gefragt und eine Antwort bekommen die mir nicht gefällt.“

Ha, wie geil…

„Doc zu ihm „sie haben ein Magengeschwür“ Er“ ich hätte doch gerne noch eine zweite Meinung“ Doc „na gut. Sie sind hässlich“

XD

Tom
14 Jahre zuvor

Mit meinen Eltern möchte ich ja nicht tot begraben sein, um mal dieses morbide Wortspiel zu bemühen.

Weißzahn
14 Jahre zuvor

@Nadia: Deine Befürchtungen sind unnötig. Im NRW-Bestattungsgesetz steht nicht Lebens[i]gefährte[/i], sondern Lebens[i]partner[/i]. Und das ist per definitionem immer eine gleichgeschlechtliche Person. Wer eine Lebenspartnerschaft eingeht, kann nicht gleichzeitig auch noch verheiratet sein.

MacKaber
14 Jahre zuvor

Das erinnert mich an eine bekannte Schauspielerin, bei der der Ehemann es damals erst gerichtlich oder anwaltlich durchsetzen konnte, dass seine Frau bei ihm in Süddeutschland bestattet werden konnte, während ihre Verwandtschaft sie bei sich im hohen Norden haben wollte.




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