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Darf die Urne bald mit nach Hause? Schleswig-Holstein berät

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Darf die Urne bald mit nach Hause?

„Die Menschen sollten mehr Möglichkeiten bekommen, selbst zu bestimmen, was nach ihrem Ableben passieren soll“, sagt der Abgeordnete Uli König und fordert: „Mehr Freiheit im Jenseits!“ Seine Fraktion beantragt am nächsten Mittwoch im Landtag eine Liberalisierung des Bestattungsrechts.

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gefunden von snabb

In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 22 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: 23. Mai 2017 | Peter Wilhelm 23. Mai 2017

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20 Kommentare
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Leo
8 Jahre zuvor

Was ich immer nicht (also fast nie) verstehe:
was spricht denn überhaupt dagegen?
Welches Schindluder kann man mit Asche treiben?
Gut, es gibt keinen Fetisch, den es nicht gibt…

Reply to  Leo
8 Jahre zuvor

@Leo: Moin!
Dagegen spricht, dass wenn eine Grabstelle/der Aufbewahrungsort nicht öffentlich zugänglich ist, bestimmten Personen der Zutritt verweigert werden kann. Zum Beispiel bei Erbstreitigkeiten, die ja manchmal erst 1-2 Monate nach dem Tod auftreten.
Oder die Ehefrau vergräbt die Urne des Mannes im eigenen Garten. Wenn sie dann drei Wochen später stirbt und das Haus verkauft wird, was machen die Käufer mit der Urne, wenn die das Fundament für die Schaukel ihrer Kinder graben.
Bis zu 12 Monate kann man eine Urne schon jetzt zu Hause oder im Kolumbarium beim Bestatter behalten. Das ist kein Problem.
Meiner Meinung nach sollte es frei gegeben werden, wenn, wie in Bremen, ein erklärter Wille des Verstorbenen schriftlich vorliegt.

knud
Reply to  Peter Wilhelm
8 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm: Moin!
Unsere Innung wurde auch bei den letzten Änderungen immer um Stellungnahme gebeten… Die offizielle Meinung ist aber eher konservativ, leider.

Ingrid Hoerner
Reply to  Knud
6 Jahre zuvor

@Knud: Ich hoffe, ich mache das jetzt richtig. 🙂 Dagegen spricht, dass wenn eine Grabstelle/der Aufbewahrungsort nicht öffentlich zugänglich ist, bestimmten Personen der Zutritt verweigert werden kann. Zum Beispiel bei Erbstreitigkeiten, die ja manchmal erst 1-2 Monate nach dem Tod auftreten. Und wohin gehe ich bei einer anonymen Bestattung oder bei der Seebestattung? Denn wenn hier schon von „öffentlich“ die Rede ist, dann dürfte es diese Bestattungsformen nicht geben. Oder die Ehefrau vergräbt die Urne des Mannes im eigenen Garten. Wenn sie dann drei Wochen später stirbt und das Haus verkauft wird, was machen die Käufer mit der Urne, wenn die das Fundament für die Schaukel ihrer Kinder graben. Vielleicht auch schon einmal darüber nachgedacht, dass man eine Totenasche auch ohne Aschenkapsel und Überurne in die Erde geben kann? Das ist z. B. eine schöne Möglichkeit: wasserurne.de Bis zu 12 Monate kann man eine Urne schon jetzt zu Hause oder im Kolumbarium beim Bestatter behalten. Das ist kein Problem. Ja, und dafür muss der Angehörige dann auch bezahlen. Und warum will man die Angehörigen alle… Weiterlesen »

Shivling
Reply to  Leo
8 Jahre zuvor

@Leo: Hmm, wirklich ein schwieriges Thema´. Ich bin gegen die Freigabe, und zwar aus folgenden Gründen: Wenn ich an schönen Plätzen meine Freizeit verbringe, ob also an der schönen Bucht eines Sees oder auf dem Gipfel eines Berges, so finde ich es absolut unangebracht und möchte es einfach nicht, dass um mich herum die Asche von Toten liegt. Dabei geht es gar nicht darum, ob nun hier konkret jemand verstreut worden ist, sondern allein schon um das Gefühl, es wäre möglich. – und über kurz oder lang würde in der schönen Bucht jemand liegen. Für mich gehören Tote auf einen Friedhof. Das hat auch nichts mit hygienischen Gründen zu tun („…aber die Asche ist doch unbedenklich und Du siehst und riechst sie ja nicht…“), sondern mit ethischen Gesichtspunkten. Das ist nun mal meine Meinung. Sollte die Mehrheit der Gesellschaft dies anders sehen – bitte, dafür leben wir in einer Demokratie. Das nächste Argument habe ich zuvor schon angerissen (s.u.): Genausowenig, wie ein Lebender jemand anderem „gehört“ (selbst, wenn man verheiratet ist 😀 ), gehört ein… Weiterlesen »

Lochkartenstanzer
Reply to  Shivling
8 Jahre zuvor

@Shivling:

Da habe ich aber schlechte Nachrichten für Dich: Was glaubst Du wieviel tote verweste Tier- und Pflanzenkadaverreste überall rumliegen? Das ganze Humus war mal lebende Organismen. Überall wo Pfanzen und Tiere leben können, sterben diese auch und Ihre Überreste sind auch nach Jahrhunderten oder Jahrtausenden da, obwohl man diese nicht mehr sieht. Und vermutlich sind da früher vor Jahrtausenden auch schon Menschen gestorben und verwest. Da macht das bischen Asche wirklich den Kohl nicht mehr fett, sofern man da nicht an demselben Ort zig Urnen entleert.

shivling
Reply to  Lochkartenstanzer
8 Jahre zuvor

@Lochkartenstanzer:
Ich hab doch ausdrücklich geschrieben, dass es mir nicht um hygienische Gründe geht, oder?

Lochkartenstanzer
Reply to  shivling
8 Jahre zuvor

@shivling:

Meinst Du es macht einen großen ethischen Unterschied, ob da an einem Ort ein Mensch irgendwann so gestorben und verwest ist oder ob seine Asche dorthin gestreut wurde?

Ingrid Hoerner
Reply to  Leo
6 Jahre zuvor

@Leo: Dagegen spricht in Deutschland, dass man dann nicht mehr die Kohle damit machen kann.
Gräber oder Urnenstellflächen sind ganz schön teuer:
Beispiel: Grabeskirche in Mönchengladbach

Achtung: Hier wird immer wieder erwähnt, dass ein Grab öffentlich zugänglich sein muss.
Aber es gibt anonyme Gräber und Seebestattungen, was ist da mit der öffentlichen Zugänglichkeit?

Thomas
8 Jahre zuvor

Ich finde jeder sollte sein Asche mit nach Hause nehmen dürfen!

Reply to  Thomas
8 Jahre zuvor

@Thomas: Wie soll es gehen, seine eigene Asche mit nach Hause zu nehmen? :-O

Ingrid Hoerner
Reply to  Thomas
6 Jahre zuvor

@Thomas: Dafür kämpfe ich schon viele Jahre!

Shivling
8 Jahre zuvor

Und ich finde, dass die Überreste eines Toten nicht zum Besitz und Eigentum eines anderen werden sollten.

Fu
Reply to  Shivling
8 Jahre zuvor

Meine Familie ist im Ausland verstorben und wurde dort beigesetzt. Ich lebe hier. Ich hätte meine Familie gerne bei mir um zu trauern. Das Grab nach Deutschland zu bringen macht aber keinen Sinn, da ich hier sicher nicht bleiben werde. Es ist aber unklar wohin es noch im Laufe meines Lebens gehen wird (Wie ist das eigentlich, darf ich dann mit „Opa“ ins Ausland ziehen?)
Soll ich deshalb auf einen Trauerort verzichten? Meine Familie nicht bei mir haben? Ja, leider ist das derzeit so, aber ich gäbe alles dafür das ändern zu können.
Es gibt übrigens dort wo sie bestattet wurden niemanden mehr, dem ich damit etwas „wegnehmen“ würde.

Fraglich ist nur, wie man damit umgeht, wenn mehrere Personen einen Anspruch geltend machen. Wird Oma dann aufgeteilt? Wie macht man das im Ausland? Wer hat einen Anspruch darauf?

Shivling
Reply to  Fu
8 Jahre zuvor

@Fu:
Das Problem, das Du ansprichst, wäre aber eher mit einer freizügigeren Regelung der Zulassung von Umbettungen zu lösen: Hier stimme ich Dir voll zu, dass das Bedürfnis der Angehörigen, ein Grab regelmäßig und oft besuchen zu können, höher zu werten ist als die „Totenruhe“ in dem Sinne, dass jemand, der es ohnehin nicht mehr mitbekommt das Recht hat, „in Ruhe gelassen zu werden“. Der Schutz der Totenruhe macht m.E. nur Sinn, um eben Unfug mit dem Toten zu verhindern und hygienischen Bedürfnissen zu entsprechen.
Bei Urnen ist die Umbettungspraxis zumindest in D aber in den letzten Jahren aber sowieso deutlich lockerer geworden…!? (oder irre ich mich @Peter Wilhelm ?) 🙂

Ingrid Hoerner
Reply to  Fu
6 Jahre zuvor

@Fu: Ich habe schon aus vielen Ländern Totenasche bekommen um dann die Möglichkeit zu bieten, dass man sie in Deutschland eben auch im privaten Besitz haben kann.
Eine klassische Umbettung wird eigentlich fast in jedem Land möglich gemacht.

Eine Aufteilung von Totenasche wäre ja kein Problem.
Ist sicherlich auch eine persönliche Einstellung zu der Sache.

Was inzwischen in Deutschland, obwohl es verboten ist, zur Normalität geworden ist, ist ein bisschen Asche dem Bestatter aushändigen damit er Schmuckstücke damit befüllen kann oder kleine Miniatururnen.

Komisch, wenn es ums Geldverdienen geht, dann ist das möglich, was eigentlich verboten ist.

Tja, ich denke sehr oft über die Widersprüchlichkeiten bzgl. Bestattung und der Zwänge nach.

Ingrid Hoerner
Reply to  Shivling
6 Jahre zuvor

@Shivling: Ein bisschen Toleranz und schauen, wie es bei vielen unserer Nachbarn wunderbar klappt, würde ja schon langen.
Ich habe meinen Bruder in Garten unter einem Fliederbaum und da wird er immer bleiben.
Nicht wie auf manchen Friedhöfen, wo die Ruhefrist ja festgelegt ist und wer nicht weiter zahlt hat auch kein Anrecht mehr auf seine Grabstätte.
Darüber sollte man auch einmal nachdenken.

hajo
8 Jahre zuvor

Ich denke mal, der Kernsatz ist: „Ja, die Friedhöfe müssten auch mit Umsatzeinbußen rechnen.“
Es gibt sicherlich noch mehr Zöpfe, die man abschneiden sollte!




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