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Frag den Bestatter

Kann ich jetzt noch die Asche meines Vaters bekommen?

diamantbestattung

Eine Leserin hat eine Frage zur Diamantbestattung.

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Nachträgliche Diamantbestattung

Hallo,

durch Zufall bin ich auf Ihre Seite gestossen, seit Tagen suche ich im Netz nach passenden Informationen und bin leider nicht fündig geworden, ich hoffe sie Können meine Frage beantworten.

Mein Vater ist dieses Jahr im September gestorben. Er wurde eingeäschert und die Urne in einem Familiengrab beigesetzt.
Die Laufzeit für das Grab beträgt noch 15 Jahre. Erst jetzt im Nachhinein habe ich durch Recherchen erfahren, dass es möglich sein soll aus der Asche eine Diamanten anfertigen zu lassen.
Nun wäre meine Frage ob dies nach Ablauf der Liegezeit noch möglich wäre und ich dafür die Urne ausgehändigt bekomme oder ob die Idee mit dem Diamanten mir leider zu spät kam?.

Es ist tatsächlich so, daß Sie zu spät kommen.

Zu den Hintergründen:

In Deutschland besteht für die Asche von Verstorbenen Friedhofspflicht.
Davon gibt es nur drei Ausnahmen:

  1. die Asche kommt ins Meer (Seebestattung)
  2. die Urne wird in einem Beisetzungswald beigesetzt
  3. die Urne geht ins Ausland

Ansonsten muß die Asche auf einen Friedhof.
Man darf auch daraus keine Diamanten fertigen lassen oder etwas davon in ein Amulett abfüllen.
So ist zunächst einmal die Rechtslage.

Es wird aber von den Ordnungsbehörden toleriert, daß geringe Mengen Asche im Krematorium zur Seite getan werden.
Der Großteil der Asche wird dann beigesetzt und aus dem beiseite gelegten bißchen Restasche kann dann z.B. in ein Amulett gefüllt werden.
Für einen Diamanten benötigt man rund die Hälfte der Asche, etwa 0.5- 1.2 Kilogramm.

Aber nur dann.

Ist die Asche erst einmal beigesetzt, ist es zu spät. Dann gilt die Friedhofspflicht und ein Eingriff in Asche, Grab oder Urne wäre eine Störung der Totenruhe.

Nun ergibt sich die Frage, was denn in 15 Jahren sein wird.
Dann gilt der Verstorbene rein rechtlich als vergangen, als „weg“. Tatsächlich wird die Asche aber höchstwahrscheinlich noch da sein.
Es sei denn es hat sich um eine auflösbare Urne gehandelt. Wichtiger als das Material der Urne ist hierbei die darin befindliche Aschenkapsel.
Rein theoretisch hätten Sie als Erbe des Verstorbenen ein Anrecht auf die Aushändigung der Urne, weil das Ihr Eigentum ist.
Denn nunmehr ist die Urne ja nicht mehr als ein Stück Metall. Wie gesagt, rein rechtlich ist der Verstorbene ja weg.

De facto gilt aber die Totenruhe aus Pietätsgründen auch über diesen Zeitraum hinaus.
Deshalb weigern sich viele Friedhofsverwaltungen, die Urne auch nach Ablauf der Ruhezeit herauszugeben.
Manchmal klappt das aber auch.

Man müßte also nun tatsächlich die 15 Jahre abwarten und dann die Aushändigung der Urne mitsamt Asche beantragen.
Diese Idee ist schon deshalb gut, weil es durchaus möglich und wahrscheinlich ist, daß sich bis in 15 Jahren die Haltung der Friedhofsbetreiber und möglicherweise auch die Gesetzeslage zu Ihrem Vorteil verändert hat.

Eine andere Möglichkeit wäre es gewesen, wenn Sie rechtzeitig einen Zugriff auf die Asche gehabt hätten. Dann hätte man die Urne völlig legal in die Schweiz überführen können. Dort wäre aus einem Teil der Asche der Diamant gefertigt worden und der Rest hätte bestattet werden können.

Eine etwas günstigere Alternative zur Diamantbestattung wäre eine Einarbeitung beispielsweise von einzelnen Haarsträhnen in ein kristallartiges Glas gewesen.
Sofern Sie noch über eine Locke als Andenken verfügen, besteht diese Möglichkeit aus jetzt noch.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 19. Oktober 2016 | Peter Wilhelm 19. Oktober 2016

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Der Boandlkramer
7 Jahre zuvor

Die Aussage, dass man aus Asche keinen Diamanten fertigen darf, ist falsch. Nur eben in Deutschland ist das nicht erlaubt. Daher fertigt z.B. die Fa. Algordanza diese in der Schweiz, wo dies erlaubt ist. Die Urne wird dazu legal von Deutschland in die Schweiz gesandt. Eine nur geringe Menge reicht dazu nicht. Mindestens 0,5 bis 1,5 Kg müssen es schon sein. Der Rest kann danach entweder noch bestattet werden, oder die Angehörigen dürfen darüber frei in der Schweiz verfügen, oder man kann auch die ganze Asche in den Diamantgewinnungsprozess aufgehen lassen.
Möchte man nun die 15 Jahre abwarten und es handelt sich bei der beigesetzten Urne um eine auflösbare, so wird es unmöglich wieder an die Asche zu kommen, da diese sich bereits mit dem umgebenden Erdreich vermengt hat.

glückauf
7 Jahre zuvor

Mann sollte in diesem zusammenhang darauf hinweisen das es VERBOTEN ist wenn niemand auf dem Friedhof ist die lediglich 80cm tief liegende Urne zu heben und das Loch wieder zu verschliessen. Auch wenn dies mit sicherheit niemand mitbekommen würde ist es halt nicht zu raten. Auch wenn man statt der Urne 2 Dosensuppen bestattet, welche das selbe Volumen wie eine Urne haben und somit an der oberfläche kein Loch entstünde, darf man dies nicht empfelen.
Manch einer wird sagen: 80cm. ist ja nicht Tief und an so einem Wintermorgen ist ja niemand auf dem Friedhof.
Andere meinen: Wo kein Kläger…….. .

Der Boandlkramer
Reply to  Peter Wilhelm
7 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm:
So einen skurilen Fall hatte ich schon mal auf dem Südfriedhof Wiesbaden. Da kamen eine Woche nach der Urnenbeisetzung zwei Arbeitskollegen des Verstorbenen zur Grabstätte und gaben danach an, ich hätte die Urne nicht beigesetzt. Was für ein Schmarrn! Bei der Beisetzung waren neben der Familie noch gut ca. 30 weitere Trauergäste da und ich verschloss höchspersönlich das Grab nach deren Wegggang.
Dennoch schickte in meinem Beisein die Friedhofsverwaltung zwei Kollegen mit einer Brechstange raus, um durch Herumstochern zu prüfen, ob da wirklich was ist. Und, oh Wunder, die Urne ist natürlich noch dagewesen. – Ja, im Bestattungsgewerbe, da erlebt man noch was!

Tom
7 Jahre zuvor

War es nicht so; dass in Bremen eine Urne auch auf den Kaminsims darf ?

Thomas Müller
6 Jahre zuvor

Ich bin Chemieingenieur und ohne speziell Ahnung von dieser Materie zu haben, behaupte ich, der Körper muß zur Diamantherstellung komplett anders verbrannt werden, nämlich unterstöchiometrisch. Woraus besteht denn Diamant? Richtig, Kohlenstoff! Und was bleibt beim normalen Verbrennen übrig? Genau, Kalk, Spurenelemente, aber sicher kein oder kaum Kohlenstoff! Da brauche ich erst gar nicht googeln! Asche die aus einem überstöchiometrischen (also normalen) Verbrennungsprozess kommt, lässt sich unter keinen Umständen mehr zu Diamant umwandeln! Niemals! Sieht man doch schon an der Menge von 1 bis 1.5 kg! Ich behaupte, ohne hier einen Funken Erfahrung zu haben, dass diese Masse normalerweise nicht übrig bleibt! (spontane Schätzung … 0.5 kg?) Auch begreife ich nicht, wie das Calcium und die anderen Mineralien im Diamant untergebracht sein können? Ich vermute hier eine vorherige, gründliche Trennung und anschließende, unauffällige Entsorgung der anorganischen Mineralien (ca. 0.5 kg meine spontane Schätzung)!

Thomas Müller
Reply to  Thomas Müller
6 Jahre zuvor

@Thomas Müller: Allein von der Massenerhaltung: Wie viel wiegt denn der fertige Diamant? 10 Gramm, 20 Gramm? Also muss der ganz überwiegende Teil von über 99% auf anderem Wege entsorgt werden! (Kanalisation?) Was für ein kompletter Blödsinn zu glauben, der Tote wäre jetzt ein Diamant!

Thomas Müller
Reply to  Thomas Müller
6 Jahre zuvor

@Thomas Müller: Nach nochmaligem Durchdenken bin ich darauf gekommen, dass sie den Kalk in Säure auflösen und das CO2 zu Kohlenstoff reduzieren. Es geht also doch.




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