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Frag den Bestatter

Dreimonatsrente, Sterbevierteljahr, Übergangsrente

Sehr geehrter Herr Wilhelm,
ich habe ein ganz wichtige Frage,
mein Lebensgefährte ist am 1.11.2014 ganz unerwartet verstorben.Er war gerade mal 30 Jahre alt. Wir waren auch noch nicht verheiratet.
Mein Frage kann seine Mutter das Sterbevierteljahr beantragen oder gilt das nur wer schon in der Rente war??
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J

Die so genannte Dreimonatsrente ist regelmäßig als Vorschußzahlung auf die zu erwartende Witwen- oder Witwerrente zu verstehen.
Der Hinterbliebene Ehegatte (eingetragene Lebenspartner sind gleichgestellt) erhält nach Ablauf von etwa 6 Wochen auf Antragstellung drei volle Rentenzahlung ohne die Kürzung auf 65 bzw. 55 %.
Diese Zahlung soll die finanziellen Lasten, die durch die Umstellung auf die zu erwartende niedrigere Rente eintreten können, abmildern.

Da in Ihrem Fall die Mutter einen Anspruch geltend machen möchte, muß ich Ihre Frage verneinen. Eine Mutter kann keine Witwenrente für einen verstorbenen Sohn beantragen und ist somit meiner Ansicht nach auch nicht berechtigt, einen Antrag auf dieses „Sterbevierteljahr“ zu stellen.

Bei der Beantragung ist grundsätzlich zu beachten:

– War der Verstorbene bereits Rentner, so ist der Antrag direkt beim Postrentendienst zu stellen. Anträge hierfür halten die Bürgerdienste und jeder gute Bestatter bereit.
– Bezog der Verstorbene noch keine Rente, so ist der Antrag beim jeweiligen Rententräger zu stellen.

Download Info-Broschüre
Kontakt zum Deutsche Post Rentenservice
Antragsformular
Wikipedia-Infos zum Sterbevierteljahr
Infos aus dem Bestatterweblog zur Dreimonatsrente

Wichtig:
Die Beantragung des Sterbevierteljahrs ersetzt keinen eigenen Rentenantrag!
Die Dreimonatsrente orientiert sich allein am Rentenanspruch des Verstorbenen. Hieraus kann die eigene Rente des Hinterbliebenen nicht berechnet oder abgeleitet werden.
Man muß sich also parallel zur Dreimonatsrente unbedingt auch sofort um die Beantragung einer eventuellen eigenen Rente kümmern.


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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 21. November 2014

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Chris
9 Jahre zuvor

…mit der ganzen „Gender“-Gleichberechtigung wird man wohl irgendwann auch Mutter/Vater heiraten/partnern können…

Bei Geschwistern steht das Verbot ja schon etwas auf der Kippe…

P. Paulsen
Reply to  Chris
9 Jahre zuvor

Äh, nee. Dass die Abschaffung des Inzest-Verbot (Geschlechtsverkehr unter Blutsverwandten) diskutiert wird, hat nichts mit den bestehenden Eheverboten zu tun.
Was das mit „Gender“-Gleichberechtigung zu tun hat, erschließt sich mir nicht so ganz. Ich lese da nur raus, dass du, Chris, genervt von den sich viel zu oft in absurden Details verlierenden Forderungen bist. Dich aber vermutlich noch nicht gefragt hast, an welchen Stellen es tatsächlich Geschlechter-Ungerechtigkeit gibt bzw. unsinnige Geschlechter-Stereotypen und was wir alle tatsächlich ändern sollten, um da etwas, tja… gleichberechtigter miteinander umzugehen.

Werner
9 Jahre zuvor

eingetragene Lebenspartner sind gleichgestellt. Wo muss Ich das eintragen?

DerBarntruper
Reply to  Werner
9 Jahre zuvor

In Deutschland ist in fast allen Bundesländern das Standesamt vor Ort für die Eintragung der Lebenspartnerschaft zuständig.

P. Paulsen
Reply to  Werner
9 Jahre zuvor

„Eingetragene Lebenspartnerschaft“ ist das Konstrukt, dass die deutsche Regierung vor 14 Jahren eingeführt hat, weil Deutschland noch nicht so weit war, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Es ist ein Gesetz für eine Ehe zweiter Klasse für Homosexuelle. Damals gut gemeint, heute behindert es eher die tatsächliche Gleichstellung.

Werner
9 Jahre zuvor

Danke für die prompte und die kompetente Antwort. Hatte das vorher nicht gewusst.

Klarry
Reply to  Werner
9 Jahre zuvor

Damit ist aber die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern gemeint. Falls du mit einer Frau ohne Trauschein zusammen lebst, kannst du das nirgens eintragen.

Lochkartenstanzer
Reply to  Klarry
9 Jahre zuvor

Du kannst aber Deine wilde Whe in eine reguläre Ehe umwandeln, wenn Du das auf dem Standesamt eintragen läßt. 🙂

Lochkartenstanzer
9 Jahre zuvor

Ehe nicht Wehe natürlich.




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