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Frag den Bestatter

Eine Kaffeefahrt ins Krematorium – Der Umweg über Holland

Daß ein findiger Berliner Discountbestatter ältere Herrschaften mit Bussen zu einem tschechischen Krematorium fährt, um ihnen dort eine dereinstige Feuerbestattung schmackhaft zu machen, wurde ja schon in vielen TV-Sendungen thematisiert.
Einen Hauch seriöser und weniger „discountig“ geht es bei den Kaffeefahrten zu, die von NRW aus in die nahe gelegenen Niederlande durchgeführt werden.

Leser Oliver hat einen Artikel im Netz gefunden, der von einer solchen Kaffeefahrt ins Krematorium und den Umweg über die Niederlande handelt.

Der so genannte Umweg über die Niederlande bedeutet, daß man den Leichnam hier in Deutschland einäschern läßt und die Asche die Niederlande bringen läßt. Für die deutschen Friedhofsbehörden gilt der Leichnam damit nach niederländischem Recht als bestattet, denn offiziell soll die Asche in den Niederlanden beigesetzt oder verstreut werden.
Ist die Entfernung in die Niederlande nicht so groß, kann es sich auch rechnen, den Leichnam gleich dort einäschern zu lassen.

Nach niederländischem Recht können es sich die Angehörigen aber dann anders überlegen und auf die Beisetzung oder Verstreuung verzichten und stattdessen die Urne mit nach Hause nehmen oder sich per Post schicken lassen.
Somit ist man dann im Besitz der Urne und kann diese entweder daheim auf die Kommode stellen oder die Asche an einem romantischen Ort verstreuen.
Nach deutschem Recht gilt das als Ordnungswidrigkeit, weil bei uns die Friedhofspflicht für Totenaschen besteht. Wie in dem verlinkten Artikel empfohlen, sollte man also über dieses Vorhaben und dessen Ausführung lieber Stillschweigen bewahren, sonst kann es passieren, daß die Ordnungsmacht uniformierterweise die Zwangsbeisetzung durchsetzt.

Wer mehr über den „Umweg über Holland“ wissen möchte, dem möchte ich empfehlen, die Begriffe „Holland“ oder „Niederlande“ einmal in das Suchfeld des Blogs einzutippen.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 13. Januar 2017 | Peter Wilhelm 13. Januar 2017

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8 Kommentare
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ein anderer Stefan
12 Jahre zuvor

Ich finde die Idee nach wie vor seltsam, die Asche eines Verstorbenen auf den Kaminsims oder sonstwo zu Hause aufstellen zu wollen – für mich ist ein Bild eine bessere Erinnerung. Aber „wat den aan sin Uul, is den annern sin Nachtigall.“

Henning
12 Jahre zuvor

„Was ist denn in dieser hübschen Vase?“ – „Darin ist die Asche meines Mannes.“ – „Oh, entschuldigen Sie, wenn das jetzt etwas pietätlos einherkam.“ – „Keine Sorge, der ist nur zu faul, sich einen Aschenbecher zu holen, wenn er hier raucht…“

Destiny
12 Jahre zuvor

Ich frage mich ja, wie die Ordnungsmacht die Zwangsbeisetzung durchsetzen will, wenn man die Asche bereits verstreut hat…:D

ArnoG
12 Jahre zuvor

Die Friedhofspflicht hat sicher ihre Berechtigung.
Damit wird verhindert daß irgendwann die Asche beim Sperrmüll oder im Müll landet.
Mit den Friedwäldern gibt es schöne Alternativen, wenn es was Romantisches sein soll.

Robert Klein
Reply to  ArnoG
7 Jahre zuvor

@ArnoG:
Was wäre so schlimm daran? Das bisschen (hygienisch einwandfreie) Totenasche würde im Vergleich, was sonst alles in den Müll wandert, bestimmt nicht schaden.
Was Sie verkennen, sind die hohen Kosten, die nach deutschem Bestattungsrecht und anschliessenden Friedhofzwang anfallen. Diese rund 5.000 Euro können (und wollen) sich immer weniger leisten.

12 Jahre zuvor

In USA ist es gang und gebe, dass auf dem Kaminsims die Urnen stehen – soviel zu kulturellen Unterschieden. Auch in Japan und England dürfen die Angehörigen die Asche mit nach Hause nehmen. Haben die jetzt alle keine Pietät ihren verstorbenen Angehörigen gegenüber?

Sogar Diebe haben die, siehe hier:

http://www.shortnews.de/id/651542/USA-Einbrecher-brachte-den-Bestohlenen-Urne-mit-der-Asche-des-Sohnes-zurueck

Und die Friedhofspflicht stammt von 1934…

ArnoG
12 Jahre zuvor

Zu den Angehörigen bestimmt.
Wenn in einer erworbenen Immobilie eine unbekannte Urne auf dem Dachboden steht, wer bezahlt dann die Beisetzung?




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