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Es muss nicht immer ein Leichenwagen sein

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Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 0 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 25. Mai 2013

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Lindenblatt
10 Jahre zuvor

Holland?

Manuel
10 Jahre zuvor

Wäre ein Bestattungs-Lastenrad nach deutschem Recht erlaubt?

Big Al
10 Jahre zuvor

Interessanter Korbsarg.

Mephistophelia
10 Jahre zuvor

Ja, den Sarg finde ich auch sehr schön. Aber der hätte auf deutschen Friedhöfen wohl eher keine Chance…

Lochkartenstanzer
Reply to  Mephistophelia
10 Jahre zuvor

ich denke. das kommt drauf an, wie er innen „verkleidet“ ist.

10 Jahre zuvor

… oder mit Standheizung, damit niemand friert:
comment image
(Achtung: Satire!)

madmuffin
9 Jahre zuvor

Bestattungsanhänger waren früher noch häufiger anzutreffen, gibt es heute kaum noch (vgl. http://www.leichenwagen.de/index.htm?bild6.htm).

Ob der Transport in einem Lastenfahrrad o.ä. möglich ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. §47 BestattG NRW fordert ausdrücklich ein Kraftfahrzeug um die Leiche im Straßenverkehr zu transportieren. Wird der Sarg über privates Gelände oder nur vom Parkplatz auf den Friedhof gefahren, sollte das auch in NRW klappen.
Im hessischen FBG §25 ist die Formulierung günstiger. Hier wird nur eingeschränkt, welche PKW zur Beförderung überhaupt geeignet sind, allerdings nicht eingeschränkt, dass nur in PKW transportiert werden darf.




Rechtliches


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