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Fehler bei Grablaufzeiten?

Ich möchte hier kurz um ein Erlebnis bei der Bestattung meines Onkels berichten, welche kürzlich stattfand.
Also mein Onkel hatte lange Zeit schwere Diabetes, … und nach 3 Monaten schliesslich doch verstarb.

Nun musste also die Beerdigung stattfinden. Auf einem naheliegenden Friedhof befanden sich zwei Gräber nebeneinander, nämlich die meiner beider Grosseltern.
Nun ist es aber so, dass mein Grossvater bereits seit 31 Jahren in seiner Ruhestätte liegt, während das meiner Grossmutter erst seit 15 Jahren besteht und noch 5 Jahre Grablaufzeit hat.

Die Grablaufzeit meines Grossvaters hingegen beschränkte sich auf 30 Jahre, ist somit also vor etwa 1 Jahr abgelaufen.
Es wurde also gewünscht, dass der Verstorbene in das ehemalige Grab meines Grossvaters begraben werden sollte.
Bei der Beerdigung mussten wir aber feststellen, dass stattdessen das Grab meiner Grossmuter ausgehoben worden war.

Was kann da schiefgelaufen sein?

Ich möchte ja keinem Schuldzuweisungen machen, aber mal angenommen der Auftrag wurde tatsächlich so verstanden, dass das Grab meiner GM verwendet werden sollte. Wurde die Friedhofsverwaltung nicht auf die noch laufende Grablaufzeit hinweisen? Immerhin wurden ja für die 5 Jahre bezahlt.

Es interessiert mich einfach, finde es in dem Sinne auch nicht makaber, Fehler können passieren und jetzt ist eh zu spät.
Mit bestem Dank!

Das kann ich so ohne weiteres nicht beantworten, da mir wichtige Informationen fehlen. Um was handelt es sich bei den genannten Jahreszahlen? Sind das Mindestruhezeiten, Grablaufzeiten?
Es ist nämlich so, daß jeder Friedhof bestimmte Mindestruhezeiten hat. Die Mindestruhezeit ist die Zeit, die ein Leichnam im Boden liegt, bis er als endgültig vergangen gilt. Das hat nichts damit zu tun, ob tatsächlich noch Reste vorhanden sind, aber nach dieser Zeit ist bei den allermeisten Verstorbenen das Meiste vergangen.
Bei einfachen Reihengräbern in denen nur eine Person beigesetzt werden kann, liegt die Grablaufzeit häufig sehr nahe hinter der Mindestruhezeit.
So ist es z.B. oft so, daß die Mindestruhezeit 15 Jahre beträgt und die Laufzeit der Reihengräber 17 oder 18 Jahre.

Bei Wahl-, Kauf- oder Familiengräbern, die verlängert werden können, ist die Mindestruhezeit genausolang, jedoch kann das Grab mehrfach belegt werden und wird auch meist für einen längeren Zeitraum, z.B. 30 Jahre angekauft. Das bedeutet, daß in ein zweistelliges Grab nicht nur zwei Personen gebettet werden können, sondern immer zwei Personen gleichzeitig. Ist bei einer die Mindestruhezeit abgelaufen, kann diese Stelle wieder belegt werden.

So kommt es, daß manche Familien zwar nur ein zwei- oder vierstelliges Grab haben, dort aber bis zu acht oder gar zehn Namen auf dem Grabstein stehen.

Ich kann nur mutmaßen, aber vielleicht ist bei Deinem Großvater mit 30 Jahren die Gesamtlaufzeit des Grabes abgelaufen, dann müßte es ggf. neu angekauft werden.
Bei der Großmutter hingegen könnte mit 15 Jahren die Mindestruhezeit abgelaufen und damit wieder eine Stelle im Grab freigeworden sein.

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Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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3 Kommentare
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eulchen
14 Jahre zuvor

Boah…ist aber schon kompliziert das mit dem verbuddeln und nicht wieder ausbuddeln. Da kann man sich schon mal vertun. Mich würde mal interessieren wie das alles registriert wird. Früher mussten die da ja riesige alte Schweinsledergebunden Bücher anlegen, wo das alles vermerkt ist. So mit Spinnweben und Staub dran =)…ok ok eben gehen sie mit mir durch…ist halt schon spät

MacKaber
14 Jahre zuvor

Mangelnde Absprache zwischen den verschiedenen Beteiligten Diensten? Ich habe gelernt, mich auf niemand zu verlassen, und auch vermeintlich klare eindeutige Dinge detailliert dazwischen zu kontrollieren. Auch die, von denen man nicht glaubt, dass sie schief gehen können. sie gehen schief. Glaub mir. Ich hatte es mir aus Erfahrung im Berufsleben angewöhnt, einen Auftrag zu einem bestimmten Termin an zuverlässige Leute zu vergeben, ihn dann wenige Stunden vor Terminablauf selbst zu erledigen (dann weiß ich, dass es korrekt durchgeführt wurde und brauche nicht kontrollieren), am Tag nach den Termin anzurufen, und zu fragen, ob der Auftrag erledigt ist, ich brauche das Material nachher. Anhören der div. Entschuldigungen, neuen Termin vereinbaren, aber jetzt wirklich sicher, die ganze Arbeitsplanung mit anderen Dienststellen hängt davon ab! Gleich anschliessend das von mir hergerichtete Material eingeladen und damit zum geplanten Aussendienst gefahren. Wenn der Mitarbeiter dann endlich den Auftrag erledigen will, merkt, dass das schon erledigt ist und dumm fragt, bekam er nur zur Antwort: „Bis Du uffgstande bischt isch d’Katz scho de Boom nuff!“ Da ich wußte, dass ich mich… Weiterlesen »

14 Jahre zuvor

@MacKaber: Ich glaube eher, daß die Familie gesagt hat, daß dort zwei Gräber existieren und in eines davon soll der Verstorbene. Je nachdem welches frei ist. Und dann ist die Familie fälschlicherweise davon ausgegangen, es müsse das Grab des Großvaters sein, während Bestatter und Friedhofsverwaltung das jetzt „freie“ Grab der Großmutter genommen haben.




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