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Hans ist blind und sein Bruder blöd

Leute, das hat jetzt mal wieder gar nichts mit dem Blogthema zu tun, aber es regt mich so auf, daß ich einfach etwas darüber schreiben muß.

Neulich berichtete ich Euch ja von meinem langjährigen Freund Hans1. Hans ist blind, Frührentner und arm wie eine Kirchenmaus.
Gemeinsam hatten wir hier im Bestatterweblog eine Aktion gestartet, um Hans einen brauchbaren Rechner mit Monitor zu besorgen, nachdem seine alten Gerätschaften den Geist aufgegeben hatten.
Ein Laptop und ein Drucker, sowie Software sind inzwischen eingegangen und das mit dem Rechner und dem Monitor klappt bestimmt auch bald, zugesichert ist es zumindest mal.

Zu den Familien- und Wohnverhältnissen hatte ich ja schon ausführlich etwas geschrieben.
In kurzen Worten: Hans bewohnt mit seiner Frau und seiner Tochter in seinem Elternhaus die Wohnung im 1. Obergeschoß. In der Parterre lebten bis vor einiger Zeit seine Eltern, die allerdings inzwischen verstorben sind.
Geerbt hat das Haus Hans‘ Bruder, der nicht dort wohnt. Allerdings hat Hans (und nach ihm noch seine Tochter) lebenslanges mietfreies Wohnen vererbt bekommen.

Miete muß Hans also nicht bezahlen, wohl aber Nebenkosten. Lange war ungeklärt, wie es mit dem Haus und der Wohnung von Hans weitergehen würde, inzwischen hat Hans sich einen Anwalt genommen, der seine Interessen vertritt.
Er wird wohl bleiben können, das ist die gute Nachricht.
Die schlechte Nachricht, und das bringt mich völlig auf die Palme, ist folgende:

Vor geraumer Zeit hat der Bruder Hans eine Nebenkostenabrechnung präsentiert, die Hans nicht sofort und in voller Höhe begleichen konnte und kann.
Etwa 700 Euro soll er bezahlen. Zweimal hat er sich 50 Euro zusammengespart und seinem Bruder überwiesen. Das hat dem aber als Zeichen des guten Willens nicht gereicht und so ist er heute dort aufgetaucht und hat Hans und seiner Familie kurzerhand das Wasser abgedreht.
Man stelle sich das vor: Hochsommerliche Temperaturen, ein blinder Mann, eine ausländische Ehefrau, die nur begrenzt Deutsch spricht und dann kein Trinkwasser, kein Waschwasser und keine funktionierende Toilette.
Derzeit hilft ein Nachbar mit einem Gartenschlauch und kaltem Wasser aus. Die Toilette spült Hans‘ Familie mit einer großen Wasserpistole…

Wie kann ein Mensch nur so herzlos sein?

„Ich stell Euch jetzt das Wasser ab!“

„Das geht doch nicht! Wie lange soll das denn abgestellt bleiben?“

„Bis ihr alles komplett bezahlt habt. Tschüß!“

Ja, das darf der Bruder nicht, das weiß ich, das weiß auch Hans, aber keiner kann ihm helfen. Die Polizei hat Hans gerufen, aber die machen nichts, weil ja „nichts passiert ist“. Selbsthilfe darf er nicht machen, das wäre ggfs. Einbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung usw.
Sein Anwalt ist in Urlaub. Ich kenne auch keinen Anwalt, der jetzt am Wochenende was machen kann. Eine einstweilige Verfügung müßte Hans durchsetzen, aber wie soll ein blinder Mann am Wochenende da voran kommen?
Geld für irgendeinen Anwaltnotdienst hat Hans auch nicht.
Hans steht nun völlig hilflos da.

Was muß dieser Bruder für ein herzloser Mensch sein?

Ich könnte sowas von kotzen, aber so viel essen, wie ich kotzen könnte, kann man gar nicht!

1Name geändert
Bild: Fabian Forban / pi xelio.de ©


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 5. Februar 2014 | Peter Wilhelm 5. Februar 2014

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10 Jahre zuvor

moah, gibts keinen Anwaltsnotdienst oder sowas?

Christians Ex
Reply to  Blogolade
10 Jahre zuvor

Ich fürchte, da ist mehr gefragt als nur ein Anwalt.

Frau Katze
Reply to  Blogolade
10 Jahre zuvor

Im Text oben steht, dass Hans kein Geld für einen Anwaltsnotdienst hat!! Wer den kompletten Text liest, ist klar im Vorteil, sorry. -.-

Chris
10 Jahre zuvor

da ich mit der Erberei mit allen Wassern gewaschen bin:

Den Bruder stört das Wohnrecht – noch dazu für die Kleine. Da kann es sein, dass er es nicht mehr erlebt, wenn das Haus endlich frei und verwertbar ist.

Daher möchte er den Hans zermürben, raushaben und einen Verzicht auf das Wohnrecht erreichen.

Was es jetzt bräuchte, ist jemand der die Abrechnung auf Richtigkeit und Plausibilität überprüft.

Es müssen ALLE einschlägigen Rechnungen und Bescheide vorgelegt werden. Würde mich nicht wundern, wenn der Bruder ihm noch die Kosten für die untere (leerstehende?) Wohnung aufgedreht hätte…

Reply to  Chris
10 Jahre zuvor

Ich weiß nicht, was der Bruder mit dem Haus vor hat. Will er es „entmieten“ und dann verkaufen? Will er es abreißen lassen und was Neues bauen? Will er selbst in ein leeres Haus einziehen?
Keine Ahnung.

Für ihn ist Hans der Klotz am Bein, die Laus im Pelz, die ihn an jeder der o.g. Varianten hindert.

Bert
10 Jahre zuvor

> Selbsthilfe darf er nicht machen, das
> wäre ggfs. Einbruch, Hausfriedensbruch,
> Sachbeschädigung usw.

Seltsam, die Anschlüsse sind doch sicher bei ihm im Haus, und der Bruder wohnt ja nicht dort, sagtest du.
Hausfriedensbruch wäre mir herzlich Banane. Mal sehen ob der Bruder sich traut, deswegen vor Gericht zu ziehen.

Chris
Reply to  Bert
10 Jahre zuvor

ja – aber die sind i.d.R. im Keller und nur durch die (verschlossene) untere Wohnung zugänglich 🙁

Bert
Reply to  Chris
10 Jahre zuvor

Ich glaube, ich würde mich doch an den anwaltlichen Notdienst wenden, auch wenn ich kein Geld habe. Vielleicht können die ihren Dienst ja dem Bruder in Rechnung stellen.

Reply to  Chris
10 Jahre zuvor

Die Anschlüsse sind soweit ich weiß im Keller und der ist sowieso abgeschlossen, da der Bruder als erstes den Zugang zu allen anderen Räumen des Hauses (Keller, Waschküche etc.) abgeschlossen hat, als der Vater gestorben ist.

Philip Heimhüber
10 Jahre zuvor

Dann würde ich gern noch die Geschichte von der Gegenseite hören.

Reply to  Philip Heimhüber
10 Jahre zuvor

Bei allen Geschichten gibt es immer zwei Versionen und zwei Seiten, die man hören müßte.
Ich kenne diesen Bruder nichtmals, obwohl es mir so dünkt, als ob ich ihn vor rd. 30 Jahren mal kurz gesehen habe, als Hans noch bei seinen Eltern oben unterm Dach wohnte.

Über den Bruder kann ich nichts sagen, kann mir aber durchaus gut vorstellen, wie er die Sache sieht und schildert.

Jedoch kenne ich Hans sehr gut und weiß, daß Hans weder lügt, noch trickst. Das ist ein Mensch, der absolut von Herzensgüte und Einfachheit geprägt ist und er keiner Fliege etwas zuleide tun könnte.

Jede Medaille hat zwei Seiten, da hast Du Recht, aber man stellt seinem blinden Bruder nicht das Wasser ab. Egal aus welchen Beweggründen und egal wie die Sichtweise des Bruders ist.

Frau Katze
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Sowas macht man überhaupt nicht, egal ob der Bruder blind ist oder nicht. Es ist sein BRUDER verdammt! Was geht bloß in so einem Menschen vor?

ugdidjz
Reply to  Frau Katze
10 Jahre zuvor

Und wenn es ein Wildfremder wäre, wäre es dann weniger schlimm?

Johnny
10 Jahre zuvor

Das ist doch vermutlich wieder mal literarisch und nicht real …

Reply to  Johnny
10 Jahre zuvor

Das ist real und aktuell.

Reply to  Johnny
10 Jahre zuvor

*facepalm* jau, und außerdem will Tom jetzt nur wieder Geld rausleiern, damit er in Urlaub fahn kann.

Muss die Sonne sein – die trocknet da in der Denkmurmel irgendwas aus…

überhaupt nicht be-
10 Jahre zuvor

Für sowas gibt es Prozesskostenhilfe. Scheint mir hier einschlägig zu sein. Wie schnell das geht? Weiß ich nicht, aber das kann ein Anwalt sagen oder alternativ sogar ein Gericht! Die haben oft How-To-Hinweise für Anlaufende, gerade wenn diese „alleine“ gelassen sind mit Problemen.

julesferdi
10 Jahre zuvor

In vielen Städten hat das Amtsgericht auch einen richterlichen Bereitschaftsdienst. Da ein Kind im Haushalt ist, darf natürlich nicht das Wasser abgestellt werden. Eine einstweilige Verfügung kann man in solchen Fällen auch ohne anwaltliche Hilfe beantragen und durchsetzen. Eben weil hier Gefahr in Verzug besteht (Kindesgefährdung) und auch einfach keine Zeit ist, den Umweg über einen Anwalt zu nehmen.

Reply to  julesferdi
10 Jahre zuvor

An diesen Bereitschaftsdienst beim zuständigen Amtsgericht wendet sich Hans heute Vormittag, da ist genau eine Stunde Sprechzeit für Notfälle.

julesferdi
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Da wird ihm sicherlich geholfen!

Draalo
Reply to  julesferdi
10 Jahre zuvor

^^hoffe ich auch – ansonsten: bei einer Notlage ist jeder zur (sofort)selbsthilfe berechtigt… ggf. schliesst das die tötung einer Person ein.

Jeder Richter wird im nachhinein feststellen, das ein abstellen der wasserversorgung grob unbillig (also nicht rechtens) war..

Ein Anwalt macht daraus auch schnell mal ne räuberische Erpressung 😉

MiniMoppel
Reply to  Draalo
10 Jahre zuvor

Vielleicht solltest du deinen BILD-Konsum etwas einschränken…

Matthias
10 Jahre zuvor

„Vor geraumer Zeit hat der Bruder Hans eine Nebenkostenabrechnung präsentiert, die Hans nicht sofort und in voller Höhe begleichen konnte und kann.
Etwa 700 Euro soll er bezahlen. Zweimal hat er sich 50 Euro zusammengespart und seinem Bruder überwiesen.“

Was lese ich da? Vor geraumer Zeit, also sagen wir mal 6-9 Monaten, kam die Rechnung über 700 Euro. Die hat Hans‘ Bruder scheinbar vorstrecken müssen oder steht irgendwie dafür gerade. Hans hat seitdem gerade mal 100 Euro zusammenbekommen. In 3-6 Monaten kommt die nächste Abrechnung über ca. 700 Euro, auf denen Hans‘ Bruder wieder sitzenbleibt.

Korrigiere mich, wenn ich mich irre, aber so wie die Sache aussieht sind zwangsmaßnahmen vom Bruder durchaus gerechtfertigt. Mietfrei wohnen ist eine Sache, noch die Nebenkosten für den Bruder zu zahlen eine andere.

julesferdi
Reply to  Matthias
10 Jahre zuvor

Ich kenne den Weg nicht, den der Bruder gegangen ist. Schriftliche Mahnungen und Ankündigung der Abstellung in nachweisbarere Form hätte der Bruder vorher dem Hans zukommen lassen müssen. Zudem ist ein KIND in dieser Wohnung! Kinder stehen unter besonderem Schutz. Selbst Stadtwerke etc dürfen die Strom-, Gas- oder Wasserversorgung nicht einstellen, wenn sich Kinder im Haushalt befinden bzw werden die regelmäßig im Rahmen der einstweiligen Anordnung durch die Gerichte dazu gezwungen, die Versorgung vorerst wieder aufzunehmen, bis die Rückzahlungsmodalitäten geklärt sind. So sieht es nach meinem Kenntnisstand rechtlich aus.

Die moralische Seite, über die finanzielle Situation seines Bruders bescheid zu wissen und seiner (leiblichen)Verwandtschaft die Wasserversorgung kappen, da schließe ich mich Toms Meinung an (kotzen und so…).

julesferdi
Reply to  julesferdi
10 Jahre zuvor

Natürlich PETERs Meinung, nicht Toms! Kommt davon, wenn man im Halbschlaf seine Meinung in die Welt posaunt…Bitte um Entschuldigung!

Reply to  julesferdi
10 Jahre zuvor

Das ist mir egal. Tom, Peter, nimm was Du willst, ich höre notfalls auch auf „Ey Du da!“

Reply to  julesferdi
10 Jahre zuvor

Das „Kind“ ist inzwischen volljährig.
Viel beschämender für den Bruder ist, daß er einem blinden Menschen so etwas antut.

julesferdi
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Na die Volljährigkeit des Kindes habe ich übersehen. Hatte aber auch nur auf die rechtliche Seite abgezielt.

Moralisch bin ich da ganz bei Dir und das auch unabhängig von Hans Behinderung. So ein Verhalten ist für mich innerhalb einer Familie völlig unverständlich und verwerflich!

Von der „Vermieter/Mieter“ Ansicht aus, ist das ebenfalls keine seriöse Handlungsweise und da verschlimmert sich das ganze eben noch durch die persönliche Situation von Hans.

Reply to  julesferdi
10 Jahre zuvor

Ich will auch nicht auf der Behinderung von Hans herumreiten. Aber ich bin der Meinung, ein nicht behinderter, sehender und kräftiger Mann, der mitten im Leben steht, könnte sich unter Umständen selbst recht wirkungsvoll zur Wehr setzen.

Für mich ist es eindeutig, daß der Bruder die Behinderung und die damit verbundene Schwäche ausnutzt.

Diese Leute können sich nicht wehren.
Hans ist sehr hilflos mit den Dingen, die hier draußen in der realen Welt vorgehen, seine Frau kann schnell und laut Deutsch, aber eben so, daß man sie manchmal nicht versteht und daß sie auch Inhalte von Schreiben nicht erfassen kann.

Beste Voraussetzungen, daß man mit diesen Leuten umspringen kann, wie man will.

Heute ist das Wasser weg, Hans wird alles versuchen, um mit meiner Hilfe die Situation zu klären, und nächste Woche ist es vielleicht der Strom oder es sind Schlösser ausgewechselt.

Da kommt immer was Neues.

Draalo
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

„Hans wird alles versuchen, um mit meiner Hilfe die Situation zu klären“
danke Tom

Reply to  Matthias
10 Jahre zuvor

Dazu kann ich nichts sagen. Ich weiß nicht, von wann diese Nebenkostenabrechnung ist. Ich schrieb ja schon, daß Hans behindert ist und mit allen Arten von Rechnungen, behördlichen Schreiben usw. nicht zurecht kommt. Wir wissen nichts über die zeitlichen Abläufe und auch nichts darüber, was seinerzeit gesprochen worden ist. Deine Annahme, „vor geraumer Zeit“ bedeute 6-9 Monate, ist durch nichts gestützt, es können auch 6 Wochen gewesen sein, wir wissen es nicht. Vollstreckt oder gemahnt worden, und das weiß ich jetzt wieder, ist nichts. Die Abrechnung kam und Hans hat 50-Euro-Raten angeboten und gezahlt. Deine Bedenken hinsichtlich der nächsten Nebenkostenabrechnung hingegen teile ich. Das habe ich Hans gestern auch gefragt. „Du zahlst jetzt noch an der alten Abrechnung ab und was passiert wenn in x Monaten die nächste kommt?“ Die Zwangsmaßnahme des Bruders ist hingegen wiederum nicht gerechtfertigt. Die Möglichkeit, einen zahlungsunwilligen Mieter, durch das Abstellen des Wassers unter Druck zu setzen, gibt es meines Wissens nur im gewerblichen Mietrecht. Letztlich geht es mir aber auch nicht darum, wer Recht hat. Es geht darum, daß… Weiterlesen »

Matthias
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Sorry Peter, aber (bezugnehmend auf eine Antwort weiter oben von dir): Blindheit ist kein Grund, sich vor Zahlungen zu drücken, auf denen dann jemand anderes sitzenbleibt. Verwandschaft ist auch keiner. Meine Vermieter sind meine Eltern, sie würden mir auch die Hölle heiß machen, wenn ich mit hunderten von Euro in Rückstand wäre. Und ich ging von vielen Monaten aus, weil „geraume“ Zeit nun mal eine wirklich lange Zeit impliziert.

Im Prinzip weiß ich zu wenig, um die Sache wirklich beurteilen zu können, aber mich nervt es, wenn alle hier wieder auf dem bösen Finanzhai herumhacken, der womöglich selbst in der Kreide steht und eine Familie zu versorgen hat.

Reply to  Matthias
10 Jahre zuvor

Nein, Blindheit ist kein Grund, seine Rechnungen nicht zu bezahlen. Ich kenne auch die finanzielle Situation des Bruders nicht. Mag sein, daß er selbst knapp bei Kasse ist und nun dieses „elende Haus mit dem blinden Bruder“ an der Backe hat. Wenn man dann schon keine verwandtschaftlichen Gefühle hegt und nur voller Zorn auf den anderen ist, dann muß man Mittel und Wege finden, um die Situation zu bereinigen. Eine Möglichkeit wäre, die untere Wohnung zu vermieten oder sich hinzusetzen und gemeinsam nach einem Ausweg zu suchen. Für Hans gibt es bestimmt Möglichkeiten der Hilfe, auch in finanzieller Hinsicht. Aber, und das weiß ich jetzt wieder, der Bruder spricht so gut wie nicht mit Hans, taucht nur bei Nacht und Nebel auf, zieht seine Aktionen durch und haut schnell wieder ab. Mir brauchst Du nichts zu erzählen, was das mit dem „bösen Finanzhai“ ist. Wir haben einen Mieter, der aus unserem Haus nicht ausziehen will und kämpfen schon wie lange um unser eigenes Haus. Da kommen einem schon die aberwitzigsten Ideen. Aber unterm Strich ist… Weiterlesen »

nadar
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

So bitter es auch klingt – aber wenn die ganze betroffene Familie (blinder, nicht zurechtkommender Vater, schlecht deutsch verstehende Frau und bisschen volljähriges Kind) sich im Alltag so gar nicht zurecht findet – wäre da nicht ein Betreuer/Vormund angebracht?
(Natürlich möglichst nicht das liebreizende Bruderherz)

Reply to  Matthias
10 Jahre zuvor

Bei einer derart hohen Nachzahlung gibt es unter Garantie nachfragen. 700 Euro Nachzahlung ist krass und ich vermute ja auch, dass der Bruder hier Hans die gesamten Kosten fürs Haus aufgedrückt hat. Denn eine Nachzahlung impliziert ja auch, dass bereits Gelder geflossen sind („Vorauszahlung“).

Wenn dann trotz Vorauszahlung so ein dicker Nachschlag kommt, ist was faul.

Matthias
Reply to  Tante Jay
10 Jahre zuvor

Ach Tante Jay, hier wieder polternd und rabaukend unterwegs wie die Birnhauser-Schnüffelweib. Wo steht denn was von Nachzahlung? Ich habe nur Abrechnung gelesen.

Reply to  Matthias
10 Jahre zuvor

1.700 Euro Nebenkosten für EINE Wohnung find ich ein wenig unrealistisch. Die hab ja nicht mal ich für 3 dreistöckiges Haus!
2. Stellt man kein Wasser ab, wenn ein Kind im Haus ist. Und da kann die Rechnung sonst wie hoch sein!
3. Regen mich Menschen wie du auf. Von Tuten und Blasen keine Ahnung, aber das Maul GANZ GANZ weit aufreißen. Ab in die Ecke und schämen!

Reply to  sabs
10 Jahre zuvor

ich meinte dami matthias. Sorry, hab noch nicht ganz raus, wie das hier richtig funktioniert .

Matthias
Reply to  sabs
10 Jahre zuvor

1. Aha, das ist ja interessant. Ich zahle fast 1,5 Tausend Euro Betriebskosten für die Wohnung (pro Jahr), da ist inklusive: Heizung, Wasser, Gärtner, Verwaltung, Hausmeister, Reinigungsservice für das Treppenhaus 1x/Woche, Abfall. Davon bekomme ich jedes Jahr ca. 200 wieder. Wie das für ein dreistöckiges Haus gehen soll oder was du in den Nebenkosten zusammenfasst, würde mich interessieren.
2. Das „Kind“ ist volljährig.
3. Na, das kannst du auch bestimmt begründen und darlegen, ohne persönlich und herablassend zu werden, oder? Wenn du’s GANZ GANZ doll versuchst?

Silke
10 Jahre zuvor

Leider ist das wieder die alte Gedankenfalle, dass Familie doch besser miteinander umgehen sollte. Im Gegenteil – Freunde sucht man sich aus, Familie nicht, und da muss man damit leben, was man kriegt. Die Menschen würde man dann vielleicht ohne die Verwandtschaft nicht mit der Feuerzange anfassen. Was das häufig genug auslöst, gerade wenn’s was zu erben gibt, liest man doch hier oft genug :-/

Ich hoffe sehr, dass Hans das geklärt bekommt. Familie oder nicht, sowas an einem Wochenende zu machen ist geplante Hinterhältigkeit und darauf ausgerichtet, den größtmöglichen Schaden anzurichten. Mit dem Fernziel, Hans da raus zu kriegen, um frei verfügen zu können. Erbärmlich.

Reply to  Silke
10 Jahre zuvor

Ja, das ist so. Ich ertappe mich immer wieder dabei, daß ich dasselbe denke, wenn ich auf die Bruderschaft der beiden hinweise. Aber letztlich bin ich der Meinung, daß die beiden sich so lange kennen und eben doch enger verbandelt sind als Wildfremde, daß man annehmen muß, daß da doch mehr als reine Gier im Spiel ist, vielleicht so etwas wie Mitleid, Herz, Respekt…
Aber diese Werte sind wahrscheinlich heute durch andere ersetzt worden.

Smilla
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Silke hat es auf den Punkt gebracht. Der Zeitpunkt war mit Bedacht gewählt. Das diese und andere Aktionen bei Nacht und Nebel stattfinden, läßt den Schluss zu, dass er sich dabei zumindest unbehaglich fühlt.

Nun müsste man mehr über den Bruder wissen, um herauszufinden, aus welchen Motiven er handelt. Finanzielle Lage und auch wie helle er unterwegs ist. Vielleicht ist ihm die Idee der Vermietung der EG-Wohnung schlicht nicht in den Sinn gekommen oder traut sich das nicht zu oä.

Familie ist heutzutage so eine Sache. Ich habe gerade von einer Versöhnung gehört, 2 Jahre nach dem Erbfall. Da rief eine Schwester die andere an und beide haben sich gefreut und sie treffen sich wieder. Fand ich unglaublich nach dem ganzen Theater, aber sowas gibt es auch.

Tinchen
10 Jahre zuvor

So wie ich das sehe ist die Abrechnung wahrscheinlich sowieso hinfällig, schon weil gar nicht überprüfbar ist ob sie stimmt wenn Hans nicht an die Zähler kommt. Wenn ich das richtig verstehe hat Hans auch keinen eigenen Sicherungskasten? So wie ich das sehe ist Hans nicht Eigentümer, aber Besitzer (wie ein Mieter) und muss somit Zugang zu den Versorgungsleitungen haben, jederzeit und unabhängig vom Eigentümer. Er muss das auf jeden Fall ein für alle Mal klären lassen und auch das Nutzungsrecht an Nebenräumen feststellen lassen. Um dieses Recht feststellen zu lassen wird sicherlich die Prozesskostenhilfe gewährt.

Und: ich würde Hans empfehlen sich einen Blindenverband, Verein oder ähnliches zu suchen, der in gewissen Punkten Unterstützung leisten kann – schon weil die sich aus der Praxis auskennen und Anlaufstellen und Ansatzpunkte kennen.

Gut, hilft ihm jetzt akut natürlich gar nichts. 🙁

t
10 Jahre zuvor

Hat sich denn inzwischen was getan?
Wasser/Strom/Heizung abdrehen ist NieNieNie erlaubt, egal wie hoch die Mietschulden sind. Der Vermieter kann nur ueber Lohnpfaendung versuchen, an sein Geld zu kommen, wenn man sich nicht anders einigen kann.
Kennt Ihr denn keinen, der die Kellertuer ohne Schaden aufmachen kann? Keine Lockpicker im Bekanntenkreis?

Smilla
Reply to  t
10 Jahre zuvor

Du meinst „War die Tür jemals verschlossen?“

Das Problem ist die Laus und Pelz und das ist längerfristig, vielleicht lebenslänglich. Da hilft nur ein klärendes Gewitter und/oder ein klärendes Gespräch aller Beteiligten auf offiziellem Wege.

Der Bruder wird die Spielchen immer weiter spielen und sitzt am längeren Hebel. Da Hans sich hier auch noch nicht so wehren kann, weil er blind ist, macht es noch sehr viel schlimmer. Das Testament ist so eine Katastrophe, da muss wirklich ein Anwalt gucken, was da zu machen ist.

An einem Tisch setzen und Tacheles reden, bis alles geregelt ist. Das wird nicht einfach werden, muss aber sein. Tom, willst Du da mitgehen, um Hans und seiner Familie eine Hilfe zu sein?

Fleece
10 Jahre zuvor

Gerade erst in Wirtschaftsrecht diskutiert!
Darf der Vermieter nicht. Punkt. Per Anwalt einstweilige Verfügung erwirken und überbringen lassen. Der Vermieter muss die Anwaltskosten tragen.
Danach kann man sich um weitere Hilfe kümmern (Blindenverband usw.).

10 Jahre zuvor

Was gibt es nur für herzlose Menschen? Ich bin echt traurig grad.

Zwischen den Stühlen
10 Jahre zuvor

1) Sollte das eigene Einkommen nicht für Lebensunterhalt und Miete ausreichen, dann zahlt (auf Antrag) auch das Sozialamt bzw. die Stelle, die für SGB II Leistungen zuständig ist. Bei der Antragstellung würde Hans Hilfe brauchen, denn Behörden stellen sich doch gerne quer und wimmeln auch mal ab, auch wenn es die Pflicht der Mitarbeiter ist, beim Ausfüllen der Anträge zu unterstützen. Außerdem werden Blinde vom Landeswohlfahrtsverband unterstützt.

2) Mieterschutzbund könnte ein Ansprechpartner sein, auch wenn Hans kein Mieter ist (vielleicht kann dazu jemand mehr sagen), denn die Nebenkostenabrechnung unterliegt auch diversen gesetzlichen Auflagen.

3) Eine gute Hilfe könnte auch der VdK leisten, aber auch da kenne ich mich nicht so gut auch. Zumindest bei der Antragstellung im Bereich SGB II könnte man sich dort Hilfe holen. Man muss halt Mitglied werden, aber für jemanden mit einer Behinderung lohnt sich das allemal.

Es wäre zukünftig sicher sinnvoll, eine monatliche Rate für die Nebenkosten an den Bruder zu zahlen, damit nicht wieder eine hohe Komplettzahlung anfällt.

marc
10 Jahre zuvor

hallo,
oertlichen anwalt heute besuchen,dieser kann beim oertlichen amtsgericht heute noch eine ev mit naeherungsverbot des bruders beantragen.
150,- wuerde ich zur stromabrechnung beilegen,allerdings nur wenn das in „real“ uebergeben werden kann.

im zweiten schritt durch den ra die nebenkostenabrechnung pruefen lassen.
im dritten schritt durch die hausbank bzw durch den notar den wert des lebenslangen wohn- und niessbrauchrecht definieren und dem bruder ein angebot zum kauf machen.

Rechtsverdreher
10 Jahre zuvor

Der Weg zur zuständigen Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts ist für den Anfang richtig. Alternativ wendet man sich an den Vertreter des eigenen RA oder irgendeinen anderen Kollegen. Sollte die Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussichten haben ist bei geringen Einkommensverhältnissen die Gewährung von Prozesskostenhilfe möglich. Damit bekommt der RA seine Vergütung zunächst aus der Staatskasse.

Winnie
10 Jahre zuvor

Ich wette, das war nur der Anfang einer Reihe von Aktionen um den Bruder los zu werden. Welche Gründe der andere Bruder dafür hat, ist letztlich egal, denn offensichtlich will er tatsächlich den „Bewohner“ los werden.
Verbotenerweise zum Wochenende klammheimlich und ohne Vorwarnung das Wasser abstellen, sieht genau nach diesem Weg aus.
Ich hoffe ich irre mich und es handelt sich um ein „Mißverständnis“ unter den Brüdern.
Ach übrigens, auch die Iren können irren. 😉

Zero the Hero
10 Jahre zuvor

An die, die „darf nicht Abstellen“ jammern:
Der Vermieter geht für zB Wasser in Vorleistung, dh er zahlt erstmal Wasser/Abwasser an die Stadtwerke. Kriegt er die Kohle vom Mieter (Wohnungsbesitzer) nicht zurück, ist er zurecht sauer.
Bei einer Nebenkostenabrechnung von 700€ vermute ich fast, daß Hans überhaupt noch nie sowas wie Abschläge gezahlt hat.

Reply to  Zero the Hero
10 Jahre zuvor

Zunächst einmal geht es mir gar nicht darum, wie die finanzrechtliche Lage ist. Der Bruder mag zu Recht sauer sein, ein großer Teil der Schuld mag bei Hans liegen, kann alles sein.
Jedoch kann man nicht jemandem einfach das Wasser abstellen.
Schon gar nicht jemandem, der blind ist und der in gewisser Weise darauf angewiesen ist, seine häuslichen Einrichtungen quasi „blind“ nutzen zu können, ohne daß ein Schlauch zur Nothilfe quer durch die ganze Wohnung läuft.

Ich gehe davon aus, daß Hans wirklich noch nie Abschläge gezahlt hat. Warum das so ist, schreibe ich in einem gesonderten Artikel, die Geschichte hat sich inzwischen weiterentwickelt.

Zero the Hero
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Tja, Hans braucht jemand, der für ihn paar Dinge regelt. Entweder eine Betreuung oder einen sehr guten Freund (der auch wöchentlich die Post durchgeht).
Es könnte auch durchaus sein, daß er entsprechende Post bekommen hat, sie aber nicht lesen konnte und seine Frau die nicht verstanden hat. DAS ist aber nicht das Problem des Bruders. Wenn ein Schuldner vor Gericht erscheint und sagt „ich bin blind und meine Frau ist blöd, deswegen konnten wir die Briefe nicht lesen“, dann lacht sich das Gericht einen.

Jemanden das Wasser abstellen: nach Mahnung/Ankündigung geht das. Genau wie Dir die Stadtwerke Strom&Gas abstellen dürfen.
Im vorgenannten Fall (Haus mit 2 Wohnungen, davon nur eine belegt) würde ich das nicht selber machen, sondern rotzfrech lediglich die gezahlten Abschläge an die Stadtwerke weiterleiten und wenn die mit Sperre drohen ein grinsendes „macht doch!“ entgegnen.

Tinchen
Reply to  Zero the Hero
10 Jahre zuvor

Die Stadtwerke würden niemals einfach so abstellen, die halten sich an ihre Pflichten und Fristen ganz genau! Schon weil die Erfahrung sagt: Wasser abstellen ist nicht so einfach wie Strom und Gas.

Alex
10 Jahre zuvor

Hammer, Flex oder Stemmeisen mit irgendwas wird man die Tür zu den Anschlüssen schon aufbekommen.

Der Bruder kann dann ja gerne klagen gegen die widerrechtliche Betretung seiner Wohnung und dann dem Richter erklären, wie er einer Familie vorsätzlich bei den Temperaturen das Wasser abgedreht hat.

Ich würde da Fakten schaffen, auch auf die Gefahr hin das man sich vorerst strafbar macht. Gesagte Familie befindet sich ja in einer Notsituation und kann sich nicht selber anderes helfen. Wenn Sie dann noch die rechtliche Situation nicht ganz überblicken kann und eher hilflos ist wäre das ein gutes Argument.




Rechtliches


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