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Frag den Bestatter

Hat der Nutzungsberechtigte das Sagen?

Guten Tag
erstmal ein großes Lob zu Ihrem Bestatterweblog.
Ich ätte ein anliegen und weis nur jetzt nicht ob Sie mir da helfen können.
Mein Ehemann ist vor 7 Jahren plötzlich gestorben. Ich hatte mich dann von meinem Schwiegervater überreden lassen das mein Mann ins sein Familiengrab kommt wo Oma und Opa liegen da er dies auch so gewollt hätte.
Danach gingen dann die Streitigkeiten los das ich kaum noch Sachen aufs Grab legen durte, Andenken der Kinder wurden entfernt usw.
Nun ist es so das mein Schwiegervater aus Gesundheitllichen Gründen auf das Urnengrab ein Marmorplatte legen lassen möchte um nicht mehr soviel Arbeit mit der Pflege zu haben, lässt aber nicht zu das ich gerne die Pflege übernehmen würde wegen seinen Eltern die ja auch da liegen würden. Ich bin mir aber zu 100 Prozent sicher das meinem Mann so eine Platte niemals gefallen hätte, auch hat mein Schwiegervate rmich darüber nicht Informiert das er dies gerne machen möchte sondern ich habe es von anderen Verwanden erfahren. Seine meinung dazu ist er wäre der Nutzungsberechtige und ich hätte keinerlei ansprüche. Ist dies so obwohl mein Ehemann dort auch begraben ist?

Hallo,

ja, das ist leider so. Derjenige, der das Nutzungsrecht hat, kann über das Grab bestimmen. Dadurch daß man eine Person in einem Grab bestatten läßt, das jemand anderem gehört, unterwirft man sich dessen Willen.
Der Schwiegervater kann eine Platte auf das Grab legen lassen, es vorzeitig einebnen lassen, einen Tempel darauf bauen, eben alles tun, was nach der geltenden Friedhofsordnung erlaubt ist.
Erst wenn die Sache ein Ausmaß annimmt, das gegen die guten Sitten verstößt oder ehrenrührig wäre, könnte man dagegen vorgehen.
Das ist in diesem Fall aber nicht gegeben.

Liebe Grüße und schöne Ostern

Peter Wilhelm

Guten Tag,
vilene Dank für die schnelle Antwort.
Ich hatte mir fast schon gedacht das es so ist und er wusste dies von anfang an.
Da bleibt mir wohl nur zu überlegen meinen Man seine Urne in ein anderes Grab umzubetten.
Da muss ich mich dnn mal Informieren wie das in BaWü ist.
Vielen Dank nochmals und ebenfalls schöne Ostern
MfG

Hallo,

es ist nicht ohne weiteres möglich, eine Urne umzubetten. Das bedeutet regelmäßig eine Störung der Totenruhe und wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Ein Grund könnte beispielsweise sein, daß Sie für sich und den Verstorbenen ein neues gemeinsames Grab ankaufen. Erforderlich ist aber eine Zustimmung des Friedhofsamtes, an das Sie auch einen entsprechende Antrag stellen müssen.

Mit herzlichem Gruß
Peter Wilhelm

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 21. April 2014

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3 Kommentare
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Bert
9 Jahre zuvor

Was für ein unsympathischer Schwiegervater.

melancholia
9 Jahre zuvor

Liebe Schreiberin, Ihre Geschichte macht traurig und nachdenklich. Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass die Umbettung möglich wird.

Hildegard
9 Jahre zuvor

Der Tipp im zweiten Schreiben von Peter Wilhelm ist Gold wert. Ganz prima.




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