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Hallo Herr Undertaker, ich schrieb Dir ja schon per Mail wegen unserem aktuellen Todesfall. Wir haben dank Dir auch ein gutes Institut gefunden. Die Frau vom Bestatter hat gesagt, wir könnten unseren Vater noch einmal bei denen in der Aufbewahrungskammer anschauen. Das haben die auch sehr schön gemacht und wir hatten eine gute Stunde Zeit.
Ab Abend haben wir aber das Gefühl gehabt, wir müssten den Vater noch einmal anschauen. Da war er aber am nächsten Morgen plötzlich ins Krematorium gebracht worde, was ja so auch vereinbart war.
Also sind wir alle (nur zu Sechst!) zum Krematorium gefahren, aber dort hat man uns nicht reingelassen. Das müssen die doch, oder? Das ist doch unser Verstorbener und schliesslich bezahlen wir ja für die Benutzung des Krematoriums. An wen können wir uns mit einer Beschwerde wende, um unseren Vater noch ein mal sehen zu können?

Ich fürchte, daß eine Beschwerde nicht viel bringen wird, da anzunehmen ist, daß bis zu einem Entscheid über diese nicht mehr viel zum Anschauen übrig sein wird.

Ihr hattet eine Abschiednahme vereinbart und diese habt ihr doch auch im Institut bekommen.

Du schreibst, daß diese Aufbahrung (nicht Aufbewahrung) auch gut gemacht war. Somit hat der Bestatter alles so gemacht, wie es gebucht war. Auch daß der Verstorbene dann ins Krematorium gekommen ist, war ja offensichtlich Bestandteil des Vertrages und Auftrages.

Ihr habt eben Pech gehabt. Ihr hättet gleich nach der ersten Abschiednahme Bescheid sagen müssen. Bei der engen zeitlichen Abfolge im Zusammenhang mit einer Bestattung müssen Sonderwünsche immer deutlich und rasch formuliert werden, sonst ist manchmal einfach, um es volkstümlich zu sagen, der Zug abgefahren.

Daß ihr im Krematorium nicht eingelassen wurdet, ist durchaus normal. Es gibt Krematorien, die einen Aufbahrungsraum haben, ja sogar solche, in denen regelrechte Trauerfeiern abgehalten werden können. Allerdings ist das nicht in allen Einäscherungsanlagen der Fall. Viele sind reine technische Anlagen, die nicht auf den Besuch von Angehörigen eingerichtet sind. Daher werden dort auftauchende Hinterbliebene regelmäßig abgewiesen.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten
| Tippfehler melden | © Revision: 19. April 2016 | Peter Wilhelm 19. April 2016

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Newty
15 Jahre zuvor

Wie war das doch gleich mit dem 10er?
Oder stößt man bei einem solchen Vorhaben auch auf taube Ohren?

hajo
15 Jahre zuvor

„.. Da war er aber am nächsten Morgen plötzlich ins Krematorium gebracht worde, was ja so auch vereinbart war..“
also, entweder war’s so vereinbart oder der Vater ist „plötzlich“ ins Krematorium gebracht worden
.. Rätsel über Rätsel.

Tom, Du hast natürlich Recht, dass man den zweiten Besuch ankündigen müsste, aber Du weisst auch, dass eine solche Situation für einen „normalen Menschen“ (der nicht jeden Tag damit zu tun hat, eine Ausnahmesituation ist und da wäre es sicherlich angebracht, eine Regelung zu finden. Wie die aber aussehen könnte, weiss ich auch nicht, auch kann ich mir vorstellen, dass es noch mehr Situationen/Wünsche/.. gibt, denen auch Rechnung getragen werden müsste.
gar nicht so einfach, das Ganze!

Grüsse aus Frankfurt am Main
Hajo

Muschelschubserin
15 Jahre zuvor

Naja, wenn es sich in diesem Fall um eine „rein technische“ Anlage gehandelt hat, war es vielleicht gar nicht so verkehrt, die Angehörigen abzuweisen. Ist halt die Frage, ob die „Besichtigung“ einer solchen Anlage in dem Moment nicht noch mehr emotionale Aufruhr verursacht hätte als die Abweisung.

Sensenmann
15 Jahre zuvor

Die Frage wäre auch, ob der Verstorbene nach der zweiten Leichenschau noch einigermaßen annehmbar im Sarg liegt. Ich kann mir nicht unbedingt vorstellen, dass der Amtsarzt den Toten wieder 100% korrekt einbettet.

Xenaris
15 Jahre zuvor

Der Versuch meinerseits, vor der ausreichenden Koffeinzufuhr jemandem zu erklären, worum es in dem Artikel geht: „Der beschwert sich, dass er bei Crematory nicht reinkam!“ Nicht ganz… so entstehen Missverständnisse. 😉

15 Jahre zuvor

Das wird bei so einem Krematorium als technischer Anlage auch ganz einfach eine Versicherungstechnische Frage sein. Betriebsfremde sind bei Unfällen nicht versichert, also kein Zutritt.

Mac Kaber
15 Jahre zuvor

@ 6: Dass jemand nicht versichert ist, ist erstunken und erlogen und aus dem hohlen Ärmel geschüttelt. Eine beliebte Worthülse, um sich Arbeit oder auch nur Umstände vom Hals zu schaffen.
Auf irgendeine Art ist jeder versichert. Wofür ist er in der Krankenkasse?
Und ausserdem: Meißt macht auch der Ton, mit dem man hereinkommt die Musik. Da kommt einer zu mir, der erste Satz ist eine Forderung mit unwirschen Gebärden unterstützt. Da bleibt mir nur der Ausdruck tiefsten Bedauerns. Und wenn er nicht kapiert machen wir es offiziell. Er muß ja nicht im Staub kriechen, und flehen, doch ein bischen Grundanstand sollte sein.
Er will was von mir, nicht ich von ihm. Ich bin nicht sein Domestique.

Mac Kaber
15 Jahre zuvor

Wenn den Leuten so sehr daran liegt, hätte der Bestatter den Leichnam nochmal holen und auch wieder herrichten können. Dauert halt ein Stündchen länger und kostet extra. Sonderwünsche kosten eben gerechtfertigt mehr. Ist ja auch ein unüblicher Mehraufwand.




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