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Frag den Bestatter

Immer mit der Ruhe! Bestatter wurde unfreundlich

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Zuerst einmal finde ich Ihr Blog sehr Informativ und toll. Ich finde es gut, das es eine solche Seite gibt.
Mein Vater ist vor einigen Tagen verstorben und der Verlust ist für mich sehr schlimm bis gar nicht zu ertragen denn mein Vater und ich standen uns sehr nahe.

Nach langer Vorerkrankung, durch das starke Rauchen bedingt, ging es meinem Vater am vorvergangenen Sonntag nicht gut. Es waren alle Überredungskünste notwendig, um ihn überhaupt ins Krankenhaus zu bekommen.
Dort dann am Mittwoch die Diagnose: Krebs.
Noch in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ist er verstorben.

Wir sind direkt zum Bestatter von den schon mehrere Verwandte beerdigt worden sind. Eigentlich habe ich nur Positives über diesen Bestatter gehört.
Aber ich erlebte ihn von Anfang an als sehr unsympathisch.
Er vermittelte einem das Gefühl, als sei er sehr genervt.

Das Ganze zog sich über die ganzen Tage hin, ich musste ihn ständig anrufen um Infos zu bekommen.
Ich habe in den ganzen Tagen nie einen Anruf vom Bestatter erhalten, egal ob die Urkunden bzw. die Kopie bereit lagen, um abgeholt zu werden oder den Bestattungstermin zu erfahren.
Es fand kein Beratungsgespräch statt, die Besprechung des Ablaufs der Beerdigung musste ich quasi erbetteln.
Für mich ist es meine erste Beerdigung die ich im Auftrag gegeben habe und ich habe keinerlei Erfahrungen.
Ich hätte mir mehr gewünscht.
Als ich dann aber dort war um ein Bild meines Vaters für die Beerdigung vorbei zu bringen, sagte mir die Mitarbeiterin, daß es für mich und meine anderen Geschwister keine Original Sterbeurkunde mehr gibt weil sie diese zu verschiedenen Versicherungen u.s.w schicken mussten.
Mein Vater war geschieden also dachte ich mir, müsste ich als Auftragsgeberin wenigstens eine Originalurkunde bekommen oder liege ich da falsch? Schließlich muss ich mich um alle Angelegenheiten meines Vaters kümmern.
Ich fragte sie ob es Ihr ernst sei und warum jetzt alles schief läuft und warum die Betreuung nicht das hält, was in dem Werbefilmchen der Firma gezeigt und versprochen wird.

Sie sagte mir: „Der Chef wollte Sie am Anfang schon schnell wieder los werden!“

Das war für mich wie ein Tritt ins Gesicht. Ich sagte zu ihr: „Das haben Sie jetzt nicht wirklich gesagt?“ Doch sie bestätigte das noch mal und ich ging.
Ich bin mit sehr viel Trauer dort hin gegangen, habe vor dem Bestatter viel geweint und er wurde von meinem Vater immer gelobt und dann sagt man mir so etwas!
Das macht mich tief traurig.
Mein Vater wird am Mittwoch beerdigt und am liebsten möchte ich diesen Bestatter nicht mehr sehen.

Ich bin so sehr enttäuscht. Wie kann man einen Trauernden und Hinterbliebenden so etwas sagen? Es geht nicht in meinem Kopf.

Es tut mir leid für den langen Text aber mir war sehr danach, das ganze mal loszuwerden. Ich finde diese Seite toll und wünsche Ihnen weiterhin alles gute.

Zunächst einmal wünsche ich Ihnen Kraft und die Muße, in Ruhe trauern zu können. Schieben Sie die schlechten Erlebnisse beiseite und konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche, Ihre Trauer und den Abschied vom Vater!

In der Sache:
Selbstverständlich stehen Ihnen als Angehörige auch Sterbeurkunden zu. Das ist ja überhaupt keine Frage!
Es ist ja auch nicht so, als seien Sterbeurkunden etwas schwer zu Beschaffendes oder Seltenes. Im Gegenteil, das Standesamt stellt gegen Vorlage der Sterbepapiere so viele Urkunden aus, wie benötigt werden. Das können auch zwanzig Stück sein.
Was glauben Sie, wieviele Versicherungen und Angehörige manche Verstorbene haben!?

Hier liegt ein Fehler des Bestatters vor. Es gehört unabdingbar zum Beratungsgespräch, daß man als Bestatter auch erfragt, wieviele Sterbeurkunden benötigt werden.
Desweiteren hat man darüber zu informieren, daß für viele Stellen auch Fotokopien der Urkunden ausreichen. Vorher ist der Bedarf zu ermitteln und diese Stückzahl an Urkunden wird dann eben bestellt.

Offenbar hat der Bestatter so eine Art Standardanzahl, die er immer bestellt, und hat sich nicht die Mühe gemacht, die genauen Erfordernisse zu klären.

Und natürlich muß der Bestatter auf Ihren Wunsch hin weitere Sterbeurkunden besorgen. Sie sind der Kunde und Auftraggeber und kein Bittsteller.

Auf der anderen Seite sollten Sie kurz überlegen, ob wirklich jeder von den den Geschwistern eine Originalsterbeurkunde benötigt, eventuell tun es auch Kopien.
Urkunden kann man im Übrigen auch auf Rathäuser und in Pfarrämtern kopieren und beglaubigen lassen.

Die Aussage des Bestatters scheint mir ebenfalls höchst unprofessionell zu sein.
Ich war nun bei den Gesprächen nicht dabei und kenne Sie nicht näher.
Darum kann ich nichts dazu sagen, warum der Bestatter so genervt reagiert hat.

Grundsätzlich ist es aber so, und das bezieht sich nicht auf Sie, daß manchmal Angehörige fürchterlich nerven können, sehr spitzfindig und alles mehrfach hinterfragen sind, durch ständige Anrufe den Ablauf stören, obwohl alles mehrfach besprochen und erklärt worden sind. Die dann bei kleinster Unzufriedenheit geäußerte Drohung, alles an die Presse zu geben oder nachher die Rechnung nicht zu zahlen, ist auch sehr beliebt.
Vielfach treten Angehörige auch im Rudel auf und hören gar nicht zu. Alle reden durcheinander, jeder weiß es besser als der andere und der Einzige der Bescheid weiß, nämlich der Bestatter, wird gar nicht angehört.
Auch kommt es vor, daß Kunden großspurig auftreten und alles abnicken oder alles nur vom Feinsten wollen und hinterher angeben, sie hätten das alles nicht gewollt und seien „über den Tisch gezogen worden“.
Das alles kommt vor, und noch viel mehr.

Jedoch: Jeder gute und erfahrene Bestatter weiß, daß Menschen so sein können und daß sie wahrscheinlich nicht von ihrer Persönlichkeit her so sind, sondern nur deshalb so reagieren, weil sie Angst vor dem Unbekannten haben, weil sie in Trauer sind, weil sie befürchten, etwas falsch zu machen und eben in einer besonderen Ausnahmesituation sind. Aber selbst wenn es sich um notorische Nörgler und höchst nervtötende Menschen handeln sollte, muß jeder Bestatter so viel Stand und Größe haben, um auch diesen Situationen und Menschen mit Ruhe und Gelassenheit zu begegnen.

Genau aus diesem Grund gehen die Menschen ja zu einem Bestatter: Weil der eben nicht aus dem Häuschen ist, weil Opa Fritz gestorben ist, sondern weil der sich auskennt, einen kühlen Kopf bewahrt und vor allem weil er Ruhe in den Ablauf bringt.

Ein Bestatter, der angesichts schwieriger (oder als schwierig empfundener) Kunden nicht Distanz und Abgeklärtheit bewahren kann, der hat seinen Beruf verfehlt.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 17. August 2015 | Peter Wilhelm 17. August 2015

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Boandlgramer
8 Jahre zuvor

Also ich sage es mal so: Wenn mich Angehörige nerven, stören etc. dann gibt es auch einen höflichen Hinweis darauf.
Aber launisch und unfreundlich zu werden geht auf gar keinen Fall!! Klar es gibt Besserwisser und dergleichen, aber auch hier gilt der Kunde ist und bleibt König!!
Es gibt viele Gründe warum Angehörige neben der Kappe stehen. Aber das ist kein Grund unfreundlich zu werden!
Es kann auch sein, dass der Bestatter viel zu tun hatte, aber auch hier darf man nicht unfreundlich werden, hier gilt: Kühlen Kopf bewahren
Immer freundlich sein, und alle Abläufe mit den Angehörigen durchsprechen, DAS ist professionell und das macht einen guten Bestatter aus.

Olaf K.
8 Jahre zuvor

Ist auf dem Cartoon ein Copyright oder darf ich mir den ausdrucken und in meinem Büro auf dem Schreibtisch platzieren? Ich bin zwar kein Bestatter, aber manchmal muss ich auch Dampf über gewisse Kunden ablassen… 😉

Reply to  Olaf K.
8 Jahre zuvor

@Olaf K.: Das Urheberrecht schützt den Urheber eines Werkes insbesondere davor, daß Dritte mit diesem Werk z.B. Geld verdienen. Ich werde immer wieder gefragt, ob man meine Werke oder Teile davon für private Zwecke nutzen kann.

Wenn Du von einem schönen Cartoon oder eine Fotografie eine Kopie machst und sie Dir in Deine Räume hängst, verletzt Du ja nicht die Rechte des Urhebers. Würdest Du die Bilder auf Tassen drucken und vermarkten, sähe das anders aus.

Kauft man sich ein Buch, kann man selbstverständlich seinen Freunden und Verwandten daraus etwas vorlesen. Bucht man die Stadthalle, nimmt Eintritt und liest dann vor, sieht das schon wieder anders aus.

Den Cartoon habe ich aus einem Public Domain von Pixabay.com gefertigt.
Das Grundbild ist also sowieso PD und das bißchen Farbe und Text schenke ich Dir.

Olaf
Reply to  Peter Wilhelm
8 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm: Danke Natürlich will ich diesen Cartoon nicht vermarkten, sondern ihn nur so in meinem Büro parken, dass ich mich gelegentlich daran erheitern kann, aber dass die Kunden ihn nicht zu Gesicht bekommen…

Und da ich ein höflicher Mensch bin, frage ich vorher.

Leserin
Reply to  Peter Wilhelm
8 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm: Beim Urheberrecht geht es nicht nur ums geld verdienen. Es soll auch die „persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk schützen“ (§ 11). Auch ohne Eintritt und mit voller Nennung aller Quellen ist das Vorlesen in der Stadthalle daher verboten.

Nur für den rein privaten Gebrauch (Aufhängen in der Wohnung, Vorlesen und Ausdrucken für die Großmutter) darf man das Urheberrecht ignorieren – aber auch nicht für alles (§ 53). Selbst wer original gekaufte Musiknoten besitzt und sie nur kopieren will, um sie grün anzumalen und dann wegzuwerfen, darf das nicht (Absatz 4).

Deswegen schmunzle ich mit dir, wenn Leser etwas ganz Selbstverständliches erst erfragen (weil nach §53 erlaubt). Aber ich habe etwas Bauchweh, wenn du suggerierst, dass alles „womit man kein Geld verdient oder sich nicht selbst als Urheber ausgibt“ erlaubt sei. Dann lieber einmal zu viel nachfragen als einmal zu wenig.

Reply to  Leserin
8 Jahre zuvor

@Leserin: Deshalb schrieb ich ja „unter anderem“ und „z.B.“
Es würde, so meinte ich, den Rahmen eines Kommentars sprengen und ich sah auch nicht die Notwendigkeit dazu, alle Aspekte im Einzelnen zu beleuchten.
Aber Du hast natürlich vollkommen recht und die genannten Punkte sind mir auch bekannt.
Im Eigentlichen geht es aus meiner Sicht beim Urheberrecht zu allererst einmal um die Ehre und die Zuordnung zu eben dem Urheber.
Im Weiteren geht es natürlich auch um Finanzielles usw.
Aber im vorliegenden Fall, wie auch neulich beim Ausdrucken für die Oma, zählt vordergründig nur der Aspekt der absolut privaten Nutzung.

Sollte der Eindruck erweckt worden sein, ich würde suggerieren, man dürfe immer alles nutzen, wenn es nur nicht kommerziell ist, so entspricht das weder meiner Meinung, noch wollte ich das zum Ausdruck bringen.

Greggs
8 Jahre zuvor

Hallo Tom,
die Aussage „Urkunden kann man im Übrigen auch auf Rathäuser und in Pfarrämtern kopieren und beglaubigen lassen“, wenn es sich auf Personenstandsurkunden, wie eben hier auf eine Sterbeurkunde bezieht, ist falsch.
Personenstandsurkunden tragen immer die Originalunterschrift des ausstellenden Standesbeamten. Keine Gemeinde in Deutschland wird offiziell Personenstandsurkunden beglaubigen.

Von der Gemeinde kann man amtliche Beglaubigungen z.B. von Zeugnissen, Diplomen u. dgl. machen lassen. Die Regelungen hierfür unterliegen Landesrecht, aber selbst hier in Bayern dürfen kirchliche Institutionen keine derartigen amtlichen Beglaubigungen ausstellen.

Reply to  Greggs
8 Jahre zuvor

@Greggs: Das weiß ich. Ich habe aber einfach in der Praxis andere Erfahrungen gemacht.
Es ist aber nun auch schon bald zwei Jahrzehnte her, seitdem ich erstmals in selbständiger Funktion mit Personenstandsurkunden zu tun hatte; mag sein, daß das früher auch unkomplizierter gehandhabt wurde.
Ich nehme aber Deine Anregung gerne als Verbesserung in den obigen Text mit auf.

Jasmin
8 Jahre zuvor

Hallo Herr Wilhelm und Leser,
ich möchte mich dazu gerne noch mal äußern und zwar war unser Erstgespräch beim Bestatter recht ruhig und normal Trauernd verlaufen. Das der Bestatter uns schnell wieder loswerden wollte das war auch beim ersten Gespräch laut Gehilfin. Demnach gab es noch keine Anrufe von meiner Seite, auch war ich mit meinem Mann alleine dort, so das die ganze Familie nicht so durcheinander reden konnte. Das einzige was ich mir im nachhinein erklären kann ist, das der Bestatter gegenüber vom Bestattungsbüro wohnt und an der Türe Stehen hat: 24Std Notdienst, bitte gegenüber schellen. Wir sind nachdem ich mich von meinem Vater verabschiedet habe um ungefähr nach 8 Uhr zu Ihm rüber in haben ihn bestimmt aus dem Bett geschellt. Das ist die einzige Erklärung die ich habe. Ich bin ein ruhiger Mensch und wir hatten das Gespräch ruhig und bindend ca. 10 Minuten ohne Probleme geführt.
Vielen dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüße
Jasmin

Reply to  Jasmin
8 Jahre zuvor

@Jasmin: Ich schrieb ja extra, daß sich das Gesagte nicht auf Euch bezieht. Vor allem wollte ich deutlich machen, mit was für Kunden und mit welchen Ansprüchen man es als Bestatter zu tun hat. Da kann es schonmal vorkommen, daß man Kunden in eine gewisse Schublade steckt, in die sie gar nicht gehören.
Ganz klar aber: Es gibt eben auch sehr viele Bestatter, denen es einfach am notwendigen Fingerspitzengefühl fehlt.

Joshua
8 Jahre zuvor

Ich habe mal eine Frage dazu… Die Angehörigen brauchen doch mindestens eine Original Sterbeurkunde um beim Nachlassgericht den Erbschein zu beantragen, oder sehe ich das falsch? Ich bin jetzt aus einer anderen Branche, und zwar in einer wo man doch mehr oder weniger geregelte Arbeitszeiten hat (Ein Bestatter ist ja 24 Stunden am Tag zu erreichen) Ich hatte auch mal einen Kunden der sehr schwierig war, und der meine das ich durch seinen Auftrag, in seinen Besitz über gegangen bin… Dieser Kunde war nur am meckern, nörgeln und motzen… Ich habe nur Ar***loch gedacht , und habe alles so gemacht wie er es wollte…. Als er mich aber einmal um 03:00 Uhr angerufen hat (ich habe bereits geschlafen) hat es mir gereicht , und ich habe ihm doch höflich aber sehr verbindlich zu verstehen gegeben, das er dies doch bitte zu unterlassen hat… Dann drohte er wie Herr Wilhelm auch sagte mit der Presse…. Ich meinte denn soll er es doch bitte machen! Der Auftrag war denn nach 6 Wochen Beendet, und ich ging auf… Weiterlesen »

Josef
8 Jahre zuvor

Viele Kunden meinen, sie könnten angesichts ihrer emotionalen Ausnahmesituation alle Grundregeln des respektvollen Umgangs miteinander außer Kraft setzen. Der Bestatter oder seine Mitarbeiter müssen bis zu einem gewissen Grad sehr gute Nehmerqualitäten haben.
In meiner Gegend habe ich die überraschende Erfahrung gemacht, dass sich die Leute mit dem oben bezeichneten Verhalten meist aus der höheren oder sehr hohen Gesellschaft rekrutieren. Leute die hingegen, die erwarten ließen, dass sie entsprechend auftreten, waren total höflich und freundlich! Wie gesagt, ich kann jetzt nur von meiner Gegend sprechen.




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