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Frag den Bestatter

Kann das Amt einem Bestatter einen Auftrag „befehlen“?

Leser „Knallschote“ (!) schreibt zum Artikel über den „Langen“:

„meldet sich keiner, der angehörigen, kriegt das institut sowieso vom ordnungsamt die anweisung den Verstorbenen innerhalb … zu bestatten. je wie es vor ort üblich ist urne oder erde. und institut sowieso muß dann erst mal auf die bezahlung warten. das ist dann immer viel schriftkram. ich denke mal, um so was reißt sich keiner.“

Das ist so natürlich nicht richtig.
Das Ordnungsamt ist selbstverständlich nicht berechtigt, einem freien Gewerbebetrieb Anweisungen zu erteilen, die ihn zwingen würden, einen bestimmten Auftrag zu übernehmen. Spinnen wir das mal am Fall des „Langen“ weiter:
Zum Sterbeort gerufen wurde der Bestatter durch die Polizei, weil diese hier in der Region, wie auch die Rechtsmedizin, keinen eigenen Fahrdienst hat. Insofern hat die Polizei den Auftrag erteilt und steht über die Landeskasse auch für die Bezahlung der Bestatterdienstleistungen gerade. Wie und ob die Ermittlungsbehörden später diese Kosten an Angehörige weitergeben, steht auf einem anderen Blatt.

Der Verstorbene wird vom Bestatter zur Rechtsmedizin gebracht und es könnte sein, daß sich der polizeiliche Auftrag auch noch darauf erstreckt, ihn nach Abschluss der erforderlichen Untersuchungen dort wieder abzuholen.
Aber damit endet normalerweise die Beauftragung des Bestatters durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

Kommt jetzt niemand, um die Bestattung bei irgendeinem Bestatter in Auftrag zu geben und muß nun das Amt (in diesem Fall hier die Ortspolizeibehörde (die nichts mit der Schutzpolizei zu tun hat, sondern kommunal ist)) entscheiden wie es weitergeht.
Entweder wird nun angeordnet, den Verstorbenen in eine Leichenhalle zu bringen und das kommunale Bestattungsunternehmen regelt den Rest oder das Ordnungsamt bzw. Friedhofsamt beauftragt einen normalen Bestatter. Der kann diesen Auftrag annehmen, muß es aber natürlich nicht.

Fakt ist, und da hat „Knallschote“ ein wenig Recht, daß sich die meisten Bestatter um dieserlei Aufträge nicht reißen.
Minimaler Gewinn ist vorprogrammiert, Scherereien und zusätzliche Laufereien gehören dazu und am Ende darf man als Bestatter bis zu einem Jahr auf die Bezahlung durch das Amt warten.

Einige Bestatter, dazu gehören u.a. auch die großen Ketten, die über entsprechende finanzielle Mittel verfügen, können es sich hingegen erlauben ein ganzes Dutzend solcher Fälle vor sich her zu schieben und auf das Geld zu warten; dementsprechend sind sie wiederum ganz verrückt auf solche Aufträge. Immerhin können sie nach Schema F, ohne meckernde und überanspruchsvolle Angehörige abgewickelt werden.

Für ein kleines Unternehmen kann es aber das finanzielle Aus bedeuten, wenn sich solche Fälle und Sozialbestattungen häufen und dann auch noch ein paar säumige Zahler hinzukommen.

Man darf nicht vergessen, daß viele Leute im ersten Moment glauben, sie müßten selbst für die Bestattung eines Verwandten aufkommen und beim Bestatter entsprechend einen Auftrag erteilen. Erst nach Tagen stellt sich dann heraus, daß hier eine Kostenübernahme durch das Amt in Frage kommt. Und schon hat der Bestatter wieder einen Fall dieser Art mehr an der Backe.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 22. Juni 2012 | Peter Wilhelm 22. Juni 2012

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16 Kommentare
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ratblackdawn
13 Jahre zuvor

Also ich finde dieses „schaufelte sich sein eigenes Grab“ über den Kommentaren zum Kotzen. Ständig wird man dadurch an den Tot und das sterben erinnert.
Sehr über flüssig!!!

Pirate
13 Jahre zuvor

@ratblackdawn Ich weiß ja nicht, ob es dir aufgefallen ist aber das hier ist der BESTATTERweblog in dem Blog gehts um den Tot und ums sterben… Von daher finde ich das gar nicht so daneben…

Hamburger Jung
13 Jahre zuvor

@ratblackdawn:
Wenn Dir das nicht passt und es Dich so in Deiner geistigen Gesundheit gefährdet, dann lies und schreib hier nicht. Niemand zwingt Dich dazu.

Zurück zum Thema:
Es ist schon beschämend für unseren Staat, dass er durch seine säumige Zahlungsweise kleine Betriebe an den Rand der Pleite oder darüber hinaus bringt. Gerade Handwerker haben auch so schon genügend Probleme an ihr Geld zu kommen. Da muss nicht auch noch der Staat, der doch immer die Wichtigkeit der kleinen und mittelständischen Betriebe für unsere Wirtschaftskraft betont, zu den säumigen Zahlern gehören. Vielleicht habe ich ja irgendetwas nicht verstanden, aber ich bin der Meinung, dass der Staat, der solche Aussagen tätigt die verdammte Pflicht und Schuldigkeit hat, pünktlich zu Zahlen und das finanzielle Risiko zu tragen, dass bei den eigentlich zahlungspflichtigen nichts zu holen ist.

„Put your money where your mouth is!“

Ich
13 Jahre zuvor

@1 Es heisst der Tod.

Mr. Pfefferkuchen
13 Jahre zuvor

… und das Sterben *klugscheiß*

Fraggel
13 Jahre zuvor

Da, verehrter Tom, muss ich dir wohl einen Zahn ziehen:
„Das Ordnungsamt ist selbstverständlich nicht berechtigt, einem freien Gewerbebetrieb Anweisungen zu erteilen, die ihn zwingen würden, einen bestimmten Auftrag zu übernehmen.“
Da würde ich mich mal mit der Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftssicherstellungsverordnung – WiSiV) beschäftigen. Es kann einem freien Wirtschaftunternehmen durchaus per Verwaltungsakt vorgeschrieben werden einen Dienst zu leisten oder Ware zu liefern, gar vorrangig gegenüber den anderen Aufträgen, gegen Entschädigung (sic!).

13 Jahre zuvor

Ach Fraggel, Du weißt genau daß das jetzt Klugscheisserei war.
Aber als ich den Satz schrieb, ahnte ich schon fast, daß irgendwer mit diesem Quark ankommt…
Es war doch aber klar, daß mein Satz im Kontext mit Bestattungen zu verstehen ist.
Außerdem fallen Bestatter bekanntlich schon in §1 des WiSiV raus.

Fraggel
13 Jahre zuvor

Das ist ja interessant. Ich lese davon nichts.
Wenn in deiner Buchhaltung hin und wieder ein Gewerbesteuerbescheid liegt dann hast Du ein Gewerbe und fällst darunter. Es sei denn ich habe das Blog völlig falsch gelesen und Du betreibst eigentlich eine Künstleragentur 🙂

Knallschote
13 Jahre zuvor

und hier noch mal knallschote. also bei uns ist das so. wenn irgendwo ein toter gefunden wird, wird der von nem bestatter geholt und in die gerichtsmedizin oder leichenhalle verfrachtet. wenn das ein unbekannter ist, forscht das ordnungsamt nach angehörigen. finden die welche, kriegen die mitgeteilt, das onkel tante oder was auch immer verstorben ist und vom bestatter sowieso irgendwo hin gebracht wurde, und bei dem bestatter sollen sie sich auch erst mal melden, um zu sagen, was weiter passieren soll. gleichzeitig kriegt bestatter sowieso auch vom ordnungsamt bescheid, das angehörige gefunden wurden und sich bei ihm zu melden haben, wegen weiterem. untendrunter steht dann immer der schöne satz: wir werden die sache weiter unter kontrolle behalten. naja. irgendwer muß dem ordnungsamt wieder nachricht geben, sonst fragen oder gucken die nach. ist bis dahin noch nichts passiert, kommt dann wirklich die anweisung, den toten zu bestatten.und das geht bei uns meistens an den, der den verstorbenen schon mal in den griffeln hatte. die ämter machen sich doch nicht die arbeit, aus 100 bestattern den günstigen… Weiterlesen »

Stefan
13 Jahre zuvor

@ Knallschote

Entweder wird das frei verhandelt (Ordnungsamt stellt eine Liste der Leistungen und der Bezahlungen auf) und dafür kannst du das dann machen oder es sein lassen oder (besonders in Großstädten) das wird alle Jahre wieder ausgeschrieben und der billigste macht dann halt immer alle diese Fälle.

Hamburger Jung
13 Jahre zuvor

@Knallschote:
Es ist erlaubt zur Erhöhung der Lesbarkeit von Texten sich der korrekten Orthographie (hier Groß- und Kleinschreibung) zu bedienen. Danke.

Tichondrius
13 Jahre zuvor

Herrlich, wie Fraggel groß ankündigt, dass er nun Tom und uns an seiner Weisheit teilhaben lassen wird. Welch Ehre!

Und dann bei Tom aufläuft 😀

13 Jahre zuvor

@Tichondrius: Nö, wir diskutieren das gerade per Mail weiter.

Tichondrius
13 Jahre zuvor

Dann hab ich nichts gesagt. 😉

Anonym
13 Jahre zuvor

@10 und wer reißt sich dann darum, eine vom ordnungsamt billige bestattung zu machen.wo man nix verdient? ich weiß ja nicht, wie es in der stadt ist, aber wir kloppen uns da nicht drum.
und wo macht das ordnungsamt noch eine ausschreibung für eine leiche, die dann schon überfällig ist?

Stefan
13 Jahre zuvor

@ Anonym Lies NOCHMAL:

Frei vergeben, kannst du dann machen oder nicht.

Ausschreibung für ein bestimmtest Gebiet und einen bestimmten Zeitraum. Doch nicht für den Einzelfal.




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