ich wurde von meiner Mutter beauftragt, mich um die Frage Zersetzung des Körpers – speziell in einem Eichensarg – zu kümmern.
Besteht unter Umständen die Möglichkeit, an einigen Grababräumungen, Umbettungen o.ä. teilzunehmen und auch ein paar Fotos zu schießen?
Grüße von B.
Nein.
Du kannst aber gerne Deine Frage präziser formulieren und mitteilen, was Du genau erfahren möchtest. Vielleicht kann ich Dir dann weiterhelfen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
keine vorhanden
In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen. Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.
Dass man das rein aus Piätätsgründen nicht zulässt ist klar. Aber spricht da auch rein rechtlich was dagegen, die Privatsphäre des Toten oder so?
Mike7
13 Jahre zuvor
Ein Toter hat keine Persönlichkeitsrechte und damit keine Privatsphäre mehr.
Sebastian.
13 Jahre zuvor
Es gibt durchaus ein postmortales Persönlichkeitsrecht. Wiki freut sich bestimmt über deinen Besuch …
Abgesehen davon sehe ich hier eher ethisch-moralische als juristische Probleme. Die Anfrage weckt in mir auch den Verdacht, dass hier eher Sensationslust eine Rolle spielt.
Arno Nühm
13 Jahre zuvor
Menschenwürde erlischt nicht mit dem Tod.
Hüterin des kleinen Drachen
13 Jahre zuvor
Liebe/r B.,
warum möchte deine Mutter, dass du dich DAMIT beschäftigst??
Ich kann mich des Gedankens nicht erwehren, dass es sich hier um schwer zu befriedigende NEUGIER handelt…
Ab und zu mal hier...
13 Jahre zuvor
Lieber B.,
wie wäre es, wenn Du Dich mal anhand rechtsmedizinischer Bücher über diese Fragestellung informierst?
Ma Rode
13 Jahre zuvor
Vielleicht kann sich B. ja mal mit der Azubine vom vorherigen Artikel kurzschliessen. Ich meine, die junge Dame hat genug Bilder, Eindrücke und Fachwissen parat, die B.´s Wiossensdurst nahezu löschen könnte.
Och, so einen praktischen Test, ob man sich zum Nekrophilen überhaupt eignet, kriegt man schon recht preiswert hin. Einfach ein Schnitzel im Garten verbuddeln und gucken, was es so macht.
Und zwar jeden Tag.
Sonne
13 Jahre zuvor
Mein Vater hat mich beauftragt mich mit der Zersetzung des Gartenabfalls auseinander zu setzen, speziell wenn es sich um einen Plastik-Kompostbehälter handelt……
mal ganz ehrlich, das war doch keine ernstgemeinte mail, oder ? Das kann nur ein Scherz sein, einer, der mal was dummes schreiben will….ich fass es nicht….
Sebastian.
13 Jahre zuvor
@9+10: Danke für die Aufheiterung, dass habe ich gerade gebraucht.
B.
13 Jahre zuvor
Hm, wusste nicht, dass man hier teilweise so zimperlich ist. Ich suche eigentlich nur ein paar seriöse infos zur Verfallszeit eines Eichensargs – samt Inhalt natürlich.
Seriöse Infos? Kann jeder bekommen, der eine vernünftige Frage stellt.
Aber dazu ist es weder erforderlich noch zweckmäßig „an einigen Umbettungen teilzunehmen und Fotos zu schießen“.
Einfach die Frage anders formulieren, dann bekommt man gerade hier eine sicherlich brauchbare Antwort.
Besucherin
13 Jahre zuvor
@12
Einfach mal googlen nach „body farm“ – da werden sicherlich alle Wünsche bezüglich Informationen erfüllt.
fraeles-anna
13 Jahre zuvor
Es gibt einen Dokumentarfilm „Moderne Wunder – Der Körper nach dem Tod“, der auf die Verwesung unter gerichtsmedizinischen Gesichtspunkten eingeht. Der Film ist auf einschlägigen Downloadportalen und auf YouTube via Google zu finden.
Tim
13 Jahre zuvor
Antwort: Die Zersetzung in einem Eichensarg ist eindeutig kostspieliger als in einem Kiefernsarg 🙂
Uli
13 Jahre zuvor
Morbide Neugier oder echter Wissensdurst ? Ich denke ersteres … nach DER Formulierung …
Mike7
13 Jahre zuvor
@Sebastian, herzlichen Dank für deine Wiki Hinweis, jedoch kann ich darin nicht finden, was meine Aussage widerlegen würde.
Das postmortale Persönlichkeitsrecht ist nicht gesetzlich fixiert und leitet sich allenfalls von der Menschenwürde und dem Schutzbedürfnis der Person ab. Die Menschenwürde weiterhin leitet sich vom Grundgesetz ab, welches jedoch nach dem Tot nicht mehr gilt.
Allenfalls die „einfachen Gesetze“ sind über den Tot hinweg gültig (z.b. Urheberrecht).
Ich denke wir meinen jedoch das gleiche, wenn wir meinen das solche „Aktionen“ nicht im Sinne des Verstorbenen sind, jedoch werden sie nicht mehr von Persönlichkeitsrechten erfasst (z.b. Recht am eigenen Bild und Privatspähre).
MiniMoppel
13 Jahre zuvor
@ Mike7:
Guckst du [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde#Postmortale_Wirkung]hier[/url].
Und noch etwas: Bei „der Tot“ bekomme ich immer Augenkrebs. Es heißt „der Tod“.
ArnoG
13 Jahre zuvor
@fraeles-anna
da hast du recht.
In dem Video wird alles gezeigt.
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Kriegst du viele solcher Mails?
Dass man das rein aus Piätätsgründen nicht zulässt ist klar. Aber spricht da auch rein rechtlich was dagegen, die Privatsphäre des Toten oder so?
Ein Toter hat keine Persönlichkeitsrechte und damit keine Privatsphäre mehr.
Es gibt durchaus ein postmortales Persönlichkeitsrecht. Wiki freut sich bestimmt über deinen Besuch …
Abgesehen davon sehe ich hier eher ethisch-moralische als juristische Probleme. Die Anfrage weckt in mir auch den Verdacht, dass hier eher Sensationslust eine Rolle spielt.
Menschenwürde erlischt nicht mit dem Tod.
Liebe/r B.,
warum möchte deine Mutter, dass du dich DAMIT beschäftigst??
Ich kann mich des Gedankens nicht erwehren, dass es sich hier um schwer zu befriedigende NEUGIER handelt…
Lieber B.,
wie wäre es, wenn Du Dich mal anhand rechtsmedizinischer Bücher über diese Fragestellung informierst?
Vielleicht kann sich B. ja mal mit der Azubine vom vorherigen Artikel kurzschliessen. Ich meine, die junge Dame hat genug Bilder, Eindrücke und Fachwissen parat, die B.´s Wiossensdurst nahezu löschen könnte.
Och, so einen praktischen Test, ob man sich zum Nekrophilen überhaupt eignet, kriegt man schon recht preiswert hin. Einfach ein Schnitzel im Garten verbuddeln und gucken, was es so macht.
Und zwar jeden Tag.
Mein Vater hat mich beauftragt mich mit der Zersetzung des Gartenabfalls auseinander zu setzen, speziell wenn es sich um einen Plastik-Kompostbehälter handelt……
mal ganz ehrlich, das war doch keine ernstgemeinte mail, oder ? Das kann nur ein Scherz sein, einer, der mal was dummes schreiben will….ich fass es nicht….
@9+10: Danke für die Aufheiterung, dass habe ich gerade gebraucht.
Hm, wusste nicht, dass man hier teilweise so zimperlich ist. Ich suche eigentlich nur ein paar seriöse infos zur Verfallszeit eines Eichensargs – samt Inhalt natürlich.
Ich fürchte, da hat jemand was ganz grundlegendes nicht verstanden.
Seriöse Infos? Kann jeder bekommen, der eine vernünftige Frage stellt.
Aber dazu ist es weder erforderlich noch zweckmäßig „an einigen Umbettungen teilzunehmen und Fotos zu schießen“.
Einfach die Frage anders formulieren, dann bekommt man gerade hier eine sicherlich brauchbare Antwort.
@12
Einfach mal googlen nach „body farm“ – da werden sicherlich alle Wünsche bezüglich Informationen erfüllt.
Es gibt einen Dokumentarfilm „Moderne Wunder – Der Körper nach dem Tod“, der auf die Verwesung unter gerichtsmedizinischen Gesichtspunkten eingeht. Der Film ist auf einschlägigen Downloadportalen und auf YouTube via Google zu finden.
Antwort: Die Zersetzung in einem Eichensarg ist eindeutig kostspieliger als in einem Kiefernsarg 🙂
Morbide Neugier oder echter Wissensdurst ? Ich denke ersteres … nach DER Formulierung …
@Sebastian, herzlichen Dank für deine Wiki Hinweis, jedoch kann ich darin nicht finden, was meine Aussage widerlegen würde.
Das postmortale Persönlichkeitsrecht ist nicht gesetzlich fixiert und leitet sich allenfalls von der Menschenwürde und dem Schutzbedürfnis der Person ab. Die Menschenwürde weiterhin leitet sich vom Grundgesetz ab, welches jedoch nach dem Tot nicht mehr gilt.
Allenfalls die „einfachen Gesetze“ sind über den Tot hinweg gültig (z.b. Urheberrecht).
Ich denke wir meinen jedoch das gleiche, wenn wir meinen das solche „Aktionen“ nicht im Sinne des Verstorbenen sind, jedoch werden sie nicht mehr von Persönlichkeitsrechten erfasst (z.b. Recht am eigenen Bild und Privatspähre).
@ Mike7:
Guckst du [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde#Postmortale_Wirkung]hier[/url].
Und noch etwas: Bei „der Tot“ bekomme ich immer Augenkrebs. Es heißt „der Tod“.
@fraeles-anna
da hast du recht.
In dem Video wird alles gezeigt.