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Frag den Bestatter

Kann man meine Mutter wieder ausgraben? Wir wollen die künstlichen Zähne zurück!

orgel

Hallo, meine Mutter ist verstorben, ihr wunsch war es die Zähne- Prothese bei uns zu belassen. ich habe das der Trauerbegleiterin vom Bestattungsinstitut gesagt und sie hat es weitergeleidet. jetzt als ich nachgefragt habe sagt sie, die Zähne liegen neben meiner Mutter im Sarg. Die Beerdigung war schon gewesen am 04.08.2012. Als Antwort kam, wir können nun ja die Mutter nicht wieder auspuddeln, das ist nun zu spät, es ist en versehen gewesen. Was kann ich tun?

Diese Frage gilt stellvertretend für viele ähnliche Anfragen und man kann „Zahnprothese“ durch „Bierflasche“, „Armbanduhr“, „Gürtelschnalle“ und jedweden anderen mehr oder weniger wertvollen Gegenstand ersetzen.
Ist das Grab erst einmal zu, dann ist das Kind in den Brunnen bzw. in die Grube gefallen. (Das ist ein Wortspiel, Kinderschützer bitte den Hörer wieder auflegen!)
Denn ein Grab und einen Sarg ohne wichtigen Grund wieder öffnen zu lassen, das wird nicht genehmigt.

Es hat schon Fälle gegeben in denen dem Verstorbenen recht wertvolle Grabbeigaben mitgegeben wurden und ein Angehöriger sich in der Nacht mit einem Spaten am Grab zu schaffen gemacht hat.
Erst einmal ist es gar nicht so einfach, alleine ein Grab bzw. einen Sarg wieder frei zu schaufeln und dann ist das natürlich auch nicht erlaubt, sondern würde als Störung der Totenruhe etc. verfolgt.

Die meisten Bestimmungen sprechen von außerordentlich wichtigen Gründen, die vorliegen müssen, um ein Grab öffnen zu lassen. Das können Gründe der Rechtsfindung und Ermittlung sein, das kann etwas mit einer aus wichtigem Grund erfolgenden Umbettung zu tun haben oder viele Jahre später, wenn eine Grabstätte an anderer Stelle des Friedhofs fortgeführt wird. (Siehe nächsten Artikel)
Aber wegen einer Prothese oder einer Armbanduhr wird die Verwaltung einer solchen Maßnahme nicht zustimmen.

Im konkreten Fall: Es ist ja schon selten, daß ein Mensch den Wunsch äußert, seine Zähne sollen bei den Angehörigen verbleiben.
Vor allem wenn diese Prothese nun von besonderem Wert war, weil sie vielleicht einen erheblichen Anteil von Edelmetallen hat, dann ist das Bestattungsinstitut selbstverständlich schadensersatzpflichtig, wenn das Mitteilen des Begehren eindeutig nachgewiesen, sprich bewiesen werden kann.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 24. August 2012

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diabolo
11 Jahre zuvor

Ich finde den Teil

„jetzt als ich nachgefragt habe sagt sie, die Zähne liegen neben meiner Mutter im Sarg.“

viel, viel interessanter als die Tatsache, dass die Prothese nun nicht Bestandteil der Erbmasse ist.
Was bitte machen die künstlichen Zähne (man könnte hier vorksmündlich auch Gebiß schreiben) neben der Mutter? Soll sie die bei Bedarf einsetzen, falls es da, wo auch immer die Reise hingehen mag, mal was richtiges zu beißen gibt?

Reply to  diabolo
11 Jahre zuvor

Das kommt zum Beispiel dann vor, wenn der Mund bereits verschlossen wurde und ggfs. sogar ein Mundfüller eingesetzt wurde und dann die künstlichen Zähne doch noch auftauchen.
Viele Kollegen legen sie dann zum Verstorbenen in den Sarg.

diabolo
11 Jahre zuvor

Ach so, stimmt ja. Beim Einsatz von Lippenkleber z.B. ist das dann ja nicht mehr machbar.
War mir aus meiner Praxis heraus jetzt nicht so bewusst. Ich muss lernen über meinen Horizont zu denken.
Danke für den Hinweis. Evtl. mach ich doch mal ein Praktikum bei der „Pietät Eichenlaub“.

11 Jahre zuvor

Vielleicht war es das Familiengebiss? Irgendwann passt sich der härteste Kiefer an. Blöd, wenn es nun nur noch Brei und Suppe gibt.

11 Jahre zuvor

Da wurde ein Zahn zugelegt.

Big Al
Reply to  Thomas
11 Jahre zuvor

„Rest in pieces.“

Zero the Hero
11 Jahre zuvor

Du willst das gute alte Familiengebiß wiederhaben?
Eine lauschige Vollmondnacht, eine Schaufel und 2 Stunden Angst und Du hast wieder Reifen auf den Felgen.

Designierter Komposti
11 Jahre zuvor

Kann ja verstehen, dass man Verstorbenen letzte Wünsche erfüllen möchte. Aber ein altes Gebiss ausbuddeln, damit man es aufbewahren kann? OK, Wunsch ist Wunsch und Zahnfee ist Zahnfee.

Wolfram
11 Jahre zuvor

Ich fühle mich irgendwie an Hot Shots erinnert. „Ich habe die Augen meines Vaters!“
Wozu braucht man denn die Dritten von der toten Oma? Als Devotionalie taugen die doch nun wirklich nicht besonders.

Shark
11 Jahre zuvor

Was ist eigentlich in dem Fall, wenn einem Toten etwas wertvolles mitgegeben wurde (z.b. Schmuck) und das bei der nächsten Grabbelegung/Umbettung wieder zu Tage kommt? (Ich denke [allzu]menschlich wird es wohl sein, wenn die Friedhofsangestellten, die beim Graben darauf stoßen, dass für sich behalten.)

Aber wie sieht das rechtlich aus?
Hätte die Friedhofsverwaltung die Aufgabe und die Mühe/Kosten die Angehörigen ausfindig zu machen, und denen den Besitz der Toten auszuhändigen?
Oder ist es offiziell so, dass alles wieder vergraben bzw. dahin gebracht wird, wo auch die gefundenen Knochen des wieder zu Tage geförderten Toten hinkommen?




Rechtliches


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