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Frag den Bestatter

Kann man meine Oma umbetten?

Hallo Tom zuerst einmal möchte ich Ihnen ein GROSSES lob aussprechen über Ihren Blog es ist einfach super das jemand einmal so ofen über das Thema Tod und alles spricht und die Menschen so gefühlvoll auf das Thema Tod vorbereitet Danke! Nun zu meiner Frage Tom dieses Jahr läuft die 20 jährige Ruhefrist für das Einzelgrab meiner Großmutter ab ich spiele nun mit dem Gedanken die übrreste meiner Großmutter ausgraben zu lassen und im Grab meines Großvaters beizusetzen. 1. findet man nach 20 Jahren noch Überreste und 2. mit welchen kosten müste ich für so ein vorhaben ungefär rechnen. Vielen dank Tom und entschuldigen Sie Tom wegen den ganzen Fehlern ich habe eine Rechtschreibfehlerschwäch und habe nur die möglichkeit Ihnen eine Mail mit meinen Mobilgerät zu schreiben und da zeigt es mir die Fehler nicht auf also Entschuldigen Sie Tom

Ganz allgemein mal vorweg:
Meine Nörgelei über Rechtschreibignoranten von neulich muß kein Anlaß dafür sein, sich im Vorfeld zu entschuldigen. Aber der Hinweis auf die Rechtschreibschwäche hilft mir natürlich bei der Einschätzung der Mail. Dennoch: Ich traue mir schon zu, zu erkennen, ob da jemand auf ’nem Smartphone getippt hat und es deshalb zu irgendwelchen Fehlern, Fehltippsern oder Fehlverbesserungen (meinten Sie Krtzuöpilu?) kam oder ob jemand einfach Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung hat.
Das sieht man, finde ich. Und außerdem: Fehler machen wir alle.

So, nun zu Deinem Anliegen.
Man muß zwischen zwei Fristen unterscheiden, der Mindestruhezeit und der Laufzeit des Grabes. Die Mindestruhezeit ist die Zeit, die -von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich- vorgeschrieben ist und die ein Verstorbener im Grab verbringen darf/muß um als vergangen zu gelten. Nach Ablauf dieser Zeit gilt dieser Mensch als „weg“, selbst wenn noch Knochenfragmente oder mehr von ihm erhalten sein sollten. Etwas länger ist meist die Laufzeit eines Grabes. Bei Reihengräbern ist regelmäßig keine Verlängerung möglich, weshalb manche Angehörige dann vor einem Problem stehen, so wie Du.

Man möchte die Gedenkstelle oder eine Anlaufstelle auf dem Friedhof erhalten, die ehemals vereinbarte Laufzeit des Grabes war zu kurz oder das Geld hat nicht für mehr, größer und länger gereicht.
Nun fragt man sich, ob es möglich ist, die sterblichen Überreste zu bergen und erneut beizusetzen.
Ja, grundsätzlich ist so etwas möglich, manche Friedhöfe bieten das sogar explizit und gerne an. Für sie ist das Folgegeschäft interessant, eine solche Umbettung machen diese Friedhöfe nur, wenn man ein größeres und damit auch teureres Wahlgrab kauft.
Wie das jetzt aber genau auf diesem Friedhof, von dem Du sprichst, gehandhabt wird, kann ich nicht wissen, das mußt Du bei der dortigen Friedhofsverwaltung erfragen.
Dabei spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, die man am besten dort vor Ort klären kannst.

Die Kostenfrage kann ich auch nicht mit einem Euro-Betrag beantworten.
Nur ist es so, daß die Umbettung solch „alter“ Reste mit einer weitaus geringeren Belastung für die Friedhofsmitarbeiter verbunden ist, als etwa die Exhumierung eines noch in Verwesung befindlichen Leichnams.
Deshalb sind die Kosten hierfür auch meistens nicht so hoch. Verwendung findet für die Umbettung, wenn denn eine solche erfolgt, eine so genannte Gebeinekiste. Das ist eine recht einfache Holzkiste, die den Zweck erfüllt, aber nicht besonders gestaltet ist, so wie z.B. ein Sarg. Die Kosten hierfür sollten nicht hoch sein und sehr weit unterhalb der Kosten für einen ganz schlichten Sarg liegen.

Bitte halte mich doch auf dem Laufenden, wie die Sache ausgegangen ist.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 10. Oktober 2013 | Peter Wilhelm 10. Oktober 2013

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4 Kommentare
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Chris
10 Jahre zuvor

da lob ich mir meine Heimatstadt: Sog. „Reihengräber“ sind hier nicht im Angebot. Man muss Erdgräber für die Mindestlaufzeit von 10 Jahren nehmen – danach kann unbegrenzt oft verlängert werden solange die €€€ reichen.

Besonders teuer ist das hier nicht, da zigtausende Gräber leer stehen und man um jeden „froh ist“ der verlängert.

Dave B
Reply to  Chris
10 Jahre zuvor

Uih. Nur 10 Jahre Mindestlaufzeit?
Das ist doch aber wirklich schon knapp, da ist ja fast noch nichtmal sicher das auch der Großteil vergangen ist.

Wenn ich mich schwach an einen Bericht über „Schnellkomposter“-Gräber erinnere, dann hatten die auch 6-7 Jahre um sicher zu gehen das das meiste „weg“ ist.
Da sind 10 Jahre eventuell etwas gewagt, aber ich hab da ja auch keine Erfahrung.

Winnie
10 Jahre zuvor

In Bulgarien geht das Umbetten scheinbar etwas einfacher. Ein Bestatter gräbt nach einer Mindestzeit von 7 Jahren die Reste aus. Diese kann man dann z. B. in eine mit Liebe, Stoff und ein wenig Nähgarn verzwirbelte Tasche packen, zum gewünschten Friedhof schleppen und dort wieder von einem anderen (oder je nach Entfernung, dem selben) Bestatter eingraben lassen.

Wolf von Moritz
9 Jahre zuvor

Hallo,unsere Mutter liegt seit 30 Jahren auf einem Friedhof bei München.Unser Vater verstarb 2007 und wir beerdigten ihn in unserem Geburtsort im Allgäu ,wo wir zwei Familiengräber haben ,wo beide Großeltern von Vater und Mutter liegen- unsere Mutter ist auch hier geboren wie ihre drei Söhne…Wir wollen nun unsere Mutter umbetten lassen in eines der Familiengräber, wo auch zu gegebener Zeit unsere müden Gebeine zur letzten Ruhe gelegt werden sollen…Das Nutzungsrecht läuft Ende August 2014 aus und müsste verlängert werden-können wir die sterblichen Überreste in den verbleibenden Monaten bis Ende August umbetten lassen inklusive der formalen Vorbereitungen beim Friedhofsamt ,kann ich ein Bestattungsunternehmen aus unserer Allgäuer Heimat beauftragen oder muß ein ansässiges Unternehmen die Umbettung vornehmen, wie wird die Gebeinekiste mit den sterblichen Überresten in den 90 Kilometer entfernten Heimatort transportiert zu den beiden Familiengräbern-im einen Grab wurde zuletzt 1967 bestattet, im anderen Grab unser Vater in einer Urne 2007, habe einmal gehört ,daß nur von Dezember bis März umgebettet werden darf-gibt es also einen Zeitrahmen für Umbettungen… In welchem Rahmen bewegen sich die Umbettungskosten,… Weiterlesen »




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