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Fundstücke

Knöllchen am Bestattungswagen

Aufregung in Thüringen! Da hat doch tatsächlich ein übereifriger Ordnungswächter einem Bestattungswagen, der gerade zur Abholung eines Verstorbenen bereit stand, einen Strafzettel verpasst.

Nun ja…
Sowas ist natürlich doof und so etwas machen die Leute vom Ordnungsamt normalerweise nicht. Zwar haben Bestattungsfahrzeuge keine Sonderrechte, aber allgemein respektiert man doch, daß sie nicht zum Spaß oder aus Bequemlichkeit mal in zweiter Reihe stehen oder auf einem Gehweg abgestellt werden.

Aber so etwas passiert immer mal wieder, das ist weder eine Sensation, noch großartig pietätlos, sondern einfach nur unnötig.

„Diese Schärfe der Ordnungshüter stieß bei den Ratsmitgliedern und Ortsteilbürgermeister auf Empörung. Man wahr fassungslos.“

„(Man) habe dem betroffenen Bestattungsunternehmen empfohlen, eine Außnahmegenehmigung zu beantragen, so wie sie beispielsweise Pflegedienste und Baufahrzeuge nutzten, um unter anderem im eingeschränkten Halteverbot zu stehen oder auf Parkplätzen keine Gebühr zu bezahlen. Das ist natürlich nicht für umsonst.“

gefunden von Maik


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

keine vorhanden

In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: 26. Juni 2012 | Peter Wilhelm 26. Juni 2012

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15 Kommentare
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Oliver
13 Jahre zuvor

Bei aller Empörung solltest du Zeitungsberichte doch vor dem Zitieren nochmal Korrekturlesen, da das Pisa-Syndrom selbst vor Zeitungsredaktionen nicht Halt macht.

wahr -> war

13 Jahre zuvor

Das wahr halt eine Außnahme.

Big Al
13 Jahre zuvor

Ging nicht vor einiger Zeit irgendein Hilfsscheriff durch die Presse der sogar gelandete Rettungshubschrauber wegen Parkens auf dem Gehweg anzeigte?
Und die Sache mit der Ausnahmegenehmigung stellt für mich „freiwilliges Knöllchenvorauszahlen“ = Abzocke von Gewerbetreibenden dar. Warum stehen denn Handwerker, Paketdienste, Bestatter, Retter usw. gelegentlich so unmöglich da? Rischtisch, weil man weder seinen ganzen Krempel kilometerweit schleppen kann (bezahlt nämlich keiner), noch kann man bei Renovierungen den Müll auf der Straße/Gehweg lagern, dann gibt`s auch Ärger mit dem (Un-)Ordnungsamt. Und, wie im verlinkten Artikel geschrieben steht, die Ordnungsämtler noch nicht mal richtig hingucken um welche Fahrzeuge es sich handelt, bzw. ihre Knöllchenquote erfüllen müssen. Kotz.
B. A.

Rainer
13 Jahre zuvor

Wie doof kann man eigentlich sein?
Tom hat doch die zwei blöden Fehler ganz offensichtlich absichtlich zitiert.
Mann, Mann, Mann…

13 Jahre zuvor

Nicht aufregen Rainer. Ist schlecht für’s Herz…

hajo
13 Jahre zuvor

also, ob das Ganze „für umsonst“ ist, steht auf einem anderen Blatt, sicherlich ist es nicht kostenlos 😉
#kleine getrocknete Früchte ausscheiden ENDE#
ob das sich rechnet: alle Jubeljahre ein Knöllchen oder jedes Jahr die Ausnahmegenehmigungs-Gebühr?

Big Al
13 Jahre zuvor

Rischtisch, hajo.
DAS ist es nämlich was mich so aufregt: Der blöde Handwerker bezahlt seine Knöllchen quasi freiwillig im Voraus, und irgendwelche Honoratioren (z. Bsp. von der Industrie-und Handelskammer) lassen sich für diese Superlösung feiern. Hat mich bei mir zuhause ruckzuck auf´n Baum gebracht. Wenn ich schon zwangsweise Mitglied sein muß als Handwerker und zwangsweise Beiträge zahlen muß will ich dafür etwas sehen daß mir Vorteile verschafft und nicht irgendwelche Sesselpupser alimentieren bzw. Gemeindekassen mit meinem mühsam verdienten Geld füllen. -Wut aus-
B. A.

/me
13 Jahre zuvor

@Oliver: Zitate müssen so wiedergegeben werden wie sie gefunden wurden, d.h. mit allen Rechtschreibfehlern und Formulierungsschwächen.

13 Jahre zuvor

Ich wundere mich immer wieder, auf was einige Menschen besonders achten und sich aufregen.
Aufregen sollte man sich darüber, daß man ein Knöllchen an einen Betattungwagen heftet. ob Auß – oder Ausnahme – ist doch eigentlich sch…. egal.
LG Irmi

13 Jahre zuvor

Steilvorlage – dann wird halt bei vielen Nachkommen auf der Rechnung stehen: „Kosten für Ausnahmegenehmigung Bestattungsfahrzeug – 250€“

Oder bei Anruf zur Abholung muss erst bei der Stadt eine entsprechende Ausnahmegenemigung beantragt, bearbeitet, gestempelt, durch diverse Ablagekörbe verschoben und schließlich kostenpflichtig (Überweisung!) per Post zugestellt werden.
Den Angehörigen werden für die Wartezeit ein paar Duftbäumchen spendiert .. :-\

turtle of doom
13 Jahre zuvor

[quote]Ging nicht vor einiger Zeit irgendein Hilfsscheriff durch die Presse der sogar gelandete Rettungshubschrauber wegen Parkens auf dem Gehweg anzeigte?[/quote]

Auf ner Autobahn. 🙂

[url=http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,579622,00.html]Da. Trauriger alter Mann.[/url]

Daniel
13 Jahre zuvor

Ich verstehe, dass es ärgerlich ist, ein Knöllchen zu bekommen, wenn man gerade einen Verstorbenen holt.

Ärgerlich für die anderen Verkehrsteilnehmer ist jedoch auch, wenn der Bestattungswagen mit Warnblinker in zweiter Reihe parkt – für cira 20 Minuten ! – und sich die beiden Bestattungsmitarbeiter schnell ein Eis holen.

So heute erlebt.

13 Jahre zuvor

Mann, und da hast Du kein Handyfoto gemacht? Das wäre doch mal was fürs Blog.

Daniel
13 Jahre zuvor

Nächstes Mal mach ich ein Foto.

Cool war die Pose, wie der eine – nach Holen des Eises – lässig auf der Motorhaube saß, fast lag – mit Eis in der Hand. Und der andere im Schatten eines Baumes cool daneben stand…

Sicher auch nicht im Sinne ihres Chefs…

Big Al
13 Jahre zuvor

@ Daniel + TOM.
Warum muß ich jetzt ganz aktuell an „Leichenschmaus“ denken? Hihi, diese „Bluesbrothers“ hätte ich auch gerne gesehen.
🙂 B. A.




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