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Frag den Bestatter

Können Verstorbene auch woanders aufgebahrt werden?

Leserin Ulrike fragt, ob und warum ein Mädchen aus ihrer Heimatstadt in einer Reithalle aufgebahrt werden konnte:

Hallo, in unserer Stadt hat leider ein Mädchen einen tödlichen Reitunfall gehabt. Am Beerdigungstag wurde sie in der Reithalle, die direkt neben dem Friedhof liegt, aufgebahrt. Ich mag mir es nicht vorstellen, wie schlimm es ist, sein Kind zu verlieren und hoffe, die Familie und die Freunde konnten auf diese doch eher ungewöhnliche Weise Abschied nehmen. Als aufmerksamer Leser des Blogs dachte ich aber eigentlich, dass so eine Aufbahrung außerhalb gar nicht erlaubt ist. Ist das jetzt eine Ausnahme, wenn man vor der Beerdigung „einen Abstecher nach Nebenan“ macht? WAs könnte passieren bzw wer müsste mit Konsequenzen rechnen?

Es war mal so und ist auch vielerorts noch so, daß die Leichenhallenpflicht sehr streng gehandhabt wird. Das bedeutet, daß der Verstorbene entweder zu Hause (bis zu 36 Stunden) oder in einer Leichenhalle ist, bis er beigesetzt wird.

Nun sterben Menschen aber auch in Altenheimen und überhaupt ist der Wunsch immer mehr geäußert worden, daß die Angehörigen auch an anderen Orten von ihren Verstorbenen Abschied nehmen möchten.

Dem tragen die Landesbestattungsgesetze Rechnung.

Im Landesbestattungsgesetz von NRW heißt es zum Beispiel:

(2) Tote sind spätestens 36 Stunden nach dem Tode … in eine Leichenhalle zu überführen. Auf Antrag von Hinterbliebenen kann die örtliche Ordnungsbehörde die Aufbewahrung Toter an einem anderen geeigneten Ort genehmigen, wenn ein ärztliches Zeugnis bescheinigt, dass hiergegen keine Bedenken bestehen.

(3) Die Öffnung des Sarges bei der Trauerfeier oder beim Begräbnis bedarf der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Öffentliches Ausstellen Toter oder von Teilen bedarf der zu Lebzeiten schriftlich erklärten Einwilligung der Verstorbenen sowie der Genehmigung der Ordnungsbehörde des Ausstellungsortes.

Das bedeutet, daß man einen Antrag stellen kann, damit der Sarg woanders, beispielsweise in einer Reithalle aufbewahrt werden kann.
Für die Öffnung des Sarges zur Abschiednahme an diesem Ort ist wieder eine Genehmigung erforderlich.

Diese Genehmigungen werden nicht leichtfertig erteilt.

Ich finde es gut, daß hier auch Ausnahmen möglich sind.

Welche Orte könntet Ihr Euch denn beispielsweise als geeignet vorstellen?

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 6. September 2016 | Peter Wilhelm 6. September 2016

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6 Kommentare
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Judi
7 Jahre zuvor

In Kindehospizen gibt es m.W. die Möglichkeit auch, wenn das verstorbene Kind da vorher schon betreut wurde. Auch dann, wenn es nicht dort gestorben ist. Ich finde es gut, weil da eben auch die Familie gut mitbetreut wird

MsTaxi
7 Jahre zuvor

Wenn der Ort, an dem aufgebahrt werden soll, für den Verstorbenen von besonderer Bedeutung war, kann ich mir viel vorstellen, sofern folgende Kriterien erfüllt oder zumindest vorübergehend erfüllbar sind : – wir gehen ja wohl davon aus, dass der Aufbahrungsort sonst deutlich anderen Zwecken dient und es sich hier um Aufbahrung zur Abschiednahme handelt, also keine Kühlung des Verstorbene notwendig werden wird. Sofern diese „normale“ Nutzung des Ortes während der Trauerfeier pausiert und die Versammelten nicht in ihrer Stimmung stört, hab ich kein Problem. Im gewählten Beispiel: ein Reittraining sollte in dem Zeitraum unterbleiben. – der „Versammlungsort“ sollte einen gewissen Schutz bieten, dass nicht Unbeteiligte plötzlich in die Trauerfeier platzen. Wie das erreicht werden kann, ist Sache der Veranstalter. – dieser Ort sollte ausreichend Platz für die Beteiligten bieten, vielleicht auch mit Sitzgelegenheiten ausstattbar sein. Eine Abschiednahme sollte nicht im Schnellverfahren stattfinden müssen. Ob da nun ein Mitglied eines Motorradclubs neben seiner Maschine umgeben von seinen Vereinskameraden auf ihren Maschinen sitzend auf dem Vereinsgelände, ein Artist in der Hauptmanege, ein Feuerwehrmann in den Räumen seiner… Weiterlesen »

Naya
Reply to  MsTaxi
7 Jahre zuvor

@MsTaxi:
Die Kriterien klingen für mich auch passend, und finde es auch schön, wenn das für die Angehörigen ein Weg sein kann, der ihnen hilft beim Abschied zu nehmen und dem Gedenken des Toten.

MsTaxi
7 Jahre zuvor

Eines möchte ich noch anfügen. Der Aufbahrungsort sollte auch unter Berücksichtigung allgemeinen hygienischen Empfindens betrachtet werden. Es mag hygienisch vielleicht unbedenklich sein, einen begeisterten Tauchsportler im Neoprenanzug am Boden des Tauchbeckens des örtlichen Schwimmbades aufzubahren (keine Ahnung, wie das wirklich zu beurteilen wäre, das wäre eine Frage an Peter), ich könnte aber sehr gut verstehen, wenn die sonstigen Schwimmbadbenutzer das anders empfinden.

Davy
7 Jahre zuvor

Und ich dachte ich könnte nicht über ds thema lachen MsTaxi

Boa, volll losgelacht

Heike Schröder
7 Jahre zuvor

Bei uns in der Gemeinde gibt es einen alten, restaurierten Herrensitz/Gutshof mit einem wunderschönen parkähnlichen Garten, in dem ich mich gerne regelmäßig aufhalte, zum Spazieren gehen und Entspannen.
Es gibt dort z.B. ein Trauzimmer, das sehr gut angenommen wird.
Ich habe mittlerweile herausbekommen, daß es dort auch möglich ist Verstorbene in einem dafür vorgesehenen Raum auf zu bahren. Es ist der gleiche Raum, in dem damals auch verstorbene aus der Familie des Gutsherren bis zur Beisetzung aufgebahrt wurden.
Ich habe mir den Raum bereits angesehen, ein schönes helles Zimmer mit einem herrlichen Ausblick auf den besagten Garten, den ich so liebe.
Natürlich habe ich mich bereits über alles nötige informiert.
Mein Entschluß steht fest, eines Tages sollen meine sterblichen Überreste genau hier noch einmal offen aufgebahrt werden.
Selbstverständlich werde ich alles notwendige verfügen !




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