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Mein Mann

Ich frage die Kundin nach ihrem Familienstand. Sie ist zu uns gekommen, weil ihre Tante verstorben ist und für den Erfassungsbogen des Standesamtes brauche ich also den Familienstand.

„Ich? Ich bin geschieden.“

Also brummele ich vor mich hin „geschieden“, während ich das passende Kästchen ankreuze, da sagt die Kundin:

„Ja, nee, Moment mal, der ist ja tot, also bin ich Witwe.“

„Wenn Sie vorher geschieden worden sind, dann sind sie nicht Witwe sondern geschieden.“

„Ja, da ham Sie Recht, aber des war ja mein erster Mann, ich bin ja seit 98 wieder verheiratet und der lebt ja noch.“

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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Lesezeit ca.: 40 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: 15. Juni 2018 | Peter Wilhelm 15. Juni 2018

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Emilio
15 Jahre zuvor

D’oh… Nachdenken ist manchmal schon etwas schwer 😉

Yvonne
15 Jahre zuvor

Hm, ob da ein Wunsch der Vater des Gedanken war? 😉

Deichgraf
15 Jahre zuvor

„und der lebt ja NOCH“… 🙂

15 Jahre zuvor

und wie sieht es eigentlich mit der Tante aus?
Ist die nun “geschieden”? 🙂

15 Jahre zuvor

Nein, sie ist verheiratet.

Den Familienstand „ledig“ kann man nur einmal haben, entweder für immer oder bis zur ersten Verheiratung.

Danach ist man entweder verheiratet oder wenn der Partner verstorben ist, verwitwet.
Im Falle einer Scheidung wird man nicht wieder ledig, sondern ist geschieden.
Hier gilt der letzte Akt. Wurde man geschieden und stirbt der ehemalige Ehepartner dann, wird man nicht dessen Witwe oder Witer, sondern bleibt im Familienstand geschieden.

Heiratet man dann wieder, ist man auch nicht mehr geschieden.

Die Dame hier kann, da sie 98 wieder geheiratet hat, von ihrem ersten Mann weder die Witwe sein, noch den Familienstand geschieden haben.

Klaus
15 Jahre zuvor

Wenn es so einfach wäre, dann wäre es ja gut.

Ich gebe inzwischen meistens ledig an, da der geschieden Status nur zu Problemen führt.

z.B.: Kind anmelden.

Unser zweiter Sohn wurde 2002 geboren. Unglücklicherweise machte ich den Fehler und sagte zum Familienstand geschieden.
Also „durfte“ ich das Scheidungsurteil, 7 Jahre alt, vorlegen. Das meine Ex, mit meinem Kind nichts zu tun hat, tat nichts zur Sache.

Yvonne
15 Jahre zuvor

Noch ne Frage:
Wieso interessiert dich der Failienstand der Kundin?
Das interessiert doch eigendlich nicht nicht
Oder wofür braucht das Amt das?

Buchstabensalat
15 Jahre zuvor

@Outlook Man: die Tante ist nicht geschieden, die ist verschieden.

@LeSmou: soso, zum DatenabLEICH braucht man die also? Naja, in diesem Falle mag’s sogar stimmen… 😀

Salat

LeSmou
15 Jahre zuvor

das amt braucht das auf jeden fall
wofür? keine ahnung. ist standard. vielleicht allein schon wegen der erbschaft. oder weil es die GEZ zum datenableich braucht *g*
falsch angeben würde ich es nicht. glaube das führt eher zu problemen als einfach mal ledig anzugeben. ich meine ein scheidungsurteil ist mal eben schnell abgegeben. das würde ich nicht als problem ansehen. entsprechender nachweis ist eben zu führen (was bei „ledig“ natürlich nicht geht. insofern hat man selbst vielleicht weniger verwaltungsaufwand, muss aber im extremfall mit unangenehmeren folgen rechnen)

15 Jahre zuvor

Wir benötigen den Familienstand schon, um feststellen zu können, wie die verwandtschaftlichen Verhältnisse sind. Es dient dazu, zu ermitteln, ob der Auftraggeber der Bestattungspflichtige ist oder ob eventuell eine Interessenkollision mit wirklichen Bestattungspflichtigen zu befürchten ist.

Die Standesämter agieren da regional verschieden. Hier hat jedes sein eigenes Formular, oft abhängig davon, welche Software im jeweiligen Amt verwendet wird.

Manchmal ist der Familienstand des Anzeigenden erfragt, manchmal gibt es nur die Frage in welcher verwandtschaftlichen Beziehung er zum Verstorbenen steht.

Die vom Standesamt erhobenen Daten dienen sämtlichen Meldezwecken, nicht nur dem Erstellen der Sterbeurkunden. Sie werden ua. an die statistischen Landesämter, das Gesundheitsamt, die Einwohnermeldebehörde, das Nachlassgericht und oft auch an die Polizeibehörden weitergegeben.

Bei der Abwicklung eines Sterbefalles einen falschen Familienstand anzugeben kann u.U. fatale Folgen hageb, z.B. bleibt die erwartete Rente aus usw.

Hoschi
15 Jahre zuvor

Wieso so rückständig?
In der Zeit der Doppel- und Dreifachnamen müßte es heißen:
Verheiratete, geschiedene Witwe (geb. Ledig)

-thh
15 Jahre zuvor

@Klaus: Die Angabe eines falschen Familienstandes ggü. einer berechtigten Behörde ist eine Ordnungswidrigkeit, wird also im Zweifel sowohl umständlicher als auch teurer als die Angabe des korrekten Familienstandes.

Anthhi
15 Jahre zuvor

@-thh: Offenbar sind Sie obrigkeitshörig oder (noch schlimmer) selbst verbeamtet. Ich melde mich noch nicht mal um, wohlwissend, dass auch das eine Ordnungswidrigkeit begründet.

Hintergrund ist letztendlich, ob man Regeln absolut oder kontext-bezogen versteht. Denken lassen oder selbst denken. Ja, über jede rote Ampel fahren ist schlecht. Um vier Uhr morgens wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe und die Ampel bereits einige Minuten rot ist — ist es dann immer noch schlecht?

Evtl. melde ich mich vor der nächsten Bundestagswahl um — oder ich melde mich auf der Geschäftsadresse an. Kontrollieren wird es eh niemand. Der Staat hat kein berechtigtes Interesse den Aufenthaltsort seiner freien Bürger zu kennen. Beweis dafür ist die Nichtexistenz von Meldeämtern in angelsächsischen Staaten (in UK ist der Plan zum Scheitern verurteilt, insbesondere da bald wieder die Tories dran sind).

Mac Kaber
15 Jahre zuvor

Vor einiger Zeit traf ich eine Bekannte, die ich schon etwa zwei Jahre nicht mehr sah. Sie wechselte nach jeder Scheidung wieder zu ihrem Mädchenamen zurück, war jedoch nie lange allen. Da ich nicht wußte, ob ich auf dem Laufenden bin, und mir ihr Name partout nicht einfallen rutschte mir ein verlegenes: „`Tschuldigung -äh- wie heißt`n du grad im Moment?“ heraus.




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