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Frag den Bestatter

Meine Mutter wurde aus Versehen eingeäschert

Eine Frau ist gestorben.
Die Hinterbliebenen entscheiden sich für eine Feuerbestattung. Also bringt der Bestatter die Verstorbene zum Krematorium, wo noch eine Abschiednahme am Sarg stattfinden soll.
Dafür treibt die Familie einen gewissen Aufwand und plant diese Abschiednahme. Es entstehen Kosten und man hat auch gewisse Erwartungen an diese kurze Zeremonie.

Doch dann der Schock! Die Verstorbene wird von den Mitarbeitern des Krematoriums eingeäschert, noch bevor die Familie Gelegenheit hatte, diese Abschiednahme zu vollziehen.
Der Ärger und die Aufregung sind groß.
Doch der Fehler ist schlichtweg nicht mehr rückgängig zu machen.

Verständlich, daß die Familie nicht nur auf der Suche nach dem Schuldigen ist, sondern sich auch fragt, wer für eventuell entstandenen Aufwand und Kosten einzustehen hat.

Meine Mutter wurde aus versehen vom Kuratorium verbrannt obwohl wir erst Tag darauf Termin zur feierlichen Verabschiedung hatten.
somit konnten die Angehörigen nicht mehr Abschied nehmen , das krematorium hat sich zwar entschuldigt , ja es ist nicht mehr gut zu machen, gibt es Rechtslage zu dieser Sache, zumindest kosten die das Krematorium tragen muss da wir ja diese hatten und nicht nutzen konnten , Gruß

Das ist natürlich ein sehr bedauerliches Versehen.
So etwas darf nicht passieren.

Aber wie das manchmal so ist im Leben, solche Dinge passieren ab und zu, so schlimm sie auch sind.

Grundsätzlich ist es so:
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, hat dafür geradezustehen.
Es ist aber an dem anderen, seinen Schaden eindeutig nachzuweisen und auch zu beweisen, daß das Verschulden eindeutig bei diesem oder jenem liegt.

Sie müßten also klären, wer exakt den Fehler gemacht hat und diesen belangen.
Gleichzeitig muß nachvollziehbar belegt werden, warum exakt welche Kosten bzw. Schäden entstanden sind.

Sind es nur geringe Kosten, lohnt sich der Aufwand, bei allem Ärger, nicht.
Ansonsten empfehle ich Ihnen, sich in dieser Sache an einen Anwalt vor Ort zu wenden.

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 14. Dezember 2015 | Peter Wilhelm 14. Dezember 2015

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6 Kommentare
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wool
8 Jahre zuvor

hm… hm… hm…
Ich bin mir nicht sicher – weil nicht vom Fach – aber sollten die Kosten einer Trauer-/Abschieds-Feier mit Urne nicht den selben „Preis“ haben wie eine mit Sarg?
Ausgenommen natürlich, dass der Sarg zur Aufbahrung evtl. ein bissl teurer gewählt wurde, als ein einfacher „Verbrenn-„Sarg. Die Differenz hier sollte m.M.n. erstattet werden.
Wo lägen denn da sonst noch große Unterschiede, die sich dann im Preis niederschlügen?

noname
Reply to  wool
8 Jahre zuvor

@wool:
Anreise ist ein schwieriges Thema, aber bei meinem Vater wurde dafür vom Krematorium ein Abschiedsraum und durch den Bestatter der zusätzliche Zeitaufwand (zusätzliche Anfahrt, Blumen etc) berechnet. Hab die Zahlen nicht mehr genau im Kopf, aber ich meine, das waren ~ 300€. Zumindest die Summe hätte ich in oben genanntem Fall nicht gezahlt (falls der Bestatter überhaupt so dreist wäre, die Posten trotzdem zu berechnen).

wool
Reply to  noname
8 Jahre zuvor

@noname: Ja, das ist auch okay, auch bei einer „Urnen-Trauerfeier“ braucht man das dann doch alles.
Ich für meinen Teil hätte aber die Trauerfeier nicht abgesagt, sondern halt den Bestatter gebeten eine Urne aus seinem Fundus herzubringen, welche die Aschekapsel aufnimmt für die Feierlichkeiten.
(Vorausgesetzt die Verbrennung läuft nicht grade und dauert noch 5 Stunden… das geht leider nicht aus dem Text hervor..)
Natürlich wäre für die Umstände und zusätzlichen Kosten der „Schuldige“ zur Zahlung heranzuziehen.

Auch wäre eine Sarg-Aufbahrung – wie von den Hinterbliebenen geplant – sicher schöner (je nach eigenem Ermessen und eigener Vorstellung), aber gleich absagen muss man ja auch nicht alles.
Man kann halt auch das Beste aus der Situation machen, grade weil man es nicht rückgängig machen kann.

Darum meine Frage, was (außer dem Sarg) mehr Kosten verursacht haben könnte, da nach der Trauerfeier eh eine Einäscherung geplant war.
(Ich spreche hier -ausdrücklich- ausschließlich von Kosten die auch beziffert werden können, seelische Wunden (blöd ausgedrückt!) sind ausgenommen.)

Winnie
8 Jahre zuvor

Positiv denken, immerhin war sie schon tot…

A scheene Leich
8 Jahre zuvor

Tja, ich denke das Beste was man in so einer Situation machen kann, ist, die geplante Feierlichkeit so abzuhalten wie geplant, nur statt dem Sarg eben mit Urne. Dann sind die Blumen nicht umsonst und auch die Verwandten sind nicht umsonst angereist. Das Krematorium könnte als eine Art Wiedergutmachung mit Rat, Tat und Erfahrung bei der Umgestaltung zur Seite zu
stehen. Bringt mehr, als um ein paar Euro jahrelang zu prozessieren.
Was passiert ist, ist eine unangenehme und ärgerliche Sache, aber ohnehin nicht mehr zu ändern. Einen Schuldigen zu suchen und an den Pranger zu stellen bringt gar nichts mehr…




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