DIREKTKONTAKT

Frag den Bestatter

Müssen wir den Bestatter für eine Mitbewohnerin bezahlen?

wolkenhimmel

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

ich wende mich mit der Frage an Sie, wer die Bestattungskosten zu tragen hat.
Eine alleinstehende Freundin wohnt bei meinem Mann und mir. Wir kümmern uns um sie. Sie ist erkrankt und es ist abzusehen, daß sie bei uns im Haus verstirbt.

Einzig lebende Verwandte sind eine Nichte (aus einer frühen und kurzen Ehe ihres verstorbenen Bruders) und eine Cousine, von der niemand weiß, ob es sie noch gibt und wo. Auch von der Nichte hat man keine Adresse.
Die Freundin selbst hat verfügt, dass im Falle ihres Todes ihr Körper zu medizinischen Zwecken gestiftet werden soll.
Eine angemessene Beerdigung ist ihr nicht wichtig. Wir kümmern uns zu Lebzeiten um sie, die Beerdigungskosten wollen wir nicht tragen. Ein Erbe wird sie nicht hinterlassen.
Wie verhalten wir uns im Falle eines Todes bei uns im Haus richtig: wenn wir den Bestatter rufen, müssen wir ihn dann auch zahlen?

Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen.
Immer wieder urteilen Gerichte so, daß Menschen, die den Bestatter rufen und beauftragen, auch für die Kosten einzustehen haben, selbst wenn nach den Buchstaben der Gesetze andere Personen zuständig sein könnten.
Es ist ja klar: Der Bestatter erbringt aufgrund eines Auftrags eine Leistung, für die ihm eine Bezahlung zusteht. Diese kann er von seinem Auftraggeber einfordern. Es ist ihm nicht zuzumuten, daß er nun detektivisch tätig wird und seine Rechnung evtl. auch noch bei Wildfremden/Bestattungspflichten einklagen muß.

Aber Ihr Fall unterscheidet sich ja nicht von einem Fall, wie er beispielsweise in einer WG gegeben ist, oder wenn jemand einen Untermieter hat.
Im Falle des Todes einer Person, die man zwar gut kennt, für die man aber nicht im Sinne des Gesetzes verantwortlich ist (etwa in Hinblick auf die Bestattungspflicht), rufen Sie bitte einen Arzt, der den Tod feststellt und die Polizei.

Die Polizei wird dann alles weitere in die Wege leiten. Sie wird das Gesundheits- oder Ordnungsamt verständigen und so wird dann ein Bestatter beauftragt, der alles weitere regelt. Wer das letztlich zu bezahlen hat wird amtsintern geregelt.

Da Sie weder bestattungspflichtig, noch Erbe sind, kann man Sie auch nicht zur Tragung der Kosten heranziehen, so lange Sie keine Aufträge erteilen.

Sagen Sie auch dem gerufenen Arzt, daß das ein Polizeifall ist.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 20. April 2016 | Peter Wilhelm 20. April 2016

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
13 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
twl
7 Jahre zuvor

Hmpf. Nicht gut, wenn sich eine solche Frage schon zu (endenden) Lebzeiten stellt… Ich hoffe, nicht so einsam zu sein, wenn ich altere. 🙁

twl
Reply to  Peter Wilhelm
7 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm: Ich meinte es nicht an Kritik an den Pflegenden oder Wohnungsgebern, sondern rein wörtlich- ich hoffe, später mal wenigstens ein paar Freunde übrig zu behalten, die in einer so finalen Notlage noch einen Schein für die Beerdigung übrig haben. Der wichtigere Punkt ist für mich, dass es nicht so klingt, als würde sich außer den Fragestellern noch jemand für die Pflegebedürftige interessieren- zu Lebzeiten. 🙁

Der Boandlkramer
7 Jahre zuvor

Wenn der Körper sowieso zu medizinischen Zwecken gespendet werden soll, dann wäre die Kostentragung ganz einfach, denn die bedachte Universität, oder sonstige med. Einrichtung trägt auch oft die Kosten der Überführung nach dort hin. Also lassen Sie sich bitte diese letztwillentliche Verfügung Ihrer Betreuten schriftlich geben und nehmen bereits zu Lebzeiten Kontakt zu einer solchen Einrichtung auf und klären die Kostenübernahme ab. Winkt man dort ab, käme evtl. noch das Plastinarium in Guben in Frage des Günter von Hagen (Körperwelten).

Dirk-Boerge
7 Jahre zuvor

Aber wenn der Körper gestiftet wird, zahlt afaIk die Uni die Besetzung des Körpers nach der Nutzung zur Forschung. In kiel gibt es dafür einen eigenen Ehrenfriedhof der Uni.

Dirk-Boerge
7 Jahre zuvor

@Boandlkramer: Da waren wir mal fast gleich schnell..

SilentBob
7 Jahre zuvor

Also hier an meiner Uni (Bayern) wird für Körperspenden 1150 Euro (zusätzlich) zum Verstorbenen verlangt, seit dem Wegfall des Sterbegeldes. Ich weiss nicht wie andere Bundesläder/Unis dies regeln.

Henning
7 Jahre zuvor

Da bin ich doch froh, eine Sterbegeld-Versicherung zu haben. Auch wenn ich wohl hoffentlich nicht „bei Fremden zur Untermiete“ ende, muß sich niemand um das Geld darum sorgen.

twl
Reply to  Henning
7 Jahre zuvor

@Henning: Ich habe eine Fondslebensversicherung, die den gesetzlichen Mindestsatz von 60% (vor 2004) der ErlebensLeistung im Todesfall zahlt. Damit ist man als Single ohne Abhängige mal sowas von überversorgt…
@Tom: Kriegt für solche Fälle der örtliche KarnevalsVerein die FunkenMariechen schnell genug schwarz ausgestattet? oO

Knud
7 Jahre zuvor

Moin!

In Kiel muss der Vertrag mit der Anatomie zu Lebzeiten abgeschlossen werden, dann gibts auch eine Karte, wo drauf steht, wie zu verfahren ist.

Josef
7 Jahre zuvor

In unserem Land ist für alles Geld da, nur armen Menschen eine halbwegs würdige Bestattung zu ermöglichen, da ist dann Schluss mit der Großzügigkeit! Die Kirche könnte da ja auch mal was machen, wenn sie ein Haus für 50 Millionen renovieren kann!




Rechtliches


13
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex
Skip to content