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Frag den Bestatter

Müssen wir die Rente des Verstorbenen zurückzahlen?

Gleich zwei Fragen erreichen mich zu diesem Thema:

rechtsteuermedizin-pixabay

Meine Mutter ist am 2. September, also am vergangenen Dienstag verstorben. Am Montag war schon ihre Rente da. Können wir diese Rente nun für die Bestattung mit ausgeben? Oder wird der Rententräger, die Post, das Geld wieder zurückbuchen? Meine Mutter war 40 Jahre lang Buchhalterin in einem mittleren Möbelbetrieb.
Es gibt ja Vorschussrenten, hat das was damit zu tun?

Hallo Peter,
auch wenn dies nicht in den Bereich des bestatters fällt, so frag ich doch einfach mal.
Folgendes Szenario: Person A ist Rentner und verstirbt. Er wird erst nach 10 Monaten gefunden. Fordert der Rententräger die Bezüge welche nach dem Todestag geflossen sind von den erben zurück?

Im ersten Fall muß die Rente meines Erachtens nicht zurückgezahlt werden, im zweiten Fall schon.

Die Rentenzahlung endet mit dem Tod.
Werden nach dem Tod noch Renten bezahlt, etwa weil der Rententräger nichts vom Tod des Versicherten wußte, sind diese zurückzuerstatten.
Eine Ausnahme gilt, wenn es einen rentenberechtigten Ehepartner gibt, der die sogenannte Dreimonatsrente (Sterbevierteljahr) als Vorschusszahlung auf die zu erwartende Witwenrechte erhält.
Weitere Ausnahmen kann es bei privaten oder betrieblichen Renten geben, hier muß man sich beim Rententräger erkundigen.

Im ersten Fall wurde die Rente für den Monat September bezahlt. Die Mutter hat den Monat September noch erlebt und somit auch Anspruch auf diese Rente gehabt, auch wenn sie kurz darauf verstorben ist. Die Rente fällt damit in den Nachlass.
Achtung: Es gibt auch nachschüssige Renten, die immer erst am Monatsende für den abgelaufenen Monat gezahlt werden. Handelt es sich bei der Anfang September erhaltenen Rente um die Zahlung für den August, so wird am Ende des Monats September noch einmal eine Rente fällig, die m.E. ebenfalls zum Nachlass gehört.

Unabhängig davon, ob diese eine Rente nun den Hinterbliebenen bzw. Erben zufällt, kann es vorkommen, daß Rententräger auch lange Zeit die Rente irrtümlich weiter zahlen.
Es gibt ja diesen alten Witz, in dem Leute ihren toten Opa eingefroren haben, um ihn jahrelang immer am Rentenzahltag ans Fenster zu stellen.
Egal, wie es zu dieser Überzahlung gekommen ist, eine Rente ist immer von einem Anspruch abhängig und wenn dieser nicht mehr gegeben ist, hat man auch keinen Anspruch auf das Geld, selbst wenn man es vielleicht schon ausgegeben hat.
Man wird es zurückzahlen müssen.


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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 9. September 2014 | Peter Wilhelm 9. September 2014

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coffin corner
9 Jahre zuvor

Mein Grossvater sagte immer, sollte er am Monatsletzten sterben, dann sollten wir Ihn über Nacht ans Fenster stellen, damit er nach Mitternacht noch gesehen wird. So kämen wir dann noch an eine Monatsrente.

9 Jahre zuvor

Hm, ein Nachtwächter, der am Tag stirbt, hat der Anspruch auf Rente?

Anonym
3 Jahre zuvor

mein lebensgefährte ist am 28.8.verstorben.er bekam rückwirkend rente.jetzt will die rentenversicherung die rente zurück.ich bin alleinige erbin.sie wollen es von mir.sein konto wurde im september gekündigt.also kam keine septemberrente drauf.ich bin ratlos




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