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Frag den Bestatter

Muss der Erbe die Bestattung bezahlen?

Tochter ist als Erbin testamentarisch festgelegt. Meine Mutter ist 82. Ich bin Alleinerbe, hab noch 5 Geschwister. Muss ich, im Falle des Ablebens meiner Mutter , da ja Alleinerbe,die Kosten der Bestattung alleine tragen, oder werden die anderen mit eingebunden in den Kosten? Ich kann mir das nicht leisten und Mutter hat nur das Doppelgrab, wo mein Vater schon liegt, bezahlt.Meine 2. Frage: Wie lange läuft das Grab,ab wann wird es neu vergeben? Nach 15 Jh. oder 30 jh.?

Fangen wir mit der zweiten Frage an. Die Antwort lautet: Kommt darauf an.
Die Laufzeiten der Gräber sind überall unterschiedlich geregelt. Auskunft erteilt in diesem Fall kostenlos das zuständige Friedhofsamt.
Es wird vermutlich darum gehen, für wie viele Jahre das Grab nun „nachgekauft“ werden muß.
Das hängt davon ab, wie die Mindestruhezeit und die bereits vergangene Laufzeit des Grabes sind.
Die Mindestruhezeit regelt, wie lange ein Mensch in diesem Grab gelegen haben muß, bis er als vergangen gilt.

Nehmen wir an, die Mindestruhezeit betrüge 15 Jahre und die Laufzeit für das Doppelgrab läge bei 20 Jahren.
Ist nun der Vorverstorbene vor 6 Jahren beigesetzt worden, sind von den 20 Jahren noch 14 übrig. Da die Mindestruhezeit aber 15 Jahre beträgt, fehlt nun ein Jahr und man wird die Gebühr für dieses eine Jahr nachentrichten müssen.

Die erste Frage ist nicht ganz so leicht zu beantworten.

Das BGB sagt, daß der Erbe auch die Kosten der Bestattung zu tragen hat. (§ 1968 BGB)
Gibt es mehrere erben, trägt auch diese Erbengemeinschaft die Kosten.
Interessanterweise ist nun die Verpflichtung der Erben, die Kosten der Bestattung zu tragen, nicht auf die Höhe des Nachlasses begrenzt. Das kann u.U. eine böse Falle beinhalten, wenn das zu erwartende Erbe gleichwertig oder niedriger als die Bestattungskosten sind.
In diesem Fall könnte es interessant sein, das Erbe evtl. auszuschlagen. Die Ausschlagung des Erbes hilft aber nicht, wenn man zum Kreis der Bestattungspflichtigen gehört (Ehegatten, Kinder usw.), denn dann hat man für die Kosten sowieso einzustehen.

Wenn Du jetzt schreibst, Du seist die Alleinerbin, so werden die übrigen Geschwister doch sicherlich zumindest mit dem Pflichtteil Miterben sein.
Eventuell müssten sie dann ebenfalls die Kosten mittragen. Pflichtteilsberechtigte sind ja keine Erben, wurde mir von einem Leser mitgeteilt, und er hat Recht damit, mir schwirrte dieser Einwand im Kopf herum, wollte aber nicht bis zu den Fingerspitzen rutschen.

Übersteigen die Bestattungskosten den Nachlass, kann der Erbe die Einrede der Dürftigkeit erheben.

Oft ist es so, daß ein Angehöriger die Bestattung organisiert und meint, er müsse für die Kosten einstehen. Hinterher stellt sich dann aber heraus daß eine andere Person Erbe ist und dann hat derjenige, der die Bestattung organisiert und bezahlt hat einen Erstattungsanspruch gegen den bzw. die Erben.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 7. August 2012 | Peter Wilhelm 7. August 2012

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7 Kommentare
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Anita
11 Jahre zuvor

Das mit dem Bestattungsanspruch ist aber boese…
Wenn ich ahne, dass ich nix erb, organisier ich eine riesige Bestattung und schieb die Kosten dann ab?
Gibt es da auch eine Deckelung?

Reply to  Anita
11 Jahre zuvor

Aus Erfahrung:

Gibt es, die Abschiebungswürdigen Kosten liegen bei der „Ortsüblichen, Würdigen Bestattung“, Mir hat auch mal wer auf die Tour versucht ein Bein zu stellen.

GeRu
11 Jahre zuvor

Meine Patentante hatte für diesen Fall eine Versicherung abgeschlossen,waren knapp 10.000 DM die im Todesfall ausgezahlt werden sollten.Wir wollten nicht und so standen dann ihre Geschwister als Begünstigte im Vertrag,als sie dann starb sagten eben diese Begünstigten:Och nö mit sowas wollen wir uns nicht abmühen,soll die Stadt das doch machen.Also habe ich das Bestattungsunternehmen ausgesucht und alles geregelt,für die Bestattungskosten war dann ja noch genügend auf dem Giro und auf dem Sparkonto von dem sich das Bestattungsinstitut dann das Geld holte

Christians Ex
11 Jahre zuvor

Irgend eine entfernte Verwandte von mir ist vor einigen Jahren gestorben, und da es nur Schulden zu erben gab, wurde das Erbe bis weiss-Gott-wo durchgereicht (und jeweils ausgeschlagen).
Mir schwant gerade: hätte das irgendeiner angenommen, wären zu den ohnehin vorhandenen Schulden der Verstorbenen auch noch die Beerdigungskosten gekommen??

AndiG
11 Jahre zuvor

Pflichtteilsberechtigte sind keine Erben und daher auch nicht aus §1968 verpflichtet.

Reply to  AndiG
11 Jahre zuvor

Stimmt! Danke!

Willi
Reply to  Undertaker_TOM
11 Jahre zuvor

Hallo,

es ist richtig, dass die Pflichtteilsberechtigten keine Erben sind. Aber die Bestattungskosten mindern den Wert des Nachlasses. Da sich der Pflichtteil wiederum aus dem Wert des Nachlasses ergibt, mindern die Bestattungskosten also auch den Pflichtteil – indirekt „zahlen“ also auch die Pflichtteilsberechtigten ihren Anteil an den Beerdigungskosten.




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