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Nach dem Ablauf des Grabes

Eine Leserfrage zu abgelaufenen Gräbern. Was ist nach 10 Jahren noch von der Leiche übrig?

Ich hab eine Frage: Man kann ja Gräber nur für eine bestimmte Zeit kaufen, was passiert eigentlich dann mit den Überresten? Ich meine, nach 10 Jahren ist doch nicht jeder schon komplett verwest, wenn man dann die Knochen rausholt oder so, ist das dann keine Störung der Totenruhe? Und was ist wenn es noch lebende Verwandte gibt die dieses Grab besuchen wollen? Oder kann man die Überreste nochmal beerdigen?

Die Laufzeiten der Gräber sind je nach Gemeinde unterschiedlich und hängen unter anderem von den Bodenbedingungen ab. Ein Boden, in dem die Verstorbenen schneller vergehen, bringt kürzere Grablaufzeiten und ein Boden in dem die Verstorbenen länger benötigen, um zu verwesen, bedingt lange Grablaufzeiten.

In der Regel sind Reihengräber, also Einzelgräber, die der Reihe nach vergeben werden, die mit der kürzesten Laufzeit. In den meisten Gemeinden laufen diese Gräber nach dieser Laufzeit ab und können nicht wieder angemietet werden. In einigen Gemeinden ist eine Verlängerung möglich.

Oftmals können Reihengräber aber gar nicht verlängert werden. Wer dann weiterhin ein Grab haben möchte, müsste ein Wahlgrab bzw. Familiengrab anmieten, welches wesentlich teurer ist, eine längere Laufzeit hat und bei dem die Laufzeit auch verlängert werden kann.
Hier würde dann eine Umbettung erfolgen.

Wird das nicht gemacht, verliert man am Ende der Laufzeit die Rechte an dem Grab. Der Leichnam gilt als bestattet und vergangen. Eventuell vorhandene Reste verbleiben zumeist im Boden und bekommen von neu Bestatteten Gesellschaft.

Wenn die Familie nichts unternommen hat, um das Grab weiterhin zu erhalten (also Umbettung oder Verlängerung) haben die übrigen Verwandten und Bekannten leider Pech. Irgendwann steht dann ein neuer Grabstein mit einem anderen Namen an der Stelle.

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 17. Juli 2016 | Peter Wilhelm 17. Juli 2016

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Udo
16 Jahre zuvor

Meine Großmutter wurde in so ein Second Hand Grab beerdigt. Ich bin als einziger bis ganz zum schluß geblieben, als die Stadtarbeiter den Erdaushub bestehend aus lauter Gröll in das Loch gekippt haben. Da habe ich Stoffetzen gesehen und am ende auch einen großen Oberschenkelknochen, den der Stadtarbeiter mit einem Spaten gesondert im "Second Hand" Grab vergraben hat.

Bei der späteren Grabpfelge war es nicht so toll bei dem Gedanken, an diesen Knochen oder andere Knochen zu stoßen.

Diese Leichenzerfläderei ist jedenfalls für mich der Anlass gewesen, zukunftig lieber verbrannt zu werden.

undertaker
16 Jahre zuvor

Einmal abgesehen von einem ganz neu angelegten Feld eines Friedhofes gibt es bei uns nur "Second Hand Gräber", wie Du es nennst. Juden beispielsweise haben Gräber für die Ewigkeit und auch in den USA ist es weit verbreitet, die Gräber für immer zu belassen. Bei uns läuft irgendwann jedes Grab einmal ab und wird neu belegt. Es sei denn, es ist eine wohlhabende und über Generationen intakte Familie, die ein Familiengrab immer wieder verlängert. Oder aber es handelt sich um ein Ehrengrab, welches auf öffentliche Kosten erhalten wird.

Man kann diese nahezu unverottbaren Überreste auch nicht mehr als Leiche bezeichnen. Sie sind das, was von uns übrig bleibt.

undertaker
16 Jahre zuvor

Ich hoffe ja nur, daß ich mal auf nem Mann zu liegen komme, Frauen reden mir zuviel und irgendwann, wenigstens dann wen ich tot bin, will ich meine Ruhe!

Biene
16 Jahre zuvor

was passiert dann mit dem Grabstein des Vorgängers? Die sind ja so gut wie unvergänglich. Ich fänd es schade wenn der wegkommt.

Nulpe
16 Jahre zuvor

"Eventuell vorhandene Reste verbleiben zumeist im Boden und bekommen von neu Bestatteten Gesellschaft."

Naja dann modert man nicht alleine vor sich hin *fg*.

maternus
16 Jahre zuvor

Aber heißt das nicht, daß man im Falle einer Umbettung gar nicht genau weiß, ob man da nun den lieben Erbonkel Erwin ausgehändigt bekommt oder doch nur den halben und völlig unbekannten Uropa Schmitz, der an der Stelle mal Vormieter war? Ich frage mich das, weil bei mir in einiger Bälde der grabtechnische Umzug eines Verwandten ansteht.

(Sehr, sehr schönes Blog übrigens. Chapeau!)

undertaker
16 Jahre zuvor

Normalerweise liegt der zuletzt Bestattete schon ziemlich genau in der Mitte und die Friedhofsleute treffen schon den Richtigen. Sind in einem Grab mehrere Personen bestattet, wie es z.B. bei Familiengräbern der Fall ist, wird es schwieriger die Einzelnen auseinanderzuhalten. Falls Knochen von Fremden mit dazukommen sollten, sollte man das einfach als Bestandteil der Erde ansehen. Aber es ist mir nicht bekannt, dass die einfach irgendetwas ausgraben und "umsiedeln". Man gibt sich schon Mühe.

16 Jahre zuvor

Nicht ganz schlüssig ist die Sache mit den Laufzeiten für mich geklärt. Ich hatte gerade vor ein paar Tagen mit meiner Tante eine Diskussion darüber. Mein Großvater hat eine Grabstätte für vier Urnen gekauft, auf 20 Jahre. Vor vier Tagen wurde die erste Urne in diesem Grab beigesetzt. Meine Tante ist der Meinung, daß jedesmal, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Urne dort beigesetzt wird, die Laufzeit wieder von vorn zu laufen beginnt, ergo die letzte Urne wird in 17 Jahren dort beigesetzt, folgen weitere 20 Jahre, in denen die Grabstätte bestehen bleibt. Ist das so? Oder muß nach 20 Jahren die Grabstätte verlängert werden, wenn sie weiterhin bestehen soll? Würde mich mal interessieren…

undertaker
16 Jahre zuvor

@mona_lisa: Guter Einwand! Alles was ich zu diesen Themen schreibe, ist natürlich unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass es kommunale Unterschiede gibt.

Aber im Allgemeinen dürfte es so sein:

Hier haben wir es mit der Restlaufzeit zu tun. Angenommen das Grab wurde für 20 Jahre angekauft. Verstirbt nun nach einigen Jahren eine weitere Person, die in dieses Mehrpersonengrab kommen soll, ist die so genannte Mindestruhezeit zu erfragen. Hier liegt diese bei 15 Jahren. Nun ist zu klären, ob das Grab noch eine Restlaufzeit hat, die größer oder kleiner ist, als die Mindestruhezeit. Ist sie größer, muss nichts weiter unternommen werden, ist sie hingegen kleiner, müssen soviele Jahre nachbezahlt werden, wie erforderlich sind, um die Mindestruhezeit abzudecken.

Beispiel: Laufzeit des Grabes am Anfang 20 Jahre. Mindestruhezeit für jeden Verstorbenen 15 Jahre. 8 Jahre nach dem Graberwerb verstirbt eine weitere Person. 20 minus 8 ergibt 12 Jahre Restlaufzeit. 15 Jahre Mindestruhezeit minus 12 Jahre Restlaufzeit = 3 Jahre. Für diese drei Jahre muss die Gebühr nachentrichtet werden.

16 Jahre zuvor

Ah, merci! 🙂 Gute Diskussionsgrundlage…

undertaker
16 Jahre zuvor

Aber wie gesagt: Alles basierend auf hiesigen Regelungen. Es kann durchaus sein und ist nicht unüblich, daß keine einzelnen Jahre "verkauft" werden, sondern immer eine Mindestlaufzeit.

Das würde bedeuten: Wenn man auf dem Friedhof Gräber für 15, 20 und 30 Jahre ankaufen kann, muss man mindestens 15 Jahre dazukaufen.

Aber das muss natürlich nicht bei jeder Person gemacht werden, die in das Grab kommt, sondern nur wenn die oben beschriebene Restlaufzeit nicht für die Mindestruhezeit ausreicht.

Auskunft erteilt ein Bestatter am Ort oder das Friedhofsamt.

Blubber
14 Jahre zuvor

@Biene

Hier ist es so, dass die Grabsteine zumindest teilweise unter der Friedhofshecke, im verwilderten Pfarrgarten oder ähnlichem vergraben werden; wenn man ein paar cm Erde wegscharrt, kann man auf sie stoßen.




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