In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.
„Ich persönlich will ja das Grab nicht nutzen, sondern nur dafür sorgen, dass es der Nutzungsberechtigte weiter nutzen kann. Leider ist er momentan etwas unpässlich (vulgo: tot) und kann daher den Betrag nicht selbst einzahlen.“
joschi
10 Jahre zuvor
Dafür brauchst Du aber eine aktuelle Vollmacht des Nutzungsberechtigten
Nutzungsrechte schön und gut. Jedoch ist der Vater mit dem Tod keine juristische Person mehr, die Verträge abschließen oder erfüllen kann. Ergo sollte im Vertrag irgendwo drin stehen, dass das Recht auf eine andere Person (Erbin?) übergeht oder der Vertrag damit ausläuft.
Im finstersten feindlichen Ausland sind die Paragrafenreiter ja noch irrer als in dieser Republik :O
joschi
10 Jahre zuvor
Man könnte den Nutzungsberechtigten natürlich auch posthum entmündigen lassen mangels Geschäftsfähigkeit und die Betreuung übernehmen
Hajo
10 Jahre zuvor
ich kann mir vorstellen, dass das kein Österreich-spezifisches „Problem“ ist, denn (fast) all-überall gilt:
St. Bürocratius spielt Harfe und der Amtsschimmel wiehert dazu .. 🙁
Chris
10 Jahre zuvor
ja ja – so was gibt es öfters…
mein Vater war mittelständischer Bauunternehmer, als er Ende der 70er nicht sehr alt an Krebs starb.
Im Baugewerbe kommt es immer wieder mal zu kleinen Steitereien vor Gericht. So war ein Termin just am Tage der Beerdigung meines Vaters angesetzt, bei dem vom Gericht sein „persönliches Erscheinen“ angeordnet wurde.
Dem Gericht wurde natürlich umgehend der Todesfall mitgeteilt – worauf ein Schreiben an IHN adressiert kam: Der Termin wurde abgesetzt. SIE brauchen nicht mehr zu erscheinen, da SIE verstorben sind!
Ich hab den Brief noch irgendwo im Krimskrams – falls ich ihn finde, stelle ich ihn TOM/Peter gerne zur Verfügung…
Dann mußt du aber aufpassen, daß du eine Vorsorgevollmacht für deinen Vater hast.
Sonst kann man dich wegen Urkundenfälschung dran kriegen, weil du für deinen
Vater unterschrieben hast.
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„Ich persönlich will ja das Grab nicht nutzen, sondern nur dafür sorgen, dass es der Nutzungsberechtigte weiter nutzen kann. Leider ist er momentan etwas unpässlich (vulgo: tot) und kann daher den Betrag nicht selbst einzahlen.“
Dafür brauchst Du aber eine aktuelle Vollmacht des Nutzungsberechtigten
🙂
Nutzungsrechte schön und gut. Jedoch ist der Vater mit dem Tod keine juristische Person mehr, die Verträge abschließen oder erfüllen kann. Ergo sollte im Vertrag irgendwo drin stehen, dass das Recht auf eine andere Person (Erbin?) übergeht oder der Vertrag damit ausläuft.
Der Tote war noch nie eine juristische Person. Irgendwann war er mal eine natürliche Person, aber jetzt eben nicht mehr, da tot.
Und ja… ich weiß. 🙂
Das heisst, der Tote könnte in dieser Frist sein eigenes Grab noch selbst verlängern?
Hat der Wiener Zentralfriedhof Probleme mit älteren Leuten, die nächtens besonders schlaflos herumlaufen?
Der reale Irrsinn.
Im finstersten feindlichen Ausland sind die Paragrafenreiter ja noch irrer als in dieser Republik :O
Man könnte den Nutzungsberechtigten natürlich auch posthum entmündigen lassen mangels Geschäftsfähigkeit und die Betreuung übernehmen
ich kann mir vorstellen, dass das kein Österreich-spezifisches „Problem“ ist, denn (fast) all-überall gilt:
St. Bürocratius spielt Harfe und der Amtsschimmel wiehert dazu .. 🙁
ja ja – so was gibt es öfters…
mein Vater war mittelständischer Bauunternehmer, als er Ende der 70er nicht sehr alt an Krebs starb.
Im Baugewerbe kommt es immer wieder mal zu kleinen Steitereien vor Gericht. So war ein Termin just am Tage der Beerdigung meines Vaters angesetzt, bei dem vom Gericht sein „persönliches Erscheinen“ angeordnet wurde.
Dem Gericht wurde natürlich umgehend der Todesfall mitgeteilt – worauf ein Schreiben an IHN adressiert kam: Der Termin wurde abgesetzt. SIE brauchen nicht mehr zu erscheinen, da SIE verstorben sind!
Ich hab den Brief noch irgendwo im Krimskrams – falls ich ihn finde, stelle ich ihn TOM/Peter gerne zur Verfügung…
Die Welt muss verrückt sein, jetzt geht´s schon den Toten ans Eingemachte! Bald dürfen auch sie Steuern zahlen und wählen gehen.
auch vor toten Tieren wird nicht haltgemacht
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/rundfunkgebuehren-farce-gez-verlangt-geld-von-totem-dackel-a-711115.html
http://www.rp-online.de/wirtschaft/finanzen/als-die-gez-geld-von-einem-toten-forderte-aid-1.3117499
Dann würden sie eine recht große Wählergruppe stellen, die bald von allen politischen Gruppen stark umworben werden würde. :-))
Nur die Mahnungen der Steuerbehörden dürften im Sand der Grabstätten versickern…
.. und die Folgen der Mahnungen ..
dreieinhalb Jahre schwedische Gardinen .. 😀
„Okay, wohin kann mein Vater Ihnen das überweisen?“ und dann einen Zahlschein ausfüllen mit dem Vater als Absender.
Dann mußt du aber aufpassen, daß du eine Vorsorgevollmacht für deinen Vater hast.
Sonst kann man dich wegen Urkundenfälschung dran kriegen, weil du für deinen
Vater unterschrieben hast.