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Fundstücke

Nur per Gerichtsbeschluss ans Grab

Guten Morgen Tom!

Ich bin gerade über diesen Artikel gestolpert:
http://www.nw-news.de/owl/3489676_Per_Gerichtsbeschluss_an_Omas_Grab.html

Zusammenfassung:
Die Enkel der Verstorbenen sind mit der Tochter der Verstorbenen zerstritten, und diese wollte die Enkel per Einstweiliger Verfügung von der Bestattung ausschließen. Und sie bekam sogar Recht! Mit der Begründung dass die Tochter als nächste Angehörige die Totenfürsorge habe und das Gericht keinen Anspruch auf Teilnahme der Enkel sehe.

Die Enkel gingen an das Landgericht und dieses kippte die Verfügung mit der Begründung das die Totenfürsorge nicht so weit ginge, andere von der Beerdigung auszuschließen. Außer das wäre der Wille der Großmutter gewesen.

Nun ist es ja – dank dir – kein Geheimnis, das sich die Hinterbliebenen gern bis aufs Blut bekämpfen. Aber das sich ein Amts-, und sogar ein Landgericht sich darum kümmern müssen?

Freundliche Grüße
L.

P.S. Danke für die vielen tollen Geschichten! Weiter so!

In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: 10. Dezember 2014 | Peter Wilhelm 10. Dezember 2014

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3 Kommentare
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Henning
13 Jahre zuvor

In welchen Zeiten leben wir hier…
So etwas ist a noch vergleichsweise harmlos, wenn man davon liest, daß jugendliche ihre Eltern töten(!), weil sie Comouterverbot bekamen…
Andererseits ist es schon traurig, daß sich die ohnehin überlasteten Gerichte mit so einem Firlefanz befassen müssen…

MacKaber
13 Jahre zuvor

Interessant wäre gewesen, diesen Fall wechselweise durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof durchzuziehen, wobei jedesmal das Urteil andersherum ausfällt. – Nein, mal im Ernst – Was wäre geschehen, hätten die Enkel den Termin anderweitig in Erfahrung gebracht und wären pünktlich auf dem Friedhof aufgetaucht. Die Tante hätte ihren Schreikrampf bekommen, und hätte dem Bestatter oder dem Friedhofspersonal befohlen die unerwünschten Personen zu entfernen. Da diese nicht gehen wollten, hätte man die Polizei gerufen. Und dann ……….? Um ein solch unwürdiges Szenario zu vermeiden sind die Enkel den richtigen und vernünftigen Weg gegangen. Wenn ich so drüber nachdenke fällt mir auf, dass es während meiner früheren Tätigkeit öfter als man denken würde bei Angehörigen zu solchen Gedanken kommt. Da sollten Verwandte garnicht erst von dem Sterbefall erfahren dürfen, sondern erst später wenn Gras über die Sache gewachsen ist. Also Henning, Firlefanz ist das nicht, manchmal geht das nicht anders. In meinem Umfeld hatte ich so etwas auch einmal, da hatte ich bei dieser zickenden Person einen kurzen und heftigen Meinungsaustausch (sie hatte nachher unser aller… Weiterlesen »

Max
7 Jahre zuvor

Ich habe mal eine Frage:

Da ich bald sterben werde, kann ich meine Ex-Lebensgefährtin von meiner eigenen Beerdigung ausschliessen? Und wie kann ich das tun?

Ich bin mit ihr zwar zerstritten, habe aber „Angst“ das diese Heuchlerin dennoch dort aufkreuzt um Krokodilstraenen zu vergiessen. Das will ich nicht! Das ist auch eine Person die anderen Leuten Willen nur sehr schwer respektiert…

Mfg




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