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Pixelio fliegt raus!

pixelio-entfernt

Ich habe keinen Bock mehr auf diese Kinderkacke!
Da verläßt man sich auf eine Bilderdatenbank, die „kostenlose und lizenzfreie Bilder“ anbietet und dann wird man trotz ordentlicher Beachtung der Nutzungsbedingungen doch noch abgemahnt, um 1.687,44 € zahlen zu müssen.
Man geht als normaler Mensch mit einer halbwegs funktionierenden Benimmhaltung und einer Respektshaltung anderen gegenüber an die Sache heran, bemüht sich haarklein alle Bedingungen zu erfüllen und eben nicht, wie viele Unbedarfte es blauäugig tun, einfach Bilder irgendwo zu klauen und ausgerechnet dann wird man dafür abgemahnt, daß man sich auf die Leute von Pixelio verlassen hat.

Ich muß mir die Kohle ja auch irgendwie jetzt zusammenbetteln und zusammenkratzen, fast 1.700 € hat ja niemand einfach so mal eben über.

Vor ein paar Tagen habe ich geschrieben, daß ich noch nie so entschlossen sei, zu kämpfen.
Aber da bin ich noch davon ausgegangen, daß im vorliegenden Fall der abmahnende Fotograf mich abmahnt, obwohl ich ja gemäß den Pixelio-Nutzungsbedingungen den Urheberrechtshinweis ordentlich angebracht hatte.
Inzwischen hat sich gezeigt, daß er die Möglichkeit nutzt, die Medienanzeige von WordPress zu verwenden, um sich das Bild alleine anzeigen zu lassen.
Da wird das Bild, wie oft schon hier beschrieben, ohne meinen Text und natürlich auch ohne den Pixelio-Hinweis angezeigt.

Das sind natürlich andere Voraussetzungen, die meinen Kampfesmut etwas schwinden lassen. War ich anfangs noch erzürnt, daß ich trotz korrekter Angaben abgemahnt werde, muß ich mich nun damit befassen, daß es viele Wege gibt, sich Bilder aus einem Weblog anzeigen zu lassen.

Einfach so die Unterlassungserklärung unterschreiben werde ich aber nicht, möglicherweise kommt es doch noch zum Prozeß.

Jetzt aber heißt es erst einmal aufräumen und ausmisten: Im Bestatterweblog gibt es über 5.000 Bilddateien, im dreibeinblog sind es knapp 4.000.

In Nachtsitzungen bin ich jetzt dabei, alle Bilder von Pixelio rauszuschmeißen. Mir ist das Risiko einfach zu groß.
Ich habe auch keine Lust, in die Bilder jetzt noch aufwendig den Fotografennamen und das Wort Pixelio.de reinzuprümpeln. Wer bin ich denn? Wo soll man denn diese Zeit her nehmen?

Für die Zukunft wird Pixelio, so wie gemunkelt wird, automatisch social-media-kompatible Bildformate anbieten, die im Bild den Urheberrechtshinweis enthalten. Da kommt dann aber gleich das nächste Problem:
Was ist mit Bildern, die als Thumbnail so klein dargestellt werden, daß man diesen Hinweis nicht mehr lesen kann?

Nee, ich schmeiß das Zeug raus, bedanke mich bei den vielen netten Fotografen, die ihre Sachen ohne jeden bösen Hintergedanken bei Pixelio zur Verfügung gestellt haben und sage vorerst:

Tschüß, Pixelio!


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 4. Februar 2014

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10 Jahre zuvor

Ich glaube, das ist die einzig richtige Reaktion darauf. Einfach eine Schmach, das Ganze!

turtle of doom
10 Jahre zuvor

Geld, das man lieber einem Drogensüchtigen gibt, damit er sich volllaufen und vollspritzen kann.

Wildheart
10 Jahre zuvor

Den Artikek habe ich heute auf Spiegel Online gefunden.
Ist schon eigenartig..
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/landgericht-koeln-fordert-urheber-nennung-auf-bildern-a-951478.html

Oliver
10 Jahre zuvor

Pixelio will die Sache nicht so ohne weiteres auf sich sitzen lassen:
http://www.pixelio.de/static/stellungnahme

10 Jahre zuvor

Frage: Ist es eigentlich theoretisch möglich, dass ein Gericht sein eigenes urteil kippt, wenn es einsieht, dass es grob falsch ist, ohne dass eine Berufung notwenig wäre?

10 Jahre zuvor

Hallo Peter! Ich habe das ebenfalls jetzt so gehandhabt mit dem Rausschmeißen der Pixelio-Bilder, bin auch schon mal abgemahnt worden, obwohl ich versucht habe, alle Regeln einzuhalten. Nur ein kleiner Hinweis: Auf der Website des LG Kölns findet sich ein Pixelio-Bild, das ebenfalls keine Kennzeichnung in der URL hat 🙂 http://www.lg-koeln.nrw.de/Dienste/index.php Viel Erfolg! LG Jörn

topas
Reply to  Jörn
10 Jahre zuvor

Oder auch http://www.lg-koeln.nrw.de/aufgaben/Referendarabteilung/

Noch schlimmer: Die haben auch Seiten ohne Impressum! Zum Beispiel http://www.olg-koeln.nrw.de/kontakt/oeffnungszeiten/index.php?print=1 … Abmahnen!

Roland_09
10 Jahre zuvor

Das ändert zwar in der Sache nichts, aber das scheint mir weniger die „Schuld“ von pixelio (und vermutlich allen ähnlich aufgestellten Bild-Datenbanken zu sein), als vielmehr der Internetferne der Kölner Richter. Hallo Redtube! Was wäre den, wenn ich den Rahmen des Browser-Fensters so verschiebe, das zwar das Bild, aber nicht mehr der verlangte Urheber-Hinweis sichtbar ist? Ist der Verantwortliche der Webseite dann auch kostenpflichtig abmahnbar?

Bleibt zu hoffen, dass jemand mal die Angelegenheit bis zum nächsthöheren Gericht durchsteht. Das sagt sich bloss so leicht, wenn man nicht das Prozessrisiko trägt… 🙁 Die Kölner Richter haben dem Internet – Standort Deutschland einen wirklich tollen Dienst erwiesen.

bombjack
10 Jahre zuvor

a) Lässt der Fotograf u.U. mit sich reden?
b) Wenn nicht, dann nimm Kontakt mit Pixelio auf, denn die dürften da durchaus gegen diese Art der Abmahnung etwas haben…..und was noch wichtiger ist:
c) die haben wahrscheinlich eine Rechtsabteilung, die finanziellen Mittel und auch den Atem so einem netten Fotografen der auf Abmahnungen aus ist in die Suppe zu spucken.
d) WordPress könnte auch ein Kandidat zum anschreiben sein…..schließlich generieren die, die Url wo man die Bilder ohne die Verweise sehen kann….
e) Mitstörerhaftung vgl. http://sus-law.de/recht/rechts-bibliothek/mitstorer-haftung-im-internet/ würde mir da einfallen…..

bombjack

Reply to  bombjack
10 Jahre zuvor

a) Ich denke eher nein, er fühlte sich schon angegriffen, weil ich überhaupt darüber berichtet habe.

b) habe ich getan, zwei Mails bekommen, die mir bestätigen, daß ich das Bild verwenden darf. Sogar dort angerufen, doch der versprochene Rückruf blieb leider aus. Soviel zum Thema.

c) Haben die sicherlich, aber ob die den Willen haben ausgerechnet mir zu helfen? Da werden tagtäglich Leute abgemahnt und auch solche die Pixelio-Bilder verwenden.

d) WordPress stellt nur eine Software zur Verfügung und das international. Um die Benutzung dieser Software unter den jeweils national geltenden Bestimmungen wird man sich selbst kümmern müssen.

e) Tja…

Jens
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Zugegeben, wenn ich der Fotograf wäre, würde ich auch nicht mehr mit mir reden lassen. Dir ist sicher klar das deine Artikel sehr provokant sind und du darum wohl auch nur wenig Verständnis Erwarten darfst. Sicher nicht der beste Weg wenn man Entgegenkommen erwartet. Was mich wirklich interessiert: Wie würdest Du nun nach all Deinen Artikeln reagieren wenn du der Fotograf wärst ?
Wie sich rausgestellt hat ist das Recht wohl zweifelsohne auf seiner Seite.

In deinen ersten Artikeln ging es auch um ein Bild auf einer eigenen Seite, nicht um die URL wie in dem Kölner Urteil. Wie war es denn nun wirklich ?
Mich würde auch interessieren in wie fern Herr Thom etwas mit dem Urteil zu tun hat. Du schreibt ja hier das er der Auslöser dieser Probleme ist.

Schöne Grüße Jens (Auch Berufsfotograf)

Roichi
Reply to  Jens
10 Jahre zuvor

Also „Zweifelsohne“ würde ich noch nicht sagen.
Eher „Zweifelhaft“.
Warten wir doch mal ab, was die Berufung ergibt.
Pixelio würde sich ja an Kosten beteiligen. Und andere entsprechenden Anbieter sicher auch. Immerhin hängt das eigene Geschäftsmodell daran.

Jens
Reply to  Roichi
10 Jahre zuvor

Das einzige was am Urteil zu beanstanden ist, ist das die Problematik auch auf die reine Bild URL ausgeweitet wurde. Das ist vielleicht wirklich zweifelhaft und wurde wie ich das verstehe nicht mal vom Kläger gefordert.
Aber so wie ich das geht es hier ja um ein Bild auf einer eigenen Seite, nicht um die umstrittene reine Bild-URL.

Reply to  Jens
10 Jahre zuvor

Hey Jens, alles was recht ist, aber würden richtige Berufsfotografen nicht auch sowas wie einen Berufsethos verspüren? Also beispielsweise eigenes Geld mit dem Verkauf eigener Werke zu verdienen anstatt technische Lücken zu suchen um rechtliche Missstände mit Abmahnungen zu ausfüllen? Wir sind, glaube ich, alle der Meinung, dass gewerblich angebotene Bilder auch ihren Preis haben dürfen und sollen. Sind Berufsfotograf und Nutzer sich einig, gibt es Geld, sind Sie es nicht, gibt es kein Foto. Aber zu sagen, Leute ihr könnt meine Fotos umsonst haben, weil ich vielmehr damit verdienen kann, wenn ich euch bei einer fehlerhaften Benutzung erwische, hat doch mit dem Beruf des seriösen Fotografen nichts mehr gemein. Noch mal zum Vergleich: die „Nutzungsgebühr“ für ein austauschbares Symbolfoto, dass lediglich auf einer öffentlich nicht zugänglichen Seite einsehbar ist, beträgt knapp 1.700 Euro. Nehmen wir mal an, dass vielleicht 10 Leute dieses Bild tatsächlich in dieser Form angeschaut haben, dann wären dass immerhin 170 € pro View. Wie viel nimmst du für deine Bilder? Oder anders gefragt, wie hoch schätzt du deine Chancen ein,… Weiterlesen »

Reply to  Winny
10 Jahre zuvor

Genau das ist der springende Punkt! Man rechnet ja gar nicht damit, daß jemand, der seine Bilder in einer kostenlosen Datenbank einstellt, hinterher auf die Suche nach Urheberrechtsverletzungen geht. Mag sein, daß ich doof bin, aber ich habe immer gedacht, daß die Leute, die Bilder bei Pixelio hochladen, froh sind, daß sich jemand an ihren Bildern erfreut. Oder aber es sind Berufsfotografen, die auf diese Weise bekannter werden wollen. In jedem Fall habe ich immer eine gewisse Nettigkeit unterstellt, weil diese Leute ja eben „lizenzfrei und kostenlos“ Bilder zur Verfügung stellen. Eben weil es doch diesen Abmahnwahnsinn gibt, bedient man sich doch solcher Bilderdatenbanken. Daß aber nun ausgerechnet aus diesen Bilderdatenbankteilnehmern heraus jemand gezielt auf die Suche geht… Nun, ich würde das verstehen, wenn das jemand macht und bei einem „Fund“ sagt: „Hör mal, Freundchen, Du darfst mein Bild schon kostenlos nutzen, nun mach aber gefälligst auch meinen Namen drunter.“ Und genau das habe ich ja getan. Daß nun der Fotograf hingeht und über die Bildersuche bei Google nach seinem Bild sucht und weil Google… Weiterlesen »

Oliver
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Der einzige, der den Fotografen angegriffen hat, ist doch wohl er selbst. Zumindest seine aktuelle Web of Trust-Bewertung deutet darauf hin, dass er sein letztes bisschen guten Ruf mit Vollgas vor die Wand fahren will, ohne Rücksicht auf eigene Verluste. Und auch wenn man niemandem etwas Schlechtes wünscht, aber ich hoffe, dass zukünftige Kunden bei der Wahl des richtigen Fotografen etwas vorsichtiger sind und jemanden bevorzugen, der nicht durch Abmahnungen von sich reden macht.

Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Der Fotograf fühlt sich angegriffen, weil du darüber berichtest, dass er dir mit einer ganz linken Assinummer Kohle aus den Rippen leiern will??

Paahhh – ICH hätte erst mal dessen Namen durchs Netz geprügelt. Soll er mal was wollen, wenn sein Name bei Google zu finden ist, aber in russischen, chinesischen und koranischen Foren – viel Spaß bei der IP Ermittlung.

Reply to  Peppermint
10 Jahre zuvor

Das würde mir viel zu weit gehen. Ich berichte darüber, wie ich die Geschichte empfinde und sehe.
Da ich Herrn **** nicht kenne, erlaube ich mir kein weitere Urteil zu seiner Person.
Vielleicht ist das in Wirklichkeit ein sehr netter Mensch, der einfach nur völlig abgenervt ist, durch die ständige Verwendung seiner Bilder in unerlaubter Weise.
Mich hat es eben nun auch getroffen und dagegen wehre ich mich.
Aber allein, weil er mich angegriffen hat und ich mich wehre, gibt das niemandem das Recht, den Menschen an sich zu beurteilen oder durch den Schmutz zu ziehen.
Das ist mir sehr wichtig.

MSG
Reply to  bombjack
10 Jahre zuvor

@ d) Solange man Bilder in einer HTML-Webseite anzeigen möchte, sind sie immer unter einer URL erreichbar…

@bombjack: Hach wie habe ich das Spiel in den 80ern geliebt 🙂

nadar
Reply to  bombjack
10 Jahre zuvor

zu a): Zu bezweifeln, wenn ein Fotograf so spitzfindig abmahnen lässt.
zu d): Wenn du nicht ein Script verwendest, dass für jeden Seitenaufruf die URLs aller eingebundenen Bilder neu auswürfelt, hast du /immer/ einen stabilen Link zum Bild. Den findest du über das Kontextmenü (Rechtsklick) oder den HTML-Code heraus.

@ Peter Wilhelm: Als ehrlicher Mensch ist man immer der Arsch. 🙁

melancholia
10 Jahre zuvor

Lieber TOM,
als Österreicherin bin ich von dieser Sache _noch_ nicht direkt betroffen, werde Dir aber morgen eine Kleinigkeit an das selbe Bankkonto wie beim Buchkauf überweisen.
Lass Dich bitte nicht unterkriegen!
lg mel.

Sacha
Reply to  melancholia
10 Jahre zuvor

Offizieller Spenden Aufruf?! -> ABER SICHER!!
Ich glaube es gibt hier genügend Fans und Mitleser dieser leidigen Geschichte, gibt. Ebenfalls Blogger die bisher „noch Glück“ hatten und nach dem mitverfolgen den eigenen Blogs angepasst haben. Ich glaube wenn JEDER einen kleine Obulus spendet, dann werden die Kosten für Peter Wilhelm nicht aus dem Ufer laufen. Schliesslich haben wir alle was davon, sei es als Leser, Fan, Blogger oder kurzer Besucher des Bestatterweblogs.

Somit schliesse ich mich Melancholia an und habe einen Beitrag via Kaffetasse gespendet.
Ich hoffe und glaube, dass wir durch unsere ALLERUnterstützung Peter helfen können, damit er sich auf das wesentliche konzentrieren kann, nämlich den Bestatterweblog!!!!!!

Daumen drück und gespendet.
Grüsse Sacha

Reply to  melancholia
10 Jahre zuvor

Vielen Dank, kann ich gut gebrauchen, gerade kommt es alles knüppeldicke…

Chris
10 Jahre zuvor

…dann sollten diese Typen doch erst mal Google abmahnen – die Bildsuche zeigt die Pics ohne jegliche Zusatzangabe….

Aber an Google in USA trauen diese Typen, meiner persönlichen Meinung nach, nicht ran.

Warum sollte sich der Bestatterweblog nicht zukünftig auf den Britischen/Amerikanischen Jungferinseln befinden? Why not?

Reply to  Chris
10 Jahre zuvor

Wenn mir jemand einen zuverlässigen Server irgendwo da besorgt…

Reply to  Chris
10 Jahre zuvor

Was Googles Bildersuche angeht, so hat der BGH 2010 entschieden, dass diese Thumbnails ok sind und keine Urheberrechtsangaben benötigen.

Als Google dann damit anfing, weltweit auf eine Ganzbild-Vorschau umzustellen, klagte der Fotografenverband dagegen:

http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/7514-urheberrecht-fotografen-verband-klagt-gegen-neue-google-bildersuche.html

Ein Urteil dazu ist mir nicht bekannt, evtl. dauert das noch. Google hat jedoch – vielleicht deshalb? – darauf verzichtet, in Deutschland die neue Ansicht einzuführen. Wir sehen immer noch Thumbnails und dann die Webseite, auf der das Bild steht – nicht aber die ansonsten übliche Ganzbildvorschau. Wer die mal sehen will, muss die google.com-Bildersuche mit der hiesigen vergleichen.

DarKFeeliN
10 Jahre zuvor

Hallo Tom,

ich beziehe mich bei diesem Kommentar jetzt auf das Zitat von dir:

.
Ich habe im Rahmen vor WordPressumzügen schon ein paar mal ausgeholfen, die ImageURLs zu korrigieren und habe MySQL Scripte fertig rumliegen, die dir wie eine Stapelverarbeitung dabei helfen könnten, erstmal die Links auf den Seiten zu ersetzen. Die Bilder selber müssten dann natürlich noch selber gelöscht werden. Das würde dann erstmal so aussehen, dass alle pixelio-Links auf ein z.B. statisches Bild wie auch in diesem Beitrag mit Verweis auf die Löschung des Bildes umgeschrieben werden.
Falls da Interesse besteht, kannst du mich auch gerne kontaktieren, bzw. dies an deinen Hostingkollegen weiterleiten, insofern er das nicht auch schon selber alles in Erwägung gezogen hat.

Ich hoffe das nimmt alles doch noch irgendwie einen halbwegs positiven Ausgang, echt unter aller Sau ._.

Reply to  DarKFeeliN
10 Jahre zuvor

Ganz lieb von Dir! Und vielen Dank!
Aber die Zahlen geben ja die Gesamtzahl der Bilddateien wieder. Die Bilder von Pixelio sind indes leicht zu finden, weil ich nur nach dem Wort Pixelio suchen muß, das ich ja als ordentlicher Mensch überall in der Quellenangabe stehen habe.
Das sind weitaus weniger, so an die 300-400 insgesamt und da gehe ich händisch dran.

DarKFeeliN
10 Jahre zuvor

Ups, in meinem vorherigen Kommentar habe ich mit einem Satzzeichen wohl das Zitat zerschossen. Entschuldigung dafür :O

nicht gern beim Namen
10 Jahre zuvor

Hallo Tom,

Spende gemacht (die erste in meinem Leben für einen Websitebetreiber übrigens, aber diese hier sehr sehr gerne) – ist es richtig, daß Empfänger A.W. @…1… ist? Hat mich nur ein wenig irritiert.

Gruß von …der sich nicht gern beim Namen nennt.

Reply to  nicht gern beim Namen
10 Jahre zuvor

Alles korrekt so. Ist die Domaininhaberin aus der Zeit, als ich das Blog noch nur unter Undertaker_TOM betrieben habe. Das landet aber bei mir.

Sacha
Reply to  nicht gern beim Namen
10 Jahre zuvor

„Gefällt mir“ – Daumen hoch!!

10 Jahre zuvor

Wie weltfremd dieses Urteil ist, zeigt sich, wenn man sich mal große Nachrichtenseiten wie Spiegel online o.ä. ansieht. Alle Bilder, die ich mir dort angesehen habe, und die dort eingebunden sind und im „normalen“ Kontext mit ordentlichen Quellenangaben (dpa,r Autoren, Bildagenturen ect.) versehen sind, sind mit Rechtsklick ohne weiteres „nackt“ zu sehen und ggf. auch zu kopieren, mit den Standardeinstellungen des Browsers, z.B. dem Feuerfuchs. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Urheber/Rechteinhaber dieser Bilder normalerweise generös auf die Quellenangabe und damit auf die Angabe ihrer Urheberschaft bzw. der Inhaberschaft der Veröffentlichungsrechte verzichten und die Quellenangabe in diesen Medien nur eine kleine Zusatzleistung z.B. des Spiegels ist. Also hätten doch wohl die Urheber/Rechtinhaber mit diesem Urteil, sollte es denn Bestand haben, jederzeit die Möglichkeit z.B. den Spiegel massenhaft abzumahnen. Ich glaube kaum, dass sich die bekannten Abmahnkanzleien an diese Medien rantrauen werden, da sie ganz genau wissen dürften, dass ihnen ein Gang durch notfalls alle Instanzen drohen würde, der sie am Ende vermutlich mit einem höchstrichterlichen Urteil gnadenlos alt aussehen lassen würde. Das dürfte auch… Weiterlesen »

turtle of doom
Reply to  karl
10 Jahre zuvor

Die grossen, wie den SPIEGEL, massenhaft abmahnen?

Wir wissen nicht, wie der SPIEGEL die Bilder von der dpa, von Reuters oder von anderen Agenturen lizenziert hat.

Das LG Köln stützt sich ja gerade auf den Pixelio-Lizenztext (obwohl es das entscheidende „oder“ beim Urheber-Hinweis ignoriert hat). Bei einer Abmahnung gegen den SPIEGEL wird sich das LG Hamburg 😉 auf einen anderen Lizenztext stützen.

Reply to  turtle of doom
10 Jahre zuvor

Den man genauso interpretieren könnte – wenn man wollte

Tanja a.A.
10 Jahre zuvor

Habe auch gerade eine Kleinigkeit per PayPal hinterlassen und appelliere an alle, die den Bestatterweblog genauso gerne lesen wie ich – lasst uns helfen! Dann gibt’s halt mal ein Eis, ein paar Zigaretten oder was auch immer weniger!
Tom – lass den Kopf nicht hängen!
LG Tanja

DerInderInDerInderin
10 Jahre zuvor

Na, ich hoffe ernsthaft, niemand mahnt das gute Gericht, dass das entschieden hat, ab.
Immerhin haben die auch Bilder von Pixelio auf der Seite, die man einfach so raubkopier-anschauen kann. Wäre doch sehr Schade, wenn die Richter, die das entschieden haben, selbst zahlen müssten…. 😉

Sacha
Reply to  DerInderInDerInderin
10 Jahre zuvor

DOCH! Das SOLLTE geschehen…jemand mit EIERN in den Hosen sollte mal hinstehen und dem ganzen Witz und der verdummung einen Riegel vorschieben…
hach…weshalb habe ich keine Fotos auf pixelio eingestellt…*grr*

turtle of doom
Reply to  Sacha
10 Jahre zuvor

Hast du irgendwo Bilder unter einer Creative-Commons-Lizenz reingestellt?

Lies mal die CC-BY-SA-Lizenz durch:

Attribution — You must give appropriate credit, provide a link to the license, and indicate if changes were made. You may do so in any reasonable manner, but not in any way that suggests the licensor endorses you or your use.

If supplied, you must provide the name of the creator and attribution parties, a copyright notice, a license notice, a disclaimer notice, and a link to the material. Prior versions of CC licenses have slightly different attribution requirements.

Man kann sozusagen von Glück reden, dass Pixelio seine Bilder nicht mit einer eindeutigen Identifikationsnummer verknüpft – die man dann auf der Webseite angeben müsste.

All die Leute, die ein Pixelio-Bild unter anderem Dateinamen in ihre Webseite geklöppelt haben – und weder „Pixelio“ noch den Fotografen erwähnt haben – laufen gar keine so grosse Gefahr, abgemahnt zu werden. Und wenn sie trotzdem entdeckt werden, spielts ja auch keine so grosse Rolle mehr…

10 Jahre zuvor

Hallo Herr Wilhelm
wenn Sie gedenken das gerichtlich durchzustehen haben Sie meine (auch finanzielle Unterstützung).
Wie wärs mit einem Spendenaufruf?

Schlimm das alles….
Ich hatte vor Wochen mal eine Idee wie man professionellen Abmahnbetrügern in die Suppe spucken kann.
Mehr darüber demnächst in unserem Blog.
Bis dahin alles Gute und falls Sie Bilder brauchen, dürfen Sie uns gerne Bescheid sagen. Wir helfen gern – auch kostenlos.
gruss axel lauer

Sacha
Reply to  axel
10 Jahre zuvor

Offizieller Spenden Aufruf?! -> ABER SICHER!!
Ich glaube es gibt hier genügend Fans und Mitleser dieser leidigen Geschichte, gibt. Ebenfalls Blogger die bisher “noch Glück” hatten und nach dem mitverfolgen den eigenen Blogs angepasst haben. Ich glaube wenn JEDER einen kleine Obulus spendet, dann werden die Kosten für Peter Wilhelm nicht aus dem Ufer laufen. Schliesslich haben wir alle was davon, sei es als Leser, Fan, Blogger oder kurzer Besucher des Bestatterweblogs.

Somit schliesse ich mich Melancholia an und habe einen Beitrag via Kaffetasse gespendet.
Ich hoffe und glaube, dass wir durch unsere ALLERUnterstützung Peter helfen können, damit er sich auf das wesentliche konzentrieren kann, nämlich den Bestatterweblog!!!!!!

Daumen drück und gespendet.
Grüsse Sacha

Bernd
10 Jahre zuvor

Auch ein schöner Artikel.
Im Update steht, das das Gericht jetzt auczh seine HP überarbeitet hat.

http://www.heise.de/foto/meldung/Direkt-Link-zu-Bildern-LG-Koeln-fordert-Urheberrechtshinweis-in-Bilddatei-2104993.html

Reply to  Bernd
10 Jahre zuvor

Dann sollte man mal nachschauen, ob diese Veränderung bei dem Bild überhaupt erlaubt war 😉

Regine
10 Jahre zuvor

Du kannst das Medienverzeichnis von WordPress per .htaccess für den Zugriff von außen sperren und erst mal eine Rechtsklick-Sperre einbauen: http://fotos-unterwegs.de/fotografie-tipps/bilderklau-verhindern/index.php Dann bedarf es schon eines gewissen Aufwandes, sich das Foto einfach so anzeigen zu lassen. Es ist auch möglich, die Fotos jeweils unter einer Pixel großen transparenten .gif oder .png Datei zu verstecken, so dass man mit Rechtsklick gar nichts angezeigt bekommt als die transparente Datei.
Pixelio hat wohl versäumt, gegenüber den Fotografen die Lizenzbedingungen die an die Abnehmer weiter gegeben werden, vertragsrechtlich abzusichern. Insofern würde ich mal anwaltlich prüfen lassen, in wieweit Pixelio für den Schaden (Die Kosten der Abmahnung) haftbar zu machen ist. Siehe: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/landgericht-koeln-fordert-urheber-nennung-auf-bildern-a-951478.html
Eventuell auch sofort an Pixelio herantreten und erst mal die Forderung formulieren.
VG Regine

10 Jahre zuvor

Nur zum Nachdenken:

Die Kanzlei, die Dich abgemahnt hat, scheint nur Fotografen von Pixelio als Mandanten zu vertreten. Ein Schelm wer sich Böses dabei denkt.

Reply to  Tanja
10 Jahre zuvor

Ich bin aber auch ein Schelm! 😉

amateurfotograf
10 Jahre zuvor

So sehr es mir auch für die Betroffenen leid tut, ist es doch gar nicht schlecht, daß Bewegung in die Sache kommt. Pixelio könnte seine AGB endlich klar fassen:

– Wo und welchem Umfang muß auf den Urheber hingewiesen werden?

– Sollen Urheber selbst den Hinweis in die Bilddatei einfügen und in welcher Form?

– Soll die Urheberangabe in der Bilddatei optional sein für die Fotografen, denen das wichtig ist?

turtle of doom
Reply to  amateurfotograf
10 Jahre zuvor

Nach BGB § 305b hat eine einzelne Verabredung Vorrang vor der AGB. Also gilt nicht die AGB, sondern die Lizenz!

Und die Lizenzvereinbarung ist glasklar:

Entweder:
– soweit technisch möglich und wie es üblich ist (!) den Urheber im Bild nennen –> also das Bild verändern

ODER

– den Urheber mit „© Wal Fisch / PIXELIO“ auf der Webseite, auf der das Bild verwendet wird, nennen –> wer das nicht tut, wird völlig zu Recht abgemahnt.

Man muss aber bei einer Verwendung auf dem Internet oder in digitalen Medien auf jeden Fall einen Link zu pixelio.de einbauen. Das einzige Unklare daran ist, wie man das bei einem alleine stehenden Bild denn tun soll. Weil das eben nicht geht, kann man von einem Nutzer nicht erwarten, dass er ein eigenständiges Bildformat mit klickbaren Links entwirft. 😉

Wenn man aber mit Abmahnungen Hartz IV oder ein anderes kärgliches Einkommen aufstocken muss, kann mans ja aber versuchen.

Regine
10 Jahre zuvor

Pixelio hat eine Stellungnahme zum Urteil verfasst. Bedeutend – neben den ja ohnehin bekannten Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der isolierten Bildanzeige durch den Webbrowser – sind diese Absätze (Zitat von Pixelio.de) :

“ Wir werden umgehend den Punkt der Urheberbenennung in den pixelio Nutzungsbedingungen entsprechend präzisieren, um für zusätzliche Klarheit zu sorgen.

Pixelio wird sich zudem an einer Berufung gegen das Urteil des LG Köln beteiligen, da diese Fehleinschätzung nicht nur Einfluss auf unsere Nutzer und Bildverwender, sondern in weiterer Auslegung auf nahezu alle Bildverwendungen im deutschen Internet hat. „
Zitat Ende

amateurfotograf
10 Jahre zuvor

Sehe ich das richtig, daß Nutzer/innen das Bild immer runterladen und auf ihrem Webspace speichern, um es auf der eigenen Homepage anzuzeigen? Warum nicht den Link kopieren und in den HTML-Code einfügen? Bei Pixelio wird doch auch jedes Bild eine URL haben, oder nicht?

turtle of doom
Reply to  amateurfotograf
10 Jahre zuvor

Korrekt.

Wenn aber das Bild auf der eigenen Webseite liegt, ist man unabhängig von irgendwelchen Änderungen seitens von Pixelio. Der Fotograf kann aber das Bild von Pixelio löschen lassen, und dann hast du gewisse Löcher in deiner Webseite… Bild nicht vorhanden.

Reply to  amateurfotograf
10 Jahre zuvor

Weil „hotlinking“ seitens pixelio untersagt ist und unterbunden wird.
Ist ja auch verständlich. Wer sollte die Traffickosten zahlen, wenn zigtausende die Bilder von deren Datenbank direkt einbinden?

Ausserdem ist dann die Urheberangabe aber immer noch nicht auf dem Bild 😉

unbekannter
10 Jahre zuvor

da hat jemand die „eier“ – und zwar nicht nur das landgericht koeln abzumahnen, sondern sogar gleich zu verklagen:

http://www.kanzleikompa.de/2014/02/04/urheberrechtskriminalitaet-am-landgericht-koeln/

10 Jahre zuvor

OK, Kaffetasse eben entdeckt – Spende kommt gleich. Da wir auch 2 Bilder von Herrn **** (gekauft bei Fotolia) nutzen habe ich soeben die Reissleine gezogen und die Bilder gelöscht obwohl Fotolia laut deren TOS eine Nennung im Impressum ausreicht Ich habe bei dem Hochzeitsfotograf Benjamin **** aus Landau nicht das Vertrauen darauf das mir morgen nicht das gleiche oder Ähnliches wiederfährt. Möglicherweise haben wir dort wo wir das Bild verwendet haben ja ähnliche technische Lücken übersehen. Da der Fotograf Benjamin **** aus Landau ja ein direkter Mitbewerber von uns ist und solche , meiner Meinung nach vollkommen unangemessenen Reaktionen den Ruf unserer Fotografen-Zunft negativ beeinflussen werde ich diesen Fall ebenfalls in unserem Blog behandeln. Selbstverständlich habe ich als Fotograf Verständnis dafür das man für die Verwendung seines geistigen Eigentums etwas zurück erhalten möchte. Sei es finanzielle Vergütung oder Credits (Namensnennung). Ich habe auch Verständnis dafür das man einen Anwalt einschalten muss wenn der angesprochene Rechtsverletzer uneinsichtig ist oder gar (passiert uns leider öfters) auch noch patzig reagiert. Hier eine Replik einer Frau die ein… Weiterlesen »

10 Jahre zuvor

Nachtrag:
Offenbar war meine Entscheidung die Bilder zu entfernen richtig.
Ich zitiere RA Plutte:
„Auf Nachfrage äußerte sich Fotolia dankenswerterweise zu den Abmahnungen und erklärte, dass die “Machenschaften” des Benjamin **** dort bekannt seien. Die bisherigen Bemühungen, den Fotografen von seinem Tun abzubringen, hätten aber leider keinen Erfolg gehabt. “

Wer mehr lesen will:
http://www.ra-plutte.de/2013/03/abmahnung-pixellaw-rechtsanwaelte-fuer-benjamin-thorn-fotolia/

gruss axel

10 Jahre zuvor

Wie oben bereits erwähnt, gab Pixelio hierzu eine Stellungnahme ab. M.E. sind nicht nur die Forderungen des RAs und des Fotografen überzogen, sondern auch gänzlich aus der Luft gegriffen. Der „Künstler“ hat sein „Werk“ schließlich über die Plattform Pixelio zur Verfügung gestellt. Ergo unterwirft er sich damit auch selbst deren Nutzungsbedingungen. Seine Rechtsauffassung wird von Pixelio nicht geteilt. Hier lohnt es sich zu kämpfen! Dieses, in den Augen vieler Fachanwälte, unrichtige Urteil ist nicht haltbar und wird gewiss in nächster Instanz revidiert. Da bin ich mir sicher!

10 Jahre zuvor

Ich verwende schon lange fast nur eigene Bilder. Ich habe schon lange Angst.

Picho
10 Jahre zuvor

Immer noch nicht kapiert:
Schwarz-Rot-Gold: Die Flagge von Absurdistan!

turtle of doom
10 Jahre zuvor

Hat garantiert die korrekte Lizenz:

Dieses Bild.

Cat
10 Jahre zuvor

Oh man, das tut mir echt leid… So ein yyy!

Ich wohne in Landau… Ob ich (…) sollte 😉 Adresse hat er ja in seinem Webseitenimpressum….

(redaktionell bearbeitet, Bestatterweblog.)

Roland_09
Reply to  Cat
10 Jahre zuvor

Ja, aber klar. Warum nicht auch gleich die Reifen zerstechen oder die Kinder verprügeln? Schon mal was von Forenhaftung gehört? Legst Du’s drauf an, dass man Onkel Tom demnächst wegen ungenügender Moderation der Beiträge an die Karre pinkelt?

Selten doofer Spruch. Da hilft auch der Spass / Ironie / Sarkasmus – Smiley nichts.

turtle of doom
Reply to  Roland_09
10 Jahre zuvor

Bestraft ist er jetzt schon ziemlich.

Eheleute und deren Familien möchten sich nicht dem Abmahnrisiko aussetzen, wenn sie auch nur ein einziges Hochzeitsfoto irgendwo veröffentlichen wollen. Heutzutags kann man seinen Hochzeitsfotografen auch googeln…

Reply to  Roland_09
10 Jahre zuvor

Ich bin auch der Meinung, daß man bei der Sache bleiben sollte.

Reply to  Cat
10 Jahre zuvor

Nein.
Das ist nicht die Art und Weise, wie man mit so etwas umgeht.
Zunächst einmal muß man -so schwer mir persönlich das fällt- Herrn **** zugestehen, daß er aus seiner Sicht nach geltendem Recht gehandelt hat.
Inwieweit sein Rechtstandpunkt Bestand hat, wird sich zeigen.

Es liegt mir und bitte auch allen Mitlesern fern, darüberhinaus irgendetwas gegen Herrn **** zu unternehmen.

Oliver
10 Jahre zuvor

Könnte man den Fotografen nicht mal von seiner eigenen Medizin kosten lassen? Auf seiner Webseite gibt es eine musikalisch unterlegte Bilderschau, und ein kleiner Blick in den Seitenquelltext offenbart den Link des direkt aufrufbaren Musikstücks. Im Impressum wird zwar noch der Urheber genannt, aber direkt aufgerufen fehlt dieser Verweis und auch der ID-Tag der Datei schweigt sich aus.

Roland_09
Reply to  Oliver
10 Jahre zuvor

Der Inhaber der Rechte an diesem Musikstück könnte das vielleicht… wenn er durch die Verwendung des Musikstücks auf der Webseite in seinen (Urheber-)Rechten verletzt würde. Du weisst aber nicht, aufgrund welcher Vereinbarungen das Musikstück dort verwendet wird.

Reply to  Oliver
10 Jahre zuvor

Ach, was soll das bringen?
Es geht doch nicht darum, sich gegenseitig seine Sandburgen kaputt zu machen, sondern um die Auseinandersetzung in einer konkreten Sache.

Sacha
10 Jahre zuvor

Nun sind es schon 2 Bilddatenbanken? Hab ich da was verpasst?
Pixelio UND Fotolia ?
Na, dann werden andere auch folgen..Kommt jetzt Web 3.0 ? Bilder nicht mehr auf dem eignen Server sondern nur noch den Link in eine Bilddatenbank wo die ganzen Bilder verwaltet und Lizenziert werden? Bildercloud? naja…hmm…Hätte da ne Geschäftsidee 🙂

Reply to  Sacha
10 Jahre zuvor

Soweit ich das richtig verfolgt habe, hat Herr **** auch Nutzer seiner fotolia-Bilder abmhanen lassen.
Lies hierzu bitte diesen Artikel:

http://www.ra-plutte.de/2013/03/abmahnung-pixellaw-rechtsanwaelte-fuer-benjamin-thorn-fotolia/

Letztlich ist es ein generelles Problem, das sich auf jede Bilddatenbank übertragen läßt und im Grunde auf jedes Bild.

Das Problem liegt darin, daß ein Fotograf theoretisch jeden Verwender seiner Bilder abmahnen kann, dies auch unter fadenscheinigen Begründungen, die von den entsprechenden Kanzleien sehr wohl und sehr ernst in Juristendeutsch ausformuliert werden.
Ob diese Abmahnungen immer berechtigt sind, darf angezweifelt werden.
Leider knicken aber zu viele Leute die abgemahnt wurden sofort ein und unterschreiben und bezahlen.

Sacha
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Stimmt, danke für den Link.
Da stellt sich doch bei mir gleich eine generelle Frage:
Sind wir den heutzutage zu müde, haben vergessen,verlehrnt für etwas einzustehen ?
Ich meine einem Taschendieb renn ich dem nach, wenn er meinen Geldbeutel klaut oder lass ich ihn ziehen? Klar es gibt unterschiedliche Gründe für das eine oder andere, aber Grundsätzlich habe ich das Gefühl hat die heutige Generation verlernt hat, für etwas, sogar für sich selber einzustehen. Sind wir schon so weichgespühlt? Oder eingeschüchtert wegen möglichen Konsequenzen die aus einem Handeln heraus entstehen könnten?
Ok, vl. seh ich das auch nur ein wenig pragmatisch..

Auf jeden Fall darfst du auf meine Unterstützung rechnen!

Lochkartenstanzer
Reply to  Sacha
10 Jahre zuvor

Die Einbindung über eine „FotoCloudDB“ biete noch mehr Geschäftsmöglichkeiten, wenn man die mit dem retdube-Abmahnverfahren kombiniert:

Man tausche die Bilder nachdem man sie einige Verbreitung gefunden haben durch welche mit „Anatomiestudien“ aus und mahne die Webseiten wegen Verbreitung von Pornografie ab. Da die Betreiber das vermutlich nicht sofort merken, tappen sie garantiert in die Falle.

Reply to  Lochkartenstanzer
10 Jahre zuvor

Zum Link: Bitte aber auch die Updates beachten. Da scheint es auch kleinere Kommunikationsprobleme mit Mandante gegeben zu haben. Was natürlich an dem grundsätzlich äußerst zweifelhaften Verhalten dieses Fotografen und der ihn unterstützenden Kanzlei nichts ändert.

@LKStanzer: Jetzt liefer denen auch noch die Rezepte! 😉

Sacha
Reply to  Lochkartenstanzer
10 Jahre zuvor

Ich dachte eher an ein Seriöses Geschäftsmodell..

Lochkartenstanzer
Reply to  Sacha
10 Jahre zuvor

Manche Abmahner sind auch der Meinung, sie betrieben ein seriöses Geschäftsmodell.

Fran Kee (Pirat)
10 Jahre zuvor

Update 2:
Ja, wie schaut es auf den Seiten der Abmahnkammer selber aus? Da hat jetzt ein (mässig talentierter) Grafiker angefangen, die Angaben
in der Tat in die Bilder zu pixeln. Beispiel:
http://www.lg-koeln.nrw.de/Dienste/index.php
In anderen Fällen wurde das Bild “zeitnah” entfernt,
noch zu sehen im Google Cache:
http://tinyurl.com/abmahnkammer-koeln
Im Original flink entfernt:
lg-koeln.nrw.de/service/UrhG____101_Abs_9/

10 Jahre zuvor

Tom/Peter Wilhelm, mein Beileid, daß es Dich selbst erwischt hat – gestern las sich das noch anders. Ich habe zwa nicht die Zeit, hier immer mitzulesen, aber oft – und das erste Buch habe ich auch. Wenn man den Abmahngeiern entgehen will, reicht es allerdings nicht, Bilder zu löschen, da kann man nur alles löschen und den Internetanschluß abmelden – die finden immer eine Tour, genau denen was anzuhängen, die alles richtig machen wollen. Mir hat das LG Köln gerade das zur Last gelegt – daß ich mich zuvor erkundigt un ein Ok bekommen hatte. Das sei ein Schuldeingeständis. Außerdem wird in Köln immer dem Kläger, dem Angeifer Recht gegeben. Nur das Hamburger Gericht ist noch ähnlich berüchtigt und bei Abzockern beliebt wie das LG Köln. Es wird immer solche Menschen geben wie diesen Fotografen, die Regensburger Porno-Abmahn-Kanzlei, Gravenreuth oder Fritz Pleitgen/Eva-Maria Michel, die gerne anderen eins reinwürgen. Die Aufgabe der Justiz wäre, dagegen vor zu gehen statt mit zu verdienen. jede Gerichtsverhandlung spült Geld in die Staatskasse und auch ein Prozeß mit einer halben… Weiterlesen »

10 Jahre zuvor

Was mich ein wenig stutzig macht, ist die Darstellung von Herrn T. zu seinem Abmahnwahn. Dort stellt er sich in einer Diskussion auf dem Blog von RA Plutte als Robin Hood der Fotografen hin. Zitat: „Sehr geehrter Bruce, nur weil meine Rechte leider (!) häufig verletzt werden und ich mich dagegen wehre wird dies noch lang nicht zum Geschäftsmodel. Nebenbei sei erwähnt das wir nur Unternehmer kostenpflichtig abmahnen. Verbraucher und gemeinnützige Vereine werden von uns und teils auch von unseren Anwälten ohne Kostennote informiert, dies obwohl es unser gutes Recht wäre auch hier Schadensersatz zu fordern.“ Mir sieht das eher anders herum aus. „Kleine“ haben nicht den finanziellen Backround, um sich auf eine Klage einzulassen und siend froh, wenn sie mit einem blauen Auge davon kommen und man sich mit dem großzügigen Rabattangebot von T’s Kanzlei aussergrichtlich einigen kann. An einer Klage sind die Abmahner auch in den meisten Fällen nicht interessiert, denn das könnte je nach Gericht, Richter und Einzelfall Sachlage auch mal böse nach hinten los gehen. Dann hätte man sich selbst sein… Weiterlesen »

Schmitz
10 Jahre zuvor

Ich kann das Urteil nachvollziehen!
Pixelio selber könnte aber auch abgemahnt werden, sie werben auf der Startseite mit „lizenzfrei und kostenlos“ (!!) und das sind die Bilder jedenfalls nicht, die Fotos sind NICHT lizenfrei! Ebenso haben die inzwischen ihre Bedingungen durch diesen Fall an einigen Punkten abgeändert, aber ohne Zeitlimit wie eigendlich üblich und ohne Ok der Fotografen.




Rechtliches


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