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Schaut Euch das doch einmal an!

Liebe Freunde,
Ihr wisst, dass ich kostenlose Beratungen zu Sterbefällen und Bestatterrechnungen anbiete.
Das tue ich sehr gerne und freue mich immer über das Vertrauen, das mir die Menschen entgegenbringen.
Wie gesagt, ich tue das kostenlos.
Umso mehr freue ich mich, wenn der eine oder andere dann als kleine Anerkennung auf den „Spenden-Button“ im Blog klickt.

Die telefonische Hotline, bei der man etwas für die Beratung zahlen müsste, wurde leider nicht in dem Maße genutzt, wie es sinnvoll gewesen wäre.
Ich habe sie seit dem Jahreswechsel mal deaktiviert. Die Leute haben stattdessen doch immer geschrieben.
Trotzdem habe ich immer geantwortet.
Neuerdings schreibe ich aber einen freundlichen Satz dazu, dass ich mich über eine freiwillige Anerkennung freuen würde.

Dazu schrieb mir neulich eine Dame, das sei eine Unverschämtheit. Im Blog hiesse es schliesslich, ich böte kostenlose Unterstützung an.
Das tue ich ja auch, denn wenn einer -wie übrigens die meisten- nichts spendet, hat er ja meine Leistung schön kostenlos bekommen und ich bin ihm auch nicht böse, selbst wenn er noch dreimal weitere Nachfragen schickt, die ich auch alle lieb beantworte.

Schaut Euch doch mal eine hier mal ganz beispielhaft ausgesuchte Antwort von mir an und sagt mir, ob das wirklich wertlos ist und ob meine Bitte um eine Spende zu unverschämt formuliert ist.

Sehr geehrter Herr XYZ,

herzlichen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und die Überlassung der Bestattungsrechnung des Hauses ABC.
Nach einer ersten Prüfung ist die Rechnung fachlich und sachlich korrekt.
Gegen die Art und Weise der Rechnungsstellung sind keine Einwände zu erheben.
Positiv sticht heraus, daß Herr ABC mit Bruttopreisen arbeitet, dem Verbraucher also die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer berechnet und diese dann gesondert ausweist.
Viele andere Bestatter berechnen Nettopreise und für die Kunden kommt dann überraschen und nicht zulässig noch die Steuer hinzu.

Die Rechnungspositionen Sarg, Sargausschlag, Kissen und Urne waren mit Ihnen abgesprochen und sind deshalb auch nicht Gegenstand meiner Prüfung.
Dennoch erscheinen mir, so möchte ich kurz anfügen, die Preise für diese Gegenstände im mittleren Preisbereich zu liegen. Das bedeutet, es gibt sie anderswo mitunter günstiger, aber es gibt auch Bestatter, die sie teurer berechnen.

Zur Summe:
Zieht man vom Gesamtrechnungsbetrag die von Ihnen ausgewählten Gegenstände ab, ergibt sich ein Betrag von 1774,— Euro für weitere Leistungen.

Das sind z.B. die unterhalb des Üblichen liegenden Kühlkosten von 35,— €, das zu normalem Preis berechnete Einsargen in eigener Kleidung, was wirklich einen Mehraufwand bedeutet, der abgerechnet werden kann, sowie die Benutzung und Desinfektion der Überführungstrage.
Diese Positionen sind üblich und normal und betragen 259,- €.

Von den ermittelten 1774,- € abgezogen, verbleiben 1515,- €, die es näher zu betrachten gilt.

Grundsätzlich sind die hohen Fahrtkosten eines Bestatters berechtigt. Anschaffung, Wartung und Unterhalt der speziellen und gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuge sind mit den Kosten eines PKW oder Lieferwagens nicht zu vergleichen.

195,- € als Stadtpauschale gehen in Ordnung. Bestatter berechnen zwischen 1,80 € und 3,- € pro Kilometer, wenn es um Fernfahrten geht. Für Kurzstrecken kommen Pauschalen zum Einsatz. 195,- € sind hier branchenüblich und angemessen.

Die hygienische Grundversorgung des Verstorbenen ist eine notwendige Maßnahme, die Fachwissen und die Vorhaltung der benötigten Materialien erfordert. Hierfür ist ein unterster Betrag von 120,- € und ein Höchstbetrag von 350,- € in der Branche zu ermitteln.
Mit 330,- € liegt Herr ABC hier eher am oberen Rand der Skala, aber noch im vertretbaren Rahmen.
Mir persönlich erscheint das ziemlich teuer, wirklich zu beanstanden ist dieser Punkt aber nicht.
Diese Positionen ergeben 525,- €. Von der Zwischensumme abgezogen, verbleiben 990,- €.

Diese setzen sich zusammen aus:

1. Träger/Begleitperson (Stadtüberführung) 150,- €
2. Überführung Krematorium 295,- €
3. Träger/Begleitperson bei zweiter Überführung 150,- €
4. Urnenbeisetzung und Urnenrückführung 120,- €
5. Erledigung der Formalitäten und Organisation 275,- €

Grundsätzlich sind die einzelnen Positionen anrechenbar, da ist nichts Unübliches dabei.

zu 1. und 3.:
Jedoch erscheinen mir die Kosten, die jeweils für die Begleitperson angerechnet wurden, etwas hoch.
Hier sind Sätze von bis zu 100 € branchenüblich. Die abgerechneten 150,- €, die ja zweimal anfallen, sind sehr teuer.
Sie liegen aber nicht so weit von dem Üblichen entfernt, daß man das gerichtlich oder gutachterlich beanstanden könnte.
Einen Einwand hiergegen könnte man nur geltend machen, wenn man beispielsweise nachweisen könnte, daß der Transport des Sarges zum Krematorium nicht von zwei Mitarbeitern, sondern nur von einem durchgeführt worden wären.

zu 2.:
Auch diese Position erscheint mir für 30 km etwas hoch.
Man muß wissen, daß Bestatter Fernfahrten nach Kilometern abrechnen.
Außerdem gibt es einen frei vom Bestatter bestimmten Pauschalbetrag für Stadtfahrten und Fahrten in der näheren Umgebung.
Erst wenn die Summe der Kilometer, multipliziert mit dem Kilometerpreis eine dieser Pauschalen übersteigt, wird ja die Abrechnung nach Kilometern für den Bestatter überhaupt erst sinnvoll.
Nehmen wir an, der Bestatter berechnet 2 Euro pro Kilometer und nimmt für die Stadtüberführung 200 Euro.
Dann würde er erst ab einer Strecke von 100 Kilometer (gerechnet 50 km hin und 50 km zurück) mit dem km-Preis von 2 Euro auf den gleichen Betrag kommen, den er nur für eine Stadtüberführung berechnet.
Deshalb gibt es zwischen der Stadtpauschale und der Kilometerabrechnung immer noch Zwischenstufen, die der Bestatter frei festlegen kann.
Hier erscheinen mir 295,- € ein doch recht deutlicher Betrag zu sein. Er liegt für 60 km (30 hin, 30 zurück) um 100 Euro über der Stadtpauschale.
Als angemessen würde ich persönlich maximal 235-250 Euro betrachten.
Es muß ja etwas teurer sein, als eine reine Stadtfahrt, also schon mal über 195,- € liegen.
Also sind 40,- € bis 60,- € Zuschlag schon angemessen.

Aber, es liegt zwischen den von mir für angemessen erachteten 250 € (max.) und den tatsächlich abgerechneten 295,- € kein so großer Abstand, daß man von einem total überzogenen oder unverschämten Preis sprechen könnte.

zu Pos. 4.:
Der Betrag geht ohne weiteres in Ordnung. Üblich sind hier 75- € bis 175,- €.
Herr ABC liegt in der Mitte. Da ist nichts zu beanstanden.

zu Pos. 5.:
Die Arbeit des Bestatters erfordert einiges an Fachwissen und erhebliche Kenntnisse der Verwaltungsvorschriften, sowie die Aufrechterhaltung der Kontakte zu Behörden, Kirchen und Krematorien. Dieser Aufwand, wie auch das Beratungsgespräch, die ganzjährige Telefonbereitschaft und die umfangreiche Lagerhaltung und Logistik werden unter dem Punkt „Erledigung der Formalitäten“ mit abgerechnet, so wie diese Kosten auch mit dazu beitragen, daß Bestatterlieferungen und Leistungen insgesamt teuer sind.
Man hat es mit einem klassischen Rund-um-die-Uhr-Notdienst zu tun.

Besser fände ich es, wenn die Bestatter allgemein diese ihre Kosten auch deutlicher spezifizieren und in Rechnung stellen würden. Beispielsweise als Punkt: „Grundgebühr für…“
Da könnte man alles das aufführen und die Kunden würden das auch akzeptieren und verstehen.

In diesem Fall heißt es aber „Erledigung aller Formalitäten und Organisation der Bestattung“.
Dafür berechnet der Bestatter 275,- €.
Das ist ein Betrag der genau meinen Kenntnissen und Vorstellungen entspricht. Hier habe ich auf anderen Rechnungen schon Beträge von an die 700 € gelesen.

Nun hat der Bestatter aber, wie Sie schildern, Teile dieser Leistungen nicht erbracht, weil Sie sich selbst darum gekümmert haben.
Dabei haben Sie mehr selbst übernommen, als es andere selbst aktiv werdende Angehörige tun.
So gesehen ist der Betrag von 275,- € dann nicht mehr als angemessen zu betrachten.

Fazit:
Insgesamt haben Sie sich einen Bestatter ausgesucht, der am oberen Rand des Mittelfeldes abrechnet.
Die wesentlichen Kosten für Warenlieferungen waren Ihnen bekannt.
Erstaunt sind Sie über die Höhe der Rechnung, weil viele weitere Positionen den Rechnungsbetrag in der Summe auf fast 4.000 € aufblähen.

Da Bestatter in der Gestaltung ihrer Preise frei sind und NIE nach Stunden abrechnen, kann das insgesamt nicht beanstandet werden.
Zu beanstanden jedoch ist, daß Sie nach dem Beratungsgespräch ohne eine Kostenübersicht oder einen Kostenvoranschlag gegangen sind. Den MUSS man einfordern, was man allerdings in der Trauer und in Unkenntnis der Abläufe meist nicht tut.
Ein guter Bestatter überreicht diese Unterlagen von sich aus.

Es ist aber durchaus als typisches und branchenweit zu beobachtendes Verhalten zu bezeichnen, dass Bestatter das nicht tun.

Im vorliegenden Fall hat der Bestatter zwei Rechnungspositionen nicht berechnet, nämlich die Erstellung des Kondolenzbuches und die Kapellendekoration.
Hier kann man etwa 150 – 220 € in Ansatz bringen.

Ich kann nicht wissen, weshalb diese Positionen nicht berechnet wurden. Möglicherweise weil Sie einen erheblichen Teil der Formalitäten selbst erledigt haben.

Sollte der Nachlass aus einem anderen Grund gewährt worden sein, würde ich Ihnen vorschlagen, in einem klärenden Gespräch dem Bestatter Ihre Sichtweise zu erläutern. Ich könnte mir vorstellen, daß Sie einen Preisnachlass von etwa 100 Euro aushandeln könnten.

Selbst wenn Sie die Formalitäten weitestgehend selbst erledigt haben, kann der Bestatter aber dennoch unter Berücksichtigung des oben Gesagten ca. 150-180 Euro als Organisationsgebühr ansetzen.

Insgesamt bleibt zu sagen, dass durchaus teuer, aber nicht überteuert abgerechnet wurde.
Es gibt keine unüblichen oder erstaunlichen Rechnungspositionen.
Die Rechnung ist sauber aufgestellt und enthält keine groben Fehler.

Eine Vorschrift, einen Kostenvoranschlag zu überreichen, gibt es nicht.

Dem Bestatter kann aus seiner Rechnung kein Vorwurf erarbeitet werden.

In jedem Fall rate ich Ihnen, das klärende Gespräch zu suchen und bei, hoffentlich nicht so bald eintretenden, künftigen Bestattung unbedingt auf einer detaillierten Kostenaufstellung zu Anfang des Geschäfts zu bestehen.

Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen etwas Klarheit in die Angelegenheit bringen.

Sofern Sie für meine Mühe einen Obolus zahlen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, das zu tun.
Die Bankverbindung und weitere Zahlmöglichkeiten finden Sie am Ende der Mail.

Mit herzlichen Grüßen

Peter Wilhelm

——————————————
Peter Wilhelm
Adresse usw.

Bankverbindung:

Sparkasse Rhein-Neckar
IBAN 97xxxxx67466
BIC MANSDE66XXX

oder PayPal an webmaster@profi1a.de

Branche / Kommune

Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 11 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 13. März 2016

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8 Jahre zuvor

Ich finde sehr beeindruckend, wie detailliert Sie auf diese Anfrage eingehen und wieviel dadurch vermittelt wird. Vielen Dank dafür. Dass Menschen schon allein die Tatsache stört, daß Sie die Möglichkeit eines finanziell sichtbaren Dankeschöns zur Sprache bringen, kann ich nicht verstehen.

Judi
8 Jahre zuvor

Wow. Eine fachlich fundierte und mit einigem Aufwand betriebene Analyse eine Rechnung – und diese Arbeit soll nichts wert sein?
Für eine solche Einstellung habe ich keine Verständnis…
Wenn die Hotline nicht läuft (was ich verstehen kan, ich hasse es zu telefonieren und bin da sicher nicht die einzige) – gibt es nicht die Möglichkeit die schriftliche Beratung kostenpflichtig zu machen? Das darf doch eigentlich nicht sein, dass Du Dir soviel Arbeit machst und da gar nichts für bekommst 0.0.
Ich kenne es von einer (mit ganz anderem Thema beschäftigten) Seite so, dass die Fragen zu gestaffelten Preisen honoriert werden. In dem Fall:
Beantwortung offener Fragen
4,75 Euro
Präzise Blutbildanalyse
4,75 Euro
Exklusiver individueller (personifizierter) Therapieplan
9,49 Euro
Kurzüberblick über…
8,62 Euro.
Finde ich übersichtlich gemacht,wenn auch die Preise sehr merkwürdig-krumm sind. Antwort erfolgt in dem Fall nach Zahlungseingang, ich fände es da sogar noch sinnvoller mit paypal oder sofortüberweisung zu arbeiten.

Bernd
8 Jahre zuvor

Super Antwort und nicht unverschämt!!!!

Der Boandlkramer
8 Jahre zuvor

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

Ihre Antwort ist sehr dezidiert und gut nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Daher ist das für die Angehörigen sicher eine wertvolle Hilfe. Da steckt mindestens eine gute Stunde Arbeit drin. Die Frage nach einer freiwilligen Spende sehe ich daher mehr als legitim. Da man z.B. bei einer Verbraucherschutzorganisation für die Beratung auch etwas zahlen muss (26 bis 48 Euro je Anfrage) und in diesem Fall sogar Fachwissen zum Einfluss kommt, das man woanders lange suchen muss, würde ich Ihnen anraten generell für solch dezidierte Auskünfte 35 Euro pro Arbeitsstunde zu verlangen. Dies entspricht einer regulären Handwerkerstunde.
Auch habe ich gemerkt, dass wir in unserem Institut mit unseren Bruttopreisen viel zu günstig sind. Also z.B. 1,55 Euro je gefahrenem km bei Fernüberführungen. Stadtfahrt 80 Euro, hygienische Versorgung 81 Euro etc.

Mit freundlichen Grüßen

Der Boandlkramer

8 Jahre zuvor

Das Wort „Obolus“ finde ich extrem veraltet und würde was „Moderneres“ nutzen. Und man könnte das Wort „freiwillig“ noch einbauen (ja, steht im Konjunktiv, aber manche überlesen das):

Mein Vorschlag wäre also:
Sofern Sie für meine Mühe freiwillig eine kleine Spende zahlen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, das zu tun.
Die Bankverbindung und weitere Zahlmöglichkeiten finden Sie am Ende der Mail.

Wobei das wirklich nur Kleinigkeiten sind, an sich finde ich den Satz und generell das „Darauf hinweisen“ völlig okay.

Noldor
Reply to  riepichiep
8 Jahre zuvor

@riepichiep:

Das Wort „Obolus“ finde ich extrem veraltet und würde was „Moderneres“ nutzen.

Wie wäre es mit „Energieausgleich“ das die Eso-Abzocker so fleissig benutzen.

Nein, in diese Ecke möchte ich Herrn Peter Wilhelm nicht stellen.
Ist mir nur gerade so in den Sinn gekommen; dann doch lieber Obulus. Das verstehe sogar ich.

Diesen Teil des Kommentars bitte nicht zu ernst nehmen.

Aber wenn jemand fundierte Antworten will, darf er oder sie ruhig etwas dafür bezahlen.
Sonst soll sich der Fragende an einen Rechtsanwalt wenden: „Wir haben ihre Anfrage zur Kenntnis genommen und an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Macht 150 Euro.“

Reply to  Peter Wilhelm
8 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm: Ich würds in der Mail trotzdem noch schreiben 😉

8 Jahre zuvor

Ich finde diese Antwort sehr detailliert und gut geschrieben. Es ist sicher nicht das, was der Fragesteller hören (oder hier: lesen) möchte, aber das ist dann eben so.
Ich hätte mich gefreut über so eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Posten.
Dazu noch für umsonst!

Regina Maus
8 Jahre zuvor

ich finde diesen Hinweis auf freiwillige Spende überhaupt nicht unverschämt, ganz im Gegenteil. In vielen Seiten z.B. wenn man einen Rat von einem Anwalt möchte, muss man bezahlen und die Antwort ist in häufig bei weitem nicht so ausführlich und fundiert.

A scheene Leich
8 Jahre zuvor

Geht man davon aus, dass die meisten Ansuchen um Überprüfung der Rechnung daraus entstehen, dass sich der Anfragende erhofft, sich ein paar Euro zu ersparen, ist es nicht verwunderlich, dass die Beratung selbstverständlich als kostenlos angesehen wird. Ein Pfennigfuchser wird freiwillig dafür nie etwas bezahlen…
Ich halte es durchaus für angebracht, für eine derart detaillierte Auskunft schon im Vorfeld einen angemessenen Betrag zu verlangen. Wie wir in Österreich sagen: Wos nix kost, is nix wert! Stimmt insofern, dass kostenpflichtige Beratungen wahrscheinlich eher geschätzt werden, als grundsätzlich kostenlose mit der Bitte um eine Spende. Zumindest hältst du dir damit die Knauserer vom Leib!

Christians Ex
8 Jahre zuvor

Mir klappt da glatt der Unterkiefer herunter. In eine derartige Vorleistung zu gehen und nichts als um eine Spende zu bitten ist überhaupt nicht unverschämt – absolut unverschämt finde ich eher, dir das verbieten zu wollen!

Möglicherweise bist du da aber einfach an jemanden geraten, der sich daran stört, dass ihn bei so einer Bitte noch ein nerviges kleines Restgewissen in den Ar*** zwackt. Das ist möglicherweise weit schlimmer, als entweder selbstverständlich dem anderen seinen Obulus zu geben oder aber völlig merkfrei jegliche Gratisgabe abzuziehen.

Iceflame
8 Jahre zuvor

Unverschämt ist das auf keinen Fall, jedoch vielleicht ein wenig unerwartet an der Stelle.

Ich schliesse mich irgendwo oben gelesener Meinung an, dass man vielleicht schon im Vorfeld etwas zu einer freiwilligen Spende/Aufwandsentschädigung schreiben sollte.
Einfach nur, dass die Beratung kostenlos ist, ein kleiner Betrag für die Mühe aber eine nette Geste wäre.
Dann kommt der Zusatz in der Antwort nicht so überraschend. Ich kann mir schon vorstellen, dass das ein oder andere empfindliche Pflänzchen da etwas überrumpelt wird und mit Empörung oder Ablehnung reagiert.

Pribill
Reply to  Iceflame
8 Jahre zuvor

@Iceflame: Das sehe ich nun wieder ganz anders. Da es sich um eine lieb vorgetragene Bitte handelt, darf sie auch ruhig unerwartet kommen. Es ist ja nichts Übles damit verbunden. Wenn der Empfänger keine Lust hat, kann er das Spenden ja bleiben lassen.

Das Anspruchsdenken der Leute ist allgemein schon ziemlich frech geworden.
Wenn man einen Rat braucht und den kostenlos bekommt, so soll man dankbar sein, sich aber nicht noch darüber aufregend, dass man darauf hingewiesen wird, dass eine Spendenmöglichkeit besteht.

Iceflame
Reply to  Pribill
8 Jahre zuvor

@Pribill:
Deswegen schrieb ich ja „das ein oder andere empfindliche Pflänzchen“.

Mir persönlich würde das nichts ausmachen, aber ich kann mir leider auch gut vorstellen dass andere sich daran stören können.

Werner
8 Jahre zuvor

Hallo Tom,
Meiner Meinung nach ist das schon ein Gutachten was andere sich teuer bezahlen lassen würde!!

Ich gehe mal als Laie davon aus,das du 1,5 bis 2 Stunden für die ausführliche Beschreibung gebraucht hast.

Ich muss dir ganz ehrlich sagen, umsonst würde ich das auch nicht machen.

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, das leider viele Menschen das nur ausnutzen.

Dafür sind wir uns doch zu schade,oder??
Gute Arbeit hat auch seinen Preis ,und man sollte sich das ja auch gut bezahlen lassen.

in Betracht, das du natürlich den Lesern was gutes tun willst, empfehle ich Dir einen pauschalen Preis zu nehmen. (zb 25€)

Ich habe neulich für eine Beurteilungen 96€ bezahlt!! Die war eine Seite lang und nicht so ausführlich, wie deine.

Unverschämt, ist nur derjenige der versucht dich über den Tisch zu ziehen

Reply to  Werner
8 Jahre zuvor

@Werner: Ja, es ist ja keine einfache Antwort „Rechnung ist normal/nicht normal“, sondern wirklich ein Gutachten.
Noch dazu setzt sich Peter auch noch dem Risiko aus, daß der Anfrager damit zum Bestatter rennt und der ihm dann Ärger macht.
Da sollte Peter eine Regelung einführen, daß eine genaue Analyse 35 € kostet, nur die Kurzauskunft auch so zu haben ist.

Werner
Reply to  DL2MCD
8 Jahre zuvor

@DL2MCD:
Ja das wäre eine Gute lösung.
Wobei ich anmerken muss, ob Rechnung oder nicht, diejenigen die vom Tom eine überteuerte Rechnung bescheinigt bekommen werden zum Bestatter laufen und sich beschweren.

Knud
8 Jahre zuvor

Moin!

Völlig in Ordnung.
Aber leider hat die Auskunft ja nicht das erhoffte Ergebnis gebracht und denn noch Spenden? Geht ja gar nicht 😉

Held in Ausbildung
8 Jahre zuvor

Tom, du weißt doch: Gibt man den Menschen einen kleinen Finger, so nehmen sie die ganze Hand.

Die „alles kostenlos haben wollen“-Mentalität nervt oft echt nur noch an. Es werden leider immer mehr Menschen immer unverschämter.

nogger
8 Jahre zuvor

Wenn man bedenkt, dass ein Anruf bei Arzt, um ein Dauermedikament zu bestellen, immerhin ca. 15 EUR für „kurze Beratung, auch telefonisch“ kostet – obwohl man nur auf den AB gesprochen hat…..

sarc
8 Jahre zuvor

Hallo Peter, zunächst einmal: Das ist ein Riesenaufwand, den du da betreibst, Wahnsinn! Dann aber mal der Versuch einer Erklärung, warum sich da eventuell einzelne Leute beschweren: Eventuell haben nach dieser Bitte von dir einige Leute das Gefühl, dass sie eigentlich moralisch verpflichtet wären, zu zahlen. Das wollen sie aber nicht, haben dann ein schlechtes Gewissen, und sind dann am Ende stinkig, weil das doch eigentlich umsonst sein sollte, sie jetzt aber doch das Gefühl haben, sie müssten zahlen. Eventuell haben sie auch nicht mit einer so umfangreichen Antwort gerechnet, haben erwartet, dass du das als Hobby oder warum auch immer machst, und fühlen sich nun vor den Kopf gestoßen wenn sie das Gefühl bekommen, dass sie nun eigentlich doch etwas bezahlen sollten. Das wird auch unterstützt durch die Formulierung. Natürlich ist die nicht unverschämt, man kann sie aber durchaus auch in die Richtung „wenn du nix zahlst heißt dass, das dir meine Arbeit nix wert ist“ interpretieren. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag, das schon im Vorfeld klarer zu kommunizieren. „Ich biete diesen Service an,… Weiterlesen »

8 Jahre zuvor

Ein großes Lob und ein großes Danke für Ihre Beiträge, die ich immer wieder aufmerksam lese. Als Selbstständige bin auch ich immer wieder mit dem Thema beschäftigt. Dass Jemand auf die Spendenbitte pikiert reagiert, klingt für mich komisch. Doch vielleicht ist es auch eine Anregung, über eine klare(re) Bezahlregelung nachzudenken?
Ich finde, Sie geben in Ihrem Blog sehr viel Fachwissen kostenfrei heraus, tun dies ganz hervorragend und in überreichem Maß. Als Ausgleich und Anerkennung für die viele Mühe passt die Bitte um eine Spende („Kaffeekasse“).
Das Andere ist, eine individuelle „Beratung“ zu verfassen, die fundiert, belastbar und sehr hilfreich ist und möglicherweise sogar Geld spart. Auch wenn Sie es (wie ich) gern und vielleicht „leichthändig“ tun, erfordert es Ihr Hirnschmalz und Ihre Arbeitszeit. In dem geschilderten Fall ist das für mich keine Beratung, sondern ein detailliertes Gutachten, das bezahlt werden sollte. Und: Am Telefon hätte es etwas gekostet, wie Sie schreiben. Wieso nicht auch per E-Mail oder Brief?
Weiterhin fröhliches Schaffen und viele, sonnige Grüße aus Oberfranken.

Tilo
8 Jahre zuvor

Ich lese Ihren Blog schon lange. Auf den Spenden-Button (Paypal) habe ich früher mehrmals geklickt und etwas gespendet, weil mir die vielen damals hier dargebotenen Geschichten enorm(!) gefielen und ich der Meinung bin, dass ich sehr gern für etwas bezahle, ganz selbstverständlich, als Anerkennung und Dankeschön für die künstlerische Leistung, die mir viel gegeben und bedeutet hat, mich zum Lachen brachte oder zum Nachdenken, … Einmal hatte ich eine konkrete, persönliche Anfrage, die ich an Sie gerichtet habe – sehr dankbar, dass es diese Möglichkeit gab. Sie haben gleich geantwortet und mir eine hervorragende Lösung an die Hand gegeben, die genau gepasst hat. Da fand ich es (bereits im Voraus) auch völlig selbstverständlich, den Spenden-Button zu benutzen. Wenn es den nicht gegeben hätte, hätte ich Sie sehr eindringlich danach gefragt. Es ist mir völlig unverständlich, wie jemand Anstoß an solch einem Button nehmen kann. Wenn man etwas bekommt, bedankt man sich doch angemessen! Menschen, die nicht Danke sagen mögen, für das, was sie bekommen, was sind das für Menschen? Ihr Blog hat sich geändert, Geschichten… Weiterlesen »

S3r31n4
8 Jahre zuvor

Eventuell hat die Dame den Text nicht sorgfältig genug gelesen. Das passiert mir manchmal auch. Sie sieht nur noch die Kontoangaben am Ende der Mail und sieht rot. Jetzt soll sie bezahlen, obwohl es doch gratis sein sollte? Sie schreibt die Mail – und hat dabei gar nicht gelesen, dass es sich um eine Bitte um eine *freiwillige Spende* handelt, nicht um eine Zahlungsaufforderung.

Josef
8 Jahre zuvor

Du musst Dir keinerlei Vorwürfe machen, auch ich habe Deine Hilfsbereitschaft schon in Anspruch genommen. Ich habe zwar nicht gespendet, aber schon ein paar Bücher von Dir im Regal! So habe ich was tolles zum lesen, und tue noch etwas gutes nebenbei!
Liebe Grüße, Josef

Matze65
8 Jahre zuvor

Wow, das ist nun wirklich eine Antwort, die richtig Arbeit gemacht hat und die keinesfalls aus zusammengeklickten Textbausteinen besteht. Und da jede Arbeit ihren Lohn verdient, ist der sanfte Appell zu einer Spende alles andere als aufdringlich oder unverschämt!




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