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Sind Bestattungsvorsorgen zukunftssicher?

Ich hätte noch eine Frage zur Bestattungsvorsorge. Ich weiß nicht ob ich mich nicht richtig informiert habe oder ob ich es nicht so ganz kapiere. Deshalb frag ich einfach noch mal nach. Also, mit einer Best. Vorsorgevers. Kann ich zu Lebzeiten den Ablauf meiner eigenen Beerdigung regeln. So, ich schließe diese Versicherung mit 60 Jahren bei Bestattungen Mustermann ab und versterbe mit 85.
Ich suche mir Sarg und Deckengarnitur für mich aus, (Ich wills ja auch bequem haben), veranlasse, dass der Trauerkaffee bei Cafe´ Zum Törtchen genommen werden soll uvm.
Was aber wenn nun 25 Jahre später Sarg und Deckengarnitur etc. nicht mehr erhältlich sind bzw. zu nen ganz anderen Preis angeboten werden? Ich wünsch mir die Beisetzung auf einem schönen Waldfriedhof, der aber zu meinem Ableben in eine Neubausiedlung um funktioniert wurde. Was wenn ich zB. 10 Jahre in einem Heim dahinvegetiere und von all diesen Änderungen „da draußen“ nichts mehr mitbekomme? Wie kann dann meinem letzten Wunsch entsprochen werden?

Bei allen in die Zukunft gerichteten Verträgen sollten Sicherheitstürchen eingebaut sein, die das Verhalten der beiden Vertragsparteien für den Fall regeln, daß sich die dem Vertrag zugrundeliegenden Rahmenbedingungen ändern sollten.

Für den einen Vertragspartner bei einer Bestattungsvorsorge ist die Sache recht einfach, er muß nur eines Tages sterben. Für den Bestatter sieht das in der Tat etwas anders aus. Die bestellten Waren und Dienstleistungen, sowie Grab und Drumherum sollten zum Zeitpunkt der Bestattung so genau wie möglich dem entsprechen, was der Verstorbene zu Lebzeiten bestellt hat. Dem stehen Preissteigerungen, Änderungen der Gesetze und Regelungen und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung entgegen. So ist in 20 Jahren kaum noch mit dem heutigen Preisgefüge zu rechnen und es ist auch nicht sicher, ob der bestellte Sarg und die Wäsche noch so zu haben sein werden. Auch ist es durchaus möglich daß es die gewünschte Beisetzungs- oder Grabvariante dann nicht mehr gibt.

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Nun treten aber solche Änderungen nicht urplötzlich ein und der Bestatter wird nicht erst am Tag des Sterbefalles wieder in die Unterlagen schauen und dann vor einem Berg von Problemen stehen.

Man hilft sich zur Vermeidung dieses Problems, indem man in finanzieller Hinsicht von Anfang an zu einer etwas größeren Summe rät, eventuelle Überschüsse erhalten die namentlich benannten Hinterbliebenen. Reicht das Geld bei Gebührenerhöhungen nicht aus, wird der Vertragspartner noch zu Lebzeiten gebeten, den Betrag entsprechend aufzustocken.

Anderenfalls tritt ein Passus in Kraft, der in nahezu jedem Vorsorgevertrag enthalten sein dürfte, daß der Bestatter nämlich, sofern die Beträge nicht ausreichen oder Waren nicht mehr lieferbar sind, berechtigt ist, seine Leistung den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.

Bei allen Änderungen hinsichtlich Bestattungs- und Grabform, wird der Bestatter alle Betroffenen (ggf. die Angehörigen) rechtzeitig informieren und mit ihnen eine Variante finden, die dann noch machbar ist und trotzdem vom Vertragspartner akzeptiert wird.

Was die direkte Warenanlieferung anbetrifft, so wird der Bestatter schon bei Abschluß des Vertrages darauf achten, daß er keine Einzel- oder Sonderanfertigungen anbietet, sondern Waren die auch in Zukunft höchstwahrscheinlich verfügbar sein werden. Ansonsten wird sich immer etwas sehr Ähnliches finden lassen.

Es ist also wichtig, daß der Bestatter seine sämtlichen Vorsorgeverträge im Blick behält und nicht nur einfach im Stahlschrank verwahrt. Tritt eine Änderung ein, wird er alle Verträge durchgehen müssen, um nachzuschauen, welche Kunden davon betroffen sind. Dann wiederum wird er überlegen müssen, ob er eine evtl. Preissteigerung überhaupt weitergibt und ob sich der Aufwand lohnt, alle betroffenen Kunden anzuschreiben.
Beim Wegfall des Sterbegeldes der Krankenkassen vor einigen Jahren war das der Fall, diese Summen waren zu groß, als daß der Bestatter das hätte einfach so wegstecken müssen, da mußten also viele Kunden kräftig nachbezahlen oder sich auf eine wesentlich geminderte Leistung einlassen. Die neuerlich angehobenen Gebühren für Sterbeurkunden hingegen wird man kaum zum Anlass nehmen, um deshalb mit den Kunden herumzudiskutieren und die paar Euro sind ohnehin innerhalb der kleinen Überzahlung, die man normalerweise berechnet oder werden einfach bei anderen Artikeln vom Gewinn abgezogen.

Es kommt tatsächlich auch mal vor, daß ein Friedhof nicht mehr belegt werden kann oder eine bestimmte Kirche nicht mehr existiert. Aber auch das geschieht ja nicht von heute auf morgen, sondern ist ein Prozess, der sich länger anbahnt und der mit den betroffenen Vorsorgekunden besprechen kann.

Was aber nun, wenn die Änderungen sich auf Seiten des Kunden einstellen?
Denken wir einfach mal an den klassischen Fall: Oma Lustig hat eine Bestattungsvorsoge bei einem Bestatter in ihrer Heimatstadt abgeschlossen und zieht im Alter nur mehrere hundert Kilometer weit weg zu ihren Kindern. Für einen solchen Fall sollte man ebenfalls vorbauen und darauf achten, daß der Vorsorgevertrag eine Klausel enthält, die es einem ermöglicht, ihn jederzeit aus wichtigem Grund, meinetwegen gegen eine Auflösegebühr von bis zu 100 Euro, kündigen zu können. Die Auflösegebühr ist angemessen, schließlich hatte man bereits einen Vertrag geschlossen und dem Bestatter entsprechend Arbeit gemacht. In den meisten Fällen reicht es bei einem guten Bestatter, wenn man ihm die Adresse des neuen Bestatters gibt und die Ablösesumme überweist. Er wird die gesamten Unterlagen, inkl. aller Dokumente dann weiterleiten und der neue Bestatter wird sich wegen der Anpassungen an die neuen örtlichen Verhältnisse und Gebühren melden.

Man sollte keinen Vertrag abschließen, der einen verpflichtet, nur innerhalb eines Konzern „umziehen“ zu dürfen. Es sollte nicht so sein, daß man bei Pietät-Eichenlaub in Köln-Kalk kündigt und dann nur bei der Pietät-Eichenlaub in Berlin wieder Kunde werden darf. War die Eichenlaub in Köln vielleicht eine echte Alternative zu den anderen Bestattern, so findet man in Berlin z.B. ein ganz anderes Angebot an Dienstleistern aus der Trauerbranche vor und würde sich eher für ein anderes Unternehmen als ausgrechnet die Eichenlauber entscheiden.

Enthält der Bestattungsvorsorgevertrag Passagen, die einem nicht schmecken, sollte man darauf drängen, daß man eigene Wünsche formuliert, neue Regelungen bespricht und dies alles schriftlich festhält und als vertragswirksamen Zusatz zum Vertrag hinzunimmt. Im Zweifelsfall kann es klug sein, einen Vorsorgevertrag, der einem nicht geheuer ist, mit einem Fachmann zu besprechen. Ein Anwalt nimmt keine besonders hohe Gebühr, wenn er sich einen solchen Vertrag vor Unterschrift einmal ansieht.

Normalerweise sind Bestattungsvorsorgeverträge aber weder besonders umfangreich, und schon gar nicht klein gedruckt. Ist ein Vertrag es trotzdem, könnte Vorsicht geboten sein. Finger weg heißt es immer dann, wenn man zum Abschluß gedrängt wird und einem keine Zeit gelassen wird, die Unterlagen sorgsam prüfen zu können. Man sollte immer auch die Möglichkeit haben, eine Nacht darüber zu schlafen. Gar nicht akzeptieren sollte man es, wenn einem etwa bei der Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim ein Vorsorgevertrag eine bestimmten Unternehmens aufgenötigt wird. Es ist verständlich, daß die Heimleitungen für jeden ihrer Patienten/Gäste eine solche Regelung getroffen wissen wollen. Schließlich kann man es dem Heim nicht zumuten im Falle eines Falles erst herumtelefonieren zu müssen, um dann eventuell in einen Familienstreit zu geraten und schließlich „auf der Leiche sitzen zu bleiben“. Aber es kann nicht sein, daß das Heim sozusagen den Bestatter vorschreibt.

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Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 8 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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MacKaber
14 Jahre zuvor

Das eingezahlte Geld liegt doch nicht im Tresor beim Bestatter herum. Sollte es als Tagegeld angelegt sein, müßten die Zinsen doch ausreichen, die Teuerungsrate (in etwa) auszugleichen?

Piratenlily
14 Jahre zuvor

Kann man denn nicht gleich allgemeine Formulierungen aufnehmen so wie zum Beispiel „Leichenschmaus in einem italienischen Restaurant“ oder „Sargdecke in weiß mit Streublümchen“ etc.? Das dürfte doch einfacher sein als konkrete Orodukte und Dienstleister zu benennen.
Mir zumindest ginge es so, daß ich zwar genau im Kopf habe, was geschehen soll, jedoch könnte ich kaum konkret sagen „In jenes Restaurant sollt ihr gehen und in sonst keines!“

T.
14 Jahre zuvor

@MacKaber:
Reicht wahrscheinlich nicht. Selbst wenn er die auf einem Tagesgeldkonto o.ä. hat, muss er die Zinsen als Einkommen versteuern. Damit sind die erzielbaren Zinsen deutlich unter der Inflationsrate.

Grüße
T.

14 Jahre zuvor

Es geht nicht um ein paar Euro oder die Frage, welche Blümchen genommen werden.
Zunächst zu den Blümchen und dem Restaurant: Wenn nicht zwingende Gründe eine bestimmte Blumensorte erforderlich machen, vereinbaren wir immer „Blumen der Jahreszeit“ und wählen auch sonst allgemein gehaltene Formulierungen, wie z.B. „Heller Sarg mit glatten Seitenteilen, ähnlich Modell ‚Pirmasens'“.

Das Geld sollte überhaupt nicht beim Bestatter liegen. Bestatter sind auch nur Menschen und können sterben, unehrlich sein oder in Schwierigkeiten kommen. Das Geld gehört in eine Sterbeversicherung, auf ein gesperrtes Sparbuch oder in die Hände einer treuhänderischen Gesellschaft. Die dort zu erzielenden Zinsen reichen aber tatsächlich kaum aus, um das Kapital zu mehren. Auch die Teuerungsrate an sich ist nicht das Problem. Die Preiserhöhungen die wir hausintern vornehmen, führen in den seltensten Fällen dazu, daß die Vorsorgekunden zur Kasse gebeten werden. Es sind in aller Regel hoheitliche Gebühren für Grab und Verwaltung, die gravierend erhöht werden und eine Änderung notwendig machen. Manchmal nutzt man diese Gelegenheit, um auch seine eigenen Kosten durchzurechnen und gleich mit anzupassen.




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