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Frag den Bestatter

Soll ich den Bestattern und Friedhofsmitarbeitern ein Trinkgeld geben?

„Mich beschäftigt die Frage, ob ich bei der Beerdigung meiner Mutter alles richtig gemacht habe. Ich habe den Sargträgern 20 Euro zugesteckt und sonst kein Trinkgeld gegeben.
Nun sagte mir eine Freundin, daß man auch dem Trauerredner und dem Bestatter ein Trinkgeld gibt.
Dazu würde mich jetzt Ihre Meinung interessieren.“ Annalena

Beim Trinkgeld nicht geizen

Beim Trinkgeld nicht geizen

Sie haben es durchaus richtig gemacht.
Die Sargträger sind oft am untersten Ende der Nahrungskette und können sicherlich ein Trinkgeld gut gebrauchen.
Oftmals sind das Friedhofsangestellte/-arbeiter, die sowieso nicht viel verdienen. Manchmal sind es auch Mitglieder von Sargträgervereinen, die das gegen einen kleinen Ehrensold quasi ehrenamtlich machen. Auch diese freuen sich über eine Aufstockung der vielleicht 8 Euro, die sie bekommen.

Grundsätzlich ist es aber nicht verkehrt, auch den anderen Beteiligten ein Trinkgeld zu geben.
Dabei würde ich das davon abhängig machen, wer mich besonders gut bedient oder beraten hat und wer, soweit man das als Angehöriger erkennen kann, die schwierigeren Arbeiten gemacht hat.
Wird etwa ein Verstorbener daheim abgeholt und mühen sich die Bestatter sehr mit dem Tragen der Leichentrage oder des Sarges, kann man ihnen gleich anschließend einen Schein zustecken.

Bei allen diesen Trinkgeldern gilt meiner Meinung nach: Es sollte rascheln, nicht klimpern.

Ob man denjenigen, die bei der Bestattung sowieso recht hoch abrechnen, etwa Trauerrednern, Musikern usw. auch noch zusätzlich ein Trinkgeld gibt, muß man selbst entscheiden.
Ist es beispielsweise ein Organist, der immer nur auf Beerdigungen spielt, wird er meist nicht viel dafür bekommen und dürfte sich über ein Trinkgeld sehr freuen.
Hat man eine Beziehung zur Kirchengemeinde, kann man auch dem Pfarrer einen Schein im Umschlag geben, der für die Gemeinde bestimmt ist.
Der Pfarrer selbst braucht meiner Meinung nach kein Trinkgeld.

In manchen Gegenden ist es üblich, die Beteiligten bis hin zu den Sargträgern, zum Leichenschmaus einzuladen. Auch das zählt als Trinkgeldersatz.

Eine gute Idee ist es, den Bestatter zu fragen, wem man ein Trinkgeld geben sollte.
Er kennt die Verhältnisse und kann einem wertvolle Tipps geben! Denn sonst kann es passieren, daß man ausgerechnet dem viel Trinkgeld zusteckt, den man nie wiedersieht und der einem auch nie wieder nützlich sein wird.
Ich meine damit beispielsweise, daß es nicht so wirkungsvoll ist, dem Trauerredner ein Trinkgeld zu geben, sondern viel mehr bringt, wenn man auf diese Weise den Friedhofsverwalter etwas für sich gewinnt. Dieser Mann kann einem über viele Jahre noch nützlich sein.

Überhaupt gilt aber bei Trinkgeld, daß man niemals verpflichtet ist eins zu geben, sondern dies immer ein Dankeschön für eine gut erbrachte Leistung sein sollte.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 29. März 2016 | Peter Wilhelm 29. März 2016

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21 Kommentare
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Big Al
9 Jahre zuvor

„Gehaltvolles Händeschütteln“ oder so ähnlich fällt mir da noch ein.
Irgendwas mit dem zu Beschüttelnden……

Winnie
Reply to  Big Al
9 Jahre zuvor

Ich habe nur mal einen Satz wie „Ich wäre gerührt, wenn Sie mir einen schütteln.“ oder so ähnlich gehört. Na ja, kann ja auch irgendwie gehaltvoll sein, oder wars ne handvoll sein!? 😉

Karl B.
9 Jahre zuvor

Der Artikel „Inhaltsvolles Händeschütteln“ ist ein echter Brüller. Ich bin Verwaltungsmann und habe das in unserer Abteilung schon mehrfach vorgelesen. Jedes mal zum Kugeln!

IANAL
9 Jahre zuvor

Nichts gegen Trinkgelder, aber mir kommt da eine Frage: Soweit die genannten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind – dürfen sie dann überhaupt Trinkgelder annehmen?

Reply to  IANAL
9 Jahre zuvor

Nein, dürfen sie nicht.
Ich gebe trotzdem welches.
Ich finde, man muß die Kirche auch mal im Dorf lassen.
Natürlich ist es verwerflich, einem Bauamts-Beamten ein paar Tausender zu geben, um einen Bauantrag durchzubekommen, der sonst angelehnt worden wäre.
Aber einen Friedhofswärter einen Zehner oder Zwanziger zuzustecken, weil er mal der Oma hilft, den schweren Sack Erde aufs Wägelchen zu heben oder auch mal das Verwelkte vom Grab räumt oder das Laub entfernt, ist nichts weiter als ein kleines Dankeschön.

IANAL
9 Jahre zuvor

Das stimmt natürlich, und im Prinzip bin ich da bei Ihnen. Aber: Auch im kleinen Rahmen kann (! – kann, nicht muss) sich aus Trinkgeldern Korruption entwickeln. Die rote Linie ist dann überschritten, wenn jemand „Trinkgeld“ als Gegenleistung erwartet oder sogar einfordert, um etwas zu tun, was ohnehin seine Aufgabe ist. Da sind wir uns sicherlich einig. Und es ist auch nicht der Sinn der Sache, dass der Friedhofswärter nur der Oma hilft, die ihm regelmäßig einen Zehner zusteckt, der anderen Oma, die das nicht tut, weil sie es sich von ihrer schmalen Rente schlicht nicht leisten kann, aber nicht. Es gibt halt solche und solche Friedhofswärter – wie in jeder anderen Berufsgruppe auch. Das Problem ist: Der Weg dahin wird meist unbemerkt gegangen, und dass man die rote Linie überschritten hat, merkt man häufig erst, wenn es zu spät ist. Und schließlich: Man kann Leute auch in arge Verlegenheit bringen, indem man Ihnen Trinkgeld o.ä. anbietet, obwohl sie es nicht annehmen dürfen. Ist mir auch schon mal so gegangen, als ich noch im öffentlichen… Weiterlesen »

Reply to  IANAL
9 Jahre zuvor

Nee, Du bist nicht bei mir, ich sehe Dich nicht und muß mir meinen Kaffee alleine holen, also bist Du nicht bei mir, wirklich nicht.

Doch mit dem Rest hast Du vollkommen Recht.
Ich meine den Friedhofswärter, der allen Omas hilft und zu allen gleich freundlich ist.
Ich sehe aber auch nicht Schlimmes darin, wenn man sich gegen eine kleine Zuwendung einen Vorteil verschafft, solange das niemandem schadet. Wir alle wissen, um was für Kleinigkeiten es da geht. Es sind diese Kleinigkeiten, die dem Vorteilsgewährenden keinerlei oder keine außergewöhnliche Mühe bereiten, niemanden etwas kosten, den Normalbürger aber manchmal vor unüberwindbare Hindernisse stellen.

Und ich sehe das auch so wie Du, wie leicht da die rote Linie überschritten wird.
Aber dafür muß man eben auch ein gewisses Gefühl entwickeln.

Ist halt alles etwas schwierig und man will ja einerseits nur Gutes und andererseits auch nichts verkehrt machen.

Ein bißchen Fingerspitzengefühl gehört natürlich immer auch dazu.

Anna
9 Jahre zuvor

Da kann ich von relativ kleinräumigen großen Unterschieden bezüglich „Trinkgeldern“ berichten.

In der Gemeinde in Oberösterreich aus der ich komme ist es üblich dem Bestatter einen Trinkgeldbetrag für alle anderen Dienstleister zu geben, und natürlich alle zum Leichenschmaus einzuladen. (Trinkgelder für die Friedhofsbediensteten ist dann eher später anlässlich von normalen Friedhofsbesuchen üblich) Die Sargträger wären eher pikiert wenn sie während der Bestattung was zugesteckt kriegen.

In Wien „muss“ jeder den städtischen Sargträgern und Erdschaufelhaltern die bei den Beerdigungen die ich bisher hier erlebt habe reichlich ungepflegt und teilweise besoffen waren eine Kleinigkeit zustecken wenn man bei der Beisetzung zum Grab vortritt, und wehe es ist nicht mindestens ein 2 Euro Stück dann kann man schon mal die Erde auf die Schuhe kriegen.

Diese „Pompfineberer“ sind auch der Grund warum die Sargträger in OÖ so verschnupft auf direkte Trinkgelder reagieren, sie werden anscheinend als Schande des Berufes betrachtet.

Reply to  Anna
9 Jahre zuvor

Das deckt sich mit den Berichten österreichischer Anrufer auf meiner Hotline, die mir immer wieder von diesen berufstrauernden Pompfineberern nichts Gutes berichten.
Das sei nur auf den ersten Blick feierlich, in Wirklichkeit sei das fast schon Massenabfertigung und Geldmacherei.

Mari
9 Jahre zuvor

ALs Pastorin kann ich noch hinzufügen: wir kriegen m.E. genug Gehalt und benötigen kein Trinkgeld. Trauerfeiern gehören zu unseren normalen beruflichen Aufgaben, da braucht es kein Extra. Wer doch was geben will: ein Danke in freundlichen Worten ist immer gern gehört!
Alles, was ich bei Trauerfeiern an Geld bekomme, geht selbstverständlich in die Gemeinde und das sage ich den Spendenden auch immer sofort. So ist es für alle eindeutig.
Dass die Sargträger etwas bekommen, habe ich noch nie beobachtet (in HH). Die sind aber auch immer blitzschnell verschwunden. Und ob Trauerredner etwas bekommen, weiß ich auch nicht: wir sind nie auf der gleichen Veranstaltung…

Shantyman
Reply to  Mari
9 Jahre zuvor

Als Vikar pflichte ich dir da bei. Erst letztens hat eine Frau als Dankeschön für eine gelungene Beerdigung Geld für die Messdiener im Pfarrbüro vorbeigebracht und für die Messdiener nehme ich immer gern an. Ich selbst brauche keine Trinkgeld und wenn ich welches bekomme, wandert das auch immer in die Gemeinde.

Bard jun.
9 Jahre zuvor

Ich hatte, wie du es ja erwähnt hast, dem Bestatter ein Päckchen „Zehner“ zum Verteilen gegeben und habe nicht gehört, das jemand übergangen wurde. Da der Pfarrer sich wirklich Mühe gegeben hatte, habe ich später der Kirchengemeinde eine Spende zukommen lassen.

Micha I
9 Jahre zuvor

ich arbeite im öffentl. Dienst. Annehmen ist nicht, grad wg. dem Thema Bestechung.
Wenn ich nen Bleistift geschenkt bekomme, muss ich das angeben. Und natürlich auch alles andere.
Habe mal eine Kollegin von der Rechnungsprüfung gefragt. Die meinte, das ist tatsächlich so.

Aber mal ehrlich, für welche Vorzugsbehandlung soll ich denn einen Sargträger bestechen?

shivling
Reply to  Micha I
9 Jahre zuvor

😀 na man kann den Sarg ja nun mal mehr oder weniger würdevoll tragen…

bard jun.
Reply to  Micha I
9 Jahre zuvor

@micha I

deine Kollegin von der Rechnungsprüfung sollte sich mal z.B. im § 71 Bundesbeamtengesetz informieren. Kleine Geschenke und Zuwendungen bis zu 25 EUR gelten als stillschweigend vom Dienstherren zugestimmt; Meldung ist also nicht notwendig.

Micha I
Reply to  bard jun.
9 Jahre zuvor

danke für die Info. Muss ich mal ansprechen…

Bolligru
9 Jahre zuvor

Und hier ist wieder ein seit Jahren stiller Mitleser, der heute seinen ersten Kommentar abgibt! (über den fantastischen Blog brauche ich ja nichts mehr zu sagen, hoffe ich)

Vor ca. 40 Jahren haben wir uns (damaligen) Messdiener fast „geprügelt“ um zu einer Beerdigung zugeteilt zu werden. Das Trinkgeld war wesentlich höher als bei Hochzeiten! Bei Trauungen gab es Klimpergeld; nach dem schwingen des Weihrauchfasses auf dem Friedhof knisterten die Scheine 🙂

Gruß
Tom

Winnie
Reply to  Bolligru
9 Jahre zuvor

Ja klar, da waren ja auch alle stoned vom Weihrauch.

Gravedigger666
9 Jahre zuvor

Bei uns ist es so, dass die Messdiener bei Beerdigungen immer Geld kriegen. Meistens 4/5 €. Das Geld bringen die Angehörigen entweder selbst vorbei oder der Bestatter gibt es ihnen.

Timo
9 Jahre zuvor

Ich arbeite als Bestatter und mir fällt dazu eine Überführung ein die ich dieses Jahr gemacht habe. Es handelte sich dabei um eine Hausabholung bei der der Verstorbene 193+ kg wog(wurde im Krematorium gewogen). Wir haben es mit unheimlich viel Mühe zu zweit geschafft(wollten der Angerhörigen die unangenehme Situation von „wir müssen Verstärkung holen“ ersparen, mach ich aber NIE wieder!).
Als er dann im Bestattungsfahrzeug war und wir uns verabschieden wollten, sagte die Dame das sie uns für unsere Mühe(Hochsommer!) etwas geben möchte, dann gab sie jedem 1 Euro und ich musste mich sehr anstrengen das Geld nicht wieder zurück zu geben und auf nimmer wieder sehen zu sagen…
Es muss nicht immer sein, aber freut sich natürlich wenn man etwas bekommt vor allem bei 10 € Stundenlohn (=20€ pro Abholung).

josef
9 Jahre zuvor

Ich hatte mal Kunden, da war ich sieben mal zum präsentieren der Druckfahne, nach dem siebten Besuch drückte mir die Frau zwei Schokoladenbonbons in die Hand!!!! Na vielen Dank!
Liebe Grüße!




Rechtliches


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