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Frag den Bestatter

Stein weg, Grab aufgelöst

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Hallo Herr Wilhelm ich habe ihren Klasse Blog gelesen. Ich habe ein Grosses Problem wozu ich leider nichts gefunden habe in ihren Block. Mein Vater wurde Beerdigt die grabzeitlauf wäre noch 5 Jahre gewesen. Weil ich mich nicht um das Grab Kümmern konnte hat die stein einfach den stein entsorgt und das Grab aufgelöst weil andere sich beschwert haben. Als ich die Stadt angerufen habe sagten die wegen umgeflegtheit haben die das gemacht. Sie hätten versucht einen erbe auffindbar zu machen aber keinen gefunden. Wenn die aber in die Geburtsurkunde ermittelt hätten die mich gefunden. Kann man da nichts mehr machen?

Die Friedhofsordnungen schreiben vor, daß die Grabnutzungsberechtigten die Gräber in einem ordentlichen und würdigen Zustand zu halten haben.
Kann man selbst der Aufgabe nicht nachkommen, so kann man einen Friedhofsgärtner mit dieser Arbeit beauftragen.
Durch geschickte Anlage des Grabes im Rahmen der jeweils erlaubten Möglichkeiten (etwa teilweises Abdecken des Grabes mit Kies oder Einsatz von Bodendeckern) kann man die Kosten für die gärtnerischen Arbeiten recht gering halten.

Kümmert man sich jedoch gar nicht um das Grab, wird der Friedhofsträger zunächst eine Verwarnung aussprechen. Das geschieht normalerweise durch einen Aushang im Eingangsbereich („Die Nutzer der Gräber 1, 2 und 3 möchten sich bitte im Büro melden.“) oder durch das Anbringen eines Zettels am Grab. Manchmal wird auch ein kleiner Pflock mit einer Hinweistafel auf dem Grab angebracht.
Man hat dann genügend Zeit, das Grab in Ordnung zu bringen.

Bleibt allerdings auch dann eine Grabpflege aus, kann der Friedhofseigentümer das Grab quasi einebnen. Nicht selten werden Grabstein, Grabeinfassung und Aufschüttungen sowie Pflanzen entfernt und hinterher bleibt nur eine Rasenfläche übrig.
Es sieht dann so aus, als fehle in der Reihe ein Grab.

Die Friedhofsverwaltungen versuchen meist, den Nutzungsberechtigten zu finden und schreiben einen Brief an die zuletzt bekannte Adresse. Ist der Nutzungsberechtigte aber verzogen, erlöschen zumeist die weiteren Ermittlungsaktivitäten.
Das Amt sagt sich schlicht und ergreifend: Der hat es nicht einmal für nötig befunden, uns eine Anschrift mitzuteilen, er pflegt auch das Grab nicht, also scheint er kein Interesse daran zu haben.

Weitergehende Ermittlungen sind den Behörden nicht zuzumuten. Es gäbe sicherlich Mittel und Wege, etwa über standesamtliche und einwohnermeldeamtliche Querverbindungen, einen Verwandten auszumachen.
Und das wird auch immer dann akribisch gemacht, wenn es darum geht, daß Angehörige irgendetwas bezahlen sollen.
In diesem Fall sieht man es aber regelmäßig so, daß ein so offen gezeigtes Desinteresse, zu deutlich zeigt, daß die Angehörigen das Grab gar nicht mehr wollen.

Um so etwas zu vermeiden, ist es wichtig, daß man als Grabnutzer (egal ob man nach dem Gesetz und den ehemals abgeschlossenen Verträgen der Grabnutzungsberechtigte ist!) dem jeweiligen Friedhofsamt formlos sein Interesse und seine jeweilige Anschrift mitteilt.

Zur Verdeutlichung: Tante Klara betrauert den verstorbenen Onkel Franz. Sie ‚kauft‘ und pflegt das Grab über Jahre. Dann kommt sie ins Altersheim und ihr Neffe Fritz übernimmt die Grabpflege.
Er macht das immer dann, wenn er von weither kommt, um Tante Klara im Heim zu besuchen.
Dann stirbt Tante Klara und die Anlässe für die Besuche fallen weg. Das Grab wird nun von einem ehemaligen Nachbarn mitgepflegt, dem Fritz einmal im Jahr 100 Euro in einem Umschlag schickt.

Nun kann der Nachbar nicht mehr so, verstirbt oder kommt auch ins Heim. Jedenfalls bleibt die Grabpflege aus. Fritz ist immer noch davon überzeugt, daß alles seine Ordnung hat.
Eines Tages kommt er in Tante Klaras Stadt und sieht, daß das Grab weg ist.
De facto ist es natürlich noch da, die Gebeine oder Asche kann so lange exklusiv an der Stelle verbleiben, bis die bezahlte Grablaufzeit abgelaufen ist, aber die oberirdische Grabeinrichtung ist weg.

Die Verwaltung hatte nur Tante Klaras Anschrift, weil sie damals das Grab ‚gekauft‘ hatte.

Hätte Fritz rechtzeitig seine Anschrift mitgeteilt, wäre er informiert worden, daß die Grabpflege ausgeblieben ist.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 18. Juni 2014

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berit
9 Jahre zuvor

Ich muss sagen, über manche Anfragen kann ich mich nur wundern.

Ich hätte der Stadtverwaltung eher die Hölle heiß gemacht, wenn die Hinz und Kunz meine Geburtsurkunde aushändigen. Abgesehen davon, steht auf dieser auch nicht die aktuelle Adresse.




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