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Sterbegeld

Es ist jetzt schon über drei Jahre her, daß das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft wurde. Sowohl für den Bestatter, als auch für die Hinterbliebenen war das eine feine Sache.

Weit mehr als 120 Jahre lang gab es dieses Sterbegeld, das unter Bismarck zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinzugefügt wurde. In den 80er Jahren noch wurde, in Abhängigkeit vom Einkommen, im Schnitt ein Betrag von 4.200 DM ausbezahlt. Das reichte in vielen Fällen aus, um die komplette Bestattung, sofern sie einfacher bis durchschnittlicher Art war, zu bezahlen.

Im Zuge der Sparmaßnahmen der unablässig durchgeführten Reformen des Gesundheitssystems wurde dieser altgewohnte Zuschuß dann 1989 auf 2.100 D-Mark halbiert. Viele Bestatter reagierten, indem sie ihr günstigstes Leistungspaket um diesen Betrag herum ansiedelten. Logischerweise gaben dann in der Folge sehr viele Familien auch exakt diesen Betrag für eine Bestattung aus.
Mit der Kürzung kam es aber auch zu einem ganz gravierenden Einschnitt: Alle die nach dem 1.1.1989 erstmals gesetzlich versichert waren, erhielten gar kein Sterbegeld mehr.

Mit der Einführung des Euro wurde 1:2 umgerechnet und aus den ehemals 2.100 DM wurden 1.050 Euro. Vom Versicherten kaum bemerkt bedeutete das aber eine erneute Kürzung um rd. 43 DM.

Aber schon zum 1.1.2003 wurde das Sterbegeld erneut halbiert und es gab nur noch 525 Euro pro Sterbefall.
Ab diesem Zeitpunkt war das Sterben in Deutschland für viele richtig teuer geworden, denn 525 Euro reichten im besten Fall meistens gerade für einen einfachen Sarg aus, früher langte das Sterbegeld für die gesamte Bestattung.

Ab Januar 2004 gibt es gar kein Sterbegeld mehr und darüber haben sich viele auch noch gar keine Gedanken gemacht.
Ich erlebe es beinahe jeden Tag, daß die Leute verdutzt, erstaunt, völlig überrascht und teilweise ungläubig reagieren, wenn ich ihnen die Frage nach dem Sterbegeld abschlägig beantworten muss. „Das hat’s doch immer gegeben!“

Viele Jüngere kennen das Sterbegeld hingegen gar nicht, wissen nicht, daß es so etwas einmal gab und stellen sich ganz anders auf die zu erwartenden Kosten ein. Ältere jedoch suchen oft kräftig bevorzugt das Teuerste aus und rudern dann hektisch auf eine preiswertere Ausstattung zurück, wenn sie erfahren, daß es doch keinen Zuschuss von der Krankenkasse gibt.

Um im Falle eines Falles nicht vor einem unüberschaubaren Kostenberg zu stehen, empfehle ich immer wieder, entsprechende Vorsorge zu treffen. Sei das in Form einer Lebensversicherung oder einer Sterbegeldversicherung. Zwischen 2.500 und 5.000 Euro muß man je nach Region für eine durchschnittliche Bestattung ausgeben. Wenn noch eine größere Grabstelle oder ein Grabstein hinzukommen, kann sich der Betrag auch leicht verdoppeln. So eine Summe muß erst einmal aufgebracht werden können, was heute vielen Familien schwerfallen dürfte.

Zwar bieten wir, wie sehr viele andere Bestatter auch, Ratenzahlung und Sparpakete an, aber das darf letztlich nicht darüber hinwegtäuschen, daß man einerseits bestimmte Sachen einfach nicht einsparen kann und andererseits trotz allen Entgegenkommens die Kosten dennoch tragen muß.

Es kann also nicht verkehrt sein, sich rechtzeitig über dieses Thema Gedanken zu machen. Sterben muß jeder, der eine früher, der andere später, man weiß es eben nie genau und deshalb kann man so etwas auch nicht einfach auf die lange Bank schieben. Gerade auch jüngere Leute, die gerade erst eine Familie gegründet und eventuell eine Wohnung oder ein Haus angeschafft haben, sollten sich Gedanken darüber machen, was passiert wenn etwas passiert!

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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28 Kommentare
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Icke
16 Jahre zuvor

Die Abschaffung des Sterbegeldes als solches kann ich nachvollziehen. Allerdings verstehe ich den Gesetzgeber nicht, warum er nicht zumindest die ärztliche Tätigkeit bezüglich der Feststellung des Todes in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicehrung aufgenommen hat. Mir ist klar, das die Versicherung mit dem Tod endet, aber warum nicht einfach definieren als "mit der Feststellung des Todes" – und diese Feststellung als Leistung definieren. Das die restlichen kosten privat zu tragen sind, ist noch verständlich zu machen, aber wenn icha ls Sachbearbeiter in der Krankenkasse jemand sage, das diese ärztliche Leistung keine Leistung der Krankenversicherung ist, ernte ich immer Unverständnis. Und das meiner Meinung nach zu Recht…

Andreas
16 Jahre zuvor

Das schärfste Erlebnis hatte ich (Mitglied in einem KIT/Kriseninterventionsteam) diesbezüglich mit einem Bestatter hier in unserer Stadt. Eine ältere Dame war verstorben und von einer Frau die immer nach ihr sah tot aufgefunden worden. Die Verstorbene hatte keine Verwandten mehr und bei einem Bestatter in ihrem Stadtbezirk eine, von Dir Undertaker schon erwähnte, Vorsorgeversicherung abgeschlossen. Dummerweise hatte sie diese abgeschlossen als es noch Sterbegeld gab, gestorben war sie NACH dem Entfall desselbigen. Hatte dieser "Bestatter" nicht die Frechheit von der Betreuerin zu verlangen sie möge VOR der Abholung der Verstorbenen zu ihm kommen und die fehlenden 525 Euro zu bringen ! Ich konnte ihn dann dazu überreden das seine Angestellten (er traute sich nicht her) eine Kostenübernahmebescheinigung mitbrachten die sie mit hochrotem Kopf und äußerst kleinlaut auf den Tisch legten. Seine Rechtfertigung war übrigens "..er wäre schon ein paarmal drauf sitzengeblieben.."

undertaker
16 Jahre zuvor

@Icke: Das kann ich gut verstehen. Allerdings kommt uns hier der Wegfall des Sterbegeldes eher entgegen, denn jetzt kann man mit Fug und Recht sagen: Die Krankenkassen zahlen eben nur für Kranke, nicht für Tote.

undertaker
16 Jahre zuvor

@Andreas: Bitter sowas. Wir haben jeweils bei den Kürzungen des Sterbegeldes alle Vorsorgepartner angeschrieben und sie gebeten entsprechend durch Einmalzahlungen aufzustocken oder in Kauf zu nehmen, daß wir hinterher nur das leisten, was auch bezahlt wurde. Das bedeutet: Sofern ohnehin ein größerer Betrag eingeplant war, machen wir es eben eine Stufe einfacher oder bei von vornherein eingeplanter einfacher Bestattung muss eben nachgeleistet werden. Bei uns ist das alles glattgegangen. Ich habe aber von Kollegen gehört, bei denen die Alten inzwischen im Heim waren und die zuständigen Betreuer sich schlichtweg geweigert haben, den Nachleistungsbetrag zu zahlen. Ist in einem solchen Fall sowieso nur wenig vorbezahlt oder abgedeckt, ist die ganze Bestattung gefährdet. Denn das Problem besteht darin, daß die kommunalen Kosten ja auf jeden Fall und auch noch vorrangig vom Bestatter zu bezahlen sind und oft das Geld selbst dafür nicht mehr ausreichte. Gemäß den allgemein üblichen Vorsorgeverträgen ist der Bestatter aber nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die entsprechenden Beträge nicht bezahlt wurden. Nimmt er die Leiche aber trotzdem an, ohne sich um die Bezahlung gekümmert… Weiterlesen »

Andreas
16 Jahre zuvor

Hallo Undertaker,

das ist mir schon alles klar, die "Betreuerin" und, was wir auf Grund der Unterlagen inzwischen herausfanden, Haupterbin sicherte ihm telefonisch mehr als glaubwürdig zu das sie die restlichen Kosten übernehmen würde. Das war ihm aber nicht "gut genug".

Der gute Mann war mir ja diesbezüglich nicht zum ersten Mal aufgefallen, ein anderes Mal fragte er mich als ich für die Angehörige ihn telefonisch benachrichtigte wie es denn in der Wohnung aussehe, so zwecks Geld….Inzwischen hab ich seine Nummer in meinem GelbeSeiten-Auszug irgendwie vergessen….

undertaker
16 Jahre zuvor

@Andreas: Ich schrieb ja "Bitter sowas." und wollte damit mein Missfallen über diesen Kollegen zum Ausdruck bringen, der da wohl übers Ziel hinausgeschossen ist.

undertaker
16 Jahre zuvor

… selbst wenn man in dieser Situation ist, kann man das etwas vornehmer und pietätvoller klären.

16 Jahre zuvor

Meine Eltern haben für mich einige Versicherungen abgeschlossen und ich habe nie verstanden, warum es für die Hinterbliebenen in meinem Todesfall 10.000 DM geben sollte (nun 5.000 Euro).

Seit ich hier lese, weiss ich es. Dachte auch immer, das wird net ganz so teuer …

Icke
16 Jahre zuvor

"Allerdings kommt uns hier der Wegfall des Sterbegeldes eher entgegen, denn jetzt kann man mit Fug und Recht sagen: Die Krankenkassen zahlen eben nur für Kranke, nicht für Tote."

Yup – ich sage bei Nachfragen immer: Die Versicherung endet mit dem Tod. Bei den anderen Beerdigungskosten evrstehen das auch die Angehörigen. Viele haben ja doch erfahren, das es das Sterbegeld nicht mehr gibt (beispielsweise vom Bestatter) – aber wegen der ärztlichen Rechnung rufen sie dann doch an.

Stefan
16 Jahre zuvor

Und dann würde ich die genannten Summen ruhig nochmal verdoppeln. Zusätzlich zu den Bestattungskosten werden oft noch 3 Monatsmieten föllig, die Wohnung muß entrümpelt und renoviert werden und noch so einiges.

Ich hatte gerade den bitteren Fall: Alte Wohnung gekündigt, leergeräumt und renoviert, die neue kleinere Wohnung ebenfalls renoviert, den Umzug durchgeführt und dann ist er gestorben, ohne je in der neuen Wohnung übernachtet zu haben. Nun sitzt der Sohn auf den Bestattungskosten, einer alten Monatsmiete, 3 neuen Monatsmieten (auch im Tofesfall muß gekündigt werden)und die Umzugs- und Renovierungskosten hat er eh schon komplett bezahlt. Ich habe ihm dann ausnahmsweise mal 3 Monate Zahlungsziel gegeben. Der arme Kerl tut mir wirklich leid.

Andreas
16 Jahre zuvor

@Undertaker Ja, der ist mehr als über das Ziel hinausgeschossen, wobei ich ja wie erwähnt dementsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet habe…*fg* Wobei ich hier betonen möchte das wir im Einsatzfall KEINE Empfehlungen bezüglich eines Bestatters von uns geben. Maximal sagen wir zwei oder drei Unternehmen die "in der Nähe" sind, wobei das ja irrelevant ist. Viele, insbesondere ältere, Personen ist dies allerdings wichtig das das beauftragte Unternehmen sich nahe des Wohnortes befindet.

undertaker
16 Jahre zuvor

@Icke: Wobei ich dazu sagen muss, dass einige Ärzte hier bei ihren eigenen Patienten keine Leichenschaugebühr verlangen.

undertaker
16 Jahre zuvor

@Stefan: Durchaus ein wichtiger Aspekt! Danke für den ergänzenden Hinweis.

undertaker
16 Jahre zuvor

@Andreas: Ich war mal mit meiner Katze bei einem Wochenenddienst-Tierazt. Ich kam rein, die Frau des Arztes fragt, was die Katze hat, sagt: "38 Mark!" und erst dann durfte ich nach Bezahlung im Voraus ins Wartezimmer.

Andreas
16 Jahre zuvor

@Undertaker: Auch Veterinäre haben eine Ärztekammer….;-). Ansonsten möcht ich noch anmerken das die Zusammenarbeit mit Deinen anderen Kollegen im Stadtgebiet ansonsten reibungslos verläuft, zumindest was die "privaten" Bestatter angeht.

undertaker
16 Jahre zuvor

@Andreas: Was meinst Du, was ich mit Kollegen schon alles erlebt habe! 🙂

Sag bloß bei Euch gibt es auch einen kommunalen Bestatter?

Andreas
16 Jahre zuvor

@ Undertaker: Wie gesagt mit Deinen Kollegen eigentlich nur positive bis maximal neutrale Erfahrungen, also ausser meinem speziellen "Freund".

Zu Deiner zweiten Frage: Ja, ich hab langsam eh den Verdacht das wir von der gleichen Stadt reden.

Icke
16 Jahre zuvor

"Wobei ich dazu sagen muss, dass einige Ärzte hier bei ihren eigenen Patienten keine Leichenschaugebühr verlangen."

immerhin etwas 🙂

ths
16 Jahre zuvor

zum Thema Tierarzt-Notdienst: die meisten Patientenbesitzer im Notdienst sind keine Stammkunden, sondern kommen aus der ganzen Region, und da weiß man eben vorher nicht, ob einer zahlen kann/wird oder nicht. Viele unserer Mahnfälle sind solche Besitzer. Ich kann den Standpunkt absolut nachvollziehen, daß das Minimum im Voraus verlangt wird. Eine "Beratung außerhalb der Sprechzeiten, Notdienst/Wochenende" kostet nun mal laut GOT 20 Euro (ca.), und der Tierarzt *DARF* ohne Untersuchung keine Medikamente verabreichen oder verkaufen. Wenn bei uns einer zickt oder vorgibt, daß er kein Geld dabei hat, frage ich regelmäßig, ob er auch Sonntag nacht ohne Geld zum Einkaufen fährt. Der Hinweis auf den Geldautomaten 100m entfernt wird meistens eher säuerlich entgegengenommen. Mit der Zeit kommt aber Erfahrung, und die Leute, die wirklich in Angst um ihr Tier Hals über Kopf kommen, lassen wir auch mit Rechnung gehen. Wenn aber einer "weil er schon mal da ist", auch noch die volle Palette an Impfung, Entwurmung, Krallenschneiden usw. haben will, werden wir mißtrauisch … Eine Kollegin hat mal im Notdienst im Voraus den Behandlungsauftrag unterschreiben lassen,… Weiterlesen »

mog0
16 Jahre zuvor

wieso geht ihr bei den kommunalen kosten in vorleistung?

hier bei uns gehen die gemeinde-, krematoriumsrechnungen usw. direkt an die angehörigen.

undertaker
16 Jahre zuvor

@mog0: Es ging hierbei um Vorsorgen. Und da ist dann oft niemand mehr an dem man eine kommunale Rechnung schicken könnte.

Das heisst: Wenn jemand zu uns kommt, um eine Bestattung im Voraus zu bestellen, dann muss er auch die gesamten kommunalen Kosten vorleisten.

Steigen inzwischen aber alle Gebühren oder fällt das Sterbegeld weg, reicht ja der vorgeleistete Betrag nicht mehr aus. Manchmal leisten die Leute aber keine Einmalzahlungen um das abzufangen. Innerhalb eines gewissen Rahmens kann der Bestatter nun versuchen seine eigene Leistung soweit herunterzuschrauben, daß er mit dem vorhandenen Geld noch auskommt. Irgendwann geht das aber nicht mehr und dann reicht das einbezahlte Geld evtl. gerade noch für die kommunalen Kosten.

Aber: Auch wenn es nicht um Vorsorgen geht, gehen wir bei aktuellen Sterbefällen für die kommunalen Kosten, wie auch für Gärtner und Zeitung in Vorleistung. Unsere Kunden bekommen eine Endrechnung mit allem.

16 Jahre zuvor

Wie schaut das denn bei den HartzIV-Empfängern aus? Die dürfen ja bekanntlich keinerlei kapitalbildende Versicherungen abschließen oder haben. Und sie sterben ja dennoch.

Und wie schaut es aus, wenn ein Mensch mit nichts an der Naht verstirbt und die Angehörigen sich für unzuständig erklären, die Beerdigungskosten zu zahlen. Wobei natürlich formell auch das Erbe ausgeschlagen wird.

Wer sorgt dann für Bestatters Kosten?

gb
16 Jahre zuvor

@CeKaDo: das Sozialamt (wurde hier auch schonmal diskutiert 😉

hexe
16 Jahre zuvor

zitat icke:"immerhin etwas"

anfrage meinerseits:erläßt dir dein supermarkt um die ecke auch jede 4.rechnung,weil du immer dort einkaufst?

Icke
16 Jahre zuvor

@hexe Nein – Aber es handelt sich um eine ärztlichen Rechnung für eine vorgeschriebene Leistung. Wirklich bestellt hat die der Angehörige also nicht. Und der Tote erst recht nicht 😉

kr51-2
16 Jahre zuvor

@ undertaker: Kann es bei dem "Leistung herunterschrauben" wegen Geldmangels auch dazu kommen, dass das ehemals gewünschte Reihen- oder Familiengrab in ein Urnengrab (mit entsprechend preiswertem "Verbrenner") umgewandelt wird? (Ich gehe davon aus, dass in einem solchen Fall keine Angehörigen mehr da sind, die es stören könnte.)

undertaker
16 Jahre zuvor

@kr51-2: Ich denke nicht, daß das gerechtfertigt wäre. Wir verfahren so, daß wir innerhalb der gewählten Bestattungsklasse bleiben.

Nutzen einer Sterbeg
16 Jahre zuvor

[…] eine Sterbegeld-Versicherung abschließen möchte, verschafft sich am besten einen ersten Überblick […]




Rechtliches


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