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Frag den Bestatter

Sterbegeldversicherung ohne das Wissen des Versicherten?

Kann man so eine Sterbegeldversicherung eigentlich auch für einen anderen – ohne dessen Wissen – abschließen? Ist ja ein Thema, auf das man seine Eltern nicht unbedingt gerne anspricht, aber so könnte man dann trotzdem vorbereitet sein…

Selbstverständlich geht das.
Es hat so ein gewisses „Geschmäckle“ wenn man auf das Leben oder Sterben eines anderen Menschen eine Versicherung abschließt. Aber es gibt ja auch Fälle in denen Familien zerstritten sind oder andere Umstände vorliegen, die eine Zusammenarbeit beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung unmöglich machen.

Nehmen wir an, ein Vater habe sich ewig nicht um seine Familie gekümmert, lebt seit 20 Jahren mit einer anderen Frau zusammen. Da ist es sinnvoll, daß die Kinder für diesen Vater eine solche Versicherung abschließen, denn wenn er eines Tages stirbt, wird die Lebensgefährtin, obwohl sie jahrelang von ihm profitiert hat, nicht für die Bestattung einstehen müssen. Die Behörden werden sich an den Kindern schadlos halten.
Gut, wenn man dann eine Sterbegeldversicherung im Schrank hat.

Es kann aber auch durchaus sein, und das wird wesentlich häufiger vorkommen, daß ein alter Mensch sich schlicht und ergreifend weigert, über dieses Thema überhaupt zu sprechen. Erst gestern schrieb mir wieder jemand, der da erhebliche Probleme hat, weil vier Großeltern und beide Eltern hier auf stur schalten. Es ist für ihn absehbar, daß in den nächsten 10 Jahren wenigstens vier dieser Herrschaften höchstwahrscheinlich sterben werden. Da wäre es jetzt klug, über ein gemeinsames Familiengrab nachzudenken und wenigstens mal in einem Gespräch zu klären, was denn eigentlich gewünscht wird.
Nur eine der Omas hat überhaupt etwas im Sparstrumpf, bei den anderen langt die Rente gerade so eben.
An ein Ansparen der benötigten Summe ist jetzt überhaupt nicht mehr zu denken.
Eine Sterbegeldversicherung kann da also durchaus sinnvoll sein. Die Beiträge sind zwar mit Sicherheit recht hoch, aber sie sind ja nicht verloren. Sterben die „Kandidaten“ vor Ablauf der Wartezeit, bekommt man ja in etwa 80% der eingezahlten Beiträge (bei Unfalltod 100%) wieder zurück, hat also kaum etwas verloren. Ist die Wartezeit hingegen erfüllt, zahlt die Versicherung die volle vereinbarte Summe aus, auch wenn man nur 3 Jahre eingezahlt hat.

Da sich aber die Beteiligten stur zeigen und das Thema stets abwürgen, hat sich der Sohn nun entschlossen, für alle jeweils eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Für die Sterbegeldversicherung hat er sich entschieden, weil er festgestellt hatte, daß die ebenfalls ins Auge gefassten Risikolebensversicherungen so alte Leute oft gar nicht mehr aufnehmen. Außerdem hatte er eine Risiko-LV dabei, die hätte den Versicherten mit Erreichen des 67. Lebensjahres einfach wieder rausgeworfen. Die Versicherung endet dann einfach und man hat bis dahin vollkommen sinnlos eingezahlt.

Für sich selbst hat der Sohn eine Risikolebensversicherung genommen und parallel dazu einen Sparplan der Bank eingerichtet. So ist er ab sofort durch die Risiko-LV abgesichert und bis in Alter hat er genügend auf dem Sparbuch zusammengetragen.

Für seine Frau hingegen hat er eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, denn er vermutet, daß die im Alter möglicherweise ein Sparbuch auflösen und das Geld ausgeben könnte.
Denn das ist ja der Vorteil einer Sterbegeldversicherung: Das Geld ist zweckgebunden und dem Zugriff entzogen.
Da kann man weder selbst dran, noch können gierige „erben“ das Geld über den Kopf des Versicherten hinweg für andere Zwecke ausgeben.

Wenn also wenig Kooperationsbereitschaft seitens des zu versichernden da ist, kann es durchaus zweckmäßig sein, eine der Sterbegeldversicherungen auszuwählen, die man ohne das Wissen des Versicherten abschließen kann.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 23. September 2012 | Peter Wilhelm 23. September 2012

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Hähnchenschlegel
14 Jahre zuvor

Tom, wie sind Deine Erfahrungen in Hinsicht auf das Heranziehen von Angehörigen für die finanzielle Abdeckung einer Beerdigung? Bei mir ist der Fall leider ähnlich wie Du am Anfang Deines Artikels geschildert hast. Mein Bruder und ich wären vermutlich in der Lage solche Beträge zu zahlen, wahrscheinlich würde ich mich jedoch vehement dagegen wehren wollen – wie sind die Erfolgsaussichten und :macht man sich strafbar durch Zahlungsverweigerung ohne etwas selbst in Auftrag gegeben zu haben? Und: Wer bestimmt dann eigentlich in welchen finanziellen Rahmen das abläuft: Ein amtlicher Betreuuer, die Lebensgefährtin oder die zum zahlen verdonnerten Nachkommen?

Sebastian.
14 Jahre zuvor

Sehr interessant. Der Gedanke kam mir bisher nicht.

Ist diese Option tatsächlich geeignet, ein unangenehmes Gespräch mit seinen Groß/Eltern zu umgehen? Mhmm …

Was meint ihr, Tom und die Leserschaft, dazu? Ist es moralisch tragbar, quasi hinter dem Rücken der Betroffenen so eine Versicherung abzuschließen, wenn es jedenfalls im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten ist?

Thorsten
14 Jahre zuvor

Möchte mal wissen wie das gehen soll eine Versicherung auf jemanden abzuschliessen, ohne daß derjenige davon weiß.
Die Versicherer werden auf jeden Fall die Unterschrift der versicherten Person verlangen. Also m.E. kann an der obigen Geschichte irgendetwas nicht stimmen…

Lars
14 Jahre zuvor

@3 Thorsten

2 Minuten googeln führte zu diesem Ergebnis:

„Eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung können Sie sogar für „Dritte“ ohne deren Unterschrift (bis zu 8.000 €) abschließen. Beispiel: Kinder für Eltern, Neffen für Onkel und Tante etc..“

Töfflibueb
14 Jahre zuvor

@ Thorsten, 3
Ich habe noch keine deutsche Sterbegeldversicherung aus der Nähe gesehen. Allerdings ist es sicher möglich eine Sterbegeldversicherung für einen anderen abzuschliessen. Das versicherte Ereignis ist dann der Tod der entsprechenden Person. Die Prämien muss man allerdings selber bezahlen. Diese Konstruktion heisst, da wo ich herkomme, Vertrag zugunsten Dritter bzw. Garantievertrag (Art. 112 Schweizer Obligationenrecht) und ich kann mir fast nicht vorstellen, dass es im Deutschen Recht nicht etwas ähnliches gibt.

14 Jahre zuvor

Ich finde es moralisch nicht verwerflich. Letztendlich schließe ich die Versicherung ab, damit ICH die Kosten nicht tragen muss, wenn z.B. ein Elternteil stirbt, ich versichere also MICH.

Katha
14 Jahre zuvor

Das ist doch kein Vertrag zugunsten Dritter! Wer tot ist, hat vom Geld nichts mehr. Das Geld kriegt der, der den Vertrag abschließt und einzahlt, insofern alles ganz normal.

Sebastian.
14 Jahre zuvor

@6 – Mela: Guter Punkt!

14 Jahre zuvor

[Quote=“Sebastian“]Was meint ihr, Tom und die Leserschaft, dazu? Ist es moralisch tragbar, quasi hinter dem Rücken der Betroffenen so eine Versicherung abzuschließen, wenn es jedenfalls im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten ist?[/Quote]
Ist es moralisch tragbar, das man Bestattungspflichtiger von einer Person sein kann, die zu Lebzeiten jeglichen Kontakt verweigert hat? (Trennung wegen Streitigkeiten etc.)
Ich denke, der Begriff des „moralischen“ ist relativ, wer eine solche Versicherung abschließt, möchte sein Risiko minimieren, oder das Risiko anderer Angehörigen der verstorbenen Person. Dadurch gibt er sein Geld aus, was im wohl eine moralische Berechtigung gibt, den Vorteil der Versicherung in Anspruch zu nehmen, bzw. die bestattungspfichtige Person damit zu entlasten.

Lutz
14 Jahre zuvor

Tom hat ja immer wieder mit Beispielen belegt, mit welcher Nachhaltigkeit sich der Staat selbst kleinste Restbeträge von den Bestattungspflichtigen zurückholt – selbst ein abgelehntes Erbe entbindet nicht von der Zahlungspflicht und „kein Kontakt seit 30 Jahren“ ist auch kein Hinderungsgrund.
Insofern spare ich doch nur Geld an für den mit Sicherheit eintretenden Fall, das ich zahlen muß. Ich weis nur nicht wann.

Mein Schwiegervater verweigert standhaft eine Auseinandersetzung mit dem Thema Tod. Er sieht dieses als Vorbote seines eigenen Todes.

Soll ich, als Zahlungspflichtiger, auf eine Absicherung meinerseit verzichten, nur weil dem alten Herr das Thema nicht genehm ist?

Ganz bestimmt nicht.

Sebastian.
14 Jahre zuvor

Hehe, gut. Diese Rationalisierungen gefallen mir. Ich bin überzeugt und nunmehr (wieder) völlig skrupellos 🙂

Dicker Lechthaler
14 Jahre zuvor

Hm, so wie ich das sehe sichert man mit der Sterbegeldversicherung auch seine Erben/bestattungspflichtigen Verwandten usw. ab. Warum sollte dann nicht ein Bestattungspflichtiger das von sich aus selbst tun? Das hat doch nur etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun (siehe Mela, Undertaker J. A. Fox, Lutz, Sebastian usw.), nix mit „Pietätlosigkeit“ oder „Skrupellosigkeit“.
Lechthaler

spam
14 Jahre zuvor

In der heutigen Ausgabe des Handelsblatt findet sich mal wieder ein Artikel über die unsinnigsten Versicherungspolicen der Welt. Dabei wird die Sterbegeldversicherung in einem Atemzug mit Policen wie einer Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung oder einer Handyversicherung genannt.

14 Jahre zuvor

Da hat das Handelsblatt wohl rechr, wenn es sich mit dieser Aussage an eine Leserschaft wendet, die einen Betrag von 5000 Euro mal locker vom monatlichen Taschengeld abzweigt.
(Gibt es schon eine Taschengeld-Ausfallversicherung für verwöhnte Kinder reicher Eltern? Falls daddy doch mal sauer ist und nicht zahlen will?)

Dicker Lechthaler
14 Jahre zuvor

Nicht aufregen, Undertaker J. A. Fox.
Wie schon hier im Blog gelesen:“Wer hat die Käfigtür aufgelassen?“ Da schauen wir doch mal wo „spam“ gleich weiter randaliert.
Grüße aus Hessen
vom Dicken Lechthaler

14 Jahre zuvor

Ich WILL mich aber aufregen! Ich rege mich immer auf, wenn diese „sponsored by daddy“-Dummlaberer meinen ihre geistigen Verdauungsendprodukte absondern zu müssen.
Die Käfigtür ist nicht das Problem, das Problem ist ein Milieu, das solche Kreaturen heranzüchtet.

MacKaber
14 Jahre zuvor

Hmm – zum Nachenken: Was ist, wenn ein anderer Verwandter die gleiche Idee hatte, und bei einer anderen Versicherung unterschrieben hat? Beide haben eingezahlt, aber gegenseitig nie darüber gesprochen.

14 Jahre zuvor

Simpler Vorschlag:
Da nun zweimal eine Auszahlung fällig geworden ist, reichts für einen besonders schönen Grabstein und eine extra Flasche mindestens zwölf Jahre alten schottischen Whiskys zum Leichenschmaus.




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