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Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Versicherung, die im Todesfall einen bestimmten Betrag bezahlt, der dann für die Bestattungskosten zur Verfügung steht.

Sie gleicht damit der Lebensversicherung und der Risikolebensversicherung.
Lebensversicherungen werden aber oft zur Altersversorgung in Form einer späteren Rente herangezogen.
Risikolebensversicherungen dienen eher der Absicherung eines Hausbaus oder einer sonstigen Anschaffung. Ihr Nachteil ist, dass sie oft mit Erreichen des Rentenalters enden, also zum Sterbezeitpunkit wahrscheinlich gar nichts ausbezahlen.

Eine Sterbegeldversicherung sollte man bei einer anerkannten und alteingesessenen deutschen Sterbegeldversicherung abschließen.
Von ausländischen Gesellschaften halte ich persönlich nichts, da man nie weiß, ob da auch die strengen deutschen Vorschriften zählen.

Je früher man eine Sterbegeldversicherung abschließt, umso niedriger sind die monatlichen Beiträge.
Wenn man die Sterbegeldversicherung schon in jungen Jahren abschließt, liegen die Beiträge in einem Bereich, den man kaum merkt.
Ist man schon älter, können die Beiträge zwar deutlich höher sein, eine gut geführte Versicherung lohnt sich aber trotzdem, weil durch Gewinnbeteiligungen und Zuschüsse am Ende doch deutlich mehr herauskommen kann, als man einbezahlt hat.

Die Sterbegeldversicherung an sich ist eine zweckgebundene Versicherung und wird im Rahmen von Hartz IV nicht als zu verwertendes Vermögen herangezogen.
Das gibt Sicherheit und man kann ziemlich sicher sein, dass das erwartete Geld auch zur Bezahlung der Beerdigung zur Verfügung steht.

Solche Policen kann man über verschieden hohe Beträge abschließen. Schon 500 Euro sind versicherbar. Sinnvoll ist es aber, eine Versicherung für ca. 5.000 € abzuschließen, weil soviel eine durchschnittliche Beerdigung kostet.

Zahlt die Versicherung weniger aus, als die Beerdigung kostet, müssen die für die Bestattung verantwortlichen Personen den Rest noch drauflegen.
Kommt am Ende mehr heraus, als der Bestatter verlangt, wird dieses überschüssige Geld an den ausbezahlt, der die Police vorlegt.


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