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Sterbeversicherungen bei Stiftung Warentest

Rechtschreibung geprüft

Du schreibst ab und zu über Sterbeversicherungen. Lies mal TEST-Heft, Stiftung Waretest: aktuelle Ausgabe Seite 16/17 (Juli/Aug 2008)
Fazit: „Sie lohnen sich nur, wenn der Kunde bald nach Vertragsabschluss stirbt – aber nicht zu bald.“
Stimmt das? Was ist damit gemeint?

Nach wie vor ist die Sterbegeldversicherung eine recht gute Möglichkeit mit vergleichsweise kleinen Beiträgen eine Bestattung zu finanzieren. Die angebotenen Tarifmodelle sind aber so mannigfaltig, daß man sie nicht über einen Kamm scheren kann.

Warum man bald sterben „sollte“:
Viele dieser Versicherungen haben eine sehr lange Beitragszeit, etwa bis zum möglichen 80. Lebensjahr. Da kann es sein, daß man in den ganzen Jahren mehr einzahlt, als man hinterher als Endsumme herausbekommt. Gerechtfertigt wird das dadurch, so die Gesellschaften, daß man diese Summe auch bekommen hätte, wäre man viel früher, also noch vor der Einzahlung der kompletten Summe gestorben.

Hier gilt es also genau zu rechnen und zu prüfen, ob möglicherweise nicht andere Versicherungsmodelle geeigneter sind. Das hängt aber immer auch vom Einzelfall ab.

Zu bald stirbt man, wenn man so eine Versicherung abgeschlossen hat und noch während der Anlaufphase der Versicherung verstirbt. Viele dieser Policen enthalten Klauseln, die besagen, daß im ersten Jahr gar nicht gezahlt wird, im zweiten Jahr nur die Hälfte und erst ab dem dritten Jahr die volle Summe geleistet wird.

Man muß eben genau rechnen.

Wir haben eine Versicherung im Angebot, die zwar im ersten Jahr nur die Hälfte der geplanten Summe zahlt, aber niemand hindert den Vorsorgepartner daran, eine um das Doppelte höhere Summe abzuschließen, sodaß auch im ersten Jahr der volle benötigte Betrag ausgezahlt wird. Besonders in Fällen, in denen der baldige Tod unausweichlich ist, wird die Sache zu einem Rechenexempel.
Ein Bestatter kann hier beratend helfen.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 12. März 2016 | Peter Wilhelm 12. März 2016

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10 Kommentare
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Martin
15 Jahre zuvor

Wahrscheinlich gehen hier gleich wieder die „Versicherungen sind alles Betrüger“-Schreierein um. Deshalb ein paar Erläuterungen: >“Gerechtfertigt wird das dadurch, so die Gesellschaften, daß man diese Summe auch bekommen hätte, wäre man viel früher, also noch vor der Einzahlung der kompletten Summe gestorben.“ Und das ist richtig so. Bei allen Versicherungen gilt das s.g. „Äquivalenzprinzip“: Aus Sicht der Versicherung muss die Summe der eingezahlten Beiträge (aller Versicherten) genauso groß wie die Summe der ausgezahlten Leistungen (an alle Versicherten) sein.“ Wenn alle Versicherten weniger einzahlen würden, als sie rausbekämen, dann würde die Versicherung pleite gehen. Nur so können Versicherungen funktionieren. Ob es sich für den einzelnen lohnt ist daher eine Einzelfallentscheidung. Das Ergebnis der SW ist daher richtig gilt aber grundsätzlich sowieso für alle Versicherungen. >“Viele dieser Policen enthalten Klauseln, die besagen, daß im ersten Jahr gar nicht gezahlt wird, im zweiten Jahr nur die Hälfte und erst ab dem dritten Jahr die volle Summe geleistet wird.“ Das ist eine Schutzmaßnahme der Versicherung zugunsten der anderen Versicherten. Leute, die wissen, dass sie in kurzer Zeit sterben werden… Weiterlesen »

Siggi
15 Jahre zuvor

Natürlich kann man auch jeden Monat etwas beiseite legen oder auf die Lebensversicherung bauen, die noch parallel bestehen könnte.

Tim
15 Jahre zuvor

Noch ne Frage: Ist so gesehen eine Sterbegeldversicherung günstiger oder eine Bestattungsvorsorge? Oder in welchen Fällen kann man das unterscheiden?

Herzlichen Grüße

Tim

mm
15 Jahre zuvor

@Martin
„Aus Sicht der Versicherung muss die Summe der eingezahlten Beiträge (aller Versicherten) genauso groß wie die Summe der ausgezahlten Leistungen (an alle Versicherten) sein.“

„Unter Umständen“ muss die Versicherung auch noch Mitarbeiter, Räume,wasweißich bezahlen und dann noch ordentlich Gewinne einfahren…

Martin
15 Jahre zuvor

@mm:

Das ist nicht nur unter Umständen so. Ich habe hier die vereinfachte Form aufgeschrieben.

Das Äquivalenzprinzip sagt korrekterweise, dass die Summe der Beiträge + Verwaltungskosten (die sich auch noch in verschiedene Arten von Kosten (Verwaltung, Provision, …) gleich der Summe der ausgezahlten Leistungen sein muss.

Für eine konkurenzfähige Lebensversicherung liegt diese Kostenquote in Summe unter 4%.

Was die Gewinne angeht: Da sind die Möglichkeiten sehr beschränkt. Bei Lebensversicherungen bleiben bspw. über 98% der Beitragseinnahmen in dem „Äquivalenzprinzip-Topf“. Ich weiß im Moment gar nicht, wie die da überhaupt Geld rausbekommen.
Die tollen „Glaspaläste“, die die versicherer so gerne bauen, werden normalerweise mit dem Geld der Versicherten als Geldanlage gebaut. Die Versicherungsunternehmen müssen sie dann zu „ortsüblichen Mieten“ von ihren Versicherungsnehmern anmieten. Darüber wacht das BaFin und diverse Wirtschaftsprüfer.

Martin

Stefan B.
15 Jahre zuvor

@Martin: Deine Frage bezgl. Selbstmordklausel bezieht sich sicher auf die ERSTEN 3 Jahre, nicht auf die letzten, oder? Und die Rechnung mit den Beitraegen, Auszahlungen und VK solltest Du auch noch mal ueberarbeiten…
Die Versicherungen machen ihr Geld damit, dass sie die Beitraege, wie Du ja schon schreibst, anlegen (z.B. in den Glaspalast). Bei manchen Versicherungsarten (Kapitallebensversicherung, etc.) bekommt der Kunde von diesen Gewinnen ein Stueck ab. Aber weniger, als er z.B. bei einer lagnfristigen Bankanlage bekommen wuerde. Sogesehen ist eine Versicherung sehr aehnlich einer Bank: sie leben davon, Geld zu verwalten und zu investieren. Dass sie dabei auch eine Risikoausgleich zwischen ihren Versicherten herstellen ist fuer sie aber nur ein Nebeneffekt.

martin
15 Jahre zuvor

@Stefan:

– Die LETZTEN drei Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalls. So ist es bei Lebensversicheurngen formuliert.

– Es fehlt in der Klammer das Verb „aufteilen“. Inhaltlich ist der Absatz richtig.

– Du hast Recht. Die Rendite von Versicherungsprodukten ist naturgemäß immer niedriger als die von Bankprodukten. Es sei denn, es kommen Steuervorteile oder andere Fördermaßnahmen dazu. Außerdem bieten sie eben Versicherungsschutz.

>“Dass sie dabei auch eine Risikoausgleich zwischen ihren Versicherten herstellen ist fuer sie aber nur ein Nebeneffekt.“

Ein Nebeneffekt, der aber die wesentliche Grundlage der Beitragsberechnung ist.

Außderm „sollte“ ich hier gar nichts überarbeiten. Ist schließlich keine Diplomarbeit. 😉

Martin

Stefan B.
15 Jahre zuvor

@ Martin: Also der Versicherungsfall tritt doch mit dem Tode ein. Dann darf man drei Jahre bevor man stirbt keinen Selbstmord (der in der Regel ja zum Tode fuehrt 😉 )begehen? Somit waere Selbstmord grundsaetzlich ausgeschlossen. Manche Versicherungen schliessen sicherlich Selbstmord komplett aus, aber warum mit solch einer Frist?
Ich kenne das nur so, dass fuer eine begrenzte Zeit von Beginn des Versicherungsschutzes an Selbstmord nicht gedeckt ist, um zu verhindern, dass Leute mit Selbstmordabsichten noch vorher schnell eine Police abschliessen, um Ihren Familien noch Geld zu hinterlassen.
Zu der Formel: Ich entschuldige mich fuer das „solltest Du ueberarbeiten“. Aber ich meine Einzahlungen (=Beitraege) sollten so gross sein wie Auszahlungen an die Versicherten + Verwaltungskosten (welches ja auch Auszahlunge darstellen, nur nicht an die Versicherten). Deine Gleichung geht fuer mich halt nicht auf, da die VK imho auf der falschen Seite stehen. Oder das + ein – werden muss. Auch wenns keine Diplomarbeit ist… 🙁

Schoene Gruesse

Stefan

Martin
15 Jahre zuvor

@Stefan:

Ach, das mit den Fristen. Ich habe mich da völlig verformuliert.
Richtig ist, wie Du es formuliert hattest. Wer eine LV abschließt, darf 2 oder 3 Jahre lang keinen Selbstmord begehen. So lange ist die Versicherung von der Zahlung der Versicherungssumme in diesem Fall befreit. Sie muss dann nur die eingezahlten Beiträge + Überschüsse zurück zahlen. Das kommt m. M. nach aus dem Versicherungsvertrags-Gesetz. Bin mir aber nicht sicher.

Und auch das mit den Kosten stimmt: Sie gehören selbstverständlich auf die Seite der Leistungen.

Ach, es ist zu warm und ich bin kein Versicherungsmathematiker. Bei mir im Büro laufen nur einige davon rum.

Gruß,
Martin

Mac Kaber
15 Jahre zuvor

Sicher hätte ich mehr Rendite, wenn ich das Geld anspare und später als Restgeld anlege. Doch so richtig fett sahne ich ab, wenn ich eine Versicherung abschliesse, und hoffe, dass ich Glück habe und genau mit Ablauf der Mindestlaufzeit sterbe.




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