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Frag den Bestatter

Todesanzeige vom Arbeitgeber

Mir ist aufgefallen, dass so ein paar Tage nach der Anzeige von der Familie manchmal auch eine von der Firma kommt bei der der Tote gearbeitet hat. Warum gibt es manchmal so eine Anzeige und manchmal nicht? Warum kommen die manchmal erst so hinterher?

Firmen, bei denen Tote arbeiten, nennt man „Öffentlich Rechtliches Fernsehen“…

Aber Ernst beiseite:
Die Anzeige eines Arbeitgebers kann nicht eher aufgegeben werden, als daß er von dem Sterbefall erfährt.
Oft würden die Unternehmen ihre Anzeige gerne zeitgleich mit den Angehörigen veröffentlichen, wissen jedoch noch gar nichts von dem Sterbefall, weil der Mitarbeiter schon lange im Ruhestand ist und die Witwe sich erst nach zwei Wochen wegen der Betriebsrente meldet.

Ein guter Bestatter erfragt auch den letzten Arbeitgeber und verständigt von sich aus das Personalbüro. So kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er eine Anzeige schalten möchte oder/und ob er einen Kranz oder gar einen oder mehrere Vertreter der Firma zur Trauerfeier schickt.

Vielen Bestattern ist das zu viel Arbeit, sie vergessen jedoch, daß das Ganze auch für sie einige Vorteile hat. Daß die Bestatter für die Beratung und Gestaltung bei der Annahme der Anzeige eine Provision bekommen, wurde ja schon oft hier erklärt, in einem solchen Fall könnte er aber noch eine Provision kassieren oder gar eine Sonderprovision bekommen, weil gleich mehrere Anzeigen geschaltet wurden.
Überdies kann man nur mit zwei Anzeigen bei Zeitungen, die siebenspaltig gedruckt werden, das seltene Anzeigenformat 3,5-spaltig bekommen, das wiederum besonderen und zusätzlichen Gestaltungsspielraum bietet und oft ganz oben auf der Seite mit den Familienanzeigen erscheint.

Aber es ist natürlich auch ganz unterschiedlich, wie die verschiedenen Arbeitgeber mit Todesfällen von Mitarbeitern umgehen. Es gibt Firmen und Behörden, die immer einen Nachruf veröffentlichen, selbst wenn der Mitarbeiter nur kurz beschäftigt war.
Andere haben eine Mindestbeschäftigungsdauer; so könnte es in den Richtlinien beispielsweise heißen, daß man mindestens zehn Jahre dort beschäftigt gewesen sein muß.
Andere haben noch als Auflage, daß sie der letzte Arbeitgeber gewesen sein müssen und wieder andere geben Anzeigen nur für Mitarbeiter auf, die entweder aus dem aktiven Arbeitsverhältnis heraus verstorben sind oder wenigstens eine jubiläumswirksame Beschäftigungszeit von sagen wir 25 oder 30 Jahren aufweisen können.
Das ist wie gesagt von Firma zu Firma völlig unterschiedlich.

Genauso wie es da Abstufungen gibt, gibt es auch Abstufungen hinsichtlich dessen, was der Arbeitgeber veranlasst. Für jüngere Mitarbeiter gibt es vielleicht nur eine Anzeige, für langgediente auch einen Kranz und für Leute aus der Führungsebene auch eine Ansprache auf der Trauerfeier.
Eine generelle Regelung gibt es nicht.

Der Anstand gebietet es jedoch, sich ungefähr an folgende Empfehlungen zu halten:
Alle Mitarbeiter, die wenigstens fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt waren und aus dem aktiven Arbeitsverhältnis oder einem daran anschließenden Ruhestand heraus versterben, bekommen eine Traueranzeige des Unternehmens, in dem wohlwollend Position und Dauer der Firmenzugehörigkeit beschrieben werden und der Verlust bedauert und den Angehörigen das Beileid ausgesprochen wird.
Man kann längere oder kürzere Betriebszugehörigkeiten oder die Stellung innerhalb des Unternehmens auch durch die Größe der Anzeige verdeutlichen.
Entsprechend sollte man auch bei Blumenspenden und Abordnungen zur Trauerfeier verfahren.

Immer sollte das Unternehmen sich in allen genannten Formen äußern, wenn der Mitarbeiter Opfer eines Arbeitsunfalls geworden ist.

Ansprechpartner ist am besten der jeweilige Bestatter, weil er das ganze Verfahren koordinieren kann.

Eines gilt jedoch für alle Fälle: Firmen, Vereine, Parteien und Kirchen etc. können nur dann aktiv werden und etwas in dieser Hinsicht unternehmen, wenn sie auch vom Bestatter oder den Angehörigen verständigt werden.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 11. Juni 2012 | Peter Wilhelm 11. Juni 2012

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13 Kommentare
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Garfield
13 Jahre zuvor

Ist schon wirklich umfangreich, was Bestatter alles anbieten. Ich bin immer wieder erstaunt.

Frank
13 Jahre zuvor

Firmen, bei denen Tote arbeiten, nennt man „Öffentlich Rechtliches Fernsehen“…

aber wie nenn man dann die Laute in Ämtern,Behörden und der Politik?

Wachkomapatienten?

Roichi
13 Jahre zuvor

Zombies.

13 Jahre zuvor

Die auf den Finanzämtern nennt man Vampire, schlafen tagsüber, sind nicht richtig tot, leben aber auch nicht wirklich und saugen die Leute aus.

Kirstin
13 Jahre zuvor

@4 Kall,
dann sollte ich heute mal mir meinen Schwiegervater genauer ansehen ob er auch so schicke Eckzähne hat wie Dracula. 😉

13 Jahre zuvor

@Kristin
Scheut er das Tageslicht? Mag er keinen Knoblauch?
😉

Hollywood-Reporter
13 Jahre zuvor

Soviel Provision kenne ich leider nur von der Bl*d-Zeitung und den anderen sozialwissenschaftlichen Fachpublikationen der Regenbogenpresse. Da muss ich wohl leider weiter als Paparazzo arbeiten.

simop
13 Jahre zuvor

He! Ich bin noch nicht komatös… Kaffee sei Dank… *grummel*

Ralph A. Schmid
13 Jahre zuvor

Ich finde ja, eine Verpflichtung oder eine Empfehlung ist ein wenig verlogen. Entweder der Arbeitgeber bedauert den Sterbefall wirklich, dann kann er gerne unabhängig von irgendwelchen Kriterien die Anzeige schalten, oder es ist ihm egal, dann soll er es bitte seinlassen und nicht scheinheiliges Gesabbel absondern, nur, „weil es sich so gehört“.

Aber zugegeben, ich verstehe all diesen Sterbe/Totenkult eh nicht wirklich, insofern ist meine Meinung da vielleicht nicht wirklich maßgeblich 🙂

13 Jahre zuvor

Ich denke, es hängt auch von der Firmengröße mit ab. Es wäre schon arg ungerecht, wenn bei großen Unternehmen nach Gutdünken der eine das ganze Aufgebot kriegt und jemand anderes mit den gleichen Eckdaten gar nichts. Da muss man schon Standards definieren. So mal es ganz natürlich regelmäßig Todesfälle ab einer gewissen Firmengröße gibt.

13 Jahre zuvor

Man sollte auch nicht unterschätzen, dass so eine Anzeige der Firma einen „backlink“ beschert. PR-Leute planen das ein

yemina
13 Jahre zuvor

Ach, was darf ich lachen,oder sollte ich lieber weinen?
Empfahl doch ein Kaufmännischer Direktor auf einer Weihnachtsfeier der ehemaligen Mitarbeiter, den Anwesenden,ihre Familienangehörigen dahingehend zu belehren,im eigenen Todesfall
doch bitte auch den ehemaligen AG zu informieren.Die Absicht war sicher gut gemeint,kam aber bei den Anwesenden nicht so gut an.

Mäggi Louis
9 Jahre zuvor

Was ich mal gerne wissen möchte darf eine Firma noch vor der Familie eine Anzeige schalten?
Ist das nicht ein bisschen respektlos der Angehörigen gegenüber?




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