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Frag den Bestatter

Traueranzeige vom Arbeitgeber

Was ich mal gerne wissen möchte darf eine Firma noch vor der Familie eine Anzeige schalten?
Ist das nicht ein bisschen respektlos der Angehörigen gegenüber?

Ein aufmerksamer Bestatter wird sich bei den Hinterbliebenen nach dem Arbeitgeber des Verstorbenen erkundigen, auch wenn dieser bereits im Ruhestand war.
Es folgt dann ein Anruf in der Personalabteilung, um abzuklären, ob und wann der Arbeitgeber eventuell eine Anzeige schaltet.
Viele große Arbeitgeber machen solche Anzeigen für jeden oder evtl. auch nur für langjährige Mitarbeiter und sind froh, weitere Angaben zu erhalten. Ja, oft ist es so, daß sie, vor allem bei Pensionären, erst durch den Anruf des Bestatters vom Tod des Mitarbeiters erfahren und dann aktiv werden.
Unter Umständen kommt der Arbeitgeber aber auch erst durch den Anruf des Bestatters auf die Idee, eine Anzeige aufzugeben oder einen Kranz bzw. eine Abordnung zu schicken.

Große Unternehmen schalten prinzipiell Anzeigen und zwar immer am nächsten Tag, nachdem sie vom Tod erfahren haben. Das kann schon mal vor der Anzeige der Familie sein.
Hier ist dann keine Absprache mit den Bestatter erfolgt.
Schöner ist es ja, wenn mehrere Anzeigen am selben Tag erscheinen.
Dazu muß die Familie aber bereit sein, ihre Anzeige evtl. einen oder zwei Tage später erscheinen zu lassen.

Eine Pietätlosigkeit oder Respektlosigkeit vermag ich aber nicht zu erkennen, wenn die Anzeige des Arbeitgebers vor der Anzeige der Familie erscheint.
Was soll daran respektlos sein? Weil man als Familie der Erste sein will, der den Tod verkündet?
Gut, das könnte ein Anliegen der Angehörigen sein. Dann aber müssen sich die Angehörigen auch sputen und rühren und diesen Wunsch kundtun, sonst kann der Bestatter nicht versuchen, das zu koordinieren.

In jedem Fall ist es eher ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung der Leistungen des Verstorbenen, wenn der Arbeitgeber eine Anzeige schaltet.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 14. November 2014

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Karl
9 Jahre zuvor

Wenn die Angehörigen Wünsche äußern, sind die aus meiner Sicht in jedem Fall auch vom ehemaligen Arbeitgeber zur berücksichtigen, insbesondere dann, wenn der Verstorbene selbst da Verfügungen getroffen hat. Eine Kontaktaufnahme zu den Angehörigen, bevor irgendetwas in dieser Richtung unternommen wird, würde ich da schon für angemessen und sinnvoll erachten. Nicht immer ist ein Arbeitnehmer in der Form ausgeschieden, in der er sich das gewünscht hätte, oder es gibt andere Gründe, die man auch nicht unbedingt darlegen muss, aus denen jemand den Wunsch haben könnte, dass vom Arbeitgeber eben keine Anzeige oder gar eine Abordnung zur Beerdigung erscheinen soll. Deshalb fände ich es generell gut, wenn sich ein Arbeitgeber unabhängig von den evtl. Aktivitäten eines Bestatters grundsätzlich bei den Angehörigen rückversichern würde. Vom Bestatter würde ich erwarten, dass er von sich aus diesbezüglich bei den Angehörigen nachfragt. Ich fänd es unpassend, wenn die Familie nur eine kleine Anzeige nach der Beerdigung schalten möchte, um anzuzeigen, dass eine Beisetzung dem Wunsch des Verstorbenen entsprechend im engsten Kreis und ohne Aufsehen stattgefunden hat, während Tage vorher der… Weiterlesen »

Zero the Hero
Reply to  Karl
9 Jahre zuvor

Der ehemalige Arbeitgeber wird vorher schon in die Personalakte schauen, der ist ja auch nicht doof. Bei einer Trennung im Streit wirds maximal bei einer unverbindlichen Trauerkarte bleiben, bei beliebten Leuten gibts Zeitungsanzeige und Abordnung zur Beerdigung.

Karl
Reply to  Zero the Hero
9 Jahre zuvor

Dass Arbeitgeber nicht auch doof sein können, bezweifle ich stark, gelegentlich sind auch größere Arbeitgeber bzw. die dafür Zuständigen bei ihnen ziemlich unsensibel und dämlich. Man muss sich nur gelegentlich mal die Texte der Anzeigen ansehen. Ein größerer AG der hiesigen Gegend veröffentlicht grundsätzlich fast immer den identischen Text mit gerade mal ausgestauschtem Namen, und ggf. Eintritss- und Austrittsdatum, das dafür aber regelmäßig in einer 4 tel Seite. Das könnte man sich auch gern sparen, weil es eben nicht von einer besonderen Wertschätzung zeugt. Andere Besispiele gibt es zuhauf. Darüber, ob das Verhältnis gut oder weniger gut war, gibt es bisweilen auch durchaus unterschiedliche Ansichten auf beiden Seiten. Und es gibt eine ganze Menge Gründe, die die Angehörigen auf Wunsch des Verstorbenen oder auch auf eigene Wunsch dazu bringen können, eine möglichst unauffällige und mit wenig Aufwand und Aufmerksamkeit verbundene Bestattung und/oder keine Beileidsbekundungen welcher Art auch immer zu wollen. Dazu zählen unter anderem auch z.B. wirtschaftliche Gründe. Solch ein Wunsch ist in jedem Fall zu respektieren, und die Gründe dafür gehen niemanden etwas an.… Weiterlesen »

Red Baron
9 Jahre zuvor

Tja, bei meinem Vater war es ein wenig anders.
Ich habe seinen ehemaligen Arbeitgeber angerufen und Bescheid gesagt.
Die Antwort der Dame am anderen Ende der Leitung war ziemlich gelangweilt: Ist in Ordnung, nehmen wir zur Kenntnis. Das wars vor der Seite.
Vier (!) Wochen später hat sich dann der Betriebsratsvorsitzende bei mir gemeldet und wollte dann die Umstände wissen. Ja, die Beeredigung ist ja wahrscheinlich schon vorüber. Nein, war sie nicht. Es gab kurz danach die Urnenbeisetzung, den Termin habe ich denen mitgeteilt. Aber…. auf die Entsendung einer evtl. Delegation oder zumindest auf den versprochenen Kranz warte ich bis heute. Das war vor nunmehr fast drei Jahren, 19.12.2011.
Soviel zur Wertschätzung langjähriger Mitarbeiter. Mein Vater war bei dieser Firma fast 40 Jahre beschäftigt.

ein anderer Stefan
Reply to  Red Baron
9 Jahre zuvor

Das hängt natürlich sehr vom Arbeitgeber ab. Ich erinnere mich, dass bei uns (Kommunalverwaltung) mal große Aufregung herrschte, als eine Todesanzeige in der Zeitung erschien, und wir dachten, das wäre ein ehemaliger Kollege. Es stellte sich aber nach einem Anruf beim Bestatter heraus, dass es eine zufällige Namensgleichheit war.
Etliche Jahre zuvor war meine Tante mit Ende 40 verstorben, die bei der gleichen Kommune arbeitete – da kam der Oberstadtdirektor sogar zur Beerdigung. Aber wenn jemand noch „aktives“ verstirbt, ist das auch ein bisschen was anderes.

melancholia
Reply to  Red Baron
9 Jahre zuvor

Ich kann etwas Ähnliches berichten. Als ich nach der Geburt meines ersten Kindes gerade in Karenz (Elternzeit, o.ä.) war, las ich in der Tageszeitung, dass ein ehemaliger Arbeitskollege verstorben war. Etwa ein Jahr vorher hatte er noch alle Leute aus der Firma anlässlich seiner Pensionierung zum Essen eingeladen.
Also rief ich im Büro an, um zu fragen, ob ich zur Beerdigung mitfahren kann. Die Antwort war ungefähr: „Häh, warum sollten wir zur Beerdigung gehen?“ Ich, perplex: „Äh, achso, ok…“ Wir hatten Herrn X. täglich gesehen, er war mindestens 15 Jahre in der Firma gewesen…
Damals wurde auch keine Anzeige geschaltet.
Dieses Erlebnis war (mit) ein Grund, warum ich nach Ablauf der Karenzzeit nicht wieder in diese Firma zurückgekehrt bin.
Das ist ca. 12 Jahre her. Gestern hat eben diese Firma eine viertelseitige Anzeige für einen verstorbenen Mitarbeiter geschaltet. – Meiner Meinung nach hängt es stark von der Geschäftsleitung ab, wie vorgegangen wird.

Zeitungsmitarbeiter
9 Jahre zuvor

Bei uns im Verlag ist es Usus bei Vereins- oder Arbeitgeberanzeigen in der Anzeigenabteilung nachzuforschen ob es die Familienanzeige schon gab. Wenn nicht wird unter Umständen auch mal zwei bis drei Tage mit der Veröffentlichung der Vereinsanzeige gewartet (natürlich nach Rücksprache mit dem Anzeigenkunden) ob von der Familie nicht doch noch etwas kommt (manchmal ist das kalr auch gar nicht der Fall wenn die Familie gar nicht oder in einem anderen Blatt inseriert, aber darauf haben wir dann halt keinen Einfluss). Und wenn wir sehen: aha, heute kommen Familienanzeigen und morgen erst Vereinsanzeigen, dann fragen wir nach ob wir die vorziehen und auf einen Erscheinungstag packen dürfen… also kann Aufmerksamkeit auch an diesem Ende durchaus helfen denke ich.

Reply to  Zeitungsmitarbeiter
9 Jahre zuvor

Ja, da muß dann auch die Zeitung mithelfen, was auch nur klappt,w enn man ahnt, welche das sein könnte, weil sie in der gegend dafür „üblich“ ist. Auch wenn Firma und Familie miteinander in Kontakt stehen, ist es in der Situation doch etwas zu belastend, jetzt die Hinterbliebenen anzurufen und zu fragen „also wann inserieren Sie, wo und wie groß?“ (denn die Firma soll ja auch nicht größer als die Familie inserieren, steht auch irgendwo in jenen „Benimmregeln“). Zumal die Familie es oft eh‘ nicht weiß, weils der Denk mit erledigt (in unserer Gegend endet es meist dort, sorry, Peter, weiß nicht, ob das Monopol bei euch geringer ist…Alternative sind dann nur noch die kommunalen Friedhofsverwaltungen selbst). Wenn man das dann doch nicht hinbekommt und eher dran ist, dann ist das sicher keine Mißachtung der Familie, im Gegenteil.

Wir hatten nun leider den Fall, ein lieber Kollege, und unsere Firma war auch mit bei der Beerdigung. Aber wenn ich an frühere Arbeitgeber denke, da wundert mich auch nicht, was die anderen Kommentatoren hier so schildern.

der kleine Tierfreund
9 Jahre zuvor

…ich habe gerade einen Firmen-Nachruf gelesen in dem es heißt
“ er starb plötzlich und schnell “
Sehr unpassend,finde ich.Regt mich irgendwie auf… 🙁

Chris
9 Jahre zuvor

…gerade die Personalräte sind oft sehr uninspiriert – ein Kollege meiner Frau fiel mit ungefähr 60 im Büro tot um.

Natürlich gingen alle Kollegen zur Beerdigung – dort hielt ein Personalrat eine leiernde Rede: Er öffnete eine Ledermappe – „Wir trauern heute um unseren Kollegen A.B…..u.s.w.“ Leider war der Verstorbene aber C.D. – die Beerdigung von A.B. folgte nachmittags auf einem anderen Friedhof.

Die Angehörigen waren „not amused“…




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