DIREKTKONTAKT

Allgemein

Und eben kommt noch eine

Ich bin Frisörin und habe mir gedacht, bei der schlechten Bezahlung in unserem cut and go, dass ich nebenher als Leichenfriseurin oder Totenkosmetikerin arbeiten könnte. Was verdient man da und geht das auch als Ganztagsjob?

Verstorbene müssen ansehnlich hergerichtet und oft auch frisiert und geschminkt werden. Das übernehmen die Bestattungshelfer oder der Bestatter selbst. Nur in sehr großen Betrieben wird man überhaupt Angestellte finden, die nur diese Tätigkeit, die ja nur ein Teilaspekt der ganzen hygienischen Versorgung ist, ausüben.
Ich halte es daher für unwahrscheinlich, daß man eine entsprechende Stelle in Teil- oder Vollzeit finden wird.

Im übrigen verweise ich auf die Einschränkungen hinsichtlich der beruflichen Überschneidungen, die in den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen vorgegeben sind.
Im Bestattungsgesetz Baden-Württemberg heißt es hierzu:

“ Leichenbesorger: Personen, die gewerbsmäßig oder berufsmäßig Leichen reinigen, ankleiden oder einsargen, dürfen nicht im Lebensmittel-, Gaststätten- oder Friseurgewerbe tätig sein.“

Diese Einschränkung hat heutzutage eher ethische als hygienische Gründe, gilt aber in diesem Fall für Dich als Friseurin.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , , ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
8 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
MacKaber
15 Jahre zuvor

Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Bliebe nur noch Maskenbildnerin dazulernen.

Arthur
15 Jahre zuvor

Ich frage mich, ob das Gesetz das Recht auf freie Berufswahl nicht übermässig einschränkt. Ich kann da nicht nur keine hygienischen, sondern auch keine ethischen Gründe dafür finden.

Alex II
15 Jahre zuvor

@Arthur, Stichwort „Leichengift“ für de hygienischen Gründe, würde ich mal sagen. Wobei selbiges zwar Legende sein mag, aber dennoch sei ein Hinweis auf [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Ignaz_Semmelweis]Ignaz Semmelweis[/url] gegeben.

Und ethisch … nun ja, den treuen Lesern des Bestatterweblogs mag es ja nix ausmachen, wenn sie der nächste Kunde nach einer Leiche sind, aber ich könnte mir vorstellen, daß das ziemlich viele Leute anders sehen, selbst solche, die keine Angst vorm „Leichengift“ haben.

Aber insofern hast du recht, als daß es tatsächlich ein ziemlicher Eingriff in die Berufsfreiheit ist.

15 Jahre zuvor

Leichengift ist ja Unsinn, zum einen ist das Fiktion und zum anderen wird die Dame ja nicht zwischen Tom und Cut&Go hin- und herpendeln. Zeit zum Händewaschen sollte wohl selbstverständlich da sein…

Alex II
15 Jahre zuvor

Jetzt rate mal, warum um „Leichengift“ Anführungszeichen waren … Wobei der entsprechende Wikipedia-[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Leichengift]Artikel[/url] nichtsdestodennoch lesenswert ist.

Und was das „ethisch“ angeht — das ist eine subjektive Sichtweise, die mögen du und ich nicht teilen, man kann aber davon ausgehen, daß andere Leute das durchaus so sehen. Das kann man finden, wie man will; gut für’s Friseurgeschäft wäre es vermutlich nicht.

15 Jahre zuvor

Also bei Lebensmitteln sehe ich das ja noch irgendwie ein (wenn auch mehr mit dem Gefühl als mit dem Verstand) aber mir wär’s sowas von egal, ob eine Friseurin *winkeliebrüber* eine Stunde vor mir Herrn Siegfried von gegenüber in seinem Sarg aufgehübscht hat. Zumal sie die meisten alten Leute hier im Viertel (meine Wohnung liegt dem großen städtischen Altenheim direkt gegenüber, der Friseurladen ist 2 Häuser weiter) kennt und dann ja sogar einen besseren Job machen würde, wenn sie weiß, wie ihr stumme Kundschaft zu Lebzeiten aussah. Das wäre doch ein Vorteil für jeden Bestatter, oder?

Blöde Regelung, finde ich.

15 Jahre zuvor

Naja, man darf ja auch nicht Altenpfleger und Bestatter sein 😉

Theopontus
15 Jahre zuvor

Ich nehme an, es handelt sich bei dieser Regelung um ein Überbleibsel aus Zeiten, als viele Menschen hygienisch noch nicht besonders zimperlich waren. Es hätte durchaus vorkommen können, dass ein Mensch Leichen mit den gleichen Scheren die Haare schneidet wie auch „lebenden Kunden“, sie nicht reinigt und einen Keim überträgt. Okay, die Gefahr dürfte bei Haaren eher gering sein, aber man kann den Sinn erkennen. Wenn es keine fließende Wasserversorgung und auch keinerlei Desinfektionsmittel gibt, ist es mit der Hygiene nicht weit her. Noch heute haben nur 54% der Menschen Zugang zu fließendem Wasser durch Hausanschluss.




Rechtliches


8
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex
Skip to content