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Unverlangte Trauerbilder zugeschickt

Passend zu Deinem letzten Artikel habe ich eine Ergänzungsfrage. Wir erhielten nach dem Tod meiner Mutter ungefragt 100 Expl. fertig gedruckter Gedenkbilder. Es waren so Bilder mit dem betenden Händen vorne drauf und dann waren die Bilder zum Aufklappen und innen drin stand in etwa der Text aus der Traueranzeige der Zeitung.
Dabei lag eine Rechnung.
Wir hatten die Bilder aber nicht bestellt.
Später, das war aber lange nach dem Sterbefall, bekamen wir von irgendeiner Missionsstation in Amerika noch ein handgefertigtes dünnes Armbändchen einfach zugeschickt und auch wieder mit Zahlkarte.
Ist das erlaubt?

Ja.
Es ist ähnlich wie mit Hilfswerk-Weihnachtskarten oder den ebenfalls oft unverlangt zugesandten Post- und Weihnachtskarten von behinderten Künstlern. Die Firmen senden diese Waren an vermeintliche Interessenten und hoffen natürlich darauf, daß die Empfänger keine Lust haben, die Produkte zurückzusenden und sich verpflichtet fühlen, den geforderten Betrag zu bezahlen.

Viele ältere Menschen scheuen sowieso den Weg zur Post und wollen grundsätzlich nichts geschenkt, sie zahlen dann den verlangten Betrag, ob sie die Karten/Waren nun benötigen oder nicht.

Tatsächlich handelt es sich bei diesen Warensendungen aber nur um Angebote, die man nicht annehmen muß.
Da es sich vorwiegend um Produkte von sehr geringem Materialwert handelt, kalkulieren die Versender schon ein, daß eine Vielzahl von Empfängern die Waren einfach behält oder wegwirft, ohne sie zu bezahlen.
Wer das so macht, der wird u.U. aus der Mailingliste gestrichen, wer jedoch überweist, der wird eine wundersame Vermehrung solcher Angebote wahrnehmen dürfen.

Hier ein passender Link dazu:

http://www.fernabsatz-gesetz.de/unbestellte%20Sachen.htm

Bekommt man also Sachen zugesandt, die man nicht bestellt hat, ist man zu nichts verpflichtet.
Etwas anders sieht es aus, wenn die Waren für jemand anderen bestimmt waren oder es sich um eine erstazweise Lieferung handelt, aber das sind Sonderfälle, die hier nicht zutreffen.

Wer also solche Postkarten, Armbändchen oder ähnliche Sachen zugeschickt bekommt, der kann sich einfach über das Geschenk freuen und darf die Zahlkarte getrost in den Mülleimer werfen.

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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9 Kommentare
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ein anderer Stefan
13 Jahre zuvor

Solche unverlangten Werbesendungen führen leider auch dazu, dass das häufig ja gute Anliegen in ein schiefes Licht gerät und sich unter den übrigen Werbemüll im Altpapier wiederfindet.

Glückauf
13 Jahre zuvor

Wenn mir jemand etwas unverlangt schickt und ich den Empfang nicht Quittieren muß ist dies etwas meins.
Bestellt, Rechnung, Angenommen?
Nö!

Sebastian.
13 Jahre zuvor

Wie immer lehrreich. Rechtsgrundlage des Ganzen ist übrigens § 241a BGB – http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html

Mort
13 Jahre zuvor

Die Spenden-„Geschenke“ kenne ich ja auch. Meist steht da aber auch recht deutlich drin, dass man die nicht bezahlen muss.
Aber personalisierte Trauerkarten unbestellt zuzuschicken finde ich schon recht krass. Die hoffen wohl, dass die Trauernden allgemein schon so überfordert sind, dass sie einfach zahlen. Wobei ich auch nicht wissen möchte, wie oft sowas dann wieder zum Streitpunkt wird – „Das hat bestimmt der/die Xxx bestellt, und ich soll’s zahlen!“

Big Al
13 Jahre zuvor

„Spenden-„Geschenke““, das trifft den Punkt.
Jetzt zur Weihnachtszeit bin ich froh dass es nur ein paar Schritte vom Briefkasten zur Papiertonne sind.
Erinnere mich dass meine Mutter eine ganze Schublade voll mit Weihnachtskarten von angeblich mund-oder fußmalenden behinderten Künstlern hatte, unverlangt zugesandt und sie hat sie nie bezahlt.
B. A.

13 Jahre zuvor

Hab auch mal wieder von einem Kinderhilfswerk für Indianerkinder ein Päckchen Karten und Umschläge und weiteren Schnullikram bekommen. Sowas wandert gleich in den Müll (besonders, da die Karten auch nicht mal nen Bezug zu den Indiandern haben.)

13 Jahre zuvor

@B.A.

Die Karten, die was taugen behalten wir, _ohne_ was zu spenden, die anderen => Tonne. Die Organisationen, die auf diese Weise mit dem schlechten Gewissen der potentiellen Spender spielen, kriegen, egal wie sehr ich den Zweck der Spende gutheißen könnte oder nicht, gerade mal garnichts von uns, obwohl ich ihnen unter anderen Umständen vielleicht sogar was gegeben hätte. Wenn was zum Spenden übrig ist, bekommen das die, die auf sowas verzichten, und nur die.

Big Al
13 Jahre zuvor

@ kall.
Mit den Karten könnte ich wohl auch eine Wand tapezieren.
Muß mal meiner Tochter (der künstlerisch begabten) einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Schlechtes Gewissen? Ich? Nee.
B. A.

nogger
13 Jahre zuvor

Also ich freu mich jedes Jahr über die kostenlosen Weihnachtskarten und -geschenkanhänger. Sei es von der „Aktion Weihnachtslicht“ der hiesigen Zeitung (zu der ich keinerlei Geschäftsbeziehungen habe) oder den div. Kinderdörfern oder oder oder.
Hab schon viel Geld gespart, da ich mir die Dinger nicht mehr kaufen brauch.
Spenden tu ich lieber gezielt.




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