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Urnen gestapelt und nicht beigesetzt – Polizei ermittelt

Spiegel online und andere Medien berichten gerade über einen für Laien unglaublichen Fall, der aber bei Branchenkennern nur unbehagliches Schulterzucken auslöst.

In Sachsen-Anhalt steht ein Bestattungsunternehmer unter Betrugsverdacht. In einem leerstehenden Haus fanden Mitarbeiter des Ordnungsamtes 67 Urnen – versehen mit Geburts- und Sterbedaten von Toten.
Die Urnen stammen aus den Jahren 2011 und 2012, nun sollen die Angehörigen benachrichtigt werden.
Es besteht der Verdacht, dass der Inhaber eines Beerdigungsinstituts Aufträge zur Bestattung angenommen, diese jedoch nicht ausgeführt hat. (frei nach SPIEGEL online)

Die Reaktionen aus der Leserschaft des Bestatterweblogs spiegeln wohl die allgemeine Meinung wieder:

Wie kann das funktionieren? Wenn man nichts bestattet, das merken doch die Angehörigen…

Eine Sauerei! Aber warum merkt das keiner?

Wie soll das denn gehen, es gibt doch Friedhofspflicht?!

Schon meine gemeinsamen Recherchen mit der WELT im Jahre 2010 brachten an den Tag, daß ein Billigbestatter aus den „neuen Bundesländern“ unter dem dringenden Verdacht stand, mehr als nur ein paar Dutzend Urnen in einem Pferdestall gehortet zu haben.
Doch die Beweislage ist in solchen Fällen immer nur sehr dünn und die Beweisführung extrem schwierig.

Bestatter, die so vorgehen, verkaufen ihren Kunden zumeist Paketpreise. Angeboten werden diese Billigpakete über eigene Internetseiten, Google-Adsense-Werbung oder sehr stark über so genannte Bestatter-Suchportale.
Menschen, die sich im Internet nach einem Bestatter umsehen und auch noch „Basispaket“ oder „günstige Variante“ anklicken, bekommen, so hat man den Eindruck, fast ausschließlich ein und dasselbe Angebot unterbreitet, das manchmal, wie gemunkelt wird, nur scheinbar von verschiedenen Firmen stammt.
Und selbst wenn verschiedene Firmen dahinter stecken, es ist immer eine Urnenbeisetzung mit Einäscherung in einem (oft in Tschechien liegenden) günstigen Krematorium und Beisetzung der Urne bzw. meist nur der Aschenkapsel ebenfalls im Ausland.
Brancheninsider wissen, daß manche dieser Billigbestatter Preise für Einäscherung und Beisetzung ausgehandelt haben, die nur bei einem Fünftel der hiesigen Kosten liegen.

Für die Angehörigen scheint das vor der Hand ein ebenso praktisches wie günstiges Verfahren zu sein. Manchmal möchte man ja wirklich nicht mehr haben, als da in den Basispaketen der „billigen Jakobs aus dem Internet“ angeboten wird. Sei es, daß es sich um einen eher ungeliebten Angehörigen handelt und man die Bestattungspflicht nur gezwungenermaßen erfüllen muß, oder sei es, daß die finanzielle Lage so strapaziert ist, daß einem gar nichts anderes übrig bleibt, als so einen „Billigheimer“ zu beauftragen.

In den Medien sind die „Billigen“ vor allem in den Privatsendern ja immer wieder sehr präsent, zeigen dort gerne „Kaffeefahrten“ ins ausländische Krematorium und brüsten sich damit, daß es bei ihnen eben die Menge macht und sie deshalb alles günstiger anbieten können, ja, sie versteigen sich sogar in die Behauptung, für ganz wenig Geld könnte man das Gleiche leisten, wie der niedergelassene, örtliche Traditionsbestatter mit seinen durchaus höheren Preisen.

Fakt ist aber, daß man gerade aus diesen Kreisen immer wieder auch Klagen hört.

Denn der Preisdruck unter den Billigen ist so groß, daß man inzwischen an der alleruntersten Ebene des preislich Machbaren angekommen ist. Billiger geht es nicht mehr und will man dann die 740 Euro des einen Anbieters mit einem 699-Euro-Angebot unterbieten oder geht sogar mit 490 Euro-Preisen in die Werbung, dann muß man als BranchenExperte einfach annehmen, daß da nicht nur an Verzichtbarem gespart, Unnötiges weggelassen und in Großmengen günstiger eingekauft wird, sondern daß auf elementare Basisbestandteile einer würdevollen Bestattung gespart wird.
Mit anderen Worten: Es gibt gar keinen richtigen Sarg mehr, sondern nur noch Sargunterteile mit einer platten Holzplatte als Deckel (siehe im Fall der 12 nach Polen „entführten“ Särge), es wird mit ungeeigneten Fahrzeugen transportiert und es wird auch auf jede Art von Totenversorgung verzichtet.
Aber auch das würden viele Auftraggeber noch in Kauf nehmen, um einen günstigen Preis zahlen zu können.

Wenn es aber auch damit nicht mehr möglich ist, die Kosten noch weiter nach unten zu drücken, denn in der langen Kette der Beteiligten will ja jeder auch wenigstens ein bißchen was verdienen, dann greifen einige tiefschwarze Schafe der Branche wohl zu dem Mittel, bestimmte, vertraglich zugesicherte Leistungen gar nicht zu erbringen.

Da wird dann auf die als billige Variante verkaufte Auslandsbeisetzung der Urne, sei es nun auf einem tschechischen Friedhofsacker, einer Schweizer Almwiese oder auf hoher See komplett verzichtet.
Die Angehörigen gehen davon aus, daß die anonyme Beisetzung erfolgt ist, sie hätte ja eh nie erfahren, wann und wo beigesetzt wurde.

Die Urnen stapeln sich dann in einer ostdeutschen Pferdebox, in abgelegenen Gartenlauben oder im Keller des Wohnhauses des Bestatters.

Der dringende Ratschlag an alle Angehörigen, denen ein solches Vorgehen nicht egal ist, kann nur lauten: Vergleichen Sie die Preise der örtlichen Bestatter, auch in der Nachbarstadt! Weisen Sie von Anfang an auf die begrenzte Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit hin! Fragen Sie nach den günstigsten Varianten und erkundigen Sie sich nach Bestattungen um 1.000 €.

Es ist keine Schande, wenn man nicht übermäßig viel Geld ausgeben will!
Man kann im Rahmen einer Bestattung auf vieles Überflüssiges verzichten.
Es kann sogar auf Übliches verzichtet werden.

Nur die Grundelemente: Transport, Warenlieferung und Beisetzung müssen gewährleistet sein.

Schön ist anders, aber billig darf auch mal sein; nur darf das nicht dazu führen, daß auf Notwendigkeiten verzichtet wird.

Deshalb lautet mein Rat immer wieder: Lieber Finger weg vom billigen Jakob aus dem Internet!

In „TV / Medien“ veröffentliche ich Berichte über TV-Sendungen und Medienerwähnungen zum Thema Bestattungen.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 14. Dezember 2013 | Peter Wilhelm 14. Dezember 2013

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18 Kommentare
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Scrooge
10 Jahre zuvor

Ich verstehe ja Deine Empfehlung, bei örtlichen Bestattern nach günstigen Preisen zu fragen, aber gerade der Fraktion „ungeliebter Tote, aber Bestattungspflichtig“ dürfte es erstmal ziemlich egal sein, ob die Urne nun tatsächlich wie vereinbart in Osteuropa verscharrt wird oder vertragswidrig irgendwo anders überirdisch verrottet. Weg ist weg.

Wie geht es in solchen Fällen eigentlich weiter? Bekommt man als Angehöriger den Toten quasi wieder und muss sich selbst um die ordnungsgemäße erneute Bestattung kümmern?

Dave B
10 Jahre zuvor

Wie sieht das aus wenn man den Bestatter gar nicht mehr belangen kann?
Ist der Beauftrager dann mit teilschuldig?
Wenn man eine Rolex für 20 € kauft, kann einem ja auch unterstellt werden, zu wissen das das nicht ganz legal sein kann.

Besti
10 Jahre zuvor

Da der Tod kein alltägliches Geschäft ist und die Leistung bei einem eingetragenen und offiziellen Unternehmen gekauft wurde, trifft den Angehörigen hier strafrechtlich zumindest keine Schuld. Der normale Mensch weiß ja gar nicht wie viel so eine Bestattung kostet. Letzlich kann es aber natürlich sein das er die Kosten noch aufgebrummt bekommt, wenn der Bestatter selber nicht mehr belangt werden kann (aus welchen Grund auch immer). Die Urne muss ja irgendwie beigesetzt werden und wenn dann der Staat einspringt, will er seine Kosten natürlich auch wieder raus haben.
(Aussage natürlich ohne Gewähr)

berit
10 Jahre zuvor

Was ich mich dann frage…wieso macht derjenige sich überhaupt die Mühe, die Urnen aufzubewahren und sie nicht auf dem nächsten Acker auszustreuen?

Astrid
Reply to  berit
10 Jahre zuvor

Das frage ich mich auch. Wäre schließlich ein Vernichten des Betrugsbeweises wen man die Überreste selber wo verscharrt, so dass nichts rauskommen könnte.

Reply to  Astrid
10 Jahre zuvor

Ganz einfach Berit und Astrid,
wenn er sie „auf dem Acker verstreut“ ist das eine Straftat und natürlich verboten.
Wenn er sie aber in (s)einem Keller vergisst, wird er immer sagen, die werden noch beigesetzt, er ist noch nicht dazugekommen.
Urnen können lange gelagert werden, bevor sie in die Erde oder die See kommen.
Dann ist seine Handlungsweise verwerflich, aber nur grenzwertig strafrechtlich relevant.
Nicht betrachtet ist der Fakt, was er den Hinterbliebenen vorgemacht hat, ob schon beigesetzt wurde oder ob dazu keine Aussage erfolgte.
Schöne Adventszeit.
Casus

ein anderer Stefan
10 Jahre zuvor

Ich denke, die Bestattungspflichtigen sind in dem Fall wieder gefragt und dürfen nun für die Leistung ein zweites Mal bezahlen – wenn man den Betrüger nicht erwischt bzw. dieser sowieso insolvent ist und die Leistungen bzw. das Geld nicht mehr liefern kann.

@Berit: ich fände es deutlich einfacher, die Dinger, die ich sowieso irgendwo habe, einfach in den Keller zu räumen, als damit irgendwo hin zu fahren, darauf achten zu müssen, dass mich keiner erwischt, und die Asche dann noch so zu verteilen, dass es keiner merkt. Bei einer einzelnen Urne geht das vielleicht noch, aber bei dutzenden ist das irgendwann richtig Arbeit.

Öschi
10 Jahre zuvor

Gerade bei den immer häufiger angefragten anonymen Bestattungen (ohne Verwandte etc) in einem Naturfriedhof kann ich mir das gut vorstellen. Da wartet der Bestatter bis eine größere Anzahl an anonymen Urnen zusammen- gekommen sind und dann kommt alles – wenns gut geht – in eine einzige Grube – und erledigt. Na ja und manche sind so billig, die sparen sich auch das Graben – gibt ja genügend Stauraum in Scheunen, Kellergewölben, Pferdeställen usw.
Abgerechnet wird häufig schon im Voraus in Form der Bestattungsvorsorge. Früher gab es da mal den Ausdruck der Berufsehre – ist erstens schon laaaange her und nicht vererblich.

Big Al
Reply to  Öschi
10 Jahre zuvor

“ Früher gab es da mal den Ausdruck der Berufsehre – ist erstens schon laaaange her und nicht vererblich.“
Danke Öschi. So ist es leider mittlerweile. Fühle mich gerade steinalt und aus der Zeit gefallen.

Bestatter
10 Jahre zuvor

Wer kein Geld für die Bestattungskosten hat beantragt eine Kostenübernahme nach §74 SGB XII beim Sozialamt.Das ist immer noch würdevoller,als die „Entsorgung“ im vorliegenden Fall.Wenn das Sozialamt es dem Antragsteller,trotz bzw. bei offensichtlichem Rechtsanspruch,mit der Kostenübernahme nicht ganz so einfach macht,beantragt man einfach eine (Eil-)Entscheidung beim zuständigen Verwaltungsgericht.Dazu benötigt man nicht einmal einen Anwalt.Ansonsten kann man sich auch einfach einmal an den Petitionsausschuss des Landtages wenden.
Im vorliegenden Fall stellt sich tatsächlich die Frage der anderen Kommentatoren,ob die zuständige Ordnungsbehörde die Bestattungspflichtigen zur Beisetzung verpflichtet oder die Beisetzung von Amts wegen durchführt,dann natürlich die Kosten von den Bestattungspflichtigen verlangt und ggf. auch beitreibt.

Petrus
Reply to  Petrus
10 Jahre zuvor

… und direkt zum Spiegel-Artikel kommt man, wenn man „Petrus“ anklickt.

Manuel Kampmann
10 Jahre zuvor

Laut dem Bestatter wurden bisher die Begräbniskosten der Urnen noch nicht bezahlt. Es gab schon mal eine Reportage über einen ähnlichen Fall. Der Ehegatte starb, die Ehefrau ging zum Bestatter, hatte aber kein Geld für die Bestattung und ging darauf hin zum Sozialamt. Das Sozialamt bat den Bestatter in Vorleistung zu gehen um die Bestattung durchzuführen. Dieses lehnte aber der Bestatter ab, er hatte schon öfter mit dem Sozialamt schlechte Erfahrungen gemacht und musste sogar Rechtsanwälte einschalten, damit das Sozialamt ihm das Geld für die Bestattungskosten erstattete. Das Sozialamt schieb die Schuld dem Bestatter zu, dieser müsste eine Beerdigung vornehmen auch wenn er schlechte Erfahrungen mit dem Sozialamt gemacht habe. Der Ehegatte lag nun bereits über 2 Monate in der Leichenhalle bis nach nochmaliger Prüfung des Sozialamtes diese zu dem Entschluss kamen das der Bestatter im Recht war. So wurde der Ehegatte eingeäschert und Anonym gegraben. Die Ehefrau hatte von der Einäscherung Ihres Mannes erst 2 Wochen später per Post vom Sozialamt erfahren und war schockiert das Sie noch nichtmals gefragt wurde wo Ihr Mann… Weiterlesen »

Manuel Kampmann
10 Jahre zuvor

(meinte Natürlich begraben nicht gegraben).
Auf Youtube gibt es einen Film über Anonyme Urnen Bestatttungen in den USA.
Da wird ein großes Loch auf einem Friedhof ausgehoben, die Asche wird in kleinen Aluschachteln transportiert, die dann über dem Loch ausgeschüttet werden. Danach werden die leeren Aluschachteln wieder für die nächsten Verstorbenen verwendet und das Loch wird mit einem Bagger zugeschüttet.

Hier der Link zum Video: Bei 1:02:35 wird das Loch gegraben.

Manuel Kampmann
10 Jahre zuvor

Um den Link zu öffnen bitte auf meinen Namen klicken.

Bestatter
10 Jahre zuvor

@manuel kampmann: Genau der Fall aus der TV-Reportage ist nicht nur ein Mal passiert.Bei den Bestattern hier im Umkreis wäre das wohl nicht geschehen.Das wäre via Gericht und Presse anders gelaufen. Z.B. hat ein Verwaltungsgericht (schon vor zig Jahren,ich glaube in der Region Hamburg) durch eine Einstweilige Anordnung im Eilverfahren die Behörde verpflichtet die Bestattungskosten darlehensweise zu übernehmen,bis es zum Antrag und ggf. zu einer Klage eine Entscheidung gegeben hätte,da der Verstorbene schon mehrere Wochen (trotz überschrittener gesetzlicher Bestattungsfrist) in der Kühlung eines Bestatters aufbewahrt wurde.Der Bestatter hatte die Vorleistung ablehnen müssen,da er schon auf einige Tausend Mark/Euro über Monate und Jahre vom Sozialamt wartete. Die Richter begründeten die Anordnung gegen das Sozialamt nicht nur mit einem möglichem Anspruch auf Kostenübernahme und die Bestattungsfrist,sondern auch damit,dass die Aufbewahrung über Wochen in der Kühlung den Angehörigen ethisch nicht zumutbar sei.

Manuel Kampmann
10 Jahre zuvor

@Bestatter, das Verhalten der Bestatter kann ich gut nachvollziehen wenn diese in Vorleistung für eine Bestattung gehen sollen, aber dann auch nach Monaten das Geld vom Sozialamt nicht erhalten und extra einen Rechtsanwalt damit beauftragen müssen, um an das Geld zu kommen.

Bisher hatte ich als Bestatter so einen Fall noch nie, da bei mir im Umkreis die Sozialämter eher in kleinen Städten sind und immer gleich die Bestattungskosten bezahlen. Aber wenn ich bei mehreren Sozialämtern schon schlechte Erfahrungen gemacht hätte, würde ich auch erst den Verstorbenen Bestatten bis das Sozialamt in Vorleistung gegangen ist, bevor ich wieder auf meinen Geld sitzenbleiben würde. Auch wenn der Verstorbene dann zur Not Tiefgekühlt werden muss.

8 Jahre zuvor

Tja, manchmal komme ich ja recht spät dazu auch etwas zum Thema beizusteuern. Ich stimme zu, dass es ganz schwarze Schäfchen unter den „Billig-Bestattern“ gibt. Aber bitte nicht alle über einen Kamm scheren, denn ich kenne auch sehr günstige Bestatter, die wirklich korrekt arbeiten. Die Kunst ist, diese zu finden. 🙂 Da ich ja schon seit 2002 dafür Sorge, dass Menschen die Totenasche zu Hause haben können, habe ich ja auch im Anschluss an die Arbeit des Bestatters weiter Kontakt zu den Angehörigen. Von diesen erfahre ich dann, ob alles so war, wie man es abgesprochen hat und ob man mit der Arbeit zufrieden war. Selbstverständlich empfehle ich nur Bestatter, über die ich positive Rückmeldungen erhalte. Somit gibt es viele, mit denen ich schon über Jahre hinweg zusammen arbeite. Ich sage auch immer den Personen als Faustregel 1.000 € sollte die Bestatterleistung (Grundleistungen) für eine Feuerbestattung nicht überschreiten. Dazu kommen dann die Kosten des Krematoriums, Totenschein, Sterbeurkunden. Krematorien sind in Deutschland recht unterschiedlich. Zwischen 200 € und 600 €. Totenschein bzw. Krankenhauskosten und Sterbeurkunden müsste… Weiterlesen »




Rechtliches


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