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Frag den Bestatter

Vorsorgevertrag im Altersheim aufgenötigt

Seit zwei Wochen ist unsere Tanze im Altersheim verbracht. Sie ist 82 Jahre dement. Am Montag war ein Herr von Stadtgrün da und hat für alle Neuinsassen ein Info gemacht. Die Frau ist nicht entmündert und nicht bevormundschäftigt. Wir arbeiten daran beim Familiengericht-Amtsgericht und bekommen eine Betreute.
Nun hat diese eine Versorgung bei einem Leichenbestattungsbeerdiger unterschrieben ohne die Tragweite zu kennen. Da sollen nun 4.035 Euro in die Kasse von dem Halzabschneider rennen. Der Bestatterunternehmer ist die Stadtverwaltung mit einem eigenen Institut. Wir sind beim Heim vorständig geworden und haben Prothest eingelegt. Die können so eine alte Frau nicht ein solchen Vertrag untersignieren lassen. Das Heim sagt sie arbeiten immer mit der bestattung vom Stadtgrünamt weil das Standard ist. Ist das Deutsches recht?

Wenn Menschen in einem Heim untergebracht werden, verlangen die Heimleitungen in den meisten Fällen auch handfeste Informationen über die im Sterbefall zu unternehmenden Schritte. Wer als Angehöriger energisch genug ist, wird auch mit der Aussage: ‚Wir werden uns, wenn es soweit ist, darum kümmern‘ durchkommen, aber zumeist wird doch auf einem Vorsorgevertrag mit einem Bestatter bestanden.

Zu oft kommt es nämlich vor, daß Menschen in Heimen versterben und sich dann niemand darum kümmert oder die Angehörigen nicht rechtzeitig erreicht werden können. Der Begriff ‚rechtzeitig‘ ist hierbei sehr unterschiedlich auszulegen. Mal hat das Heim gar keine und nur eine sehr begrenzte Aufbewahrungsmöglichkeit für Verstorbene und ist darauf angewiesen, daß rasch ein Bestatter kommt, mal liegt es daran, daß die Angehörigen verreist oder desinteressiert sind.
Bevor sich dann die Fälle häufen, daß solche Bestattungen über das Ordnungsamt abgewickelt werden müssen, schauen die Heimleitungen also rechtzeitig, d.h. bei oder kurz nach der Aufnahme, daß ein Vorsorgevertrag abgeschlossen ist/wird.

So hat man dann für jeden Bewohner eine Akte, in der man nachsehen kann, wie alles weitere nun ablaufen soll.

Dabei steht es den Angehörigen im Allgemeinen frei, welchen Bestatter sie auswählen und wie die Bestattung später einmal ablaufen soll. Jedoch sind den Wünschen der Angehörigen oft auch Grenzen gesetzt. Zum einen kann es sein daß ein Betreuer zwischengeschaltet ist, der einen Teil der Entscheidungen (mit) zu tragen hat, zum anderen kann es sein, daß durch den teuren Heimaufenthalt die finanzielle Lage des Betroffenen so angespannt ist, daß eine kostspielige Bestattung nicht in Frage kommen kann.

Es ist durchaus üblich, daß Heime Prospekte von Bestattern vorliegen haben und diese den Interessenten überreichen, Oft genug ist es aber nur der Prospekt eines bevorzugten Unternehmens und man weiß nicht, ob sich dieses Unternehmen diese bevorzugte Stellung durch jahrelange gute Zusammenarbeit erarbeitet hat oder ob hier schlichtweg finanzielle Interessen (Provisionen, Geschenke usw.) eine Rolle spielen.
Bei kommunalen Heimen ist es darüberhinaus oft so, daß die Existenz aller anderen Bestatter einfach ignoriert wird und man so tut als gäbe es einzig und allein nur das kommunale Bestattungsinstitut der Stadt.

Egal ob diese Institute nun amtlich-städtisch sind oder als gewerblicher Eigenbetrieb der Kommune betrieben werden: Sie stehen im wesentlichen im Wettbewerb mit den anderen Bestattern, genießen allerdings sehr wohl logistische und sonstige Vorteile im Umgang mit den anderen Behörden und auf den Friedhöfen, verlangen hierfür aber durchaus gepfefferte Preise, die oft von gewerblichen Bestattern leicht unterboten werden könnten.

Idealerweise wäre es so, daß die Heimbewohner die freie Auswahl hätten oder daß Betreuer die Vorsorge quasi ausschreiben müßten, um das beste und günstigste Angebot zu nehmen. Aber leider ist es viel zu oft so, daß sogar bestehende Vorsorgeverträge auf Betreiben des Heimes gekündigt werden, damit „alles in einer Hand bleibt“.

Die kommunalen Bestatter benutzen die enge Verflechtung von städtisch betriebenen Heimen, den städtischen Friedhöfen und dem eigenen städtischen Bestattungsdienst oft dazu, um auf bunten Informationsnachmittagen Vorsorgeverträge zu fischen.
Manchmal wird auch einfach den damit oft überforderten alten Menschen gegenüber so getan, als müssen sie obligatorisch einen Vorsorgevertrag mit diesem oder jenem Unternehmen abschließen.

Gegen Informationsnachmittage ist grundsätzlich nichts einzuwenden, würden diese in regelmäßigem Wechsel allen interessierten Bestattern zur Verfügung stehen.

Im vorliegenden Fall ist es so, daß wir es mit einem durchaus als klassisch zu bezeichnenden Fall zu tun haben.
Eine alte Person ist durchaus als altersverwirrt zu bezeichnen, aber sie ist nicht unter Betreuung. Damit ist sie zunächst einmal geschäftsfähig und kann auch solche Verträge abschließen. Wenn aber derzeit ein Verfahren oder Bestrebungen laufen, die Betreuung für diese Person zu bekommen, dann müsste man prüfen, inwieweit der Vertrag angefochten werden kann. Hier würde ich zu anwaltlicher Hilfe raten.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 5. Februar 2014 | Peter Wilhelm 5. Februar 2014

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35 Kommentare
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14 Jahre zuvor

manchmal staun ich über die Skrupellosigkeit mancher Verkäufer…
Und ich staun über die Rechtschreibung, aua, auch wenn es nichts zum Kern der Sache tut.

yetimon
14 Jahre zuvor

hmm, der vertreter war im heim und hat die leute dort einen vertrag unterschreiben lassen?

ich wuerd mal sagen: klassischer fall von „haustürgeschäft“ – schriftlicher widerruf binnen 14 tagen sollte da gar kein problem sein, wenn, ja WENN in dem vorsorgevertrag kein versicherungsvertrag enthalten war.. was ich aber bei der o.g. summe fuer eher unwahrscheinlich halte.

und wenn die gute tante eh alles unterschreibt, was nicht bei drei auf’m baum ist, dann wuerd ich ihr als naechstes mal die widerrufserklaerung aufn tisch legen und sagen „das musst du noch unterschreiben“..

zettel eintueten, einschreiben mit rueckschein, drops gelutscht.

Anouk
14 Jahre zuvor

Also ehrlich gesagt sind die Wortkreationen so gekonnt und die Rechtschreibfehler so ausgeklügelt…Das mir das ganze als ein Witz vorkommt á la Wollte mal in den Blog…

Wenn das Geschilderte auch durchaus plausibel erscheint…Es wird ja alles verhökert wir Heizdecken auf der Kaffeefahrt

Fragt sich in wie weit die Dame bei diagnostizierter Demenz überhaupt geschäftstüchtig ist…

Lg anouk

StevieMC
14 Jahre zuvor

Unabhängig von der theoretischen Falschaussage (wollte nur ins Blog)ist allein die Entflechtung der Kommunalen Strukturen in diesem Fall interessant. Auch bezüglich der Vorgehensweise, falls so etwas einem mal selbst passiert. Sicher gibt es hier Ratsuchende, welche sich in einer vergleichbaren Situation befinden.

ich
14 Jahre zuvor

sofort Widerrufen per Einschreiben, den Damen und Herren im Heim kräftig auf die Finger klopfen das es so nicht geht und Du einen Bestatter Deiner Wahl beauftragst. Du kannst Dir ja bei verschiedenen Angebote einholen. Welche Vorsorge dann die ist die Euch am meisten zusagt, die nehmt ihr.
Also manche Haime sind schin drauf. Ich kenne da auch eins…. Da hats kräftig Krach gegeben. MItm Vater so umspringen….

Petra aus Wien
14 Jahre zuvor

Es ist vielleicht deutsches Recht, aber nicht deutsche Rechtschreibung 🙂

14 Jahre zuvor

Dass Du überhaupt verstanden hast, was die von Dir wollten… Respekt! Ich habe schon bei der Anfragemail kaum durchgeblickt. Danke aber für Deine ausführliche Erklärung des Sachverhalts.

idriel
14 Jahre zuvor

*klugscheissmodus an*

Noch besser als einen Namen aus dem Telefonbuch zu wählen ist es, einfach mal in den Anruferlisten zu gucken wer den am meisten angerufen wurde oder angerufen hat.

*klugscheissmodus aus*
😉

Thomas
14 Jahre zuvor

Könnte das nicht auch das ergebniss von Dummheit + eines Übersetzungsprogrammes sein?

Matthias
14 Jahre zuvor

Schaut euch mal die Tanze an
wie die Tanze wanzen kann (ehem. Stasi?)
auf der Mauer auf der Lauer
wanzt die kleine Tanze.

nogger
14 Jahre zuvor

meine Güte ne,
ich stell mir gerade vor, ihr würdet in Ägypten, der Türkei oder auch China wohnen.
Meint ihr wirklich, ihr hättet die korrekte Ausdrucksweise und die Rechtschreibung
drauf?
ich habe fertig

leptharius
14 Jahre zuvor

Ei jai jai jai jai! Schreibfahler können ja immer mal passieren … Dat is aba au mal ein Kauderwelsch!
Man sollte gerade bei solchen Anfragen dann doch bei dem Vokabular bleiben das man kennt …
Da wird aber auch mal wieder gezeigt wie gern man die Leute ums Geld bringen will, gerade die die keins mehr haben und auch noch zu schwach um es zu merken! … siehe die Oma die 2 DSL Flatrates hatte aber keinen PC …

Oliver
14 Jahre zuvor

Vielleicht hat es ja die Reiki-Katze geschrieben *g*

Erdmöbeltischler
14 Jahre zuvor

Beim Lesen der Anfrage habe ich in Gedanken schon mit mir gewettet, der wievielte Kommentator auf die vermeintlich schlechte Rechtschreibung eingeht. Das Ergebnis ist ja oben nachzulesen (ich hatte übrigens erst auf den Dritten gesetzt).

Dies ist meiner Meinung nach ein Ausländer (des Deutschen nur mäßig mächtiger Mitbürger), der mit Hilfe eines Wörterbuches oder Übersetzungsprogrammes diese Anfrage formuliert hat. Und dafür ist sie ausreichend gut verständlich.

Allen Meckerern wünsche ich mal einen Aufenthalt mit Behördenkontakt im nichtdeutschsprachigen Ausland abseits der All-inclusive-Ferienanlagen.

Mr. Floppy
14 Jahre zuvor

„Leichenbestattungsbeerdiger“ für mich das Wort des Tages…you made my day 😀 Sorry an ein fehlerhaftes Übersetzungsprogramm kann ich bei diesen Fehler nicht glauben. Aber egal, inhaltlich völlig richtig was der Text hergibt und auch keine unbekannte Methode von Bestattern, Kunden zu akquirieren. Wie schon von meinen Vorrednern aufgeführt, gibt es da sicher unterschiedliche Möglichkeiten gegen vorzugehen. Ist die Dame noch geschäftsfähig etc….Dran bleiben lieber Autor.

Matthias
14 Jahre zuvor

@14 Erdmöbeltischler:

So so, „deiner Meinung nach“ ist es also ein Ausländer. Ich frage mich nun mehrere Sachen, nämlich unter anderem ob du pauschal allen, die nicht schreiben können, einen „Migrationshintergrund“ unterstellst und damit zum Ausdruck bringst, dass deiner Meinung nach Ausländer kein korrektes Deutsch hinbekommen. Das ist aber ganz schön Autobahn und Vorurteil. Außerdem bist du ganz schnell mit Urteilen hier bei der Hand. Jeder Sachverhalt, der sich „deiner Meinung nach“ auf eine bestimmte Art verhält, muss aus Prinzip richtig sein?

Interessant auch die Formulierung: „die vermeintlich schlechte Rechtschreibung“.

Also wenn diese Rechtschreibung nur vermeintlich schlecht ist (ob sie Trollabsicht ist oder der Fragesteller ernsthaft und wirklich so schreibt, sei dahingestellt), mache ich mir ernsthafte Sorgen um deine Auffassungsgabe oder Zurechnungsfähigkeit.

MiniMoppel
14 Jahre zuvor

@8 idriel:
Dein Klugscheißmodus ist kaputt.

Erdmöbeltischler
14 Jahre zuvor

@16 Matthias

Ich bin auch schon öfters Ausländer gewesen – nämlich während ich im Ausland gearbeitet habe. Und ich wäre froh gewesen, wenn ich ohne einheimische Hilfe ein solches Schreiben in der fremden Sprache hätte verfassen können.

Da ist nix mit Vorurteil oder so.

Ich muß bei einem von mir vermuteten Ausländer nicht die Rechtschreibung bekritteln, wenn das Anliegen gut verständlich ist und im Gegensatz zu manch anderen heutzutage üblichen Texten sogar die Interpunktion und die Groß-/Kleinschreibung einigermaßen stimmen.

Echt krasse, deutsche ‚Mügrationsschreibe‘ liest sich anders.

ToSiLuHa
14 Jahre zuvor

Um das Ganze jetzt mal aus betreuungsrechtlicher Sicht aufzudröseln: Abgesehen davon, dass ich hoffe, die Tante ist nicht seit 82 Jahren dement, ist es schon mal erfreulich, wenn es Infoveranstaltungen zur Bestattungsvorsorge gibt. Dass die Informierenden selbstredend auch Verträge unter die Leute bringen wollen, ist dabei nicht verwerflich. Wie TOM schon erwähnte, Bestattungsvorsorge ist sinnvoll, denn dann muss nicht das Ordnungsamt eintreten (und damit im Zweifel der Steuerzahler), sondern die Bestattung ist – meist sogar komplett – geregelt. Der Betrag von 4tausend und ein paar ist dabei auch völlig im Rahmen. Dann: Eine Betreuung wird beim Amtsgericht – Betreuungsabteilung – angeregt. Das dauert ein bißchen, bis alle Unterlagen und Formalitäten erledigt sind, aber bitte, so viel Zeit muss sein. Nach Anordnung einer Betreuung ist der zu Betreuuende nicht entmündigt, das war bis 1992. Da die Gute hier aber dement ist, ist die Frage, inwieweit sie noch geschäftsfähig ist. Sobald ein Betreuer eingesetzt wurde, kann dieser ggfs. auch im Hinblick auf den abgeschlossenen Vertrag tätig werden. Entweder das Widerspruchsrecht ausüben, sofern die Frist noch nicht abgelaufen… Weiterlesen »

14 Jahre zuvor

Ich wurde heute von einer gebürtig Deutschsprachigen gefragt, ob der Satz hier korrekt sei:
„Bei dem Sturz hat sich meine Hose geöffnet, es wurde ein Loch beigefügt.“
Ausdrücken wollte sie damit, dass sie gestürzt ist, und sich dabei die Hose zerrissen hat.
Ich hätte es bis heute nicht für möglich gehalten, aber ja, solche Sätze sind durchaus von Muttersprachlern zu erwarten.

Anita
14 Jahre zuvor

@ idriel

Und wenn du das jetzt noch unter den richtigen Artikel gepostet haettest, waere es nicht halb so peinlich fuer dich geworden!

MiniMoppel
14 Jahre zuvor

@Nina:
Versicherungssache?

MacKaber
14 Jahre zuvor

„Geschlagen und geprügelt ist doch dasselbe?“
Warum lachen dann die Leute, wenn ich sage: „Es hat 12 Uhr geprügelt“

Abraxa
14 Jahre zuvor

Ich will jetzt auf keinen Fall gefühlskalt erscheinen, muss jetzt aber aus Pflegersicht trotzdem kurz erklären, wie wichtig es für ein Heim ist, dass die Bestattungsformalitäten vorab geregelt sind. Wenn ein Bewohner stirbt, und das passiert sehr häufig in der Nacht, in der die Pflegekraft ohnehin in der Regel allein ist, nimmt das beinahe die gesamte Dienstzeit in Anspruch, selbst wenn die Beerdigung bereits bestellt ist. Noch viel länger würde das ganze ohne vorab bestelltes Beerdigungsinstitut dauern. Nicht immer lassen sich die Angehörigen mitten in der Nacht erreichen, und selbst wenn, müssen sie dann erst noch dem Beerdigungsinstitut den Auftrag erteilen. So würde dann mit Sicherheit ein halber Tag vergehen, und das will das Heim weder den Bewohnern noch dem Pflegepersonal zumuten, schon gar nicht im Sommer. Apropos: Ich muss noch kurz ein Wort an die beiden Mitarbeiter des Beerdigunsintituts loswerden, mit dem ich gerade zu tun hatte: ich weiß, mein Anruf hat Euch aus dem Schlaf geholt, und ich kann mir auch schönes vorstellen, als in einer so kalten Nacht mit so einem Auftrag… Weiterlesen »

Rockige + Männe
14 Jahre zuvor

…Leichenbestattungsbeerdiger…

…untersignieren…

*sorry ich kann nicht mehr*Hust**

14 Jahre zuvor

@abraxa Es würden ganz sicher eine Menge Probleme aus der Welt geschafft wenn es uns gelingen würde die Anwesenheit eines Verstorbenen nicht als Zumutung zu empfinden. Es ist weder unhygienisch noch giftig, also verstehe ich einfach nicht warum es nicht möglich ist in einem Pflegeheim einen Raum zu schaffen in dem ein Verstorbener ein paar Stunden auf die Regelung aller Formalitäten warten kann. Ich möchte jedenfalls dereinst nicht in einer Institution enden, in der man meine Leiche als Zumutung empfindet.

Winnie
14 Jahre zuvor

Falls es noch ein Widerrufsrecht gibt oder per Anwalt der Vertrag geändert werden kann, hoffe ich, dass noch ein paar Euro für nen gepflegten, gut betreuten Deutschkurs übrig bleiben.
Ich tippe eher darauf, dass sich eine Blitzbirne gerne mit geschwollener Ausdrucksweise wichtig machen will. Ein typischer Stammkneipengeher wie es in einem der anderen Beiträge schon mal angeschnitten wurde.

Abraxa
14 Jahre zuvor

@amaryllis: Selbstverständlich kann eine Leiche bei uns ein paar Stunden aufbewahrt werden. Wir haben zwar keinen Aufbahrungsraum, aber jeder hat ein Einzelzimmer, so dass das also kein Problem ist. Wie gesagt zieht sich das Erledigen der Formalitäten schon im Normallfall bis zu 8 Stunden hin. Das empfindet niemand als Zumutung. Geht es aber um einen Zeitraum von einem halben oder gar einen ganzen Tag, und handelt es sich vielleicht noch um einen heißen Sommertag, sieht das ganze schon etwas anders aus. Ich hoffe, dass du das verstehen kannst.

14 Jahre zuvor

@abraxa: sorry, aber nein das verstehe ich nicht. Soweit ich mich an andere Blogeinträge erinnern kann, ist es durchaus nicht nötig den Bestatter und seine Mitarbeiter nächtens aus dem Schlaf zu holen um einen Verstorbenen abzuholen. Nochdazu in einem Pflegeheim in dem es Einzelzimmer gibt, also nicht so ganz von der billigen Sorte. Da sollte man doch erwarten können, dass ein Toter nach ein paar Stunden nicht zur Zumutung und zum Problem wird.

Anita
14 Jahre zuvor

Ich mag das Bild, mit dem der Artikel illustriert ist.
Oder ist das eins von meinem Filter?
http://www.heise.de/tp/blogs/6/146946
Ich kann mich nicht erinnern, es beim letzten Besuch schon gesehen zu haben.
Vielleicht bin ich auch nur dement…

Abraxa
14 Jahre zuvor

@amaryllis: Na, da hätte ich mir von den Kollegen der Frühschicht aber was anhören dürfen.. Dass ich das alles, wie es abläuft, immer in Ordnung finde, habe ich ja nie behauptet. So ein Aufbahrungszimmer, in dem auch die Bewohner, die das gern möchten, Abschied nehmen können, wäre sicher schön. Leider haben wir uns von der Natur, un damit auch vom Tod, weit entfremdet.

Btw. denke ich, die Angehörigen tun sich selbst einen Gefallen, wenn sie sich Beizeiten um die Bestattung kümmern. Entgehen kann man der Angelegenheit eh nicht, und dann sollte man vielleicht lieber einen Zeitpunkt wählen, in em man nicht im emotionalen Ausnahmezustand und unter Zeitruck ist. So kann man in Ruhe das Beste auswählen und entgeht der Gefahr, sich vielleicht eine viel zu teure Beerdigung aufschwatzen zu lassen, bei der die Wünsche gar nicht berücksichtigt sind (um mal auf das eigentliche Thema zurück zu kommen).

Stefan
14 Jahre zuvor

@24 und 31 – beides Abraxa

Die beiden haben Notdienst und müssen am nächsten Morgen trotzdem pünktlich anfangen – Du hast Nachtschicht und morgens dann frei – das ist schon ein Unterschied.

Zum Thema Kosten:
Tagsüber gucken die Bestatter in Ihre Vorsorge (wenn vorhanden) bzw. nach dem Beratungsgespräch mit den Angehörigen wird der richtige Sarg genommen und dann zum richtigen Ort gefahren.
Nachts jemanden „notfallmässig“ mit Trage aus einem Alten- und Pflegeheim abholen zu lassen (einem Ort der schon per Defintion dafür gemacht ist, dass Leute dort in Frieden sterben) ist nicht nur schlechter Stil – sondern verursacht auch deutliche Mehrkosten beim Bestatter.

Bei Heimkosten von 2000 bis 4000 Euro im Monat ist es in meinen Augen eine absolute Unverschämtheit, wenn dann für einen Verstorbenen nicht mal über Nacht ein Abstellraum im Keller möglich ist – ganz zu schweigen vom eigenen Zimmer – ein Zimmer, das auch nach dem Tod durchaus noch 14 Tage oder sogar länger bezahlt werden muß.

Zero the Hero
14 Jahre zuvor

@16: Der Verfasser der Mail kann durchaus deutscher Muttersprachler, aber trotzdem Ausländer sein (so man Ösiländisch und Schwyzerdytsch mit zur deutschen Sprache zählt).
Es klingt nach einer alten Sprache, ich würde den Verfasser entweder aus der Schweiz oder aus deutschsprachigen Gebieten im Osten (Siebenbürgen oder altes Königsberg, da gibts aber eine Menge mehr) kommend vermuten.

14 Jahre zuvor

@stefan u. @abraxa: Danke Stefan, genau so sehe ich das auch.
Abraxa immerhin hast du den Verstorbenen als Zumutung für die Mitarbeiter und die anderen Bewohner als bezeichnet. Da lese ich dann nicht heraus das du das so nicht gut findest. Btw. wenn die Bewohner sowieso Einzelzimmer haben wozu brauchts dann noch einen extra Aufbahrungsraum? Ist das bei euch wie in einem Krankenhausbett, in das innerhalb von ein paar Stunden schon der nächste Heimbewohner einzieht?

Abraxa
14 Jahre zuvor

Nicht ICH habe den Verstorbenen als Zumutung bezeichnet, ich schrieb, MAN will das den Bewohnern und dem Personal nicht zumuten. Für mich wäre das kein Problem. Ich mochte ihn sehr, weshalb sollte ich seine Leiche als Zumutung empfinden. Aber nicht jeder kann mit dem Gedanken an eine Leiche angstfrei umgehen. Ich habe während meiner Ausbildung einen solchen Fall erlebt. Die Tochter eines Verstorbenen war seelisch nicht in der Lage, den Auftrag ans Beerdigungsinstitut zu erteilen, der Tote lag lange bei uns. Das gab eine unglaubliche Aufruhr, fast jeder war irgendwann der Meinung, Leichengruch zu riechen und hatte Angst vir dem Leichengift. Mit vernünftigen Argumenten war dem nicht beizukommen.




Rechtliches


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