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Frag den Bestatter

Wann zahlt das Sozialamt die Bestattung?

Zum Thema Sozialamt entnahm der Kommentarhausmeister aus einem Trackback auf das Bestatterweblog folgende in irgendeinem Forum gestellte Frage:

Hallo erst mal

meine mutter ist am montag gestorben und hatte wohl seit dem ganz viel spress gehabt
duch die ganse aufregung ist mein vater auch moch erkrangt und liegt seit freitag im krankenhaus mit magengeschwüren

war also als einigerster sohn allein am freitag auf beerdigung
und bin auch schon bald duch den stress krank geworden

bei uns sieht es volgender massen aus–ich bin hartz4 und hab ein 165 euro job –vater frührentner als mauer mit rente von ca 900 euro
was oder kann den das sozailamt bezahlen?wohnen beide im alten 1 familen haus

Dazu paßt auch eine Frage, die mich gestern per Mail erreichte:

Mutter war gazes Leben Sozialempfängerin. Mein Mann (Klaviertransporter) hat sich nicht verstanden. Soll das Amt die Beerdigung der bezahlung regeln sagt er.
Nimmt das Amt die Bezahlung über sich?

Es kommt bei der Übernahme der Bestattungskosten zunächst nicht darauf an, ob der Verstorbene Sozialleistungen empfangen hat. Bedeutsam für die Bewertung ist die Frage, ob die Bestattungspflichtigen über ausreichende Mittel verfügen, um die Bestattungskosten übernehmen zu können. Das bedeutet im Umkehrschluß natürlich auch, daß es nicht ausreicht, daß die Bestattungspflichtigen „vom Amt“ gelebt haben um dann die Bestattungskosten zu erhalten, wenn der zu Bestattende ein ausreichendes Vermögen hat, um daraus die Bestattungskosten zu begleichen.
Erst wenn beide Faktoren zusammen kommen, tritt die Allgemeinheit für die Bestattungskosten ein, die an sich Familiensache sind.

Also wenn aus dem Hab und Gut des Verstorbenen, sprich der Erbmasse, keine Bestattung finanziert werden kann und die Bestattungspflichtigen auch keine entsprechenden Mittel haben, dann bezahlt die Sozialbehörde.
Heißt: Wenn der Tote nix hatte und ihr auch nix habt, dann zahlt das Sozialamt.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 5. Februar 2014 | Peter Wilhelm 5. Februar 2014

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überhaupt nicht be-
11 Jahre zuvor

Was sind das für „Deutschs“? Weia….

Christians Ex
Reply to  überhaupt nicht be-
11 Jahre zuvor

Naja gut, es gibt Schreibfehler aus Unwissenheit und Schreibfehler aus Nachlässigkeit,… erstere sind eine Sache, andere Leute könnens eben nicht so – aber Schreibfehler aus Unachtsamkeit sollten nicht passieren, das zeigt mangelnden Respekt vor dem Gegenüber.

Zero the Hero
Reply to  Christians Ex
11 Jahre zuvor

Hier vermute ich, daß die Schreiber es leider nicht besser können.

diabolo
11 Jahre zuvor

Evtl. ist hier zu beachten, dass die Sozialbehörde feste Sätze hat, die sie voll, oder nur anteilig bezahlt. Der Bestatter kalkuliert frei am Markt und dass muss nicht durch den festgeschriebenen Satz der Sozialbehörde gedeckt sein.
Es kann also sein, dass eine gewisse, evtl. nicht unerhebliche Differenz übrig bleibt, die die Angehörigen aufbringen müssen. Ob sie können oder nicht es dem Inkassounternehmen, dass zum Schluß dann eingeschaltet wird, ziemlich egal.
Mein Tip: Vorher mal mit dem Sozialamt sprechen – so viel Zeit ist auch bei Bestattungen.

dama
11 Jahre zuvor

Mein Tipp: Sich einen Bestatter suchen der seine Leistungen so an die Sätze der Sozialbehörde anpasst, dass keine Differenz übrig bleibt. Es wird dann vielleicht nur eine einfache Beisetzung sein. Aber warum sollte diese nicht auch würdevoll ablaufen. Und warum sollte man den Angehörigen denn eine Differenz in Rechnung stelllen, wenn sie sowieso kein Geld haben und eine Sozialbestattung beantragen müssen?

11 Jahre zuvor

Wenn man den Bestatter von vornherein darüber informiert, daß evtl. die Sozialbehörde einspringen muß, wird er einen Teufel tun und einen Cent mehr auf die Rechnung schreiben, als er von dort zu erwarten hat.
Er wird Hartz-IV-Empfängern nicht wegen einer offenen Rechnung hinterher laufen wollen.

Die Bestatter vor Ort wissen ganz genau, was sie zu tun haben, wenn es um das Thema „Sozialbestattung“ geht.

Spiekermann
10 Jahre zuvor

Meine Frage:
Meine Tante ist verstorben und beide Geschwister würden als nächster Erbfolger die Beerdigungskosten bezahlen müssen. Beide besitzen nur eine geringe Rente und können nichts zahlen. Ich, Tochter einer der Geschwister habe die Beerdigung in die Hand genommen, weil beide zudem noch sehr krank sind und sonst Keiner bereit war sich darum zu kümmern. Klar habe ich dies mit meiner Mutter und meinem Onkel abgestimmt. Mein Onkel hat drei Kinder und ich habe noch eine Schwester. Die Tante war nie verheiratet und hat keine Kinder. Wer kommt nun für die Beerdigung auf?

Spiekermann
10 Jahre zuvor

Meine Tante ist verstorben und beide Geschwister würden als nächster Erbfolger die Beerdigungskosten bezahlen müssen. Beide besitzen nur eine geringe Rente und können nichts zahlen. Ich, Tochter einer der Geschwister habe die Beerdigung in die Hand genommen, weil beide zudem noch sehr krank sind und sonst Keiner bereit war sich darum zu kümmern. Klar habe ich dies mit meiner Mutter und meinem Onkel abgestimmt. Mein Onkel hat drei Kinder und ich habe noch eine Schwester. Die Tante war nie verheiratet und hat keine Kinder. Wer kommt nun für die Beerdigung auf?




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